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Cette révision constitue le deuxième volet de la révision initiée en 2015 qui a abouti, pour le premier volet, à la loi du 29 mai 1985 sur la santé publique (LSP) révisée dans sa teneur au 1er février 2018. Cette deuxième partie a pris du retard en raison de la forte implication du Département de la santé et de l’action sociale (DSAS) et de ses services dans la gestion de la lutte contre le COVID-19.
Cette révision vise plusieurs adaptations au droit et à la jurisprudence fédéraux mais également l’adoption de bases légales cantonales régissant le Registre vaudois des tumeurs, suite à l’entrée en vigueur le 1er janvier 2020 de la législation fédérale sur l’enregistrement des maladies oncologiques. Sous l’angle de la protection des données, le traitement de ces données particulièrement sensibles doit être fondé sur des bases légales formelles aussi précises que le permettent la réalité et les incertitudes liées à l’évolution de ce registre.
Le Conseil d’Etat propose également de saisir cette opportunité pour ancrer dans la loi la fonction nouvellement créée d’infirmier cantonal. L’infirmière cantonale nommée par le DSAS est en fonction depuis le 1er février 2022. Enfin, le Conseil d’Etat souhaite, dans le cadre du présent projet, revoir les compétences du DSAS en matière de surveillance financière des professionnels et des institutions de soins.
Das Gesundheitssystem wird in den nächsten Jahren mit einer Vielzahl unterschiedlicher Entwicklungen konfrontiert sein. Ziel der GGpl 2030 ist es, aus der Vielzahl der bestehenden Megatrends zentrale Kernpunkte, die für das aargauische Gesundheitssystem relevant sind, abzuleiten und die Ziele und Strategien für die einzelnen Themengebiete festzulegen. Weiter werden die finanziellen Auswirkungen der Ziele und Strategien abgebildet.
Die höhere Lebenserwartung und die niedrige Geburtenrate führen beispielsweise zu demographischen Veränderungen, die sich in der zunehmenden Anzahl älterer Menschen mit Mehrfach- oder chronischen Erkrankungen niederschlägt. Der medizinisch-technische Fortschritt bringt bessere Therapiemöglichkeiten, die die Lebenserwartung erhöhen, gleichzeitig jedoch auch die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen steigern. Die Digitalisierung eröffnet neue Wege in Diagnostik und Therapie. Auch Wege gegen den Fachkräftemangel und seine Auswirkungen zeigt die GGpl 2030 auf. Weiter befasst sie sich mit weiteren Megatrends und nimmt eine thematische Auslegeordnung für verschiedene Handlungsfelder vor.
Die Ziele und Strategien zu den einzelnen Themengebieten dienen der Umsetzung der übergeordneten Strategie für das Aargauer Gesundheitswesen. Die übergeordnete Strategie der GGpl 2030 lautet wie folgt:
"Der Kanton gewährleistet ein bedarfsgerechtes, integriertes, digital-vernetztes, qualitativ hochstehendes und finanzierbares Gesundheitswesen über alle Altersgruppen hinweg. Er strebt innovative Lösungen an und verfolgt die Entwicklung von kantonalen und nationalen Gesundheitssystemen. Er optimiert seine Vorkehrungen laufend und passt sie den neuesten Erkenntnissen an. Dabei fördert er den Wettbewerb und die Transparenz unter den Leistungserbringern."
Der Regierungsrat des Kantons Aargau setzt sich für einen starken Gesundheitskanton Aargau ein. Zu diesem Zweck sorgt er für einen hohen Eigenversorgungsanteil an Gesundheitsleistungen. Dabei sollen diejenigen Leistungen im Kanton erbracht und bezogen werden, die in guter Qualität und wirtschaftlich erbracht werden können. Weiter unterstützt und ermöglicht der Kanton Kooperationen der Leistungserbringer innerhalb des Kantons und über die Kantonsgrenzen hinweg.
Aufgrund der übergeordneten Strategie wird es in nahezu allen Themengebieten zu kleineren oder grösseren Veränderungen kommen, welche sich mittel- bis langfristig auf die Gesundheitsversorgung auswirken.
Il diritto d’esecuzione della legge sulla sicurezza delle informazioni (LSIn) comprende tre nuove ordinanze (ordinanza sulla sicurezza delle informazioni, ordinanza sui controlli di sicurezza relativi alle persone, ordinanza sulla procedura di sicurezza relativa alle aziende) e un’ordinanza sottoposta a revisione parziale, ovvero l’ordinanza sui sistemi di gestione delle identità e sui servizi di elenchi della Confederazione. La modifica più importante consiste nell’introduzione di un sistema di gestione della sicurezza delle informazioni in tutte le unità amministrative. L’entrata in vigore della LSIn è prevista per la metà del 2023.
Erkenntnisse in der Anwendung des geltenden Verfahrensrechts, verschiedene überwiesene parlamentarische Vorstösse sowie die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung erfordern, dass mehrere kantonale Gesetze angepasst werden müssen. In erster Linie sind Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) erforderlich.
Es werden Unklarheiten, die sich in der Anwendung des geltenden VRPG gezeigt haben, korrigiert und für das Verwaltungsverfahren notwendige Regelungen ergänzt. Dazu zählen insbesondere Fragen im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten der Verfahrensparteien sowie der Verfahrensführung. Ebenfalls sollen Regulierungen zur Professionalisierung des Dolmetscherwesens eingeführt werden.
Die Umsetzung von drei parlamentarischen Vorstössen betreffen Anpassungen des Rechtsschutzes bei Bauprojekten, die Einführung eines Schlichtungsverfahrens für öffentlich-rechtlich Angestellte der Gemeinden bei personalrechtlichen Streitigkeiten sowie die Verlängerung der Beschwerdefrist für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden.
Weiter werden verfahrensrechtliche Bestimmungen zur digitalen Transformation der kantonalen Verwaltung geregelt. Es werden Begrifflichkeiten geklärt sowie die Voraussetzungen für den elektronischen Verkehr definiert. Auch wird die Möglichkeit vollautomatisierter Entscheide im erstinstanzlichen Verfahren geschaffen.
Per e-government si intende l'adempimento di compiti dell'Amministrazione pubblica mediante l'impiego di moderne tecnologie dell'informazione e della comunicazione. Corrisponde a una grande e crescente esigenza della popolazione e delle imprese sbrigare per via elettronica gli affari con le autorità. In tale contesto, il 26 giugno 2018 il Governo ha licenziato la strategia di e-government del Cantone dei Grigioni 2019-2023. Questa strategia serve allo sviluppo ulteriore mirato, efficiente e coordinato della fornitura digitale di prestazioni nel Cantone. Il programma legislativo ora pronto crea le basi giuridiche necessarie per l'attuazione della strategia di e-government.
La legislazione relativa all'e-government intende promuovere la fornitura digitale di prestazioni nel Cantone. Il ricorso a prestazioni digitali delle autorità dovrà essere volontario, semplice e possibile senza barriere sia per la popolazione sia per le imprese. Tutte le prestazioni delle autorità dovranno essere a disposizione anche in futuro in forma non digitale. Siccome l'e-government è un fenomeno trasversale a tutti gli enti pubblici, nel quadro del progetto legislativo si creano le basi legali per una collaborazione approfondita tra i vari livelli statali (Confederazione, Cantone, regioni e comuni). Grazie alla legislazione vengono inoltre gettate le basi per le infrastrutture di base gestite dal Cantone nel settore della fornitura digitale di prestazioni.
Tra queste rientra in particolare un portale di e-government centrale tramite il quale la popolazione e le imprese possono utilizzare in modo centralizzato e con i medesimi dati di accesso le prestazioni digitali delle autorità del Cantone. L'obiettivo è quello di consentire, a determinate condizioni, ai comuni e ad altri enti incaricati di compiti pubblici di utilizzare l'infrastruttura di questo portale per offrire a loro volta le proprie prestazioni delle autorità alla popolazione e alle imprese.
Le basi legali vigenti ancorate nella legge sulla giustizia amministrativa (LGA; CSC 370.100) impediscono in parte una comunicazione per via completamente elettronica con autorità in procedure amministrative. Grazie a una revisione parziale della legge in futuro dovrà essere ammesso inoltrare istanze per via elettronica e notificare decisioni per via elettronica.
Mit der Vorlage «ObjektwesenZH» sollen die Rechtsgrundlagen für die neue, zentrale Plattform «ObjektwesenZH» geschaffen werden. Die Plattform «ObjektwesenZH» soll massgeblich dazu beitragen, dass im Kanton Zürich alle Prozesse rund um Grundstücke und Gebäude auf konsolidierten Daten beruhen und vollständig digital, medienbruchfrei und standardisiert ablaufen.
Berechtigte Nutzerinnen und Nutzer sollen künftig über die Plattform «ObjektwesenZH» alle auf der Datenbank gespeicherten Informationen aus den Domänen Gebäude- und Wohnungsregister, Bauwesen, Grundbuch, Amtliche Vermessung, Gebäudeversicherung und Steuerrechtliches Eigentum und deren Schätzungen einsehen können. Die neu zu schaffenden Rechtsgrundlagen in Form eines Gesetzes und einer Verordnung samt Anhängen regeln die Lieferung, Verknüpfung, Bekanntgabe und Nutzung der gebäude- und grundstückbezogenen Daten (Objektdaten) über die Plattform «ObjektwesenZH».
Le Gouvernement a autorisé le Département de l’intérieur, par le biais du Service de l’informatique (ci-après : SDI), à ouvrir une procédure de consultation dans le cadre du projet de modification partielle de la loi sur le guichet virtuel sécurisé. Cette révision partielle doit permettre une mutualisation des ressources humaines et financières des communes jurassiennes dans le cadre des prestations en ligne offertes à leurs citoyen-ne-s. La consultation réalisée au cours de l'été 2022 a permis de confirmer le fort intérêt de la population quant aux enjeux numériques.
Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Bestimmungen zum Kindes- und Erwachsenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) und des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) liess die Direktion der Justiz und des Innern (JI) das EG KESR evaluieren, um eine Grundlage für allfällige Verbesserungen der Gesetzgebung zu schaffen. Die Evaluation ergab, dass das EG KESR ein zweckmässiges Instrument ist. Allerdings zeigte sich auch in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf.
In Arbeitsgruppen wurden mit den von den Regelungen Betroffene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Die Ergebnisse wurden bewertet und dem Projektausschuss vorgelegt.
La Modifica dell’ordinanza sull’IVA mira a stabilire, in una prima fase, da quale momento determinati processi potranno svolgersi solo per via elettronica.
L’avamprogetto di legge pone le basi per l’introduzione del mezzo d’identificazione elettronico (Id-e) statale in Svizzera. La Confederazione verifica l’identità del richiedente e gli rilascia un Id-e. L’Id-e e gli altri mezzi di autenticazione elettronici sono emessi mediante un’infrastruttura statale di fiducia messa a disposizione dalla Confederazione. L’avamprogetto di legge disciplina i requisiti di questa infrastruttura, che sarà accessibile agli attori dei settori pubblico e privato.
Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, den Entwurf betreffend Änderung der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Verordnung zum EG RHG, BGS 251.12) in die Vernehmlassung zu geben.
Das bisherige Register für die Zentrale Personenkoordination (ZPK) wurde durch ein neues Register abgelöst. In der Folge wurde das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister ( EG RHG, BGS 251.1) totalrevidiert.
Mit dem neuen Gesetz muss auch die dazugehörende Verordnung angepasst werden. Insbesondere wird dabei mit dem neu eingefügten § 7a eine Rechtsgrundlage für die in den Einwohnerregistern wie auch dem kantonalen Personenregister geführten Daten geschaffen. Weitere neue Bestimmungen betreffen den Datenabgleich zwischen den angeschlossenen Fachanwendungen und dem kantonalen Personenregister (§ 3) und die Führung einer Liste der erteilten Zugriffsberechtigungen (§ 4). Mehrere Bestimmungen können aufgehoben werden, da sich diese auf die abgelöste Zentrale Personenkoordination beziehen oder neu nicht mehr in der Verordnung, sondern im EG RHG geregelt sind.
In adempimento della mozione Candinas 16.3335 è proposta una modifica della legge federale sulla esecuzione e sul fallimento. Confrontati con una richiesta di rilascio di un estratto del registro delle esecuzioni, gli uffici di esecuzione dovranno verificare se la persona interessata si è annunciata nel circondario di esecuzione di loro competenza e annotare il risultato di questa verifica nell’estratto. Inoltre, la modifica intende ampliare la notificazione per via elettronica, promuovendo in particolare, in adempimento delle mozioni 19.3694 Fiala e 20.4035 Fiala, l’uso di attestati elettronici di carenza di beni. Infine, la modifica disciplina espressamente nella legge l’incanto di beni mobili su piattaforme in linea.
In den Jahren 2013-2017 wurden zentrale Wirkungsbereiche des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) mittels vier Forschungsprojekten evaluiert. Schliesslich beschloss der Regierungsrat mit der «Strategie Digitale Verwaltung» vom 25. April 2018 (RRB Nr. 390/2018) Vorgaben zur Verwendung von Daten durch die Verwaltung mit dem Ziel, Behördendaten als strategische Ressource zu verstehen und zu nutzen. Draus ergibt sich ein Anpassungsbedarf der sich auf eine Vielzahl von Bestimmungen erstreckt und damit die Anforderungen an eine Totalrevision erfüllt.
Eine solche ermöglicht es auch die Gliederung des IDG anzupassen, da bereits die Anpassungen vom 25. November 2019 die Gliederung beeinträchtigen. Zudem soll mit der neuen Gliederung die Orientierung und damit die Anwendung des IDG vereinfacht werden. Mit Beschluss Nr. 203/2022 vom 4. März 2020 verabschiedete der Regierungsrat das Konzept zur Totalrevision des IDG.
Um das Instrument der Datenverknüpfung unter strikter Beachtung der geltenden gesetzlichen Anforderungen für die Statistik nutzen zu können, hat die Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion VWBD über ihr Amt für Statistik (StatA) einen Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die kantonale Statistik (StatG) ausgearbeitet. Das Gesetz über die kantonale Statistik, das am 7. Februar 2006 verabschiedet wurde, ist bisher nur einmal geändert worden (Art. 26), und zwar im Jahr 2010. Im Jahr 2020 wurde es durch die Verordnung vom 3. März 2020 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Kantons (StatEV) ergänzt. Diese Verordnung listet in ihrem Anhang die Organe auf, die für die Durchführung von spezifischen statistischen Erhebungen des Kantons zuständig sind, und führt die Modalitäten für die Erhebungen auf. Obwohl das StatG neuer ist als das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992, enthielt es bisher keine Bestimmungen über die Verknüpfung von Daten, die ein zentrales Instrument der modernen Statistik ist. Die vorliegende Gesetzesrevision ermöglicht es, diesem Instrument eine Gesetzesgrundlage auf kantonaler Ebene zu geben.
Die öffentliche Statistik bildet den Zustand und die Entwicklung vieler wichtiger Lebensbereiche der Gesellschaft ab und unterstützt damit die demokratische Meinungs- und politische Willensbildung. Im Weiteren stellen statistische Informationen wichtige Grundlagen für die Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Forschung, Wissenschaft und Bevölkerung dar. Während die Datenerhebung und Datenlieferung an den Bund durch das Bundesrecht geregelt sind, ist die rechtliche Grundlage für Kantonsstatistiken nur lückenhaft oder unzureichend in einzelnen Erlassen definiert. Mit der Schaffung eines kantonalen Statistikgesetzes sollen die statistischen Tätigkeiten auf die erforderliche gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Mit dem kantonalen Statistikgesetz soll das grosse Potential der Digitalisierung der Daten ausgeschöpft werden. Gleichzeitig werden klare Leitplanken für einen starken Datenschutz gesetzt. Dabei steht einerseits eine effiziente Datennutzung und die Reduktion des Aufwands bei den Gemeinden und weiteren Datenlieferanten im Vordergrund. Dies in dem Sinne, dass die kantonale Statistik, wenn immer möglich, auf bestehende Verwaltungs- und Registerdaten zurückgreift.
Erhoben werden sollen Daten nur noch dann, wenn ein Rückgriff auf bestehende Daten nicht möglich ist. Andererseits wird mit den grundlegenden Prinzipien des Statistikgeheimnisses und der Zweckbindung der Datenschutz gestärkt. So dürfen Daten, die zu statistischen Zwecken erhoben wurden, ausschliesslich für Bundes- und Kantonsstatistiken verwendet werden. Insgesamt sind die neuen Rechtsgrundlagen so ausgestaltet, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
Die interkantonale bzw. interbehördliche Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität (Vereinbarung) wurde, gestützt auf das Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz vom 20. Januar 1995 (PKNW; BGS 511.541), erarbeitet und von der Konkordatsbehörde am 14. Juli 2019 genehmigt.
Die Konkordatsbehörde hat die am PKNW beteiligten Kantone (AG, BE, BL, BS und SO) mit Schreiben vom 25. Juni 2019 eingeladen, den nötigen Gesetzgebungsprozess einzuleiten. In der Zwischenzeit wurde die Vereinbarung vom Gesetzgeber aller Konkordatskantone beschlossen. Auch weitere Kantone sowie geeignete Bundesstellen können der Vereinbarung beitreten.
Die Vereinbarung schafft die Rechtsgrundlage für die Teilnahme des Kantons Solothurn am kantonsübergreifenden Betrieb bestimmter Datenbanken im Bereich der Bekämpfung der seriellen Kriminalität. Der Legislaturplan 2021 – 2025 (SGB 0206/2021) nennt als Indikator zur Erhöhung der objektiven Sicherheit durch eine wirksame Weiterentwicklung der Kriminalitätsbekämpfung ausdrücklich den Beitritt des Kantons Solothurn zur betreffenden Vereinbarung (Ziff. B.3.3.1, S. 24).
Dem Vereinbarungszweck entsprechend erlauben diese Datenbanken, die Lage der seriellen Kriminalität über die Kantonsgrenzen hinaus darzustellen und die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Die angemessene Nutzung geeigneter Analysesysteme leistet einen wesentlichen Beitrag zur verbesserten Bekämpfung von Seriendelikten. Die geltenden Gesetzgebungs- und Finanzbefugnisse sowie der Datenschutz und die Datensicherheit bleiben vollumfänglich gewahrt.
Mobile Tätergruppierungen bewegen sich über die Kantonsgrenzen hinweg in eigentlichen Kriminalitätsräumen. Dies trifft insbesondere auf Straftaten mit einem ausgeprägt seriellen Charakter zu, beispielsweise auf die Einbruchskriminalität. Die wirksame Bekämpfung von Seriendelikten umfasst die Verhinderung weiterer Straftaten sowie die Aufklärung bereits begangener Delikte. Beide Ziele können nur dann erreicht werden, wenn die Polizei rasch über die nötigen Daten verfügt, um eine Serie als solche zu erkennen und sie einer Tätergruppierung zuzuordnen. Erforderlich sind vollständige Informationen, insbesondere auch Daten ausserkantonaler Polizeikorps.
Die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten gibt den erläuternden Bericht zur digitalen Bildungsstrategie an den Sonder- und Regelschulen im Kanton Freiburg in die Vernehmlassung. Im Mittelpunkt des Referenzrahmens dieser Strategie stehen die Qualität des Lernens, die Ausbildung der Lehrkräfte, die Unterstützung der Schuldirektionen und die didaktischen und technischen Ressourcen. Der pädagogische Nutzen des Projekts hat Vorrang und definiert eine angemessene Informatikausrüstung. Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. Juni 2022.
Il 18 giugno 2021 il Parlamento ha adottato la modifica della legge federale sull’assicurazione malattie (LAMal) concernente le misure di contenimento dei costi del pacchetto 1a. Le misure di contenimento dei costi che implicano un adattamento materiale dell’OAMal devono entrare in vigore il 1° gennaio 2023. Si tratta delle regole concernenti la comunicazione dei dati sulle tariffe nel settore delle cure ambulatoriali e l’articolo sui progetti pilota come pure delle disposizioni transitorie sugli importi forfettari. Inoltre, il 19 marzo 2021 il Parlamento ha adottato la legge federale sulla trasmissione di dati degli assicuratori nell’assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie. Ciò implica modifiche dell’OAMal e dell’OVAMal. Per coordinare le diverse modifiche del diritto d’applicazione, si prevede di raggruppare queste modifiche in un solo progetto.