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Aufgrund der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (EnG-ZG), welches voraussichtlich Ende 2023 / Anfang 2024 in Kraft tritt, ist eine Totalrevision der kantonalen Verordnung zum Energiegesetz (V EnG-ZG) erforderlich. Die totalrevidierte V EnG-ZG orientiert sich dabei an der Systematik des Gesetzes. Sie enthält die Ausführungsbestimmungen, die für den Vollzug des EnG-ZG nötig sind. Die V EnG-ZG präzisiert weiter die Anforderungen auf Verordnungsstufe und regelt allfällige Befreiungen von der Einhaltung dieser Bestimmungen.
Mit der Totalrevision der V EnG-ZG erfolgt ein weiterer Schritt zur Überführung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) in die kantonale Gesetzgebung. Dadurch kann eine Harmonisierung der energierechtlichen Bestimmungen im Gebäudebereich mit anderen Kantonen erreicht werden. Dies trägt zur gesamtschweizerischen Harmonisierung und Vereinfachung der Energievorschriften bei.
Der vorliegende Vorentwurf für eine Teiländerung des kantonalen Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes, den Rahmenkredit Rebberg des 21. Jahrhunderts und die Verordnung über die Modernisierung und Aufwertung des Walliser Rebbergs legt den gesetzlichen Rahmen sowie den Rahmen für die Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen zur Verbesserung der Weinbau-Infrastrukturen fest. Es geht darum, die Entwicklung der Walliser Rebberge hin zu professionellen, rentablen und nachhaltigen Rebbergen zu unterstützen, die den Herausforderungen des Weinbaus im 21. Jahrhundert gewachsen sind. Dieser Vorentwurf stützt sich auf die im Vorfeld von der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) durchgeführte Bestandsaufnahme der Rebberge. Er ist eine direkte Antwort auf die Forderungen des Walliser Winzerverbands (FVV), des Branchenverbands der Walliser Weine (BWW) sowie auf verschiedene Interpellationen aus dem Grossen Rat. Der Vorentwurf für eine Änderung des kantonalen Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes, den Rahmenkredit Rebberg des 21. Jahrhunderts und die Verordnung über die Modernisierung und Aufwertung des Walliser Rebbergs schafft somit einen klaren gesetzlichen Rahmen, um die Finanzierung und die Regeln für die Durchführung und Überwachung der eingeleiteten Massnahmen auszuarbeiten.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) in eine externe Vernehmlassung gegeben. Bei der Teilrevision geht es um fünf Themen: Rasche Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Biodiversität, kantonale Nutzungszone, Wettbewerbs- oder Studienauftragsverfahren und privatrechtliche Einsprachen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für ein Gesetz über den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests in eine externe Vernehmlassung gegeben. Betroffene sollen 25'000 Franken erhalten. Die Pharmaindustrie soll sich finanziell beteiligen.
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Die Gemeinden stellen verschiedene Anträge im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevisionen (in den Kapiteln Siedlungsbegrenzungslinien, Vorranggebiete Arbeitsnutzung und Gebiete mit raumplanerischem Koordinationsbedarf).
Die Waldnaturschutzgebiete werden erweitert; bei den Seen und Fliessgewässer steht eine Aktualisierung der Renaturierungsmassnahmen an. Um den Nährstoffgehalt des Zugersees zu senken, sind weitergehende, insbesondere auch see-interne, Massnahmen vonnöten. Beim Vorhaben «Bügel» in Rotkreuz sind Anpassungen fällig in den Bestimmungen. Die Güterumladestation Zug soll nicht mehr Teil des Richtplans sein. Das Kapitel Velowegnetze erfährt aufgrund des neuen nationalen Velogesetz eine grössere Erneuerung.
Der Entwurf des Sachplans der Trinkwasserinfrastrukturen (STWI) geht auf eine Anforderung des Trinkwassergesetzes (TWG) zurück, das 2012 in Kraft getreten ist. Er baut auf den von den Gemeinden und Gemeindeverbänden erstellten Planungen der Trinkwasserinfrastrukturen (PTWI) sowie auf vom Kanton durchgeführten Studien auf. Der Entwurf des STWI hat zum Ziel, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gemeinden für den gesamten Kanton eine nachhaltige Trink- und Löschwasserversorgung sicherzustellen. Der Schutz der strategischen Fassungen, die zwei Drittel des Trinkwassers des Kantons liefern, ist ein Kernstück dieser Planung. Um sich vor neuen Problemen im Zusammenhang mit Schadstoffen (Pestizide und andere Mikroverunreinigungen) zu schützen und die Auswirkungen des Klimawandels einzubeziehen, wird für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen eine regionale Koordination empfohlen.
Das Richtplankapitel V 2.1 «Materialabbau» wurde letztmals im Rahmen der Gesamtrevision 2011 gesamthaft überprüft. Zur Schaffung von Planungssicherheit für alle Beteiligten ist das Richtplankapitel den heutigen tatsächlichen und rechtlich veränderten Verhältnissen anzupassen. Der Regierungsrat hat mit Entscheid vom 29. April 2020 das aktualisierte Rohstoffversorgungskonzept (RVK 2020) als Grundlage zur Überprüfung und Anpassung des Richtplans im Bereich Materialabbau verabschiedet.
Gemäss entsprechend erfolgter Überprüfung des Richtplankapitels V 2.1 «Materialabbau» können verschiedene bisherige Kiesabbaustandorte aus dem Richtplan entlassen, neu aufgenommen oder mit einem neuen Koordinationsstand versehen werden. Gleichzeitig werden der Erläuterungstext und die Beschlüsse des Richtplankapitels überprüft und präzisiert. Nach der öffentlichen Anhörung und Mitwirkung wird dem Regierungsrat der Antrag an den Grossen Rat zur Änderung des Richtplankapitels V 2.1 «Materialabbau» unterbreitet.
Nicht immer können Kinder und Jugendliche in ihrer eigenen Familie leben. Ein Bericht zeigt nun auf, welche Unterbringungsmöglichkeiten heute bestehen, wie die Finanzierung funktioniert und wie das bestehende System vereinfacht werden kann.
Introduzione di un unico riferimento legislativo per le scuole dell’obbligo (accorpamento della Legge sulla scuola dell’infanzia e sulla scuola elementare del 7 febbraio 1996 e della Legge sulla scuola media del 21 ottobre 1974).
Im Kanton Luzern sollen amtliche Informationen künftig einfacher zugänglich werden. Der Regierungsrat gibt einen Gesetzesentwurf zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung in die Vernehmlassung. Im Gesetzesentwurf wird festgelegt, für welche Bereiche und Dokumente der Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip gelten soll.
In der Sommersession 2023 hat der Kantonsrat zwei Nachträge zum Polizeigesetz an die Regierung zurückgewiesen, um verschiedene Zusatzabklärungen zu tätigen und Ergänzungen vorzunehmen. Um die Vorlage politisch möglichst breit abzustützen, führt das Sicherheits- und Justizdepartement zur Ergänzungsbotschaft nun eine Vernehmlassung durch.
Am 17. März 2023 haben die eidgenössischen Räte eine Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO) verabschiedet (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung). Für den Gesetzgeber des Kantons Zug besteht aufgrund dieser ZPO-Revision nur marginaler Handlungsbedarf. So können Kantone regeln, ob neu die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt (anstatt deren Klientschaft, d.h. die Prozesspartei) an einer zugesprochenen Parteientschädigung berechtigt sein soll.
Zudem kann im kantonalen Recht die Verwendung anderer Verfahrenssprachen als Deutsch ermöglicht werden. Schliesslich ist im kantonalen Recht festzulegen, ob inskünftig Einzelrichterinnen und Einzelrichter für sämtliche familienrechtliche Verfahren zuständig sein sollen. Die Revision der ZPO und die dadurch bedingte GOG-Revision sollen auch zum Anlass genommen werden, gewisse Unzulänglichkeiten im GOG zu beheben bzw. das GOG zu präzisieren, ohne inhaltlich wesentlich etwas zu ändern.
In risposta alla mozione della Commissione della sicurezza sociale e della sanità del Consiglio nazionale 18.3716 Prestazioni complementari per le forme di alloggio con assistenza, il Consiglio federale propone di riconoscere gli alloggi con assistenza nel calcolo delle prestazioni complementari all’AVS. La proposta prevede di introdurre nell’ambito della copertura delle spese di malattia e d’invalidità delle prestazioni che consentano il proseguimento di una vita indipendente nella casa abituale o in un alloggio con assistenza.
In Zusammenhang mit der überwiesenen (20.177) Motion Hottiger et al. betreffend Änderung der Schulgeldverordnung wurde der Regierungsrat beauftragt, die Verordnung über das Schulgeld zu überarbeiten. Im Rahmen einer ganzheitlichen Prüfung wurden fünf Varianten ausgearbeitet, die sich in der Art und Weise, wie zukünftig die Anlage- und Betriebskosten berechnet werden sollen, unterscheiden.
Die Variante 2 «Berechnung gemäss buchhalterischem Aufwand und Ertrag» wurde aufgrund ihrer Stärken detailliert ausgearbeitet und wird zur Umsetzung vorgeschlagen. Mit dem vorliegenden Fragebogen kann zu den fünf Varianten sowie zu Aspekten der Variante 2 Stellung bezogen werden.
La présente loi vise à mettre à disposition des autorités, du public et des milieux intéressés, rapidement, durablement et simplement, des géodonnées actuelles au niveau de qualité requis, en vue d’une large utilisation.
Mit der Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Entschädigungsregelung anpassen. Die bisherige Regelung für die Mitwirkung der Gemeinden an der Veranlagung natürlicher Personen und für den Steuerbezug natürlicher Personen ist nach dem Giesskannenprinzip ausgestaltet. Um die Steuerämter zu einem stärkeren Engagement im Veranlagungsbereich zu animieren, sieht der Regierungsrat andere Entschädigungsansätze vor. Im Weiteren soll die Stellung der Gemeinden gestärkt werden, indem die Möglichkeit geschaffen wird, sich für die entschädigungspflichtigen Tätigkeiten mit anderen Gemeinden zusammenzuschliessen, um Synergieeffekte zu erzielen. Dies soll ebenfalls finanziell gefördert werden und die Autonomie der Gemeinden langfristig stärken.
Il Consiglio federale intende richiedere un limite di spesa di circa 15 100 milioni di franchi per il finanziamento dell’esercizio, del mantenimento della qualità e dei compiti sistemici relativi all’infrastruttura ferroviaria negli anni 2025–2028 nonché un credito d’impegno di 185 milioni di franchi per contributi d’investimento a favore di impianti per il traffico merci privati negli stessi anni. Parallelamente fissa gli obiettivi per l’esercizio, il mantenimento e lo sviluppo tecnico dell’intera infrastruttura ferroviaria in Svizzera. Inoltre, informa per la terza volta e in modo approfondito sullo stato degli impianti, sul carico e sul grado di utilizzo dell’infrastruttura ferroviaria.
Im Kanton Aargau gelten für die Familienzulagen die vom Bund festgelegten monatlichen Mindestansätze (für Kinder bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensalter Fr. 200.–, für Jugendliche Fr. 250.–). Die als Postulat überwiesene (21.12) Motion der SP-Fraktion (Sprecherin Claudia Rohrer, Rheinfelden) vom 5. Januar 2021 betreffend Erhöhung der Familienzulagen fordert den Regierungsrat auf, das EG FamzG zu ändern und die Kinderzulagen zu erhöhen.
Die Motionäre begründeten ihre Forderung damit, dass Familien besondere, nicht zuletzt auch finanzielle Belastungen tragen würden und der Kanton aktuell nur die Mindestzulagen ausrichtet. Der Regierungsrat schlägt vor, die Familienzulagen um Fr. 10.– zu erhöhen.
Daneben gibt es weiteren Anpassungsbedarf. So sollen die Defizitgarantie des Kantons für die kantonale Familienausgleichskasse aufgehoben und die kantonalen Anerkennungsvoraussetzungen für private Familienausgleichskassen präzisiert werden. Weiter ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Veröffentlichung der Leistungskennzahlen der im Kanton Aargau tätigen Familienausgleichskassen vorgesehen.
Affinché le nuove centrali di riserva, così come i gruppi elettrogeni di emergenza e gli impianti di cogenerazione forza-calore, possano contribuire alla costituzione della riserva di energia elettrica insieme alle centrali idroelettriche, agli impianti di stoccaggio e ai grandi consumatori, è necessario creare un’apposita base giuridica nella legge sull’approvvigionamento elettrico. Inoltre, nella legge sull’energia va integrata una base giuridica per poter versare dei contributi d’investimento agli impianti di cogenerazione. È altresì previsto che, in virtù della legge sull’energia, l’Ufficio federale dell’energia informi la popolazione sull’attuale approvvigionamento energetico. Infine, grazie alla legge sul CO2 la Confederazione avrà la possibilità di rimborsare ai gestori dei cosiddetti impianti bicombustibili o pluricombustibili i costi supplementari per i diritti di emissione del CO2 aggiuntivi se, su richiesta della Confederazione, essi convertono il proprio impianto passando a vettori energetici alternativi.
In den letzten Jahren wurde vielerorts im Kanton Schaffhausen das Angebot an familienergänzenden Betreuungseinrichtungen ausgebaut. Solche ausserfamiliären Kinderbetreuungsstrukturen entsprechen einem aktuellen gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Anliegen. Der Kanton unterstützt diese Entwicklung und gewährt Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften für Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Vorschulalter eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.
Für Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ist der Zugang zur ausserfamiliären Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung jedoch nach wie vor erschwert, da der Tarif bedingt durch den Mehraufwand oft um einiges höher ist als bei den anderen Kindern. Die Mehrkosten tragen momentan grundsätzlich die Eltern. Dieser Ungleichbehandlung soll mit der geplanten Revision entgegengewirkt werden. Konkret sollen die betroffenen Eltern zur Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes in der Kita zusätzliche Betreuungsgutschriften erhalten, so dass sich eine (zusätzliche) Erwerbstätigkeit auch für diese Eltern lohnt. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für den durch die Beeinträchtigung des Kindes bedingten zusätzlichen Betreuungsaufwand in der Kita. Der Kanton übernimmt maximal die Kosten von vier Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf pro Tag bzw. von 2 Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf bei einer Halbtagesbetreuung. Die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kitas im Kanton Schaffhausen belaufen sich – gestützt auf Erfahrungswerte aus anderen Kantonen – voraussichtlich auf insgesamt rund 370'000 Franken pro Jahr.
Attuazione della mozione 21.3001 «Possibilità di estendere la compensazione delle perdite fino a dieci anni», depositata dalla CET-N. Per le perdite realizzate a partire dal 2020, la compensazione delle perdite sarà estesa da sette a dieci anni.