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Il 14 giugno 2024, il Consiglio federale ha incaricato il Dipartimento federale dell’ambiente, dei trasporti, dell’energia e delle comunicazioni (DATEC) di avviare una consultazione sulla revisione dell’ordinanza sull’approvvigionamento elettrico (OAEI; RS 734.71).
Il Governo ha dato il via libera alla consultazione concernente la revisione parziale della legge sulle imposte per il Cantone dei Grigioni (LIG; CSC 720.000) voluta per dare attuazione all'incarico Hohl concernente sgravi fiscali per famiglie e specialisti del 3 settembre 2022.
Per rendere il Cantone attrattivo per le famiglie, il progetto in consultazione prevede un aumento delle deduzioni per figli. Per sgravare fiscalmente in modo efficace le persone che esercitano un'attività lucrativa, le imposte sul reddito vengono ridotte aumentando il limite d'esenzione per l'aliquota delle imposte sul reddito. Queste due misure previste dalla legge cantonale sulle imposte, ossia l'aumento delle deduzioni per figli e del limite d'esenzione, interessano sia le imposte cantonali sia quelle comunali. In combinazione con la riduzione del tasso fiscale cantonale per le persone fisiche decisa dal Gran Consiglio per l'anno fiscale 2024, l'aumento del limite d'esenzione per l'aliquota delle imposte sul reddito dovrebbe attenuare in modo significativo l'onere fiscale delle persone che esercitano un'attività lucrativa.
A dicembre 2023 il Gran Consiglio ha accolto l'incarico Schneider concernente l'adeguamento della progressione reale. In questo modo il Gran Consiglio ha incaricato il Governo di prendere in esame una futura compensazione della cosiddetta progressione reale (a caldo) nel quadro dell'attuazione dell'incarico Hohl. L'aumento dei salari nominali a seguito dell'inflazione, fatto che porta a una tassazione maggiore sulla base delle tariffe fiscali progressive, la cosiddetta progressione a freddo, sarà compensato nelle imposte federali, cantonali e comunali. Per contro, la quota risultante dall'incremento del potere d'acquisto, la progressione reale (a caldo), non viene compensata automaticamente per legge a nessun livello statale. Da una verifica di questo fenomeno emerge chiaramente che per il Cantone dei Grigioni e i comuni grigionesi non vi è alcun motivo di introdurre una compensazione legislativa di questa progressione reale. Gli effetti della progressione reale sono stati sempre compensati o più che compensati con revisioni di leggi sulle imposte e riduzioni di tassi fiscali a livello cantonale e comunale.
Das ÖV-Programm 2026–2028 bildet basierend auf der Mobilitätsstrategie 2023 einen Schwerpunkt bei der Umsetzung der klimafreundlichen Mobilität. Es sieht insbesondere vor, neue Angebote im S-Bahn-, Tram- und Busnetz zu schaffen, die Verlässlichkeit zu erhöhen, die Reisezeiten zu verkürzen sowie die Fahrzeugflotten vollständig auf erneuerbare Antriebstechnologien umzustellen. Ebenso wichtig ist ein einfacherer Zugang zum öffentlichen Verkehr – sei es durch ein leicht verständliches und einfach verfügbares Fahrausweissortiment oder durch die Förderung von Trends kollektiver Mobilität als Ergänzungsangebote zum «klassischen» ÖV. Der Schwerpunkt der Weiterentwicklung des ÖV-Angebots liegt beim Ausbau des kantonsübergreifenden S-Bahn-, Tram- und Busangebots.
Der Regierungsrat hat das Agglomerationsprogramm Luzern der fünften Generation (AP LU 5G) für die öffentliche Mitwirkung freigegeben. Das Programm umfasst zahlreiche Massnahmen für die nachhaltige Siedlungs- und Landschaftsentwicklung mit dem Ziel, diese bestmöglich auf die weitere Verkehrsentwicklung abzustimmen. Im Zentrum stehen insbesondere Projekte für den Gesamtverkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr.
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung (BGE 141 IV 465) hat bei unserer geltenden Gesetzgebung zu Änderungsbedarf geführt, insbesondere was die Definition von Gebühren und Auslagen und die Einzelheiten ihrer Fakturierung anbelangt.
Das Ziel der neuen Verordnung über die Kosten der Kantonspolizei besteht demnach in einer inhaltlichen und formalen Vereinfachung. In diesem Sinne beschränkt sich der Vorentwurf der Verordnung in den Grundzügen darauf, die Kategorisierung der Kosten anzupassen und einige Fakturierungsgrundsätze festzulegen. Des Weiteren enthält der Verordnungsentwurf einen Anhang, in dem alle Beträge der Kosten, welche die Kantonspolizei gemäss der Verordnung erheben kann, aufgeführt sind.
Mit seinem Entscheid, das bisherige, bewährte Übertrittsverfahren mit Vornoten (Erfahrungswert) und Lehrpersonen-Empfehlung (Prognosewert) durch einen geeichten Test (Vergleichswert) zu ergänzen, will der Bildungsrat im Sinne der Absicht der teilerheblich erklärten kantonsrätlichen Motion Balmer/Wiederkehr (Vorlage Nr. 3174) den Zugang zum Langzeitgymnasium steuern und damit die Sekundarschule resp. den dualen Bildungsweg stärken.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Planen und Bauen ergeben sich aus Vorgaben des Bundes, den als Rahmengesetzgebung ausgestalteten kantonalen Vorschriften und den Bau- und Zonenordnungen der Einwohnergemeinden. Das geltende Baugesetz (BauG; GDB 700.1) und die Verordnung zum Baugesetz (BauV; GDB 700.11) stammen aus dem Jahr 1994. Seither haben sich mit dem kantonalen Richtplan 2019 und neuen Konzepten (z. B. Energie- und Klimakonzept 2035) verschiedene Rahmenbedingungen geändert. Aufgrund der vielen Anpassungen (bisher 17-mal) ist die kantonale Gesetzgebung zum Planen und Bauen nicht mehr nutzerfreundlich strukturiert. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat den Auftrag für eine Totalrevision erteilt.
Eine interne Überprüfung der Entschädigung des Staatspersonals für Pikettdienste und Arbeitseinsätze ausserhalb der Geschäftszeiten hat ergeben, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Verwaltungsbereichen teilweise erheblich sind. Die Standeskommission beabsichtigt vor diesem Hintergrund den Erlass zusätzlicher kantonaler Rahmenvorgaben. Damit soll eine gewisse Harmonisierung der verschiedenen departementalen Regelungen und auch eine Annäherung an die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen für Privatbetriebe erreicht werden.
Das Kantonsspital Obwalden leistet gute Arbeit und ist ein wichtiger Pfeiler für die Grundversorgung im Kanton, steht aber wie alle Spitäler vor grossen Herausforderungen. Mit einem Alleingang wäre die mittel- und langfristige Gesundheitsversorgung vor Ort gefährdet. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, zur Sicherung des Spitalstandorts Obwalden eine Verbundlösung mit der Luzerner Kantonsspital AG (LUKS Gruppe) anzustreben.
Mit der Volksabstimmung vom 27. September 2020 hat das Urner Stimmvolk der Änderung des kantonalen Gesetzes über Fuss- und Wanderwege (Kantonales Fuss- und Wanderweggesetz [KFWG]; RB 50.1161) zugestimmt. Am 1. Januar 2021 ist das geänderte Fuss- und Wanderweggesetz in Kraft getreten. Damit ist neu im KFWG auch die Planung, die Realisierung und der Unterhalt von Bikewegen geregelt. Gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 KFWG wird der Regierungsrat beauftragt, die Ausrichtung von Beiträgen in einem Reglement festzulegen.
A maggio 2020 il Consiglio federale ha deciso di non voler più dichiarare vincolanti, nell’ambito della segnaletica stradale, norme tecniche concrete di organizzazioni di diritto privato, limitando il carattere vincolante di determinate norme al 31 dicembre 2024. Pertanto occorre trasporne i contenuti più importanti nel diritto federale. Per quanto riguarda le altre tematiche, nell’OSStr sarà stabilito che la segnaletica deve seguire le norme riconosciute della tecnica laddove non altrimenti disposto dal diritto federale. Sono poste in consultazione anche due nuove ordinanze del DATEC in materia di segnaletica di direzione nei pressi di raccordi e diramazioni e demarcazioni speciali, i cui contenuti erano finora disciplinati solo in istruzioni dipartimentali. Il progetto è inoltre volto ad attuare la mozione 17.3952 Bühler «Autorizzare la segnaletica bilingue sulle autostrade». Per maggiore chiarezza il Governo intende prevedere espressamente una multa disciplinare, oltre che per il sorpasso a destra con manovre di uscita e di rientro, anche per il superamento sulla destra non ammesso su autostrade e semiautostrade. Infine, il corso di teoria della circolazione sarà aggiornato nella forma e nei contenuti e dovrà essere frequentato prima dell’esame teorico di base.
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Landwirtschaft wird die Agrarpolitik 2022 des Bundes (AP22+) auf kantonaler Ebene umgesetzt. Weitere Anpassungen ergeben sich aufgrund des kantonalen Konzeptes zur zukünftigen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sowie der kantonalen Energie- und Klimaplanung 2023+ (EKP23+).
Verschiedene mit der AP22+ modifizierte Bundesbeiträge setzen eine Mitfinanzierung durch die Kantone voraus. Dies betrifft namentlich die Biodiversitätsbeiträge sowie die Beiträge für Strukturverbesserungsmassnahmen. Zur Sicherstellung dieser Kofinanzierungen sind die kantonalen Rechtsgrundlagen zu ergänzen und anzupassen. Änderungen ergeben sich zudem im Zusammenhang mit den bundesrechtlichen Anpassungen betreffend die Nährstoffverluste und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Weitere Anpassungen sind erforderlich im Bereich der Abfindung für Schäden im Zusammenhang mit Massnahmen zur Bekämpfung besonders gefährlicher Schadorganismen. Im Rahmen der Umsetzung des kantonalen Konzeptes zur zukünftigen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sowie der EKP23+ gilt es, die rechtlichen Grundlagen für die geplanten Massnahmen in folgenden Bereichen zu schaffen: Befähigung der Betriebsleiter, Struktur- und Einkommensentwicklung, Wertschöpfung, Förderung naturnaher und ressourcenschonender Produktionssysteme sowie Klimaschutz und Klimaanpassung.
Die Entwicklung der Strategie für die frühe Kindheit im Kanton Freiburg, einem Kanton mit der jüngsten Bevölkerung der Schweiz, ist ein Meilenstein, denn die Strategie anerkennt die Wichtigkeit der ersten Lebensjahre sowie die entscheidende Rolle der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). Die Strategie ist Bestandteil der Kinder- und Jugendpolitik, genauer gesagt der Strategie «I mache mit!», sowie verschiedener anderer Politiken im Zusammenhang mit Familie, Bildung, Sozialem, Kultur, Raumplanung, Chancengleichheit, Gesundheitsförderung und Prävention sowie Integration.
Diese umfassende und übergreifende Strategie gewährleistet hochwertige Angebote für Kinder, Familien, für das Umfeld der Kinder sowie die Fachpersonen der frühkindlichen Betreuung und hat positive Auswirkungen auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. So schlägt der Staatsrat mit dieser Strategie ein Konzept und 27 Massnahmen vor, um die Entwicklungsmöglichkeiten von jungen Kindern im Kanton Freiburg zu stärken.
Der Anlass für die vorliegende Totalrevision des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (StBG, LS 132.2) sind die praktischen Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Covid-19-Härtefallprogramms des Kantons Zürich (nachfolgend «HFP»). Im HFP wurden über 1.3 Mrd. Franken nicht rückzahlbare Beiträge und mehr als 160 Mio. Franken Darlehen ausbezahlt. Dabei handelte es sich gemäss Beschluss des Kantonsrates (Vorlage 5663a) um Subventionen gemäss § 3 StBG, womit die Bestimmungen dieses Gesetzes anwendbar waren.
Mit der Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) vom 30. Oktober 2023 (ABI 2023-11-10) und dem geplanten Neuerlass der Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VeVV) soll die Grundlage für den rechtsgültigen elektronischen Geschäftsverkehr mit den öffentlichen Organen im Kanton Zürich geschaffen werden. Das Rechtsetzungsprojekt ist Teil des Impulsprogramms, welches der Regierungsrat für die Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung 2018-2023 (RRB Nr. 390/2018) genehmigt hat.
La présente consultation porte sur l'avant-projet de loi sur les eaux. Cette loi constitue une refonte de la loi en vigueur (loi sur les eaux du 5 juillet 1961; L 2 05). Elle vise à moderniser et à renforcer le cadre légal actuel en l'adaptant aux enjeux présents et futurs, en particulier les changements climatiques, la préservation du vivant, le développement urbain et l'augmentation de la population.
Die Grundstücks- und Mietwerte von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften werden neu in einem für die Beteiligten vereinfachten und transparenten Verfahren ermittelt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Steuergesetzrevision vom 27. Oktober 2021 (Reform der Immobilienbewertung) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt hin sollen auch die Ausführungsbestimmungen dazu in Kraft treten (Steuerverordnungsrevision). Neu wird für die Bewertung von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften je nach Grundstückskategorie auf den Real- oder den Ertragswert abgestellt, und der Mietwert wird in Prozenten des Grundstückswertes festgelegt.
Le convenzioni per evitare la doppia imposizione con l’Italia e la Francia contengono norme specifiche sull’imposizione dei lavoratori frontalieri e sul telelavoro. Il nuovo accordo con l’Italia è in vigore dal 1° gennaio 2024; quello con la Francia è attualmente all’esame dell’Assemblea federale. Per garantire la corretta applicazione di tali norme, gli accordi prevedono lo scambio automatico di informazioni concernente i dati salariali. L’attuazione dello scambio automatico di informazioni ai sensi di questi due accordi richiede delle basi legali di diritto interno al fine di garantire la trasmissione delle informazioni tra le autorità fiscali svizzere interessate. Queste basi sono stabilite dal presente disegno di legge.
Am 25. September 2022 hat das Urner Volk der Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) zugestimmt. Im Rahmen der Anschlussgesetzgebung ist auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV; RB 10.1462) zu revidieren. Einen tiefgreifenden Eingriff in das heute geltende System des freiwilligen Musikunterrichts an der Volksschule beinhaltet die Revision nicht. Sie soll aber sicherstellen, dass der freiwillige Musikunterricht in Uri auch in Zukunft zu tragbaren Bedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte angeboten werden kann.
In Zusammenhang mit den laufenden Bestrebungen, die Reusskaskade zu optimieren, zeigt sich, dass bei der Gewässernutzungsverordnung (GNV, RB 40.4105) ein Anpassungsbedarf besteht. Dabei soll Artikel 7 GNV mit der Definition des Ausdrucks «wesentliche Konzessionsänderungen» ergänzt und in Artikel 9 sollen die einzureichenden Unterlagen für eine Restwertanerkennung für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen präzisiert werden.
Am 25. September 2022 hat das Urner Volk der Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) zugestimmt. Im Rahmen der Anschlussgesetzgebung ist auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV; RB 10.1462) zu revidieren. Einen tiefgreifenden Eingriff in das heute geltende System des freiwilligen Musikunterrichts an der Volksschule beinhaltet die Revision nicht. Sie soll aber sicherstellen, dass der freiwillige Musikunterricht in Uri auch in Zukunft zu tragbaren Bedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte angeboten werden kann.
Die gesetzlichen Grundlagen rund um die Pflegefinanzierung werden in drei Punkten angepasst. Erstens sollen die Prozesse der Antrags- und Rechnungsstellung digitalisiert werden. Zweitens änderte sich die bundesrechtliche Regelung zur Abrechnung der Mittel und Gegenstände und erfordert eine kantonale Anpassung. Drittens soll die Finanzierung von Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex-Organisationen) geregelt werden, die mit einem neuen Geschäftsmodell tätig sind. Dieses neue Geschäftsmodell ist dadurch gekennzeichnet, dass Pflegende zum Einsatz kommen, die im selben Haushalt leben oder deren Angehörige sind. Die Pflegenden können sogenannte "pflegende Angehörige" oder angestellte Personen ohne familiäres Verhältnis sein. Daher werden das kantonale Krankenversicherungsgesetz teilrevidiert und die Pflegefinanzierungsverordnung totalrevidiert.
Le modifiche relative all’ulteriore sviluppo delle forze armate sono entrate in vigore il 1° gennaio 2018. Con la presente revisione dell’Ordinanza sull’assicurazione militare, verranno attuati gli adeguamenti non ancora effettuati a causa dell’ulteriore sviluppo dell’esercito.
Die BFGS benötigt aufgrund der aktuell vollen Auslastung der Raumkapazitäten und des weiter erwarteten markanten Wachstums der Lernendenzahlen zusätzlichen Unterrichtsraum. Ein erster Teil der mit dem durch den Grossen Rat beschlossenen Planungsbericht "Langfristige Entwicklung der kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen" in Auftrag gegebenen langfristigen Infrastrukturlösung wird voraussichtlich erst ab 2035 in Betrieb genommen werden können. Bis dahin ist der erwartete zusätzliche Raumbedarf mittels Anmietungen zu decken. Aufgrund der Dringlichkeit ist eine etappierte Bereitstellung von Übergangslösungen vorgesehen, welche das stetige Wachstum effizient abdecken können.
Im Kanton Bern gibt es 245 kantonale Naturschutzgebiete von nationaler und regionaler Bedeutung. Es handelt sich um schützenswerte Lebensräume sowie Lebensräume geschützter und seltener Tier- und Pflanzenarten.
Der Kanton Bern sichert seine Schutzgebiete mit zwei Instrumenten: Mit kantonalen Schutzbeschlüssen und mit Verträgen. Obwohl ein kantonaler Schutzbeschluss eine dauerhafte Sicherung eines Gebiets erlaubt, wurde er bisher nicht bei allen Gebieten angewendet. Bisher werden nur für Auengebiete, Amphibienlaichgebiete und Hochmoore Schutzbeschlüsse erlassen. Flachmoore sowie Trockenwiesen und -weiden werden ausschliesslich mit Verträgen geschützt. Die Bundesvorgaben verlangen jedoch eine grundeigentümerverbindliche Sicherung, zumindest für die Bundesinventarobjekte. Diese ungleiche Praxis hat Auswirkungen auf die Beitragsleistungen an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im Kanton Bern. Die vorliegende Teilrevision will diesen Mangel beseitigen.