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Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass die kantonalen Angestellten und die Angestellten der unselbstständigen Anstalten im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis verpflichtet werden sollen, auch Verfahrenshandlungen im Sinne des revidierten VRG und der VEVV elektronisch vorzunehmen. Damit können künftig diejenigen HR-Prozesse, an deren Ende eine Verfügung zu erlassen oder eine Vereinbarung abzuschliessen ist, durchgehend digital umgesetzt werden.
Dies gewährleistet einen grösstmöglichen Effizienzgewinn im Rahmen der Digitalisierung. Die Rechtsänderungen gemäss Vernehmlassungsvorlage betreffen primär das Personal der Zentral- und Bezirksverwaltung sowie der unselbstständigen Anstalten. Den Einheiten der Konsolidierungskreise 2 und 3 soll im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren die Möglichkeit eingeräumt werden, Regelungsvorschläge für ihre Spezialerlasse einzureichen, die in die Gesetzesänderung als Nebenänderung aufgenommen werden können.
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