Concluse
1. febbraio 2023 - 10. marzo 2023

Verordnung betreffend Koordinationsstelle für das Strafregister - Revision 2023

Am 23. Januar 2023 trat das neue Strafregistergesetz (StReG) in Kraft. Mit der Inkraftsetzung des StReG wurde die bisherige Strafregisterregelung im Schweizerischen Strafgesetzbuch (insbes. Art. 365-371a) aufgehoben. Zudem erliess der Bundesrat eine neue Strafregisterverordnung (StReV), welche ebenfalls per 23. Januar 2023 in Kraft trat und die bisherige Verordnung ersetzt. Die kantonale Verordnung betreffend Koordinationsstelle für das Strafregister muss daher an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. Dabei soll faktisch so weit als möglich die bisherige bewährte Praxis beibehalten werden.