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Der Regierungsrat führt die Anhörung gemäss § 66 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau (KV) im Auftrag der grossrätlichen Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) durch. Am 1. August 2005 ist das Gesetz über die Finanzkontrolle (GFK) vom 11. Januar 2005 in Kraft getreten. Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen verändert.
Diese nationalen und internationalen Entwicklungen geben Anlass genug, die rechtlichen Grundlagen der Finanzkontrolle zu überprüfen und zu revidieren. Der Revisionsbedarf besteht im Wesentlichen in einer Präzisierung und Verdeutlichung des zum Teil abstrakt gefassten Gesetzes sowie aus verschiedenen terminologischen Anpassungen an den heutigen Sprachgebrauch. Damit können Unsicherheiten und Missverständnisse in der Praxis beseitigt werden.
Neu sollen auch die ständigen Kommissionen des Grossen Rats der Finanzkontrolle Aufträge erteilen können und regelmässig die Prüfungsergebnisse aus den ihnen zugewiesenen Aufgabenbereichen zugestellt erhalten. Zur effizienten Durchführung ihrer Prüfungsaufträge soll die Finanzkontrolle auf die notwendigen Daten, wo immer möglich, auch auf elektronischem Weg (Abrufverfahren) zugreifen können. Zur Stärkung ihrer vertrauensbildenden Funktion in der Öffentlichkeit soll die Finanzkontrolle künftig ihre Jahresberichte und ausgewählten Prüfberichte veröffentlichen können.