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In Zusammenhang mit den laufenden Bestrebungen, die Reusskaskade zu optimieren, zeigt sich, dass bei der Gewässernutzungsverordnung (GNV, RB 40.4105) ein Anpassungsbedarf besteht. Dabei soll Artikel 7 GNV mit der Definition des Ausdrucks «wesentliche Konzessionsänderungen» ergänzt und in Artikel 9 sollen die einzureichenden Unterlagen für eine Restwertanerkennung für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen präzisiert werden.