Fonte
www.ur.ch

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Concluse
5. luglio 2024 - 26. settembre 2024

Teilrevision der kantonalen Gewässernutzungsverordnung (GNV)

In Zusammenhang mit den laufenden Bestrebungen, die Reusskaskade zu optimieren, zeigt sich, dass bei der Gewässernutzungsverordnung (GNV, RB 40.4105) ein Anpassungsbedarf besteht. Dabei soll Artikel 7 GNV mit der Definition des Ausdrucks «wesentliche Konzessionsänderungen» ergänzt und in Artikel 9 sollen die einzureichenden Unterlagen für eine Restwertanerkennung für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen präzisiert werden.