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Die Verlegung des Trassees der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) zwischen Aarau und Suhr weg von der Kantonsstrasse K 242 eröffnet Handlungsspielraum für gestalterische und betriebliche Optimierungen. Dazu gehören die Aufwertung der Strassenräume, die Förderung des strassengebundenen öV, Verbesserungen für den Langsamverkehr sowie betriebliche Optimierungen für den MIV.
Weil der bauliche Zustand im gesamten Projektperimeter ungenügend ist und sich die alte Gleisanlage der WSB noch immer in der Fahrbahn befindet, muss die in die Jahre gekommene Strassenanlage erneuert werden. Das Verkehrssystem Knoten Kreuzplatz – Kreisel Gais in Aarau ist während der Spitzenstunden stark belastet. Aufgrund der Rückstaus entstehen im Verkehrssystem auch für den öV Verlustzeiten mit wesentlichem negativem Einfluss auf die Fahrplanstabilität und die Gewährleistung der Anschlüsse am Bahnhof Aarau.
Für den Fuss- und Veloverkehr sind direkte, durchgehende und sichere Verbindungen vorgesehen. Im Rahmen des Verkehrsmanagements Region Aarau sind im Projektperimeter auf der Achse K 242 Buchser-/Suhrer-/Tramstrasse diverse Massnahmen zur Entlastung der Zentren sowie zur Busbevorzugung geplant (Netzschutz/Staumanagement, Busbevorzugung), welche teilweise mit vorliegendem Projekt umzusetzen sind. Die Verlässlichkeit der Reisezeiten und die Anschlusssicherheit auf den Buslinien 1, 4 und 6 soll verbessert werden.
Die Standorte und die Ausgestaltung der Bushaltestellen werden optimiert und auf die Vorschriften für hindernisfreies Bauen ausgerichtet. Der Strassenraum an der Kantonsstrasse wird aufgewertet mit dem Ziel, die Siedlung trotz Verkehrsbelastung als attraktiven Ort bei optimierter Funktionalität für alle Benutzenden erlebbar zu machen. Zur aktiven Lärmbekämpfung an der Quelle werden spezielle lärmarme Asphaltbeläge eingesetzt. Die Haupterschliessung des Kantonsspitals Aarau erfolgt weiterhin über die Südallee.
Die Notfallfahrzeuge werden im Projektperimeter bei den Lichtsignalanlagen bevorzugt. Im Zusammenhang mit den umfangreichen Bauarbeiten ist eine vollständige Erneuerung der Strassenanlage mit Verstärkung des Strassenoberbaus vorgesehen. Das Gesamtprojekt weist eine Länge von ca. 2,3 km auf und ist aufgeteilt in vier Teilprojekte. Der grösste Teil der neuen Verkehrsanlage kann auf der heutigen Strassenfläche und dem alten Trassee der WSB realisiert werden.
Die Kosten sind auf 34,09 Millionen Franken veranschlagt. Davon entfallen 6,86 Millionen Franken auf die Stadt Aarau, 4,57 Millionen Franken auf die Gemeinde Buchs und 6,85 Millionen Franken auf die Gemeinde Suhr. In diesen Beträgen nicht berücksichtigt ist ein erwarteter Beitrag des Bundes von rund 4 Millionen Franken. Der effektiv vom Bund geleistete Beitrag wird den Kostenanteilen der Gemeinden und des Kantons angerechnet werden.
La legge federale urgente è volto a sostenere finanziariamente e sgravare i trasporti pubblici e il traffico merci su rotaia nella crisi da COVID-19 mediante apposite misure. La legge federale urgente prevede provvedimenti temporanei per il traffico viaggiatori regionale, quello locale, il trasporto di merci su rotaia e il finanziamento dell'infrastruttura ferroviaria.
Die Idee einer Umfahrungslösung für Suhr besteht seit Jahrzehnten. Zur Entlastung des Suhrer Zentrums vom Verkehr und zur verbesserten Anbindung des Wynentals an das übergeordnete Strassennetz bestehen im Richtplan Einträge zu einer Ostumfahrung Suhr (Festsetzung) und einer Südumfahrung Suhr (Vororientierung). Die Realisierbarkeit des generellen Projekts aus dem Jahr 2001 gemäss bestehender Festsetzung ist aus verkehrstechnischen und baulichen Gründen nicht gegeben.
Diese Linienführung wurde deshalb nicht weiterverfolgt. Ebenfalls zeigt sich, dass aufgrund der langen Barriereschliesszeiten in Suhr keine verkehrsplanerisch zufriedenstellende Lösung im Bestand erreicht werden kann. Nach umfangreichen planerischen Abklärungen soll die Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr (VERAS) mit der neuen Umfahrung Suhr und den dazugehörenden Massnahmen im Bereich Siedlung und Mobilität festgesetzt werden.
Mit der Gesamtplanung VERAS mit Zeithorizont 2040 wird der Siedlungs- und Wirtschaftsraum vom Durchgangsverkehr entlastet und Freiräume für die Siedlungsentwicklung geschaffen. Weiter werden die Anbindung des Wynentals an die A1 und nach Aarau sowie das Velonetz für den lokalen und regionalen Verkehr verbessert und damit die Zielsetzung der VERAS umgesetzt.
Bei der Planung von Netzergänzungen sind flankierende Massnahmen unabdingbare Elemente. Die FLAMA sind im Konzept flankierende Massnahmen VERAS zusammengefasst, gegliedert nach Verkehrsmanagement, Strassenraumgestaltung, Velo- und Fussverkehr sowie Siedlung und Landschaft.
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Revision des Strassengesetzes in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Mit der Revision sollen der Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantons- und Gemeindestrassen optimiert und vereinfacht werden. Die Gemeinden kommen in den Genuss von mehr Finanzmitteln aus der Mineralöl- und Motorfahrzeugsteuer.
Der Klimaschutz soll als vordringliche Aufgabe des Kantons in der Verfassung verankert werden. Der Kanton Bern soll einen wesentlichen Beitrag leisten, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so die weitere Erwärmung des Klimas zu begrenzen. Ebenso soll er Massnahmen treffen, um auf die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels reagieren zu können. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) schickt dazu zwei Varianten eines neuen Verfassungsartikels in die Vernehmlassung.
Die Standeskommission möchte die Eintragung von Bodenabtretungsverträgen im Zusammenhang mit Strassenbauvorhaben erleichtern und schlägt hierfür eine Ergänzung des Strassengesetzes vor.
In der bisherigen Praxis wurden Verträge über Bodenabtretungen, die bei grösseren Strassenbauvorhaben regelmässig nötig sind, jeweils schriftlich gefasst und vor Ort unterschrieben. Damit diese Verträge im Grundbuch dann angemerkt und eingetragen werden konnten, mussten öffentliche Beurkundungen vorgenommen werden, was in der Praxis regelmässig zu zeitlichen Verzögerungen führte. Die Standeskommission möchte diesen Ablauf vereinfachen.
Künftig sollen die unterzeichneten Abtretungsverträge direkt im Grundbuch angemerkt und nach erfolgtem Bau eingetragen werden können. Auf die öffentliche Beurkundung soll verzichtet werden. Ein solcher Verzicht ist allerdings bundesrechtlich nur dann möglich, wenn die Bodenabtretungsverträge in einem Enteignungsverfahren abgeschlossen worden sind. Neu ist daher geplant, dass die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer mit der Orientierung über die Auflage des Strassenprojekts darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass für die beanspruchte Fläche ein Enteignungsverfahren eröffnet ist. Das Verfahren wird gleichzeitig standardmässig sistiert.
Nach der Auflage des Strassenprojekts werden mit den Grundeigentümerschaften Verhandlungen geführt. Ergibt sich eine Einigung, wird ein Bodenabtretungsvertrag abgeschlossen, der ohne öffentliche Beurkundung beim Grundbuchamt zur Anmerkung angemeldet werden kann.
Kommt trotz Verhandlungen keine Einigung zustande, obliegt es wie bisher der Standeskommission, in einem separaten Entscheid darüber zu befinden, ob dann auch tatsächlich ein Enteignungsverfahren durchgeführt wird.
Die Standeskommission beschränkt dieses Vorgehen auf Projekte, die von der Landsgemeinde oder dem Grossen Rat verabschiedet worden sind, da bei diesen Projekten von einer hohen politischen Legitimation der Entscheide auszugehen ist.
Il regolamento si prefigge, in particolare, di fornire all'Agenzia europea della guardia di frontiera e costiera personale e mezzi sufficienti per consentirle di svolgere più efficacemente i suoi compiti nell'ambito dei controlli di frontiera e dei rimpatri. Per il raggiungimento degli obiettivi del regolamento sono previste diverse misure: graduale ampliamento, fino a 10 000 membri, di un corpo permanente costituito dal personale di Frontex nonché, principalmente, da personale distaccato inviato dagli Stati Schengen, rafforzamento del mandato nell'ambito dei rimpatri e intensificazione della cooperazione con i Paesi terzi. Vengono inoltre definiti un nuovo ciclo politico strategico pluriennale e una pianificazione integrata per quanto riguarda la gestione europea delle frontiere. Viene inoltre effettuato un adeguamento nella legge sull'asilo che prevede esplicitamente l'obbligo per la persona interessata da una decisione d'allontanamento di lasciare lo spazio Schengen.
Die totalrevidierte Ordnungsbussenliste wird wie heute als Anhang zur kantonalen Ordnungsbussenverordnung ausgestaltet sein. Im Vergleich mit der früheren Fassung verfügt die revidierte Ordnungsbussenliste über mehr Ordnungsbussentatbestände.
Der Grund besteht nicht darin, dass im kantonalen Recht mehr Übertretungsstraftatbestände geschaffen worden wären, sondern dass zusätzliche Übertretungstatbestände neu im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können (z.B. Verstösse gegen das Taxigesetz oder das Waldgesetz Basel-Stadt). Dies führt im Rahmen dieser Straftatbestände zu einer Erleichterung sowohl für die fehlbaren Personen als auch für die Strafverfolgungsbehörden.
Mit dem kantonalen Richtplan werden die auf den Raum wirksamen Tätigkeiten der Bevölkerung, des Staats und der Wirtschaft aufeinander abgestimmt und langfristig gesteuert. Gleichzeitig zeigt der Richtplan, wie der Kanton mit den Gemeinden, seinen Nachbarn und dem Bund zusammenarbeitet. Der Richtplan erfasst alle Sachbereiche – die Siedlung, die Landschaft, den Verkehr, die Ver- und Entsorgung sowie die übrigen Raumnutzungen – und wirkt auf allen staatlichen Ebenen. Er leistet so einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Kantons.
Der Richtplan ist behördenverbindlich. Das heisst, dass sich die in den Richtplanbeschlüssen genannten Behörden bei ihren Planungen und Entscheiden an die Vorgaben des Richtplans halten müssen. Für Private und die Wirtschaft ist der Richtplan nicht direkt verbindlich, aber trotzdem von Bedeutung. Ihnen zeigt der Richtplan vor allem, welches die Rahmenbedingungen ihres räumlichen Handelns sind und wohin die Richtung der kantonalen Entwicklung geht. Dies verschafft Stabilität und längerfristige Sicherheit, wie sie etwa für Investitionen nötig sind.
Der Richtplan besteht aus dem Richtplantext und der Karte im Massstab 1:50'000. Er wird durch periodische Anpassungen aktuell gehalten und in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls überarbeitet.
Das regionale Gesamtverkehrskonzept (rGVK OASE) ist ein verkehrsmittelübergreifendes Gesamtkonzept, das in Zusammenarbeit mit den drei Planungsverbänden Brugg Regio, Baden Regio, Zurzibiet Regio und 12 Gemeinden in den Kernstädten und im urbanen Entwicklungsraum des Ostaargaus entstanden ist.
Es besteht aus fünf Handlungsfeldern und enthält Massnahmen zu den Themen öffentlicher Verkehr (öV), Fuss- und Veloverkehr (FVV), motorisierter Individualverkehr (MIV), Siedlungs- und Freiraum sowie Mobilitätsmanagement (MM). Es ist abgestimmt mit dem Themenfeld der Siedlungsentwicklung entsprechend den Vorgaben gemäss RPG und dem Richtplankapitel Siedlung.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts können zur oben genannten Anpassung des Richtplans Stellung nehmen.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt zeigt im Anhörungs- und Erläuterungsbericht, wie die Limmattalbahn – die Ende 2022 den Betrieb zwischen Zürich Altstetten und Killwangen-Spreitenbach aufnehmen soll – in einem weiteren Schritt über Neuenhof und Wettingen bis nach Baden verlängert werden kann. Ausserdem wird je ein geeigneter Standort für eine zukünftige, zusätzliche Haltestelle Tägerhard an der SBB-Linie Wettingen–Würenlos und eine Haltestelle Asp an der im Bau befindlichen Limmattalbahn hergeleitet.
Nach der Auswertung der Eingaben aus der Anhörung könnte der Grosse Rat 2020 die Vorhaben Weiterführung der Limmattalbahn von Killwangen bis Baden, S-Bahn-Haltestelle Wettingen Tägerhard und Limmattalbahn-Haltestelle Spreitenbach Asp im kantonalen Richtplan auf Stufe Zwischenergebnis eintragen. Nach weiteren Vertiefungsarbeiten und der vollständigen räumlichen Abstimmung sollen die Vorhaben 2023 im Richtplan festgesetzt werden.
In den letzten Jahren ist im Kanton eine starke Zunahme von Drohnenflügen zu beobachten, dies insbesondere im Alpstein. Dabei handelt es sich in den allermeisten Fällen um Freizeitaktivitäten von privaten Drohnenpilotinnen und -piloten. Mit den Drohnen wird in Orte eingedrungen, die bisher den Tieren als Rückzugs- und Brutplätze dienten, wie beispielsweise steile Felswände. Die Drohnenflüge sind für das Wild und die Brutvögel zu einer starken Belastung geworden.
Aufgrund der starken Zunahme von Drohnenflügen im Alpstein und der erwarteten weiteren Zunahme soll zum Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel eine kantonalrechtliche Grundlage zur Einschränkung von Drohnenflügen im südlichen Kantonsgebiet eingeführt werden. Dies wird mit einer Revision der kantonalen Verordnung zum Jagdgesetz (Jagdverordnung, JaV, GS 922.010) vorgenommen.
Die Verordnung über die Beitragsleistung an den Unterhalt von Güter- und Waldstrassen (GS 913.020) wurde am 25. November 1986 erlassen. Sie wurde seither zweimal teilrevidiert. Beide Male wurden jedoch nur begriffliche Anpassungen vorgenommen. Aufgrund der seit dem Inkrafttreten eingetretenen Teuerung erscheint eine Anpassung der Unterhaltsbeiträge in der Verordnung angezeigt.
Eine im Sommer 2018 bei den Bezirken durchgeführte Umfrage zur Anpassungsdringlichkeit und den geforderten Anpassungen hat ergeben, dass eine solche angesichts der seit dem Inkrafttreten gestiegenen Unterhaltskosten erforderlich ist.
Alle Bezirke haben einer Beitragserhöhung zugestimmt. Gefordert wurde jedoch nicht nur eine Erhöhung der Beiträge, sondern auch eine Anpassung der Voraussetzungen, welche gegeben sein müssen, um Unterhaltsbeiträge bei den Bezirken geltend zu machen. Teilweise liege bei diesen eine Ungerechtigkeit vor, welche mit der Anpassung der Beiträge nicht noch vergrössert werden dürfe.
Die eingegangenen Rückmeldungen der Bezirke wurden geprüft und sind in die Revision eingeflossen. Die Standeskommission hat beschlossen, für die ergänzte Vorlage bei den Bezirken und betroffenen Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren einzuleiten.
Il 28 settembre 2018 l'Assemblea federale ha adottato la legge federale sull'organizzazione dell'infrastruttura ferroviaria (OIF). Sulla scorta di tale revisione di legge si rendono necessarie alcune precisazioni a livello di ordinanze. Ne sono interessate dieci ordinanze esistenti. Inoltre, è stato elaborato un progetto per una nuova ordinanza sul Servizio di assegnazione delle tracce.
L'attuazione proposta della mozione 17.3631 depositata dalla Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni del Consiglio degli Stati (CTT-CS) riduce gli oneri amministrativi per le imprese con veicoli aziendali e per i loro titolari. Con l'aumento della deduzione forfettaria allo 0,9 per cento al mese del prezzo d'acquisto del veicolo viene compensato l'uso del veicolo per percorrere il tragitto tra il domicilio e il luogo di lavoro e per altri scopi privati. Con l'applicazione del calcolo forfettario decade la deduzione delle spese di trasporto dal luogo di domicilio a quello di lavoro.
La Convenzione di Strasburgo del 2012 sulla limitazione della responsabilità nella navigazione interna sostituisce il vecchio accordo in materia di responsabilità del 1988. In termini di contenuto, i limiti di responsabilità sono stati adeguati al rincaro ed è stata introdotta la possibilità di rivederli in futuro con una procedura semplificata. Al fine di uniformare il regime di responsabilità, la Convenzione è ora aperta a tutti gli Stati. Il riferimento al vecchio regime di responsabilità nella legge federale sulla navigazione marittima deve essere sostituito da un riferimento alla nuova Convenzione. La Convenzione sulla raccolta, il deposito e il ritiro di rifiuti nella navigazione sul Reno e nella navigazione interna è integrata dal divieto di degassaggio delle cisterne. In futuro le imbarcazioni dovranno essere degassate in centri designati a tale scopo, per proteggere l'ambiente da sostanze nocive. Sono previste scadenze transitorie.
I sistemi per l'identificazione automatica di targhe di controllo nella circolazione stradale servono per determinare, rilevando automaticamente le targhe di controllo di veicoli per confrontarle con le banche dati, se vi sono comportamenti illegali nella circolazione stradale. Tali sistemi devono sottostare alla legge sulla metrologia. Il loro assoggettamento alla legge sulla metrologia avviene mediante l'emanazione di disposizioni per ordinanza da parte del DFGP relative a questa categoria di strumenti di misurazione. Le disposizioni devono essere inserite nell'ordinanza sugli strumenti di misurazione della velocità.
Im Rahmen des Sparpakets 2018 beschloss der Kantonsrat am 31. August 2017 eine Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 29. September 1988 (BGS 753.1; nachfolgend EG BSG). Seit Inkrafttreten dieser Änderung am 1. Januar 2019 besteht für kennzeichnungspflichtige Schiffe neu eine Steuerpflicht ( 13 Abs. 1 EG BSG).
Als weitere Neuerung sieht das Gesetz vor, dass sich der Kanton mittels Beitragsentscheiden an den Kosten des Seerettungsdienstes beteiligen kann, der den Seeufergemeinden obliegt ( 10 Abs. 2 und 3 EG BSG). Die vorliegende neue Verordnung zum EG BSG legt ins besondere die Voraussetzungen für die Ausrichtung eines Beitrags an den Seerettungsdienst sowie die dazugehörigen Verfahrensmodalitäten fest.
procedure semplici, efficienza, certezza della pianificazione e competenze chiare di Confederazione e Cantoni nei trasporti pubblici regionali
La nuova legge federale sul trasporto di merci sotterraneo è volta a disciplinare le condizioni quadro giuridiche per la realizzazione e l'esercizio di impianti transcantonali prevalentemente sotterranei adibiti al trasporto di merci e per l'esercizio di veicoli su questi impianti. Con ciò si intende sostenere sul piano giuridico un nuovo sistema di trasporto merci previsto da Cargo sous terrain.
Per ottimizzare in maniera mirata l'offerta dei trasporti, è necessario incentivare lo sviluppo di servizi di mobilità multimodale. La Confederazione si adopera per migliorare la disponibilità di dati e sistemi di distribuzione. In quest'ottica, a determinate condizioni si consente la fornitura di servizi di mobilità nei trasporti pubblici anche a fornitori esterni ai TP.