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Auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung soll das Naturobjekt Entenweiher, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden. Das Gebiet wurde im Rahmen der Zonenplanrevision Riehen keiner Naturschutz- oder Naturschonzone zugewiesen.
Das Naturobjekt Entenweiher liegt inmitten des stark frequentieren Naherholungsgebiets der Wieseebene (Landschaftspark Wiese). Obwohl die Erholungsnutzung bis anhin keine bedeutende Gefährdung des Objekts darstellt, sollen angesichts der hohen Naturwerte beschränkende und lenkende Schutzbestimmungen erlassen werden. Die Erholungsnutzung soll weiterhin möglich sein.
Il 1° ottobre 2021 il Parlamento ha deciso, tra le altre cose, di modificare la legge sull’energia e la legge federale sull’approvvigionamento elettrico (FF 2021 2321). Queste modifiche di legge rendono necessaria la revisione delle seguenti ordinanze: ordinanza sull’energia (OEn), ordinanza sulla promozione dell’energia (OPEn), ordinanza sugli emolumenti e sulle tasse di vigilanza nel settore dell’energia (OE-En), ordinanza sull’approvvigionamento elettrico (LAEl). Nel contempo il DATEC propone ulteriori modifiche delle seguenti ordinanze: ordinanza sull’energia (OEn), ordinanza sull’efficienza energetica (OEEne), ordinanza sulla promozione dell’energia (OPEn), ordinanza sull’approvvigionamento elettrico (OAEl).
Elaborazione di un’ordinanza d’esecuzione per l’attuazione vincolante delle raccomandazioni formulate dalla «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD) per le grandi imprese svizzere. Tra queste raccomandazioni rientrano gli obblighi di riferire delle attività rilevanti per il clima, proposti nel quadro del controprogetto all’iniziativa «Per imprese responsabili – a tutela dell’essere umano».
Die Nachfrage nach Förderungen entwickelte sich nach dem Start des erweiterten Förderprogramms per 1. März 2021 ausserordentlich erfreulich. Die für das Jahr 2021 zur Förderung energetischer Massnahmen vorgesehenen Mittel wurden per Mitte Oktober ausgeschöpft. Deshalb beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit «Förderprogramm Energie 2021–2024» für einen einmaligen Bruttoaufwand von 52,9 Millionen Franken. Damit kann das bewährte Förderprogramm wie ursprünglich beabsichtigt bis 2024 kontinuierlich weitergeführt und eine «stop and go» Situation vermieden werden.
Con questo progetto di legge, il Consiglio federale vuole accelerare lo sviluppo della produzione di elettricità rinnovabile. Da un lato, prevede di accelerare le procedure di pianificazione e autorizzazione per le centrali idroelettriche ed eoliche più importanti. D’altra parte, intende accelerare lo sviluppo dell’energia fotovoltaica e solare termica, prevedendo la possibilità di deduzioni fiscali anche per gli investimenti a favore di impianti solari nelle nuove costruzioni e estendendo la procedura di annuncio.
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Die Gemeinden stellen verschiedene Anträge im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevisionen (in den Kapiteln Siedlungsbegrenzungslinien, Vorranggebiete Arbeitsnutzung und Kantonsstrassen). Insbesondere die Anträge der Stadt Zug zum Zentrumstunnel und Unterägeri zur Umfahrung sind von grosser Tragweite.
Bei den archäologischen Fundstätten sollen die UNESCO-Fundstätten eine grössere Beachtung finden. Das Kapitel zu den Weilern wurde überprüft: in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundes fallen einige bisherige Richtplaneinträge weg. Das Amt für Wald und Wild hat die Wälder mit besonderer Erholungsfunktion neu beurteilt und lässt die Ergebnisse in den Richtplaneintrag einfliessen. Damit in Zusammenhang steht die Überarbeitung der kommunalen Erholungsgebiete. Im Kapitel Naturgefahren stehen Anpassungen an die geltenden Bundesstandards an. Nach dem Bundesgerichtsurteil zum Kiesabbaugebiet Hatwil wird die kantonale Kies- und Deponieplanung entsprechend justiert.
Mit dem Wassergesetz sollen drei zentrale Themenbereiche rund um das Wasser in einem einzigen kantonalen Gesetz zusammengeführt werden: Wasserbau, Gewässerschutz und die Nutzung der Gewässer. Im Bereich Wasserbau, der den Hochwasserschutz und die Revitalisierung von Gewässern umfasst, fehlt bis heute eine kantonale Regelung, was wiederholt zu Unklarheiten und Zuständigkeitsfragen führt.
Diese Lücke soll geschlossen werden. Der Gewässerschutz und die Nutzung der Gewässer sind heute in vier kantonalen Gesetzen und verschiedenen Verordnungen geregelt. Diese Rechtszersplitterung soll nun behoben werden, wobei gleichzeitig auch die vereinzelt fehlende Bundesrechtskonformität des kantonalen Rechts hergestellt wird. Schliesslich soll die Siedlungsentwässerung, die aktuell teilweise im Bau- und Planungsrecht normiert ist, neu thematisch richtig in das kantonale Gewässerschutzrecht integriert werden.
Die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt hat mit der Anpassung des Umweltschutzgesetzes in der Abstimmung vom Februar 2020 ein zentrales Ziel für die kantonale Mobilitätspolitik festgelegt: Bis 2050 stellt Basel vollständig auf emissionsarme, klima- und ressourcenschonende Verkehrsmittel und Fortbewegungsarten um.
Der Basler Regierungsrat hat nun den Entwurf seiner neuen Mobilitätsstrategie verabschiedet. Er zeigt darin auf, wie er diesen Auftrag umsetzen möchte. Mit der neuen Strategie schafft der Regierungsrat auch eine wesentliche Voraussetzung, damit die Treibhausgasemissionen des Kantons bis 2040 insgesamt auf «Netto-Null» sinken können.
Im Konzessionsgebiet des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (HKB) ist eine Reduktion der Fruchtfolgeflächen (FFF) in den Gebieten Grossmatt/Au (Gemeinde Böttstein) und Kumetmatt/Stalde (Gemeinde Villigen) um insgesamt 5,1 Hektar notwendig, damit die geplanten ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen (öEAM) im Rahmen der Neukonzessionierung des Hydraulischen Kraftwerks Beznau (HKB) umgesetzt werden können. Dies bedingt die Anpassung des kantonalen Richtplans (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2).
Nach der öffentlichen Anhörung/Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Mit einem positiven Entscheid des Grossen Rats kann der Regierungsrat die beantragte Konzession zum Betrieb des Hydraulischen Kraftwerk Beznau erteilen.
Der Regierungsrat hat am 1. Juli 2021 mit dem Klimakompass den ersten Teil der kantonalen Klimastrategie verabschiedet. Der Klimawandel ist ein Querschnittthema mit direkten räumlichen Auswirkungen, die nahezu sämtliche Sachbereiche des kantonalen Richtplans betreffen. Gefordert ist eine vernetzte Herangehensweise und themenübergreifende Koordination.
Zu diesem Zweck soll der Richtplan im Sachbereich H «Hauptausrichtungen und Strategien» um ein neues Kapitel «H7 Klima» ergänzt werden. Es bezeichnet die Hauptausrichtung und übergeordneten Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel im Richtplan. Damit wird eine Basis geschaffen, die räumlichen Auswirkungen des Klimawandels frühzeitig zu erkennen und um aus einer Gesamtsicht heraus geeignete Massnahmen räumlich zu koordinieren.
Modifica di ordinanze del diritto ambientale, segnatamente l’ordinanza contro l’inquinamento atmosferico (OIAt; RS 814.318.142.1) e l’ordinanza sulla prevenzione e lo smaltimento dei rifiuti (OPSR; RS 814.600), l’ordinanza concernente la riduzione dei rischi nell’utilizzazione di determinate sostanze, preparati e oggetti particolarmente pericolosi (ordinanza sulla riduzione dei rischi inerenti ai prodotti chimici, ORRPChim; RS 814.81), l’ordinanza del DATEC concernente l’autorizzazione speciale per l’impiego di prodotti fitosanitari nell’agricoltura (OAS-A; numero RS non ancora noto), l’ordinanza del DATEC concernente l’autorizzazione speciale per l’impiego di prodotti fitosanitari nell’orticoltura (OAS-O; numero RS non ancora noto), l’ordinanza del DATEC concernente l’autorizzazione speciale per l’impiego di prodotti fitosanitari nell’economia forestale (OASEF; RS 814.812.36), l’ordinanza del DATEC concernente l’autorizzazione speciale per l’impiego di prodotti fitosanitari in settori particolari (OASSP; RS 814.812.35) e l’ordinanza concernente il registro delle autorizzazioni speciali per l’utilizzo di prodotti fitosanitari (ordinanza sul registro delle autorizzazioni speciali PF; numero RS non ancora noto).
Dopo il respingimento il 13 giugno 2021 da parte del Popolo della revisione totale della legge sul CO2, il Parlamento ha deciso il 17 dicembre 2021 di prorogare fino al 2024 la legge sul CO2, che nel 2025 dovrà essere sostituita dalla revisione della legge sul CO2 proposta. Il progetto comprende anche modifiche delle leggi sull’energia, sull’imposta degli oli minerali, sulla protezione dell’ambiente, sulla navigazione aerea e sul traffico pesante.
Die Zuger Regierung hat die Teilrevision der Verordnung über die Fischerei in erster Lesung verabschiedet. Vier Elemente stehen im Zentrum: Die vollziehende Anpassung infolge der Änderung des Bundesrechts in Bezug auf die Fangmindestmasse; Anpassungen in der Netzfischerei, um langfristig ein nachhaltiger Fischbestand im Ägerisee zu sichern; Aufnahme einer Forderung der Fischervereine zur Jugendförderung in Bezug auf die Patentarten für die Fischerei im Zugersee und schliesslich die Erhöhung der Mahngebühr für die zu späte Ablieferung der obligatorischen Fangstatistik.
Am 5. September 2021 ist die Änderung des Energiegesetzes des Kantons Glarus von der Landsgemeinde angenommen worden. An der Landsgemeinde wurden zudem drei für das Gesetz relevante Änderungsanträge gutgeheissen. So wird künftig der Einbau von Heizungen ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen obligatorisch.
Dies gilt sowohl für Neubauten als auch beim Wärmeerzeugerersatz im Gebäudebestand. Ausserdem wurde beschlossen, dass der Wärmebedarf von öffentlichen Bauten bis bereits 2040 zu 90 Prozent aus regenerativen Energieträgern gedeckt werden muss. Nun müssen die landrätliche Verordnung zum Energiegesetz und die regierungsrätliche Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung angepasst werden.
Der vorliegende II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung verfolgt drei Ziele. Erstens soll die Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes», die vom Kantonsrat am 13. Juni 2019 gutgeheissen wurde, umgesetzt werden und zusätzliche Fördertatbestände geschaffen werden.
Zweitens soll das Einführungsgesetz an die punktuell geänderte übergeordnete Bundesgesetzgebung über den Wald angepasst werden. Und drittens sollen mit einzelnen Änderungen Probleme beseitigt werden, die sich im bisherigen Vollzug des Gesetzes gezeigt haben.
Die vorgesehenen zusätzlichen Fördermassnahmen decken sich im Wesentlichen mit den entsprechenden Programmen des Bundes, weshalb sich der Bund zur Hauptsache an den Kosten beteiligen wird. Mit dem Vollzug des vorliegenden II. Nachtrags werden Kantonsbeiträge von jährlich höchstens 1,5 Mio. Franken benötigt. Die zusätzlich zu erwartenden Bundesbeiträge belaufen sich auf jährlich rund 2 Mio. Franken.
Lo scenario di riferimento rappresenta per i gestori della rete di trasporto e della rete di distribuzione sovraregionale una base fondamentale per la definizione o l’aggiornamento della loro pianificazione delle reti.
Im Juli 2020 wurde bereits zur Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes eingeladen. Wir haben die Unterlagen mit Schwerpunkt auf die §§ 4c und 5 (Ersatz des Wärmeerzeugers und Förderungsmassnahmen) ergänzt und schicken diese Zusatzvorlage nochmals in eine verwaltungsexterne Vernehmlassungsrunde.
La Commissione dell’ambiente, della pianificazione del territorio e dell’energia del Consiglio nazionale pone in consultazione una modifica della legge sulla protezione dell’ambiente, che ha elaborato nell’ambito di un’iniziativa parlamentare (20.433). Il progetto intende creare nuove basi legali nella legge sulla protezione dell’ambiente che mirano al rafforzamento dell’economia circolare, a ridurre l’impatto ambientale nonché a rafforzare la sicurezza dell’approvvigionamento e aumentare l’efficienza dell’economia nazionale. Esso estende il margine d’azione per un uso delle risorse e dei prodotti rispettoso dell’ambiente, tenendo equamente conto delle esigenze dei consumatori e dei produttori. L’operato del Legislatore e delle autorità in materia di protezione dell’ambiente e gestione delle risorse naturali dovrà essere improntato al principio della salvaguardia delle risorse. Il progetto ha un approccio globale e si concentra sull’intero ciclo del prodotto.
Im Kanton Zürich stellen Hochwasser aufgrund der topografischen Situation und der stark auf die Gewässer ausgerichteten Siedlungsgebiete die wesentlichste gravitative Naturgefahr dar. In gewissen Regionen können aber Massenbewegungen wie Hangmuren, Rutschungen und Steinschlag auftreten. Die bisherigen Untersuchungen des Kantonsgebiets auf Massenbewegungen zeigen auf, dass diese mit einem geschätzten Anteil von rund 24% an der Gefährdungsfläche im Vergleich zu Hochwasser deutlich zur Gesamtgefährdung beitragen.
Trotzdem sind Gefährdungen durch Massenbewegungen nicht zu unterschätzen, weil diese im Einzelfall hohe Kosten verursachen können und besonders dann eine grosse Herausforderung darstellen, wenn ein Gebiet bereits bebaut ist oder sich eine Gefährdung erst nachträglich erkennen lässt. Aufgrund der starken Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung nahm und nimmt das Schadenpotenzial stetig zu. In den kommenden Jahrzehnten ist aufgrund des Klimawandels auch in tieferen Lagen mit häufigeren und intensiveren Ereignissen durch Massenbewegungen zu rechnen.
Zur Verminderung der klimaschädlichen CO2-Emissionen sind vermehrt Heizungen mit den fossilen Brennstoffen Heizöl und Erdgas durch Heizungen mit erneuerbaren Energien zu ersetzen. In sehr vielen Fällen werden dazu Wärmepumpen eingesetzt. Im Kanton Zürich werden jedes Jahr schätzungsweise 6000 Heizungen ersetzt.
Es ist daher wichtig, dass die nötigen Verfahren und Abläufe für die Behandlung dieser Vorhaben nicht nur fachlich korrekt, sondern auch effizient ablaufen. Mit den vorgesehenen Massnahmen soll der heutige Bewilligungsprozess für Luft/Wasser-Wärmepumpen und Erdsonden-Wärmepumpen innerhalb von Bauzonen vereinfacht und beschleunigt werden.
L’attuale legge sulla protezione dell’ambiente del 7 ottobre 1983 sarà adattata ai requisiti normativi attuali in materia di rumore, siti contaminati, tasse di incentivazione, finanziamento di corsi di istruzione e formazione sull’uso di prodotti fitosanitari, sistemi di informazione e documentazione e diritto penale.
Dem Regionalen Naturpark von nationaler Bedeutung «Jurapark Aargau» sind für die zweite Betriebsphase 2022–2031 acht zusätzliche Gemeinden beigetreten. Die Erweiterung des Parkperimeters erfordert die entsprechende Anpassung des Richtplans. Dieser Auftrag ergibt sich aus Art. 27 Abs. 1 der Pärkeverordnung (SR 451.36). Nach der öffentlichen Anhörung/Mitwirkung wird dem Regierungsrat der Antrag an den Grossen Rat zur Festsetzung des neuen Parkperimeters im Richtplan unterbreitet.