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Das geltende Aargauer Waldgesetz, das aus dem Jahr 1997 stammt, wird einer Teilrevision unterzogen. Auslöser der Teilrevision sind die für die Einführung der Schutzwaldpflege notwendigen Anpassungen am Aargauer Waldgesetz und Walddekret sowie an der Aargauer Waldverordnung.
Das Aargauer Waldgesetz wird weiter an verschiedene veränderte rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst. Dies in den Bereichen waldtypische Gefahren, Zonen für Freizeitnutzungen im Wald, Ausgleich erheblicher Vorteile, Waldstrassenplan, Waldentwicklungsplan, Förderung der Holzverwendung, Mehrwertsteuer und digitale Prozesse. Weiter erfolgen Anpassungen an Verfahrensbestimmungen.
Der Regierungsrat hat den Entwurf der Klimastrategie Thurgau in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die Klimastrategie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt und der Abteilung Energie sowie unter Mitwirkung von weiteren betroffenen kantonalen Fachstellen ausgearbeitet. Die Klimastrategie umfasst Ziele und Handlungsfelder für alle relevanten Sektoren, in denen der Kanton Thurgau den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel vorantreiben will.
Die Deponie Ardega (Typ A und B) wird in den nächsten 15 bis 20 Jahren abgeschlossen. 2020 wurde in Schwanden eine Deponie Täniberg (Typ A) eröffnet. Die Bewilligungsverfahren für zusätzliche Deponien des Typs A sind sowohl in den Gemeinden Glarus und Glarus Nord im Gange.
Gleichzeitig wird eine Nachfolgedeponie für die Deponie Ardega gesucht. Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren ein bis zwei Standorte im kantonalen Richtplan festgelegt werden. Deponien des Typs C, D oder E sind vorläufig im Kanton Glarus nicht geplant.
Eine allfällige Nachfolgedeponie für die heutige Schlackendeponie der Keh- richtverbrennungsanlage Linth ist in Ausserschwyz geplant. Die Werksdeponie Limmerntobel der Kraftwerke Linth-Limmern wurde im Jahre 2015 abgeschlossen und befindet sich heute in der Nachsorgephase.
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Revision 2023 des kantonalen Strassenrichtplans in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Das Vernehmlassungsergebnis soll zeigen, ob die vorgeschlagenen Änderungen und Ausbauten des Kantonsstrassennetzes, des kantonalen Radroutennetzes und des Wanderwegnetzes von den Gemeinden, Parteien und interessierten Verbänden unterstützt werden. Der Kantonsrat wird im Jahr 2023 über den kantonalen Strassenrichtplan beschliessen.
Der Grosse Rat fordert mit der Motion Agustoni den Halbstundentakt der S-Bahn auf dem Abschnitt Stein-Säckingen–Laufenburg. Der Regierungsrat zeigt mit dem vorliegenden Bericht die Konsequenzen einer Umsetzung auf. Eine Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt ist verbunden mit hohen Kosten bezüglich Infrastruktur und dem laufenden Betrieb (Abgeltungen).
Der Regierungsrat zeigt im Bericht auf, dass das Ziel Halbstundentakt sich mit den Forderungen der Motion deckt, die Umsetzung jedoch über den ordentlichen Weg, die Ausbauschritte des Bundes von FABI/STEP führen soll. Der Regierungsrat schlägt als Alternative einen Ausbau des Busnetzes in diesem Raum vor. Davon profitieren, im Gegensatz zum Bahnausbau, alle Gemeinden, die Industrie im Entwicklungsschwerpunkt des Sisslerfelds und der neue Standort der Kantonsschule.
Auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung soll das Naturobjekt Eisweiher, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden. Gemäss dem geltenden Zonenplanplan der Gemeinde Riehen befindet sich das Gebiet nur teilweise, namentlich der zentrale Weiher- und Tümpelbereich dieses Naturobjekts in der Naturschutzzone.
Die Naturwerte dieses im Zonenplan nicht ausreichend durch Naturschutz- oder Naturschonzonen erfassten Naturobjekts sollen daher durch die Unterschutzstellung und die Aufnahme in das IGNO sowie der gleichzeitigen Anordnung der zugehörigen Schutzbestimmungen mittels Beschluss des Regierungsrates als Allgemeinverfügung umfassend und nachhaltig gesichert werden.
Le Gouvernement jurassien met en consultation publique un projet de révision totale de la loi sur les constructions et l’aménagement du territoire. Le processus réalise une motion acceptée par le Parlement. La révision proposée permet d’adapter la législation au contexte et aux enjeux actuels. Elle contribuera à simplifier plusieurs procédures d’aménagement du territoire.
Le projet comporte de nombreuses modifications, tant sur le fond que sur la forme. Même le titre de la loi sera adapté : on parlera à l’avenir de loi sur l’aménagement du territoire et les constructions, du fait que les procédures d’aménagement du territoire précèdent les procédures d’autorisations de construire.
La révision intègre explicitement des objectifs tels que le développement de l’urbanisation vers l’intérieur, la lutte contre le changement climatique ainsi que l’utilisation rationnelle de l’énergie. A titre d’exemples, cela se traduit par la nécessité d’éviter les îlots de chaleur, la possibilité d’installer des panneaux photovoltaïques en façades sans permis de construire dans certaines zones ou encore la possibilité d’isoler les bâtiments existants sans que l’épaisseur de l’isolation ne soit prise en compte dans le calcul des distances à la limite de terrains.
Auf Antrag der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission und gestützt auf die kantonale Naturschutzgesetzgebung soll das Naturobjekt Entenweiher, Riehen, durch Regierungsratsbeschluss unter Schutz gestellt werden. Das Gebiet wurde im Rahmen der Zonenplanrevision Riehen keiner Naturschutz- oder Naturschonzone zugewiesen.
Das Naturobjekt Entenweiher liegt inmitten des stark frequentieren Naherholungsgebiets der Wieseebene (Landschaftspark Wiese). Obwohl die Erholungsnutzung bis anhin keine bedeutende Gefährdung des Objekts darstellt, sollen angesichts der hohen Naturwerte beschränkende und lenkende Schutzbestimmungen erlassen werden. Die Erholungsnutzung soll weiterhin möglich sein.
Am 11. November 2021 wurde die Volksinitiative «Attraktive Zentren» eingereicht. Diese in der Form einer Gesetzesinitiative eingereichte Volksinitiative verlangt, dass die Ortszentren entlang von Kantons- und Gemeindestrassen siedlungsverträglicher zu gestalten sind. Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, sollen künftig verschiedene Aspekte in der Verkehrsplanung, wie beispielsweise Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs oder zur Reduktion der Lärmbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV), gefördert werden.
Bei der Gestaltung von Ortsdurchfahren ist beabsichtigt, den Massnahmen zur Klimaadaption mehr Beachtung zu schenken. Die Ziele sollen mittels einer Anpassung im Strassengesetz (StrG) erreicht werden. Hierzu soll ein neuer § 34a ins Strassengesetzes aufgenommen werden, wonach Ortsdurchfahrten siedlungsverträglich zu gestalten sind.
Der Regierungsrat beabsichtigt, die Gesetzesinitiative abzulehnen und dieser einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Gegenentwurf soll die Anliegen der Volksinitiative mehrheitlich aufnehmen, ohne aber in die akzeptierte Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton einzugreifen. Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement ermächtigt, zum Gegenentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Volksinitiative «Anti-Stauinitiative» (Gesetzesinitiative) verlangt, dass dem motorisierten Individualverkehr (MIV) der nötige Raum geben wird, damit Gewerbe und Bürgerinnen und Bürger eine möglichst hohe autobasierte Mobilität geniessen und die Strassenkapazität ihren Bedürfnissen entspricht. Die Kapazität des kantonalen Strassennetzes soll sich an der Nachfrage des MIV ausrichten.
Hierzu soll § 6 des Strassengesetzes mit einem neuen Absatz 1bis ergänz werden, der vorschreibt, dass der Kanton Luzern die Leistungsfähigkeit von Strassen mit übergeordneter Bedeutung an der Nachfrage des privaten motorisierten Verkehrs ausrichten soll. Die bestehenden Kapazitäten von Strassen mit übergeordneter Bedeutung dürften zudem nicht reduziert werden.
Der Regierungsrat hat der Gesetzesinitiative im Auftrag des Kantonsrates einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der Gegenvorschlag nimmt die berechtigten Anliegen (Erreichbarkeit als Grundlage für die Wirtschaft und Wettbewerbsfaktor; Reduktion der volkswirtschaftlichen Kosten von Staus) der Initianten auf und stellt zugleich sicher, dass sie mit den aktuellen Grundsätzen und den laufenden umfassenden Planungen, unter anderem mit dem breit abgestützten Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern», vereinbar bleiben. Ziel des Gegenvorschlags ist der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Kantonsstrassen für alle Mobilitätsformen.
Im Teilprojekt «Mittelgenerierung» soll die Besteuerung der Motorfahrzeuge überprüft werden. Dabei sind auch die Anliegen der Motionen 42.18.17, 42.19.05 und 42.19.09 abzubehandeln.
Im zweiten Teilprojekt «Mittelbedarf» soll evaluiert und aufgezeigt werden, welche finanziellen Mittel erforderlich sind, um das Strassenwesen zukünftig angemessen finanzieren zu können. Dabei soll mit verschiedenen Szenarien die Realisierungswahrscheinlichkeit von Grossprojekten berücksichtigt werden.
Im Teilprojekt «Mittelgenerierung» soll die Besteuerung der Motorfahrzeuge überprüft werden. Dabei sind auch die Anliegen der Motionen 42.18.17, 42.19.05 und 42.19.09 abzuhandeln. Im zweiten Teilprojekt «Mittelbedarf» soll evaluiert und aufgezeigt werden, welche finanziellen Mittel erforderlich sind, um das Strassenwesen zukünftig angemessen finanzieren zu können.
Dabei soll mit verschiedenen Szenarien die Realisierungswahrscheinlichkeit von Grossprojekten berücksichtigt werden. Auf Basis der Resultate aus den beiden Teilprojekten soll dann ein Konzept für die zukünftige Strassenfinanzierung hergeleitet werden, welches Szenarien mit einer entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeit abzudecken vermag. Entsprechend diesem Konzept sind die konkreten Gesetzesänderungen zu evaluieren und auszuarbeiten.
Con questo progetto di legge, il Consiglio federale vuole accelerare lo sviluppo della produzione di elettricità rinnovabile. Da un lato, prevede di accelerare le procedure di pianificazione e autorizzazione per le centrali idroelettriche ed eoliche più importanti. D’altra parte, intende accelerare lo sviluppo dell’energia fotovoltaica e solare termica, prevedendo la possibilità di deduzioni fiscali anche per gli investimenti a favore di impianti solari nelle nuove costruzioni e estendendo la procedura di annuncio.
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Die Gemeinden stellen verschiedene Anträge im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevisionen (in den Kapiteln Siedlungsbegrenzungslinien, Vorranggebiete Arbeitsnutzung und Kantonsstrassen). Insbesondere die Anträge der Stadt Zug zum Zentrumstunnel und Unterägeri zur Umfahrung sind von grosser Tragweite.
Bei den archäologischen Fundstätten sollen die UNESCO-Fundstätten eine grössere Beachtung finden. Das Kapitel zu den Weilern wurde überprüft: in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundes fallen einige bisherige Richtplaneinträge weg. Das Amt für Wald und Wild hat die Wälder mit besonderer Erholungsfunktion neu beurteilt und lässt die Ergebnisse in den Richtplaneintrag einfliessen. Damit in Zusammenhang steht die Überarbeitung der kommunalen Erholungsgebiete. Im Kapitel Naturgefahren stehen Anpassungen an die geltenden Bundesstandards an. Nach dem Bundesgerichtsurteil zum Kiesabbaugebiet Hatwil wird die kantonale Kies- und Deponieplanung entsprechend justiert.
Il motivo principale e il contenuto della revisione è la prevista introduzione del nuovo modello di dati DM.flex per la misurazione ufficiale. Con DM.flex, troverà impiego in futuro un modello di dati modulare e flessibile per la misurazione ufficiale. Altri punti della revisione sono i dettagli sulla nuova regolamentazione del finanziamento della misurazione ufficiale, la regolamentazione dell’archiviazione e l’introduzione della storicizzazione, l’apertura alle nuove tecnologie, l’inclusione dei piani di servitù nella misurazione ufficiale, l’introduzione della certificazione elettronica nell’ambito della misurazione ufficiale, l’introduzione di una clausola sperimentale e l’adeguamento del flusso delle notifiche nelle procedure di approvazione dei piani.
Mit dem Wassergesetz sollen drei zentrale Themenbereiche rund um das Wasser in einem einzigen kantonalen Gesetz zusammengeführt werden: Wasserbau, Gewässerschutz und die Nutzung der Gewässer. Im Bereich Wasserbau, der den Hochwasserschutz und die Revitalisierung von Gewässern umfasst, fehlt bis heute eine kantonale Regelung, was wiederholt zu Unklarheiten und Zuständigkeitsfragen führt.
Diese Lücke soll geschlossen werden. Der Gewässerschutz und die Nutzung der Gewässer sind heute in vier kantonalen Gesetzen und verschiedenen Verordnungen geregelt. Diese Rechtszersplitterung soll nun behoben werden, wobei gleichzeitig auch die vereinzelt fehlende Bundesrechtskonformität des kantonalen Rechts hergestellt wird. Schliesslich soll die Siedlungsentwässerung, die aktuell teilweise im Bau- und Planungsrecht normiert ist, neu thematisch richtig in das kantonale Gewässerschutzrecht integriert werden.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Entwurf für die Änderung des Waldgesetzes in eine externe Vernehmlassung geschickt. Mit der Teilrevision werden drei Hauptziele verfolgt: Der Vollzug der Waldgesetzgebung soll gestärkt, die klimaorientierte Waldbewirtschaftung gefördert und Praxisänderungen, die sich im Laufe der Jahre entwickelt haben, sollen gesetzlich verankert werden.
Il progetto del Consiglio federale sottopone all’approvazione del Parlamento il documento aggiornato del Programma di sviluppo strategico delle strade nazionali (PROSTRA), chiedendo un credito d’impegno di 4,354 miliardi di franchi (livello dei costi 2020, IVA e rincaro esclusi) per le opere di ampliamento previste nella fase di potenziamento 2023 e la pianificazione di quelle delle fasi successive. Il Collegio chiede inoltre un limite di spesa 2024–2027 per l’esercizio, la manutenzione e la sistemazione intesa come interventi di adeguamento pari a 8,433 miliardi di franchi (in termini nominali, 0,4% di rincaro l’anno, IVA inclusa).
Die Gemeinden müssen gestützt auf das totalrevidierte Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1) ihre Zonenpläne und Bau- und Zonenreglemente bis am 1. Januar 2023 revidieren und an das neue PBG anpassen. Die Inkrafttretung des neuen PBG erfolgt gemeindeweise und geht einher mit dem Inkrafttreten der neurechtlichen kommunalen Bau- und Zonenordnungen. Alle elf Gemeinden sind intensiv mit den BZR-Revisionen (Gesamtrevision) beschäftigt und stecken im Prozess. Die öffentli- chen Auflagen und erste Gemeindeversammlungen für die Beschlussfassungen finden 2022 statt. Die nunmehr verbleibende Zeit bis zum 1. Januar 2023 ist sehr knapp. Unter Berücksichtigung allfälliger Rechtsverfahren ist die Frist nach heutiger Einschätzung unrealistisch und muss nochmals verlängert werden. Der Regierungsrat schlägt vor, die Frist zur Anpassung der Zonenpläne und Bau- und Zonenreglemente bis am 1. Januar 2025 zu verlängern. Zusätzlich wird eine Verlängerungsoption in der Kompetenz der Regierung von weiteren zwei Jahren im PBG verankert. Von dieser Option kann der Regierungsrat nur Gebrauch machen, wenn Einwendungs- und Beschwerdeverfahren die rechtzeitige, rechtskräftige Genehmigung der Nutzungsplanung verunmöglichen.
Die kantonalen Richtpläne werden in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst. Der 2011 beschlossene und 2015 dem revidierten Raumplanungsgesetz angepasste Richtplan bewährt sich weiterhin, stimmt aber nicht mehr durchwegs mit neueren rechtlichen und planerische Anforderungen überein. Zudem sind Auflagen aus der 2017 erfolgten Genehmigung durch den Bund umzusetzen. Darum und im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit sind verschiedene Richtplankapitel zu aktualisieren.
Im vorliegenden 1. Paket werden die Kapitel der Sachbereiche Mobilität und Energie an die neueren kantonalen Strategien angepasst. Den Auflagen des Bundes wird im Sachbereich Siedlung mit der Arbeitszonenbewirtschaftung und den überprüften Weiler nachgekommen. Die entsprechend geänderten Richtplankapitel und die Richtplankarte werden gleichzeitig neu redigiert. Das später folgende 2. Paket wird die Aktualisierung der weiteren Sachbereiche umfassen.
Die Mobilität im Kanton Luzern steht – wie das auch schweizweit zutrifft – vor grossen Herausforderungen. Immer mehr Menschen sind mobil und immer mehr Güter werden bewegt. Anders gesagt: Die Mobilität nimmt zu, der Platz bleibt knapp.
Umso wichtiger ist es, dass die bestehende Infrastruktur effizient genutzt und das Mobilitätsverhalten überdenkt wird. Es sind tragfähige Konzepte nötig, um die Mobilität für alle gesamtheitlich organisieren zu können.
Die Revision der Katasterschätzung ist ein politisches Dauerthema und seit mehr als zwei Jahrzehnten überfällig. Die letzten beiden Versuche, die schon damals veralteten Katasterwerte im Kanton Solothurn zu revidieren, scheiterten jeweils in den Volksabstimmungen von 1997 und 2002. Die heutigen Katasterwerte beruhen somit noch immer auf dem Stichtag 1. Januar 1970 und werden auf dieses Datum hin zurückgerechnet. Dies ist nicht nur unnötig kompliziert und kaum nachvollziehbar, sondern die Katasterwerte sind auch längst veraltet, viel zu tief und rechtsungleich. Zudem sind sie verfassungswidrig. In den bestehenden Katasterwerten werden weder die regionalen Entwicklungen des Kantons Solothurn in den letzten 50 Jahren noch die Unterschiede innerhalb einer Gemeinde abgebildet.
Eine massvolle Anpassung der Katasterwerte wurde bereits im Massnahmenplan 2014 aufgenommen, die Totalrevision der Katasterschätzung ist seither im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) abgebildet. Am 2. September 2020 hat der Kantonsrat zudem die Totalrevision der Katasterschätzung als Teil des Gegenvorschlages zur Volksinitiative «Jetzt si mir draa. Für eine Senkung der Steuern für mittlere und tiefe Einkommen» verlangt. In einer separaten Vorlage haben wir bereits eine signifikante tarifliche Entlastung über 64 Mio. Franken (Kanton und Gemeinden) sowie eine Anpassung bei den Abzügen vorgeschlagen. Mit der hier vorliegenden Revision der Katasterschätzung setzen wir nun den restlichen Auftrag des Kantonsrates um.
Die neue Katasterschätzung erfolgt künftig nach einem zeitgemässen System, wie es der Kanton Luzern jüngst eingeführt hat und das im Kanton Zürich bereits seit Jahren erprobt ist. Hierzu hat das Immobilienberatungsunternehmen Wüest Partner AG alle Gemeinden des Kantons Solothurn in mehrere Landwertzonen pro Gemeinde eingeteilt. So kann parzellenscharf der Landpreis pro Quadratmeter für jedes Grundstück ermittelt werden. Bei überbauten Grundstücken wird zudem der Zeitwert des Gebäudeversicherungswertes der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) hinzugerechnet. Aus der Kombination von Landwert und Gebäudezeitwert wird der Katasterwert auf einfache und nachvollziehbare Weise berechnet.
Attualmente per introdurre le zone 30 sulle strade a uso residenziale è richiesta una perizia specifica, una procedura che causa inutili oneri elevati per le autorità e non tiene sufficientemente conto delle esigenze dei residenti. Occorre pertanto semplificare le condizioni per disporre zone 30 sulle strade secondarie di aree residenziali. Inoltre, visto il successo degli esperimenti condotti per promuovere il car pooling, si intende realizzare una nuova segnaletica che permetta, a seconda del caso, di riservare la carreggiata o singole corsie ai veicoli occupati da più persone.