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Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖV-G; BGS 732.1) regelt die Rollen des Kantons als Besteller des Regionalen Personenverkehrs (RPV) in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und den Einwohnergemeinden. Zudem regelt das ÖV-G das Verhältnis zwischen Kanton und den Schulträgern bei der Abgeltung von Schülertransportkosten.
Das ÖV-G vom 27. September 1992 bedarf einer Neufassung. Mehrere Bestimmungen sind aufgrund neuer und geänderter übergeordneter Rechtserlasse inzwischen entweder überholt, überflüssig oder widersprüchlich. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs (ÖV) gibt es auf Bundesebene betreffend RPV und insbesondere betreffend die Eisenbahninfrastruktur einschliesslich deren Finanzierung neue Gesetzesgrundlagen, die zu berücksichtigen sind.
Die Revision des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) im Jahr 1996 und die darauf basierenden Etappen der Bahnreform haben einerseits die vormals noch übliche Subventionierung (in Form von Defizitdeckung, Tariferleichterung und weitere Abgeltungen) durch ein neues Bestellsystem basierend auf Planrechnungen abgelöst. Andererseits gab es Änderungen bei den Investitionen. Im 20. Jahrhundert wurden grosse Investitionen der konzessionierten Transportunternehmen (KTU) oft durch Kapitalaufstockungen der Aktionäre finanziert. Bis nach der Jahrtausendwende hat die öffentliche Hand auch zinslose, rückzahlbare Darlehen für Betriebsmittel gewährt. Heute finanziert und steuert der Staat die Leistungen des öffentlichen Verkehrs nicht mehr über die Beteiligung am Aktienkapital, sondern über die vereinbarten Leistungsaufträge und Subventionen.
Im Jahr 2014 nahm das Schweizer Stimmvolk die Vorlage FABI über Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur an. Damit gingen weitere institutionelle Veränderungen einher. Der Bund finanziert seither die Bahninfrastruktur zu 100% über den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Die Kantone beteiligen sich dabei mit jährlichen Beiträgen.
Vor diesem stark veränderten Hintergrund hat der Regierungsrat die Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖV-G) angestossen. Da sich der vorliegende Gesetzesentwurf in erster Linie auf Bundesrecht stützt und wo nötig ergänzt, kann er entsprechend schlank gehalten werden. Mit der Verwesentlichung des ÖV-G lassen sich auch die drei darauf basierenden Verordnungen bereinigen und zu einer einzigen Verordnung (Verordnung über den öffentlichen Verkehr) zusammenfassen.
Die Praxis bei der Organisation des öffentlichen Verkehrs wird aufgrund des neuen ÖV-Gesetzes kaum Änderungen erfahren. Neue Elemente beziehen sich insbesondere auf die Möglichkeit des Kantons, ÖV-Angebote für den Ausflugsverkehr zu bestellen oder Mehrkosten für alternative und ökologischere Antriebsformen zu tragen.
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Konkret geht es um die Themen Gebietsplanung «Äussere Lorzenallmend» (Veränderung der Siedlungsbegrenzungslinien), verkehrsintensive Einrichtungen, neuer Mittelschulstandort und Mobilitätskonzept.
L'imposta sul tonnellaggio gode di un largo consenso a livello internazionale ed è ampiamente diffusa, in particolare nell'Unione europea. L'introduzione di questa imposta anche in Svizzera creerebbe condizioni paritarie in un contesto di competitività tra le imprese di navigazione marittima, che si contraddistinguono per l'elevata mobilità, nel settore del trasporto di merci e persone.
Con il presente progetto s'intende creare una base legale che consenta a Cantoni, città o Comuni di svolgere progetti pilota sul mobility pricing limitati nello spazio e nel tempo che prevedono l'applicazione di una tassa. Tali iniziative hanno lo scopo di acquisire conoscenze su nuove forme di tariffazione per influenzare in modo mirato la domanda di trasporto e la mobilità, sia nel traffico motorizzato privato sia nel trasporto pubblico. Grazie a questa legge si creeranno inoltre le premesse per poter erogare contributi federali ai progetti pilota.
Übergeordnetes Ziel des Agglomerationsprogramms der 4. Generation besteht darin, dass die mit dem AP 3G begonnenen Arbeiten konsequent weitergeführt und vertieft werden. Mit dem AP 3G wurden verschiedene wichtige und grosse Massnahmen in Angriff genommen, darunter die WOV, der Kantonsbahnhof oder die Umsetzung der prioritären Massnahmen des Veloverkehrskonzepts. Der Fokus der Agglomeration in den nächsten Jahren besteht darin, diese Massnahmen konsequent weiterzuverfolgen und umzusetzen.
Die K 103 Oltnerstrasse ist Hauptverkehrsachse und Autobahnzubringer für den Raum Olten und – zum Teil – für das Niederamt und weist eine Verkehrsbelastung von rund 26'000 Fahrzeugen pro Tag auf. Die K 103 Oltnerstrasse ist zu den Verkehrsspitzen stark belastet. Die langen Staus führen zu erheblichen Verlustzeiten beim Motorisierten Individualverkehr (MIV), vor allem aber auch beim öV. In solchen Stausituationen kann sich der Bus nicht mehr an den beiden per Lichtsignalanlage geregelten Knoten (Höhe, Oltnerstrasse) anmelden, und der Fahrplan kann nicht mehr eingehalten werden. Aufgrund der hohen Verkehrsmengen sind sowohl die Ein- und Abbiegebeziehungen zu den seitlichen Nutzungen als auch das Queren für den Fuss- und Veloverkehr entlang der K 103 nur schwer möglich.
Mit dem vorliegenden Bauprojekt für den Ausbau und die Sanierung der Oltnerstrasse werden wesentliche Massnahmen aus dem Verkehrsmanagement Wiggertal umgesetzt. Um die Fahrplanstabilität des Busses zu verbessern, ist es erforderlich, genügend Platz zu schaffen, damit die Busspur in Fahrtrichtung Olten bereits ab Knoten Höhe erstellt werden kann. Dazu ist auch der Abbruch von Gebäuden auf der Ostseite der Oltnerstrasse im Abschnitt Überführung Höhe bis und mit dem ehemaligen Bahnwärterhaus der SBB vorgesehen. Da in Olten die Abflusskapazität durch den Postplatz beschränkt ist, wird auch zukünftig der Rückstau aus Olten zu den Verkehrsspitzenzeiten für den MIV nicht zu vermeiden sein. Um die Abbiegebeziehungen zu verbessern, wird ab Knoten Höhe bis zur Einmündung Wartburgstrasse ein Mehrzweckstreifen erstellt.
In Richtung Festungstunnel wird zukünftig der Stau vermieden werden können. Dies wird durch den Umbau der bestehenden Lichtsignalanlagen Oltnerstrasse/Städtli und Höhe und den Bau von zwei zusätzlichen Lichtsignalanlagen (Dosieranlagen) Längacker und Kloosmatte erreicht. Die vier Lichtsignalanlagen ermöglichen die Busbevorzugung und dienen auch dem sicheren Queren durch Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Busspuren in Richtung Süden sind zukünftig nur noch abschnittsweise erforderlich. Für den Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr) werden auf die ganze Projektlänge ein Parallelweg und im Innerortsbereich, zur Aufwertung des Ortsbilds, eine Baumallee erstellt. Zusätzlich sind entlang der Oltnerstrasse beidseitig Radstreifen vorgesehen.
Die Kosten sind auf 36,62 Millionen Franken veranschlagt. Davon entfallen Anteile von 10,36 Millionen Franken auf die Gemeinde Aarburg und von 26,26 Millionen Franken auf den Kanton. In diesen Anteilen nicht berücksichtigt ist der vom Bund in Aussicht gestellte Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm von rund 7,47 Millionen Franken. Der effektiv vom Bund geleistete Beitrag wird den Kostenanteilen der Gemeinde und des Kantons angerechnet werden.
Il Consiglio federale chiede, mediante decreto federale, un credito d'impegno di 4398 milioni di franchi per il finanziamento delle prestazioni di trasporto regionale viaggiatori per gli anni 2022-2025.
Nel quadro dell'attuazione dell'ulteriore sviluppo dell'esercito si è visto come nella pratica occorressero adeguamenti in singoli ambiti, in particolare per la legge militare e l'organizzazione dell'esercito. Vi è inoltre necessità di intervenire nel settore della sicurezza dell'aviazione militare e in altri settori di regolamentazione secondari in atti normativi affini.
Die vorhandene Prüfinfrastruktur des Strassenverkehrsamts in Schafisheim ist dem stetigen Zuwachs von prüfungspflichtigen Fahrzeugen nicht mehr gewachsen. In Zukunft ist weiter mit einem kontinuierlichen Anstieg des Fahrzeugbestands zu rechnen.
Die bestehende Prüfhalle wurde im Jahr 1973 in Betrieb genommen. Obwohl in den letzten Jahren laufend werterhaltende Massnahmen realisiert wurden, bedarf das Gebäude einer Gesamtsanierung und einer Anpassung an die heutigen Anforderungen und technischen Standards.
Aufgrund dieser Ausgangslage ermächtigte der Regierungsrat im Oktober 2018 das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau), in enger Zusammenarbeit mit dem Departement Volkswirtschaft und Inneres die Projektierung für die Gesamtsanierung der bestehenden Prüfhalle und den Neubau einer Zusatzhalle durchzuführen. Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 22,34 Millionen Franken erforderlich. Das Baubewilligungsverfahren wird parallel zum politischen Prozess für die Bewilligung des Verpflichtungskredits durchgeführt. Das Baugesuch wird voraussichtlich Ende Oktober eingereicht.
Il progetto include la promozione di tecnologie ecologiche, la regolamentazione della guida automatizzata, il miglioramento della sicurezza stradale delle biciclette elettriche e la realizzazione di vari interventi parlamentari.
Im Kanton Basel-Stadt werden Personenwagen seit der Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, nach ökologischeren Bemessungsgrundlagen besteuert. Im Ratschlag Gesamtkonzept Elektromobilität vom 2. Juli 2019 hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt zu prüfen, ob die Bemessung der Motorfahrzeugsteuer für Lieferwagen mit der Komponente CO2-Emissionen erweitert werden kann. Gleichzeitig kündigte er an, dass auch elektrisch betriebene Lieferwagen künftig steuerlich privilegiert werden sollen.
Il progetto prevede che le aziende di costruzione e di manutenzione che effettuano lavori su strade nazionali esistenti siano inserite nell'ordinanza 2 concernente la legge sul lavoro (OLL 2) e siano esentate per determinati lavori dall'obbligo d'autorizzazione per il lavoro notturno.
Im Strassenverkehr gehört die Sanktionierung von geringfügigen Übertretungen nach dem Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) bzw. dessen Ausführungserlassen mittels Ordnungsbussen seit langem zum Rechtsalltag. Das diesbezügliche Ordnungsbussenverfahren war bislang im Ordnungsbussengesetz des Bundes vom 24. Juni 1970 geregelt. In Umsetzung der Motion 10.3747 verabschiedete das Bundesparlament am 18. März 2016 das totalrevidierte Ordnungsbussengesetz (OBG, SR 314.1). Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass neben der bereits im Jahre 2013 eingeführten Busse für Canabiskonsum nach dem Betäubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 1951 (BetmG, SR 812.121) auch bestimmte geringfügige Widerhandlungen gegen 16 weitere Bundesgesetze mit Ordnungsbussen an- stelle einer Sanktionierung im ordentlichen Übertretungsstrafverfahren nach der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO, SR 312.0) geahndet werden können. Die einzelnen Ordnungsbussentatbestände und die jeweilige Bussenhöhe werden in der ebenfalls totalrevidierten Ordnungsbussenverordnung vom 16. Januar 2019 (OBV, SR 314.11) erfasst. Das neue Ordnungsbussensystem des Bundes ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Con la modifica proposta della legge federale sulla navigazione aerea è intesa una attuazione dei requisiti normativi dell'Unione Europea (controlli alcolici per i membri dell'equipaggio di volo senza causa) nonché ulteriori requisiti di revisione (diritti di notifica medica semplificata), derivanti dai risultati dello schianto di un aereo Germanwings nel 2015.
Die unabhängige Überprüfung zum Projekt Spange Nord ist abgeschlossen. Das ursprüngliche Projekt Spange Nord hat in der Schlussbewertung nicht am besten abgeschnitten. Die unabhängigen Experten empfehlen, den Autobahnanschluss Luzern-Lochhof in Betrieb zu nehmen. Jedoch nur westseitig mit einer Brücke über die Reuss (Reussportbrücke).
Der Zubringer in das Maihof-Quartier entfällt. Der Regierungsrat unterstützt die empfohlene Variante als neuen Lösungsansatz und nimmt Abstand vom bisherigen Projekt Spange Nord. Aus Sicht des Regierungsrates ist für den politischen Prozess der Einbezug von Interessierten bei Schlüssel-Infrastrukturprojekten zentral.
Per ridurre il potenziale di pericolo del traffico pesante, la proposta di modifica della legge sulla circolazione stradale (LCStr) introduce sulle strade di transito nella regione alpina standard minimi in relazione all'equipaggiamento con sistemi di assistenza atti a ridurre gli incidenti. Il Consiglio federale dovrà poter fissare un termine più lungo per determinati trasporti non transfrontalieri.
Der Kanton Zug erarbeitet derzeit zusammen mit den Einwohnergemeinden das Agglomerationsprogramm Zug 4. Generation. Eine Teilnahme am Agglomerationsprogramm des Bundes ermöglicht die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in der Agglomeration Zug durch den Bund, falls sie dessen Anforderungen entsprechen.
Das bestehende Strassengesetz vermag die heutigen Anforderungen inhaltlich nicht mehr in allen Teilen zu erfüllen und ist formal veraltet. Der Grosse Rat hat den Regierungsrat mit entsprechenden Vorstössen mit der Revision beauftragt.
Die wichtigste Änderung im neuen Strassengesetz betrifft die Gemeindebeiträge an den Bau und den Unterhalt der Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. In den übrigen Punkten wird die bisherige Praxis im kantonalen Strassenwesen, die sich grundsätzlich bewährt hat, optimiert und entsprechend den neuen technischen und verkehrlichen Anforderungen weiterentwickelt.
Seit 1. Januar 2020 können neben einfachen Übertretungen im Strassenverkehr auch geringfügige Verstösse gegen andere Bundesgesetze, zum Beispiel im Bereich der Schifffahrt oder des Umwelt- und Wildtierschutzes, auf einfache Weise mit Ordnungsbussen sanktioniert werden.
Diese Neuerungen im Bundesrecht bedingen Anpassungen in der kantonalen Gesetzgebung. Die Tatbestände und das Verfahren für Ordnungsbussen werden deshalb punktuell revidiert und einzelne Bestimmungen, die neu im Bundesgesetz geregelt sind, aufgehoben. Der Regierungsrat lädt die Zuger Gemeinden, die im Kantonsrat vertretenen Parteien und weitere interessierte Kreise ein, sich zum Revisionsentwurf zu äussern.
Bahnprojekte und bedeutende Bauvorhaben von Grundeigentümern werden in den kommenden Jahren zu markanten Veränderungen im Umfeld des Bahnhofs SBB führen. Diese Veränderungen haben spürbare Auswirkungen auf den angrenzenden Stadtraum sowohl nördlich als auch südlich des Bahnhofs.
Um den städtischen Raum auf darauf vorzubereiten und den notwendigen Anpassungsbedarf aufzuzeigen, hat der Regierungsrat ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet. Dieses umreisst die Zukunft des für den Kanton wichtigen Stadtraums Bahnhof SBB, in dem es in einer Gesamtschau Aussagen zu den Bereichen Städtebau, Grünplanung und Verkehr formuliert. Dabei baut die ganzheitlich gedachte Strategie auf dem Bestand auf.
Il 23 settembre 2018 il Popolo e tutti i Cantoni hanno approvato il decreto federale concernente le vie ciclabili, i sentieri e i percorsi pedonali (e quindi l'art. 88 Cost.). Il presente progetto adempie il mandato costituzionale di emanare la legislazione esecutiva sottoponendo ad approvazione la legge federale sulle vie ciclabili.
Das ÖV-Programm beschreibt die Grundsätze der Angebots- und Infrastrukturplanung im öffentlichen Verkehr des Kantons Basel-Stadt. Gemäss dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat das ÖV-Programm alle vier Jahre.
Neue Angebote, kürzere Fahrzeiten und kundenfreundliche Tarife – das ÖV-Programm für die Jahre 2022-2025 legt den Fokus auf die Attraktivitäts- und Nachfragesteigerung im öffentlichen Verkehr. Es umfasst zahlreiche Massnahmen und Ziele, die den öffentlichen Verkehr in der Agglomeration fit für die Zukunft machen sollen. Der Schwerpunkt der Angebotserweiterungen liegt auf dem Busnetz.