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Il progetto rafforza il ruolo dei Cantoni nella procedura di approvazione dei premi: essi possono esporre il loro parere in merito alle proposte di premio degli assicuratori per il loro territorio. Inoltre, l'importo della compensazione dei premi incassati in eccesso viene concesso ai Cantoni per gli assicurati i cui premi sono interamente coperti da riduzioni dei premi.
Das Stimmvolk hat die eidgenössische Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat sich für die Umsetzung der Initiative in zwei Etappen entschieden. Das neue Bundesgesetz soll die Ausbildung im Bereich der Pflege fördern und tritt voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft. Damit wird die erste Etappe der Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" umgesetzt. Der Kanton Aargau muss dazu folgende Massnahmen ergreifen:
- Er muss mindestens die Hälfte der ungedeckten praktischen Ausbildungskosten der Gesundheitsinstitutionen vergüten. Neu sollen Gesundheitseinrichtungen eine zweckgebundene finanzielle Abgeltung für die erbrachte Ausbildungsleistung im Bereich Pflegefachpersonen höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erhalten; Er richtet Förderbeiträge an Studierende einer höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) aus, um deren Lebensunterhalt zu sichern; Er muss Beiträge an die HF zur bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse entrichten.
Der Bund stellt den Kantonen für die Umsetzung dieser Massnahmen gesamthaft 469 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung. Er beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kantonsaufwendungen. Der Kanton Aargau benötigt für die Finanzierung der geplanten Massnahmen einen Verpflichtungskredit von maximal rund 77 Millionen Franken. Nach der Anhörung wird der Regierungsrat eine entsprechende Botschaft zuhanden Grosser Rat ausarbeiten.
Die erste Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative umfasst die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsoffensive). Das Bundesparlament verabschiedete im Dezember 2022 ein entsprechendes Gesetz, welches auf kantonaler Ebene in einem Einführungsgesetz umgesetzt wird. Es regelt die Beiträge des Kantons an die Betriebe, an die höheren Fachschulen sowie an Personen, die sich zu einem Pflegeberuf ausbilden lassen.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet.
Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Le ordinanze relative alla legge sulla ricerca umana vengono rielaborate, le prescrizioni esistenti concretizzate e vengono formulate nuove disposizioni sulla base delle conoscenze acquisite dalla valutazione del 2017–2019, delle nuove regolamentazioni nazionali e internazionali e degli sviluppi nel settore della digitalizzazione. Inoltre, nel corso di questa revisione parziale saranno adeguati, perlopiù dal punto di vista formale, alcuni punti dell’ordinanza sulle cellule staminali.
L’ordinanza contiene le disposizioni d’esecuzione della legge federale che disciplina l’attività degli intermediari assicurativi, il conferimento del carattere di obbligatorietà e un allegato con i punti dell’accordo degli assicuratori ai quali viene conferito il carattere di obbligatorietà.
Das heutige Spitalgesetz (SpiG) ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft und legte den rechtlichen Grundstein für die Zusammenlegung der drei Dienststellen Kantonsspital Bruderholz, Kantonsspital Laufen und Kantonsspital Liestal zum Kantonsspital Baselland (KSBL) sowie für die Ausgliederung und Verselbständigung des KSBL und der Psychiatrie Baselland (PBL; ehemals Kantonale Psychiatrische Dienste, KPD) aus der kantonalen Verwaltung in zwei öffentlich-rechtliche Anstalten. Seither haben sich die Rahmenbedingungen in der Spitallandschaft verändert; entsprechend besteht Überarbeitungsbedarf bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die beiden Spitalunternehmen.
In der Volksabstimmung vom 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Das Bundesparlament hat am 16. Dezember 2022 daraufhin das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und drei zugehörige Bundesbeschlüsse verabschiedet. Mit diesem Bundesgesetz soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»).
Betagten- und Pflegeheime sind vermehrt mit speziellen Pflegefällen konfrontiert. Zum Beispiel Betagte mit einer psychischen Grunderkrankung, die herausfordernde Verhaltensweisen zeigen oder Menschen, die komplexe Pflegeleistungen benötigen.
Aktuell bestehen im Kanton St.Gallen Angebots- und Finanzierungslücken für diese Fälle der «spezialisierten Langzeitpflege». Die Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf erarbeitet, um diese Lücken zu schliessen.
Nach Jahren starken Wachstums stossen die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) Brugg sowie die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) Aarau an die Grenzen ihrer räumlichen Infrastruktur. Die in die Jahre gekommenen Gebäude bedürfen einer Instandsetzung und Anmietungen sind nach Möglichkeit durch Gebäude im Eigentum des Kantons abzulösen. Gleichzeitig wird dem Gesundheits- und Sozialbereich ein weiterhin starkes Wachstum prognostiziert, der auch eine erhöhte Ausbildungsleistung erfordert. Vor diesem Hintergrund wird mit dem vorliegenden Anhörungsbericht aufgezeigt, wie die Entwicklung von BFGS und HFGS in den kommenden 25 Jahren aussehen soll.
Das Bildungsangebot der beiden Schulen wird grundsätzlich beibehalten. Ein Vergleich verschiedener Trägerschaftsmodelle zeigt, dass sowohl für die BFGS wie für die HFGS die kantonale Trägerschaft beizubehalten ist. Die BFGS soll aufgrund der prognostizierten Grösse auf zwei Standorte verteilt werden, während die HFGS nach Möglichkeit mit weiteren Partnern aus dem Bildungsbereich im Gesundheits- und Sozialwesen auf einem kleineren Campus angesiedelt werden soll. Diese Schlussfolgerungen werden in Form von strategischen Leitsätzen zusammengefasst, welche dem Grossen Rat im Anschluss an die Anhörung im Rahmen eines Planungsberichts zur Genehmigung unterbreitet werden sollen.
Con la revisione parziale della legge sulla radioprotezione si intende disciplinare l’assunzione dei costi per il finanziamento delle campagne di distribuzione di compresse allo iodio in caso di evento nucleare; a tal fine occorre anche completare la legge federale sull’energia nucleare per quanto riguarda il trasferimento dei costi alle centrali nucleari svizzere. Il disegno di atto legislativo prevede anche disposizioni concernenti il disciplinamento dei costi per la sorveglianza delle immissioni radioattive, per misure di risanamento di siti e beni fondiari contaminati da radioattività, nonché per lo smaltimento di scorie radioattive. Inoltre si provvederà alle necessarie modifiche delle disposizioni penali e saranno create le basi legali occorrenti in materia di protezione dei dati. I principi fondamentali del disciplinamento della radioprotezione restano invariati.
Mit dem Gesetzesnachtrag werden die Prämienverbilligung (IPV) für Beziehende von Sozialhilfe und von Elternschaftsbeiträgen neu geregelt. Die Auszahlung der IPV für Beziehende von Sozialhilfe und von Elternschaftsbeiträgen soll wie für die ordentliche IPV und die IPV für Beziehende von Ergänzungsleistungen an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St.Gallen übertragen werden.
Weitere Anpassungen betreffen die Antragsfrist für die ordentliche IPV, die für den Bezug einer ordentlichen IPV verlangte bewilligte Mindestaufenthaltsdauer sowie die Ermöglichung, eine ordentliche IPV auch an Sans-Papiers auszurichten.
Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Zulassungsverordnung) durchzuführen. Die Kantone sind verpflichtet, ab spätestens 1. Juli 2023 in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen, mittels Höchstzahlen zu beschränken. Mit der vorliegenden Verordnung werden die neuen Bundesvorgaben auf kantonaler Ebene umgesetzt.
La modifica di legge in questione ha l’obiettivo di completare il capoverso 8 dell’articolo 89° del Codice civile svizzero (CC) con un nuovo numero 4. Da un lato, questo complemento precisa in modo esplicito che i fondi padronali di previdenza con prestazioni discrezionali possono contribuire al finanziamento di altre istituzioni di previdenza a favore del personale. Dall’altro, il nuovo numero 4 precisa inoltre che i fondi padronali di previdenza possono anche fornire prestazioni in situazioni di bisogno, di malattia, d’infortunio, d’invalidità e di disoccupazione non coperte dalle assicurazioni sociali, nonché finanziare misure di formazione e perfezionamento, di conciliabilità tra la vita famigliare e la vita professionale, di promozione della salute e di prevenzione.
Ein Bundesgerichtsentscheid von Oktober 2019 erlaubt es den Kantonen, ein neues Erfassungsinstrument einsetzen zu können, welches die Pflegeleistungen im stationären Bereich adäquater abbilden kann als das noch geltende System. Der neue, sogenannte RAI-Index 2016 bewirkt bei einigen Pflegeaufwandgruppen (insbesondere für die an Demenz erkrankten Personen) eine Einstufung in höhere KLV-Pflegestufen. Die Nachbarkantone Basel-Stadt, Aargau und Solothurn haben diesen Systemwechsel bereits vollzogen.
Für die Baselbieter Gemeinden, welche für die Pflegefinanzierung zuständig sind, bedeutet dies Mehrkosten im Umfang von ca. CHF 4.7 Mio. Diese Anpassung des Erfassungssystems wird in der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen (SGS 362.14) festgehalten (Teilrevision) und tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig gibt es bei den Zusatzbeiträgen Entlastungseffekte, wenn Demenzzuschläge künftig wegfallen.
Il rapporto in adempimento del postulato Wehrli 18.4328 «Cartella informatizzata del paziente. Che cos’altro si può fare per garantirne il pieno utilizzo?» ha dimostrato che il finanziamento delle comunità di riferimento non è sufficientemente garantito. Poiché dovrebbero volerci circa cinque anni fino all’entrata in vigore della revisione completa della LCIP, la quale disciplinerà il finanziamento durevole della CIP, questo lasso di tempo rappresenta una fase critica per l’introduzione e la diffusione della CIP. La concessione di aiuti finanziari limitati nel tempo alle comunità di riferimento deve permettere di coprire questa fase sino all’entrata in vigore della revisione completa della LCIP.
Der Regierungsrat hat eine Revision des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der Prämienverbilligungen in die Vernehmlassung gegeben. Das starke Ausgabenwachstum bei den Prämienverbilligungen führte seit der Einführung des kantonalen KVG immer wieder zu politischen Vorstössen. Die letzte Revisionsvorlage wurde 2016 von der Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung verworfen. Im Sommer 2019 erklärte der Kantonsrat zwei Motionen für erheblich, die den Regierungsrat beauftragten, neue Massnahmen zur Begrenzung des Ausgabenwachstums zu prüfen.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung beauftragt die Kantone, den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. In der konkreten Ausgestaltung der Prämienverbilligungen haben die Kantone weitgehende Freiheiten. Entsprechend gross sind die Unterschiede bei der Entlastung der wirtschaftlich schwachen Haushalte. Acht Kantone, so auch Schaffhausen, praktizieren ein "einfaches Prozentmodell". Dies bedeutet, dass die Haushalte einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einkünfte als Selbstbehalt an die Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Was darüber hinausgeht, wird über die Prämienverbilligung finanziert. Im Kanton Schaffhausen ist seit 2012 der Selbstbehalt, d.h. der Prozentanteil am anrechenbaren Einkommen, den die Prämienzahlenden selber tragen müssen, auf 15 % festgesetzt. Die nach Abzug der Bundesbeiträge verbleibenden Kosten werden zu 65 % durch die Gemeinden und zu 35 % vom Kanton getragen. Der Kanton Schaffhausen weist schweizweit eine der höchsten Bezugsquoten auf. Die Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die Prämienverbilligung sind über die Jahre zwei- bis dreimal stärker gestiegen als die mittlere Prämie der obligatorischen Grundversicherung. Grund dafür ist das im Kanton Schaffhausen angewandte Prozentmodell.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG). Der Bericht für die Planungsperiode 2024-2027 liegt nun im Entwurf zur Vernehmlassung vor. Das SEG regelt den kantonalen Versorgungsauftrag mit stationären und ambulanten Leistungen für betreuungsbedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Familien, für Menschen mit Behinderungen sowie für die sozialtherapeutische Suchttherapie.
Der Bericht enthält Aussagen über die voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs und der Angebote, die Zusammenarbeit mit Dritten, über wichtige Rahmenbedingungen und vorgesehene strategische Massnahmen sowie einen Überblick über den Umsetzungsstand der Massnahmen aus dem letzten Bericht.
Abwasserreinigungsanlagen (ARA) sind eine bedeutende Infrastruktur. Grössere ARA können erfahrungsgemäss kostengünstiger betrieben werden, sind ökologisch von Vorteil, haben eine höhere Betriebssicherheit, einen besseren Wirkungsgrad und vermögen Stossbelastungen besser zu verarbeiten. Daher hat der Grosse Rat 2011 im kantonalen Richtplan festgelegt, dass die Abwasserreinigung regional zu koordinieren und Zusammenschlüsse von ARA konsequent umzusetzen sind.
Um Planungssicherheit für alle Beteiligten (Abwasserverbände, Gemeinden, Kanton) herzustellen und die verschiedenen raumwirksamen Tätigkeiten stufengerecht aufeinander abzustimmen, werden die Standorte der anstehenden grossen ARA-Zusammenschlüsse inklusive Einzugsgebiete entsprechend dem jeweiligen Koordinationsstand in den Richtplan aufgenommen.
- ARA-Region Klingnauer-Stausee mit Standort Klingnau (Festsetzung)
- ARA-Region Seetal mit Standort Möriken-Wildegg (Festsetzung)
- ARA-Region Surbtal mit Standort Ehrendingen (Vororientierung)
- ARA-Region Wynen-, Suhren- und Uerkental mit Standort Aarau (Vororientierung)
Das Richtplankapitel A 1.1 Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung von 2011 wird im Erläuterungstext und den Beschlüssen zudem gemäss obigen Ausführungen gesamthaft überprüft, aktualisiert und präzisiert.
Con l’adozione della mozione 17.3969 della CSSS-S «I partner tariffali devono negoziare le tariffe delle analisi di laboratorio», il Parlamento ha incaricato il Consiglio federale di modificare l’articolo 52 LAMal. Il progetto mira a sopprimere la facoltà del Dipartimento federale dell’interno di stabilire le tariffe dell’elenco delle analisi. Essa contiene tutte le analisi di laboratorio per le cure ambulatoriali i cui costi sono assunti dall’assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie. La negoziazione delle tariffe spetterebbe ai partner tariffali, come avviene nel caso per esempio del sistema tariffale per le prestazioni mediche ambulatoriali.