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Eine interne Überprüfung der Entschädigung des Staatspersonals für Pikettdienste und Arbeitseinsätze ausserhalb der Geschäftszeiten hat ergeben, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Verwaltungsbereichen teilweise erheblich sind. Die Standeskommission beabsichtigt vor diesem Hintergrund den Erlass zusätzlicher kantonaler Rahmenvorgaben. Damit soll eine gewisse Harmonisierung der verschiedenen departementalen Regelungen und auch eine Annäherung an die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen für Privatbetriebe erreicht werden.
Le convenzioni per evitare la doppia imposizione con l’Italia e la Francia contengono norme specifiche sull’imposizione dei lavoratori frontalieri e sul telelavoro. Il nuovo accordo con l’Italia è in vigore dal 1° gennaio 2024; quello con la Francia è attualmente all’esame dell’Assemblea federale. Per garantire la corretta applicazione di tali norme, gli accordi prevedono lo scambio automatico di informazioni concernente i dati salariali. L’attuazione dello scambio automatico di informazioni ai sensi di questi due accordi richiede delle basi legali di diritto interno al fine di garantire la trasmissione delle informazioni tra le autorità fiscali svizzere interessate. Queste basi sono stabilite dal presente disegno di legge.
Mit Beschluss vom 7. Mai 2024 hat der Regierungsrat die Finanzdirektion beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer; Gesetz über Standortentwicklung (GSE) durchzuführen. Die von der OECD angestossene weltweite Mindeststeuer beeinträchtigt die Standortattraktivität der Schweiz und insbesondere des Kantons Zug. Indem die erwarteten Mehrerträge in soziale Massnahmen, die Stärkung nachhaltiger Infrastruktur sowie Nachhaltigkeits- und Innovationsimpulse für Zuger Unternehmen investiert werden, kompensiert der Regierungsrat die drohenden Nachteile.
Um ein nachhaltiges Wachstum und die Innovationskraft im Kanton zu unterstützen, soll ein System mit direkten Förderbeiträgen an Unternehmen für Nachhaltigkeit und Innovation eingeführt werden. Als rechtliche Grundlage soll ein neues «Gesetz über Standortentwicklung» inklusive Vollziehungsverordnung geschaffen werden.
Le Gouvernement met en consultation un projet de modification de la loi sur le développement rural et des bases légales sur les améliorations structurelles. Le but est que l’agriculture jurassienne puisse bénéficier de tous les instruments d’aide aux améliorations structurelles proposés par la Confédération. Ces aides doivent toutefois être assorties du respect du contrat-type de travail lors de l’engagement d’un employé agricole.
Nell’ottobre 2022, l’Organizzazione per la Cooperazione e lo Sviluppo Economico (OCSE) ha pubblicato il primo aggiornamento dello standard internazionale per lo scambio automatico di informazioni (SAI) relative a conti finanziari e il nuovo quadro di comunicazione per lo scambio automatico di informazioni relative a cripto-asset. Per implementare gli standard SAI nel diritto svizzero, è necessario ratificare le basi giuridiche internazionali, l’addendum all’accordo SAI sui conti finanziari e l’accordo SAI sui cripto-asset, e modificare la LSAI e l’OSAIn.
Il progetto di modifica della Legge federale del 13 dicembre 1996 sul materiale bellico (LMG; RS 514.51) risponde al mandato conferito al Consiglio federale dal Parlamento il 18 dicembre 2023 con l'approvazione della mozione 23.3585 della Commissione della politica di sicurezza del Consiglio degli Stati (CPS-S). L'obiettivo della modifica è quello di introdurre un nuovo articolo (22b) nella LMG che prevede la facoltà, per il Consiglio federale, di derogare ai criteri di autorizzazione per affari con l’estero in presenza di eventi straordinari e se lo impone la salvaguardia degli interessi di politica estera o di politica di sicurezza del Paese.
Das heutige Tourismusgesetz stammt aus dem Jahr 1996 und wurde letztmals im Jahr 2010 angepasst. Es besteht in mehrfacher Hinsicht Überarbeitungsbedarf: einerseits aufgrund der Erarbeitung eines neuen Tourismusleitbilds und andererseits aufgrund von parlamentarischen Aufträgen.
Der Staatsrat eröffnet heute die Vernehmlassung zur Revision des SaM. Dieser Plan ermöglicht es, die Nutzung der Freiburger Baustoffvorkommen zu planen und zu steuern, in einem Ansatz der Kreislaufwirtschaft und der Nutzung regionaler Ressourcen für den Bau. Seine Überarbeitung erfolgt im Sinne der nachhaltigen Entwicklung.
Die Standortförderung des Kantons Glarus verfolgt das Ziel, ein nachhaltiges Wachstum der Volkswirtschaft zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Standortqualität zu verbessern. Hierzu soll der Kanton gemäss Beschluss der Landsgemeinde 2023 nicht mehr nur Finanzhilfen gewähren können, sondern auch eine aktive Bodenpolitik in Form eines Flächenmanagements betreiben. Damit sollen Unternehmen in ihrer Entwicklung, insbesondere bei der Erfüllung ihrer räumlichen Bedürfnisse, nachhaltig unterstützt werden können. Dank des Flächenmanagements sollen im Kanton Glarus möglichst wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze entstehen.
Der Regierungsrat gibt das revidierte Innovationsförderungsgesetz bis am 2. August 2024 in die Vernehmlassung. Er möchte mit der Revision die Innovations- und Wirtschaftskraft des Kantons stärken. Bisher war Bern der einzige Kanton, der ausschliesslich Anschubfinanzierungen gewährte. Beispiele wie das Schweizer Forschungs- und Entwicklungszentrum CSEM zeigen, dass der Kanton mit dieser Praxis im Wettbewerb der Kantone nicht konkurrenzfähig ist. In diesem Fall hatte sich gezeigt, dass eine Anschubfinanzierung allein nicht genügt, um eine Abteilung dieses renommierten Technologiekompetenzzentrums mit Hauptsitz in Neuenburg nach Bern zu holen. Durch die vorgelegte Revision wird nun die Möglichkeit geschaffen, auch im Kanton Bern wiederkehrende Finanzhilfen zu gewähren. Mittels vierjähriger Rahmenkredite sollen die notwendigen Mittel vom Grossen Rat bewilligt werden.
Das geltende Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) vom 8. März 2015 erklärt gastwirtschaftliche Tätigkeiten, den Handel mit alkoholhaltigen Getränken, die Durchführung von Kleinspielen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Sexarbeit für bewilligungspflichtig. Behördliche Kontrollen sieht das WAG demgegenüber einzig für Sexbetriebe vor. Die Kontrolle der anderen bewilligungspflichtigen Betriebe ist lediglich in der Verordnung zum Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (VWAG) vom 22. September 2015 geregelt. Das Obergericht des Kantons Solothurn hat mit Urteil vom 21. April 2021 festgehalten, dass die Bestimmung auf Verordnungsstufe keine genügende gesetzliche Grundlage für die Kontrollbefugnis darstellt. Diese ist im WAG selbst zu regeln.
Die Revision kommt dieser Vorgabe nach: Neu soll die Betretung- und Kontrollbefugnis auch für alle nach WAG bewilligungspflichtigen Betriebe und Anlässe (Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetriebe, gastwirtschaftliche Gelegenheitsanlässe, Handel mit alkoholhaltigen Getränken, Durchführung von Kleinspielen) auf formell-gesetzlicher Grundlage geregelt werden.
Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie andere damit verbundene gesetzliche Bestimmungen wurden mehrfach geändert. Daher sind Anpassungen im GABewG erforderlich. Ausserdem wurden vom Grossen Rat am 9. September 2021 und am 12. März 2024 zwei Motionen angenommen (Nr. 2019.09.314 und 2022.11. 493). Diese verlangen einerseits die Aufnahme des gesamten Kantons Wallis in die Liste der Orte, an denen der Erwerb von Ferienwohnungen und Apparthotels durch Personen im Ausland bewilligt werden kann. Andererseits soll die obligatorische Vorbesitzzeit von 10 bzw. 5 Jahren im Falle eines Verkaufs durch nicht dem BewG unterstellte Personen an Personen im Ausland abgeschafft werden. Die vorliegende Revision schlägt daher auch und insbesondere die Aufnahme dieser beiden Neuerungen vor.
La revisione dell’ordinanza del 27 aprile 2006 sulle prescrizioni minime in materia di cultura generale nella formazione professionale di base fa parte dell’iniziativa «Formazione professionale 2030». Lo scopo delle modifiche è adattare la cultura generale nella formazione professionale di base alle esigenze future della società e del mondo del lavoro.
La revisione totale della legge federale sulla promozione del settore alberghiero si prefigge di sviluppare la SCA e ottimizzare l’impatto della promozione. Il progetto presenta anche una proposta di attuazione della mozione 22.3021 CET-N. Per l'attuazione della mozione Stöckli 19.3234 sarà inoltre sottoposto a discussione il progetto di una nuova legge federale sul programma d’impulso per l’ammodernamento delle aziende alberghiere nelle località di vacanza stagionali.
Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Kantonsrat einen breit abgestützten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zu unterbreiten. Dieser Gegenentwurf, ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, soll ein ausreichendes Angebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken.
In Zusammenhang mit dem demografisch bedingten Fachkräftemangel an der Volksschule beauftragten die vier Trägerkantone des Bildungsraums Nordwestschweiz die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz, Studienvarianten mit integriertem Berufseinstieg während des Studiums zu entwickeln und zu erproben. Das als Bestandteil der Studienvarianten eingeführte Mentorat "Begleiteter Berufseinstieg" soll nach erfolgreich durchgeführter Pilotphase, die bis Ende des Schuljahrs 2024/25 läuft, weitergeführt und verstetigt werden. Die Vorlage beantragt einen Verpflichtungskredit für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand zur Finanzierung des Mentorats.
L’Accordo concernente misure di solidarietà volte a garantire la sicurezza dell’approvvigionamento di gas tra la Svizzera, la Germania e l’Italia consente alla Svizzera, in caso di dichiarazione dell’emergenza e dopo aver adottato tutte le misure nazionali possibili, di presentare una richiesta di solidarietà agli altri due Stati contraenti per l’approvvigionamento dei clienti protetti in Svizzera. Viceversa, anche la Svizzera può ricevere una richiesta di solidarietà in caso di emergenza. I tre Stati garantiscono inoltre di non limitare le capacità di trasporto esistenti nelle loro reti in caso di attuazione delle misure di solidarietà.
Die Visit Glarnerland AG (nachfolgend VISIT) wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung seit dem Frühjahr 2019 vom Kanton und den drei Gemeinden insbesondere mit der Vermarktung des Glarner Tourismus betraut. 2023 hat die Landsgemeinde die Grundlagen für eine Anpassung des Verfahrens für die Auftragsvergabe gelegt, welche die Zusammenarbeit inskünftig vereinfachen und Planungssicherheit verbessern soll.
Namentlich soll die Auftragsvergabe nicht mehr im Ausschreibungsverfahren erfolgen, sondern auf Gesuch hin. Der Regierungsrat hat nach Artikel 2d Absatz 2 Tourismusentwicklungsgesetz (TEG; GS IX C/1/1) das Verfahren und die Zuständigkeiten zu regeln. Einstweilen wurde die Leistungsvereinbarung mit VISIT zweimalig jeweils um ein Jahr verlängert bis Ende 2024.
Hintergrund der Revision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG) ist die Anpassung des Gastgewerbegesetzes sowie der Verordnung zum Gastgewerbegesetz im Jahr 2020. Dabei wurden unter anderem die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung geändert.
Ebenso wurden Anpassungen am Inhalt und an der Organisation der kantonalen Wirtefachprüfung vorgenommen. Ausserdem hat sich bei der Prüfung der GebVGGG gezeigt, dass gewisse Gebühren aufzuheben sind, weil sie nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus sollen die Stundenansätze für die Gebührenberechnung gemäss Zeitaufwand sowie die Gebühren für die Erteilung einer Betriebsbewilligung die Verwaltungskosten besser decken.
Die GLP-Fraktion hat am 23. März 2023 die Motion betreffend «der Kanton Zug hat Platz für Selbstbedienungsgeschäfte» eingereicht. Der Kantonsrat hat die Motion am 4. Mai 2023 an den Regierungsrat zur Antragsstellung überwiesen. Am 14. Dezember 2023 hat der Kantonsrat die Motion auf Antrag des Regierungsrats erheblich erklärt.
Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal sind heute zumindest als Pilotprojekte eine Realität im Schweizer Detailhandel mit Lebensmitteln. Zu einer Kleinen Anfrage von Martin Zimmermann äusserte sich der Regierungsrat am 22. November 2022, dass bei der aktuellen Gesetzeslage auch Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal dem Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz unterstellt sind. Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal haben sich somit an die Ladenöffnungszeiten zu halten, da kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand auf sie zutrifft.
Mit der Ergänzung von § 3 Abs. 2 Bst. l des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes soll ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand geschaffen werden, welcher ermöglicht, dass Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal ausserhalb der Ladenöffnungszeiten offen sein dürfen. § 3 Abs. 2 Bst. l soll in der neuen Version wie folgt lauten: l) Warenverkaufsautomaten, Warenselbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal und Hofläden auf Bauernhöfen.
Der Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024 zeigt auf, in welche Richtung sich das kantonale Gesundheitswesen in den nächsten Jahren entwickeln soll, um den verschiedenen Herausforderungen wie z.B. demografische Entwicklung, Fachkräftemangel und Kostendruck zu begegnen sowie weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung aufrechterhalten zu können.
Um dem zunehmend spürbaren Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sind konkurrenzfähige und attraktive Arbeitsbedingungen auch für die kantonale Verwaltung zentral. Der Kanton Obwalden verfügt grundsätzlich über gute Anstellungsbedingungen. Dennoch gilt es, den Anschluss an die restlichen Zentralschweizer Kantone nicht zu verlieren, um auch in Zukunft als beliebter Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Damit soll es einfacher werden, qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu halten und zu rekrutieren. Unter diesen Gesichtspunkten werden das Staatsverwaltungsgesetz und die Personalverordnung modernisiert und weiterentwickelt.
Mit dem III. Nachtrag zum Personalgesetz möchte die Regierung die rechtlichen Grundlagen für organisatorische Neuerungen im Personalwesen des Kantons St.Gallen schaffen. Die Kernverwaltung (Regierung, Departemente, Staatskanzlei) wird zu einer Arbeitgeberin zusammengefasst, und die administrativen HR-Prozesse werden im Personalamt zentralisiert. Bei der Umsetzung des Lohnsystems entscheidet neu die Referenzfunktionskommission über die Zuordnung von Stellen der Kernverwaltung zu Referenzfunktionen.
Il progetto in consultazione comprende la modifica di 26 ordinanze agricole.
Per l’attuazione della mozione 20.4738, il progetto posto in consultazione propone di estendere le clausole dei CCL che fissano salari minimi inferiori a quelli stabiliti dalle legislazioni cantonali. Per l’attuazione della mozione 21.3599, è previsto di concedere il libero accesso ai conti annuali delle commissioni paritetiche a tutti i datori di lavoro e ai lavoratori soggetti a un CCL esteso che versano contributi alle spese d’esecuzione.