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Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Planungsbericht über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den öffentlichen Personenverkehr (öV-Bericht) 2022 bis 2025. Der vierte öV-Bericht gibt Auskunft zur Erreichung der Ziele des letzten öV-Berichts, zum aktuellen Stand des öV im Kanton Luzern und geht auf die Entwicklungen im Umfeld ein.
Er zeigt auf, wie sich das Angebot des öV in den nächsten Jahren, abgestimmt auf die Infrastruktur, den Tarif und weitere Mobilitätsangebote, entwickeln wird. Der Bericht dient auch als finanzpolitische Grundlage, aus welchem die Übereinstimmung des Finanzbedarfs für den öV mit der kantonalen Finanzplanung, insbesondere dem aktuellen Aufgaben- und Finanzplan (AFP), hervorgeht.
Der öV-Bericht 2022 bis 2025 baut auf den bewährten öV-Berichten vorangehender Berichtsperioden auf und ist mit dem Planungsumfeld abgestimmt.
Zurzeit werden im Auftrag des Kantonsrats und des Regierungsrats im BUWD mehrere wichtige strategische Planungsinstrumente und Planungsgrundlagen mit Mobilitätsbezug erarbeitet oder revidiert. Koordiniert mit dem Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern (ZuMoLu)» wird – unter Berücksichtigung auch des Planungsberichts Klima und Energie – der KRP überarbeitet. Weiter wird, basierend auf politischen Vorstössen, das bestehende Radroutenkonzept (RRK) überarbeitet.
Das Agglomerationsprogramm der vierten Generation wurde diesen Sommer dem Bund zur Prüfung eingereicht und der nächste öV-Bericht 2022–2025 ist bis im Januar 2022 in der Vernehmlassung. Das zeigt, dass sämtliche für die Erarbeitung des Bauprogramms massgebenden behördenverbindlichen strategischen Grundlagen neu erarbeitet oder revidiert werden und somit – wie das auch für die Neukonzeption der Umsetzungsinstrumente gilt – noch nicht zur Verfügung stehen.
Gli apparecchi di rilevazione TTPCP e l’infrastruttura stradale TTPCP devono essere sostituiti. La TTPCP sarà quindi tecnicamente modernizzata e allineata al servizio europeo di telepedaggio (SET). Gli adeguamenti richiedono una revisione della legge federale sulla tassa sul traffico pesante commisurata alle prestazioni del 19 dicembre 1997 e dell’ordinanza sulla tassa sul traffico pesante commisurata alle prestazioni del 6 marzo 2000.
Am 27. September 2020 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich einer Änderung des Strassengesetzes zugestimmt. Diese sieht vor, dass die Gemeinden künftig Beiträge im Umfang von mindestens 20% der jährlichen Einlage in den Strassenfonds für den Unterhalt der Gemeindestrassen erhalten. Da die Gesetzesbestimmung nicht direkt anwendbar ist, hat die Volkswirtschaftsdirektion einen Verordnungsentwurf zur Umsetzung der neuen Bestimmung erarbeitet (RRB Nr. 914/2021).
Bereits heute fliessen 3% der jährlichen Einlage in den Strassenfonds über den geografisch-topografischen Sonderlastenausgleich an betroffene Gemeinden. Neu sollen mindestens weitere 17% der Einlagen in den Strassenfonds an die Gemeinden verteilt werden. Dies entspricht einem zusätzlichen Betrag von rund 72 Mio. Franken pro Jahr, wobei dieser Betrag jährlich im Rahmen des Budgets vom Kantonsrat festzulegen ist.
La legge sui trasporti pubblici nel Cantone dei Grigioni (LTP; CSC 872.100) è stata emanata nel 1994 e da allora non è praticamente più stata sottoposta a revisione. Nel frattempo a livello federale vi sono state numerose revisioni, che comprendono diverse riforme delle ferrovie nonché l'introduzione del fondo per l'infrastruttura ferroviaria (FIF). È stata emanata inoltre l'ordinanza sulle indennità per il traffico regionale viaggiatori (OITRV; RS 745.16).
Tutte queste modifiche hanno conseguenze sull'ordinazione e sul finanziamento dei trasporti pubblici nel Cantone dei Grigioni. La revisione totale posta in consultazione dal Governo tiene conto di tali sviluppi e propone adeguamenti a livello cantonale. Inoltre è previsto che i criteri di collegamento in relazione ai trasporti pubblici vengano adeguati per tutte le zone del Cantone tenendo conto delle direttive federali relative al traffico regionale viaggiatori.
Si tratta di un secondo pacchetto di misure volte a sostenere i trasporti pubblici (TP), fortemente colpiti dal calo del volume di passeggeri nel 2021. Le misure contenute in questo progetto riguardano gli ambiti per i quali non è stata predisposta alcuna base giuridica per l'anno 2021 nel quadro della legge urgente del 25 settembre 2020 sul sostegno ai trasporti pubblici nella crisi della COVID-19.
Der Kanton hat das Kapitel Mobilität im Richtplan überarbeitet. Ziel der Überarbeitung ist, Siedlung, Verkehr sowie die Verkehrsmittel aufeinander abzustimmen.
Das kantonale Tiefbauamt unterhält knapp 740 Kilometer Strassen. 200 Kilometer davon entsprechen den Kriterien für Kantonsstrassen nicht und sollen mit einer Gesetzesrevision an die Gemeinden übergehen. In finanzieller Hinsicht ist vorgesehen, dass der Kanton den Gemeinden weitergibt, was er mit der Netzbereinigung einspart. Das sind 6 % der Strassenverkehrssteuer. Künftige Sanierungsmassnahmen bezahlt der Kanton im Voraus (total 58,5 Millionen Franken). Mit der geplanten Gesetzesrevision soll auch eine alte Forderung der Ge-meinden erfüllt werden, nämlich eine generelle Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Strassenverkehrssteuer von 4 % (unabhängig von der Netzbereinigung).
Mit Regierungsratsbeschluss 412 vom 23. Juni 2020 wurde die Abteilung Öffentlicher Verkehr des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft beauftragt, ein Konzept "Kombinierte Mobilität im Kanton Thurgau" zu erstellen. Seit Sommer 2020 wurde dieses erstellt und liegt nun in der Vernehmlassungsversion vor.
Il progetto è inteso ad attuare due mozioni trasmesse: la prima (17.4317 Caroni) propone di accelerare le procedure connesse al ritiro della licenza per allievo conducente o di condurre da parte della polizia e di concedere più diritti ai titolari interessati dalla revoca preventiva; la seconda (17.3520 Graf-Litscher) chiede che le autorità cantonali possano consentire agli autisti di guidare ai fini dell’esercizio della professione durante il periodo di revoca della licenza per allievo conducente o di condurre. Entrambe le mozioni riguardano procedura e modalità di revoca delle licenze e verranno perciò attuate contemporaneamente.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt zeigt im Anhörungsbericht die Notwendigkeit des Doppelspurausbaus als Voraussetzung, um grössere Teile der künftigen Verkehrsnachfrage auf den öV zu lenken und für die Realisierung des im kantonalen Richtplan festgesetzten Wohnschwerpunkts Mutschellenknoten. Der Doppelspurausbau ist Voraussetzung für weitere Fahrplanverdichtungen zwischen Berikon und Dietikon, sobald die Nachfrage dies erfordert.
Zielzustand ist ein systematischer 7,5-Minuten Takt zwischen Berikon und Dietikon mit bis zu 105 Meter langen Zügen. Alle Investitionen in die Bahnstrecke Wohlen–Dietikon gehen gemäss interkantonalem Verteilschlüssel zu 80 % zulasten des Kantons Aargau und zu 20 % zulasten des Kantons Zürich, unabhängig auf wessen Kantonsgebiet ein konkretes Vorhaben umgesetzt wird. Nach Auswertung der Eingaben könnte der Grosse Rat 2021 einen Investitionsbeitrag von Fr. 11'850'000.– bewilligen. Die Realisierung ist für 2022–2025 geplant.
Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die für die Planung, die Festsetzung und die Bestellung des betrieblichen Angebots im öffentlichen Personenverkehr verantwortlich zeichnet. Die Aufgaben sowie die massgebliche Organisation des VVL sind im Gesetz über den öffentlichen Verkehr geregelt.
Der Verbundrat, das oberste Organ des VV, nimmt die strategische Führung wahr. Nach drei jeweils vierjährigen Wahlperioden soll eine Neuausrichtung des Verbundrates bezüglich Organisation und Zusammensetzung geprüft werden.
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Konkret geht es um die Themen Gebietsplanung «Äussere Lorzenallmend» (Veränderung der Siedlungsbegrenzungslinien), verkehrsintensive Einrichtungen, neuer Mittelschulstandort und Mobilitätskonzept.
Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖV-G; BGS 732.1) regelt die Rollen des Kantons als Besteller des Regionalen Personenverkehrs (RPV) in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und den Einwohnergemeinden. Zudem regelt das ÖV-G das Verhältnis zwischen Kanton und den Schulträgern bei der Abgeltung von Schülertransportkosten.
Das ÖV-G vom 27. September 1992 bedarf einer Neufassung. Mehrere Bestimmungen sind aufgrund neuer und geänderter übergeordneter Rechtserlasse inzwischen entweder überholt, überflüssig oder widersprüchlich. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs (ÖV) gibt es auf Bundesebene betreffend RPV und insbesondere betreffend die Eisenbahninfrastruktur einschliesslich deren Finanzierung neue Gesetzesgrundlagen, die zu berücksichtigen sind.
Die Revision des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) im Jahr 1996 und die darauf basierenden Etappen der Bahnreform haben einerseits die vormals noch übliche Subventionierung (in Form von Defizitdeckung, Tariferleichterung und weitere Abgeltungen) durch ein neues Bestellsystem basierend auf Planrechnungen abgelöst. Andererseits gab es Änderungen bei den Investitionen. Im 20. Jahrhundert wurden grosse Investitionen der konzessionierten Transportunternehmen (KTU) oft durch Kapitalaufstockungen der Aktionäre finanziert. Bis nach der Jahrtausendwende hat die öffentliche Hand auch zinslose, rückzahlbare Darlehen für Betriebsmittel gewährt. Heute finanziert und steuert der Staat die Leistungen des öffentlichen Verkehrs nicht mehr über die Beteiligung am Aktienkapital, sondern über die vereinbarten Leistungsaufträge und Subventionen.
Im Jahr 2014 nahm das Schweizer Stimmvolk die Vorlage FABI über Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur an. Damit gingen weitere institutionelle Veränderungen einher. Der Bund finanziert seither die Bahninfrastruktur zu 100% über den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Die Kantone beteiligen sich dabei mit jährlichen Beiträgen.
Vor diesem stark veränderten Hintergrund hat der Regierungsrat die Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖV-G) angestossen. Da sich der vorliegende Gesetzesentwurf in erster Linie auf Bundesrecht stützt und wo nötig ergänzt, kann er entsprechend schlank gehalten werden. Mit der Verwesentlichung des ÖV-G lassen sich auch die drei darauf basierenden Verordnungen bereinigen und zu einer einzigen Verordnung (Verordnung über den öffentlichen Verkehr) zusammenfassen.
Die Praxis bei der Organisation des öffentlichen Verkehrs wird aufgrund des neuen ÖV-Gesetzes kaum Änderungen erfahren. Neue Elemente beziehen sich insbesondere auf die Möglichkeit des Kantons, ÖV-Angebote für den Ausflugsverkehr zu bestellen oder Mehrkosten für alternative und ökologischere Antriebsformen zu tragen.
L'imposta sul tonnellaggio gode di un largo consenso a livello internazionale ed è ampiamente diffusa, in particolare nell'Unione europea. L'introduzione di questa imposta anche in Svizzera creerebbe condizioni paritarie in un contesto di competitività tra le imprese di navigazione marittima, che si contraddistinguono per l'elevata mobilità, nel settore del trasporto di merci e persone.
Con il presente progetto s'intende creare una base legale che consenta a Cantoni, città o Comuni di svolgere progetti pilota sul mobility pricing limitati nello spazio e nel tempo che prevedono l'applicazione di una tassa. Tali iniziative hanno lo scopo di acquisire conoscenze su nuove forme di tariffazione per influenzare in modo mirato la domanda di trasporto e la mobilità, sia nel traffico motorizzato privato sia nel trasporto pubblico. Grazie a questa legge si creeranno inoltre le premesse per poter erogare contributi federali ai progetti pilota.
Übergeordnetes Ziel des Agglomerationsprogramms der 4. Generation besteht darin, dass die mit dem AP 3G begonnenen Arbeiten konsequent weitergeführt und vertieft werden. Mit dem AP 3G wurden verschiedene wichtige und grosse Massnahmen in Angriff genommen, darunter die WOV, der Kantonsbahnhof oder die Umsetzung der prioritären Massnahmen des Veloverkehrskonzepts. Der Fokus der Agglomeration in den nächsten Jahren besteht darin, diese Massnahmen konsequent weiterzuverfolgen und umzusetzen.
Die K 103 Oltnerstrasse ist Hauptverkehrsachse und Autobahnzubringer für den Raum Olten und – zum Teil – für das Niederamt und weist eine Verkehrsbelastung von rund 26'000 Fahrzeugen pro Tag auf. Die K 103 Oltnerstrasse ist zu den Verkehrsspitzen stark belastet. Die langen Staus führen zu erheblichen Verlustzeiten beim Motorisierten Individualverkehr (MIV), vor allem aber auch beim öV. In solchen Stausituationen kann sich der Bus nicht mehr an den beiden per Lichtsignalanlage geregelten Knoten (Höhe, Oltnerstrasse) anmelden, und der Fahrplan kann nicht mehr eingehalten werden. Aufgrund der hohen Verkehrsmengen sind sowohl die Ein- und Abbiegebeziehungen zu den seitlichen Nutzungen als auch das Queren für den Fuss- und Veloverkehr entlang der K 103 nur schwer möglich.
Mit dem vorliegenden Bauprojekt für den Ausbau und die Sanierung der Oltnerstrasse werden wesentliche Massnahmen aus dem Verkehrsmanagement Wiggertal umgesetzt. Um die Fahrplanstabilität des Busses zu verbessern, ist es erforderlich, genügend Platz zu schaffen, damit die Busspur in Fahrtrichtung Olten bereits ab Knoten Höhe erstellt werden kann. Dazu ist auch der Abbruch von Gebäuden auf der Ostseite der Oltnerstrasse im Abschnitt Überführung Höhe bis und mit dem ehemaligen Bahnwärterhaus der SBB vorgesehen. Da in Olten die Abflusskapazität durch den Postplatz beschränkt ist, wird auch zukünftig der Rückstau aus Olten zu den Verkehrsspitzenzeiten für den MIV nicht zu vermeiden sein. Um die Abbiegebeziehungen zu verbessern, wird ab Knoten Höhe bis zur Einmündung Wartburgstrasse ein Mehrzweckstreifen erstellt.
In Richtung Festungstunnel wird zukünftig der Stau vermieden werden können. Dies wird durch den Umbau der bestehenden Lichtsignalanlagen Oltnerstrasse/Städtli und Höhe und den Bau von zwei zusätzlichen Lichtsignalanlagen (Dosieranlagen) Längacker und Kloosmatte erreicht. Die vier Lichtsignalanlagen ermöglichen die Busbevorzugung und dienen auch dem sicheren Queren durch Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Busspuren in Richtung Süden sind zukünftig nur noch abschnittsweise erforderlich. Für den Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr) werden auf die ganze Projektlänge ein Parallelweg und im Innerortsbereich, zur Aufwertung des Ortsbilds, eine Baumallee erstellt. Zusätzlich sind entlang der Oltnerstrasse beidseitig Radstreifen vorgesehen.
Die Kosten sind auf 36,62 Millionen Franken veranschlagt. Davon entfallen Anteile von 10,36 Millionen Franken auf die Gemeinde Aarburg und von 26,26 Millionen Franken auf den Kanton. In diesen Anteilen nicht berücksichtigt ist der vom Bund in Aussicht gestellte Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm von rund 7,47 Millionen Franken. Der effektiv vom Bund geleistete Beitrag wird den Kostenanteilen der Gemeinde und des Kantons angerechnet werden.