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Der Kanton Basel-Stadt engagiert sich für die Verbesserung der Lebensumstände der ärmsten Bevölkerungsgruppen dieser Welt. Mit finanziellen Beiträgen sollen die Entwicklungschancen der Bevölkerung in den ärmsten Ländern der Welt oder in speziell benachteiligten Regionen und Städten nachhaltig verbessert werden.
Dieses Engagement soll nun ausgebaut und in einem Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA) verankert werden. Sinn und Zweck der Gesetzesvorlage ist die Verankerung der internationalen Zusammenarbeit, die neben den Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit namentlich auch die humanitäre Hilfe, die Friedensförderung sowie die menschliche Sicherheit umfassen soll.
Il presente progetto preliminare attua l’iniziativa parlamentare depositata dalla Commissione degli affari giuridici del Consiglio nazionale allo scopo di migliorare la protezione penale contro lo stalking. Nello specifico, la Commissione propone di inserire nel Codice penale e nel Codice penale militare una nuova disposizione che punisca gli atti persecutori (stalking) con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Regierungsrat zukünftig den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer im Hausdienst regeln kann. Bisher lag die Zuständigkeit beim Kantonsrat.
Mit der Totalrevision des Normalarbeitsvertrages für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer sollen weiterhin die Arbeitsbedingungen für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geregelt werden sowie insbesondere auch die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen und ihre hauswirtschaftlichen Arbeitsleistungen oder Betreuungsarbeiten im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung erbringen.
Aufgrund der Schutz- und Informationsfunktion, welche dem Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer zukommt, sollen der Schutz der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gestärkt sowie Dokumentationspflichten eingeführt werden.
Im November 2018 reichte Landrat Flavio Gisler, Schattdorf, die Motion für eine Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes ein. Der Regierungsrat setzte im Dezember 2020 eine Projektgruppe ein, die aus Vertretungen von Kanton, Sozialdiensten und Sozialbehörden sowie einer externen Projektbegleitung zusammengesetzt war. Diese hat alle Themen inhaltlich bearbeitet. Weitere Stakeholder wurden im Rahmen des Hearings eingebunden.
Die vorliegende Revision hat zum Zweck, der im Kanton und in den Gemeinden bewährten Sozialhilfe wieder ein modernes Kleid zu geben. Das bedeutet im Wesentlichen, dass dieses Gesetz das Sozialhilfesystem in allen Teilen angemessen und aktuell abbilden soll. Grössere umfassende materielle Eingriffe in dieses System umfasst das revidierte Gesetz nicht, womit die generellen Normen zur Sozialhilfe in der Kantonsverfassung unverändert fortbestehen können. Das Gesetz soll in Zukunft jedoch mit einem Reglement ergänzt werden, in dem einzelne Gesetzesartikel detaillierter ausgeführt werden.
Der Bericht zur Vernehmlassung erläutert die Ausganglage und das Vorgehen für die Gesamtrevision, und widmet sich den Grundzügen der Gesetzesvorlage, den wichtigsten materiellen Änderungen, dem formalen Aufbau des Gesetzes und seine Wirkungen und Folgen für die Anschlussgesetzgebung. Ausführungen zu den einzelnen Gesetzesartikeln werden vorgenommen und zeigen den weiteren Zeitplan sowie das weitere Vorgehen auf.
Con la presente revisione s’intende modernizzare sotto vari aspetti l’ordinanza sullo stato civile e adeguarla ai nuovi sviluppi. Centrale è l’ampliamento del set di caratteri standard che consentirà di registrare numerosi caratteri speciali di diverse lingue e rappresentare correttamente i nomi in questione.
Im Kanton St.Gallen gibt es bereits viele gute Ansätze zur Förderung von Familien. Es besteht aber Entwicklungspotenzial, zum Beispiel in Form einer Familienstrategie oder bei der finanziellen Situation von Familien. Dies zeigt ein Bericht der Regierung, der aktuell zur Vernehmlassung vorliegt.
Der Kanton Zug sorgt mit einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot im Rahmen des Programms «Zug+» für eine flächendeckende Sicherstellung der Kinderbetreuung und passt die gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Betreuungsangebote werden verlässlicher, einheitlicher und günstiger. Künftig soll für jedes Kind ab Ende des Mutterschaftsurlaubs auf Wunsch ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen.
Le ordinanze relative alla legge sulla ricerca umana vengono rielaborate, le prescrizioni esistenti concretizzate e vengono formulate nuove disposizioni sulla base delle conoscenze acquisite dalla valutazione del 2017–2019, delle nuove regolamentazioni nazionali e internazionali e degli sviluppi nel settore della digitalizzazione. Inoltre, nel corso di questa revisione parziale saranno adeguati, perlopiù dal punto di vista formale, alcuni punti dell’ordinanza sulle cellule staminali.
In occasione della votazione finale del 17 giugno 2022, il Parlamento ha adottato la modifica della Legge federale sull'assicurazione per la vecchiaia e i superstiti (LAVS; RS 831.10) (modernizzazione della vigilanza). Le modifiche legali comportano ugualmente delle modifiche alle disposizioni d’attuazione. Di conseguenza, alcune disposizioni delle ordinanze interessate sono state adeguate o create ex novo.
Betagten- und Pflegeheime sind vermehrt mit speziellen Pflegefällen konfrontiert. Zum Beispiel Betagte mit einer psychischen Grunderkrankung, die herausfordernde Verhaltensweisen zeigen oder Menschen, die komplexe Pflegeleistungen benötigen.
Aktuell bestehen im Kanton St.Gallen Angebots- und Finanzierungslücken für diese Fälle der «spezialisierten Langzeitpflege». Die Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf erarbeitet, um diese Lücken zu schliessen.
Im Kanton Luzern ist die Ausrichtung von Sozial- und Nothilfe im Sozialhilfegesetz (SHG; SRL Nr. 892) normiert. Das Nähere zur Sozial- und Nothilfe für Personen aus dem Asylbereich regelt der Regierungsrat in der Kantonalen Asylverordnung. Die vorliegende Änderung dieser Verordnung betrifft insbesondere den Umfang der Asylsozialhilfe und -nothilfe sowie die Bestimmungen betreffend die Unterbringung.
Zusätzlich gilt es, die Personen aus dem Asylbereich im Einklang mit den bundesrechtlichen Bestimmungen klarer zu definieren. Auch soll ein Einkommensfreibetrag für erwerbstätige Personen aus dem Asylbereich eingeführt sowie die Bestimmungen zur Motivations- und Integrationszulage und zu den situationsbedingten Leistungen angepasst werden.
Mit dem Gesetzesnachtrag werden die Prämienverbilligung (IPV) für Beziehende von Sozialhilfe und von Elternschaftsbeiträgen neu geregelt. Die Auszahlung der IPV für Beziehende von Sozialhilfe und von Elternschaftsbeiträgen soll wie für die ordentliche IPV und die IPV für Beziehende von Ergänzungsleistungen an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St.Gallen übertragen werden.
Weitere Anpassungen betreffen die Antragsfrist für die ordentliche IPV, die für den Bezug einer ordentlichen IPV verlangte bewilligte Mindestaufenthaltsdauer sowie die Ermöglichung, eine ordentliche IPV auch an Sans-Papiers auszurichten.
Mit Beschluss vom 24. November 2016 schuf der Kantonsrat die auf drei Jahre befristete Möglichkeit, auf der Primarstufe lntegrationsklassen für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich einzurichten. Dieser Beschluss wurde angesichts der positiven Erfahrungen im Januar 2019 bis Ende Juli 2024 verlängert.
Neu soll die Befristung der Möglichkeit, lntegrationsklassen auf der Primarstufe zu schaffen, aufgehoben werden. Zudem sollen auch lntegrationsklassen auf der Sekundarstufe 1 möglich werden.
Con la mozione 22.3377 «Utilizzare salari statistici corrispondenti all’invalidità nel calcolo del grado d’invalidità» il Consiglio federale è stato incaricato di implementare una base di calcolo che, nel determinare il reddito con invalidità, mediante valori statistici consideri le possibilità di reddito realistiche delle persone affette da problemi di salute. Con la modifica dell’OAI, il Consiglio federale ottempera a questo mandato.
An der Landsgemeinde 2006 wurde die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens per 1. Januar 2008 beschlossen. Mit RRB § 150 vom 17. Februar 2015 nahm der Regierungsrat Kenntnis vom Abschlussbericht vom 30. Januar 2015 zur Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens. Pendenzen wurden bis Ende der Legislaturperiode 2014 – 2018 umgesetzt. Dabei wurden bedeutende organisatorische Anpassungen vorgenommen: Der externe Asylbetreuungsauftrag wurde per Ende 2016 gekündigt und das gesamte Asyl- und Flüchtlingswesen in die kantonale Verwaltung integriert, zusammen mit einer Anpassung der Aufgabenteilung im Bereich Integrationsförderung und Nothilfe.
In einem weiteren Schritt wurde die Abteilung Soziale Dienste mit ihren rund 40 Mitarbeitenden und 10 Fachbereichen einer Organisationsanalyse unterzogen. Der entsprechende Auftrag wurde im Mai 2019 der socialdesign AG, Bern, erteilt. Es sollte eine Standortbestimmung vorgenommen werden, um der Abteilung Soziale Dienste eine Weiterentwicklung zu ermöglichen.
Angesichts der sich immer komplexer präsentierenden Fallkonstellationen stellte sich insbesondere die Frage, ob die Aufteilung einzelner Fachbereiche auf drei Stützpunkte für die Bewältigung des Auftrages noch zielführend sei oder ob durch eine allfällige Zusammenführung der drei Stützpunkte Vorteile in der Fallbearbeitung erwartet werden könnten. Es sollten die Vor- und Nachteile einer allfälligen Zusammenführung der bisherigen drei Stützpunkte an einen zentralen Standort geklärt werden, und die Frage, wo allenfalls ein zentraler Stützpunkt am zweckmässigsten anzusiedeln wäre. Dazu sollte Handlungs- und Steuerungswissen für die Optimierung der bestehenden Strukturen der Abteilung Soziale Dienste generiert werden.
L’Etat jurassien met en consultation l’avant-projet de loi concernant la prévention et la lutte contre les violences domestiques. Celui-ci reprend les principaux éléments du dispositif jurassien de lutte contre les violences domestiques, avec la volonté de renforcer l'existant et développer certains axes spécifiques. En outre, il répond à la motion No 1290 «Violence conjugale faite aux femmes: pour une meilleure protection des victimes», adoptée à l’unanimité par le Parlement, le 2 septembre 2020.
La revisione mira a migliorare alcuni punti del diritto della protezione degli adulti in vigore dal 2013. In particolare si vuole migliorare il coinvolgimento delle persone vicine all’interessato nella procedura e nelle decisioni delle autorità di protezione dei minori e degli adulti (APMA). Inoltre, s’intende rafforzare ulteriormente il diritto all’autodeterminazione delle persone interessate. Il Consiglio federale tiene così conto delle critiche iniziali e adempie diversi interventi parlamentari.
La modifica di legge in questione ha l’obiettivo di completare il capoverso 8 dell’articolo 89° del Codice civile svizzero (CC) con un nuovo numero 4. Da un lato, questo complemento precisa in modo esplicito che i fondi padronali di previdenza con prestazioni discrezionali possono contribuire al finanziamento di altre istituzioni di previdenza a favore del personale. Dall’altro, il nuovo numero 4 precisa inoltre che i fondi padronali di previdenza possono anche fornire prestazioni in situazioni di bisogno, di malattia, d’infortunio, d’invalidità e di disoccupazione non coperte dalle assicurazioni sociali, nonché finanziare misure di formazione e perfezionamento, di conciliabilità tra la vita famigliare e la vita professionale, di promozione della salute e di prevenzione.