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Die Verordnung über die selbständigen Anteilrechte und das Alpbuch soll die Verordnung über das Alpbuch vom 22. März 1951 (sGS 914.41) ablösen. Die bestehende Verordnung enthält Regelungen über das Alpbuch, Formvorschriften für Rechtsgeschäfte an selbständigen Anteilrechten sowie Verpflichtungen der Korporationsverwaltung in Bezug auf das Alpbuch.
Die Verordnung soll ersetzt werden, weil sie derart unübersichtlich und punktuell unklar ist, dass sich verschiedene Grundbuchämter nur noch teilweise danach gerichtet haben. Zudem muss sie an das informatisierte Grundbuch angepasst werden.
La nuova ordinanza sul sostegno ai servizi di sanità animale riunisce in un unico testo le disposizioni degli atti normativi attualmente in vigore sui singoli enti (servizio sanitario apistico, servizio consultivo e sanitario per piccoli ruminanti, servizio sanitario suino). Contestualmente il suo campo di applicazione è esteso al servizio sanitario bovino, che potrà ora godere del sostegno della Confederazione, come gli altri servizi di sanità animale, a condizione che sussista un sovvenzionamento da parte dei Cantoni. Vengono inoltre uniformate il più possibile le altre condizioni per l'erogazione dei contributi federali ai servizi di sanità animale.
Con la Politica agricola a partire dal 2022 il Consiglio federale intente migliorare le condizioni quadro di politica agricola nei settori Mercato, Azienda e Ambiente. In tal modo la filiera agroalimentare svizzera deve poter sfruttare le opportunità in maniera più autonoma e con un più ampio margine di manovra imprenditoriale.
Den Anstoss für die Totalrevision des Normalarbeitsvertrages für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt (NAV LW BS) gab ein überarbeiteter Muster-NAV des Schweizer Bauernverbandes (SBV), des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBLV) und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer (ABLA). Im Rahmen dieser Totalrevision wird der NAV LW BS an die aktuelle Rechtslage angepasst, was eine komplette Überarbeitung erfordert. Die Regelungen werden vervollständigt, aktualisiert und präzisiert.
Im Rahmen der aktuellen Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Birmenstorf beabsichtigt die Gemeinde Birmenstorf an drei Orten (Brüel/Steckacker, Grüt/Lindestalderai und Ämmert/Oedhus), die bestehenden Speziallandwirtschaftszonen der ansässigen Gemüsebaubetriebe um insgesamt 13,33 ha zu erweitern. Die gemäss Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde in den Speziallandwirtschaftszonen zugelassenen Bauten und Anlagen dienen der bodenunabhängigen Produktion von Gemüse und können den gewachsenen Boden dauerhaft beeinträchtigen.
Zulässig sind beispielsweise Gewächshäuser oder Kaltfolientunnel. Anders als beispielsweise bei einem Materialabbaugebiet, das zu einem späteren Zeitpunkt rekultiviert wird, entfallen bei den hier geplanten Nutzungen die Fruchtfolgeflächen (FFF) dauerhaft, und es entsteht ein Verlust an FFF im Umfang von 13,33 ha, was eine Streichung im Richtplan erforderlich macht.
Ein Grossteil der vorgesehenen Speziallandwirtschaftszonen liegt innerhalb des BLN-Objekts Nr. 1305 Reusslandschaft (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung). Gemäss Richtplankapitel L 3.1 Fruchtfolgeflächen setzen Planungen und Vorhaben, die die FFF um mehr als 3 ha vermindern, einen Richtplanbeschluss voraus (Planungsanweisung 2.2). Dieser Pflicht wird im Rahmen der vorliegenden Richtplananpassung nachgekommen.
Die Kantonale Waldverordnung hat seit dem Inkrafttreten im Jahr 1996 nur wenige Änderungen erfahren. Es ist an der Zeit, den kantonalen Erlass an die eidgenössische Gesetzgebung aber auch an die veränderten kantonalen Gegebenheiten anzupassen.
Mit der Teilrevision sollen insbesondere Grundsätze für gedeckte Energieholzlager aufgenommen, Rahmenbedingungen für Velofahrer, Mountainbiker und Reiter definiert oder die rechtliche Grundlage für die Entschädigung der Revierförster geschaffen werden. Weitere Anpassungen erfolgen aufgrund der Änderungen im eidgenössischen Waldgesetz, so z.B. bei der Holzförderung oder bei der Unterstützung von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes.
Die geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 1996 und hat seither nur geringfügige Änderungen erfahren. Revisionen der eidgenössischen Gesetzgebung, aber auch die in den vergangenen 20 Jahren veränderten Rahmenbedingungen sowie Parlamentarische Vorstösse, machen eine Revision der Kantonalen Waldverordnung unabdingbar. Mit der geltenden Waldverordnung wurden positive Erfahrungen gemacht, weshalb die Grundsätze nicht infrage gestellt werden.
Es besteht seitens der kantonalen Behörden seit längerem die Absicht, die bereits ältere, aus dem Jahre 1991 stammende, und jeweils nur punktuell angepasste Jagdverordnung einer Totalrevision zu unterziehen. Einerseits machte geändertes Bundesrecht eine Anpassung der kantonalen Jagdgesetzgebung notwendig, andererseits sollten gestützt auf zahlreiche Meldungen und Anregungen aus dem Kreise der Jägerschaft wünschenswerte Anliegen aus der Praxis umgesetzt werden.
Il progetto sottoposto a indagine conoscitiva presenta modifiche di 14 ordinanze agricole del Consiglio federale e di due atti normativi del DEFR.
Gemäss Art. 359 Abs. 1 Obligationenrecht werden durch den Normalarbeitsvertrag für einzelne Arten von Arbeitsverhältnissen Bestimmungen über deren Abschluss, Inhalt und Beendigung aufgestellt. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung haben die Kantone für das Arbeitsverhältnis der landwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für jene im Hausdienst Normalarbeitsverträge zu erlassen, die namentlich die Arbeits- und Ruhezeiten ordnen und die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jungen Arbeitnehmer regeln.
Die Standeskommission hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, zum Entwurf des Standeskommissionsbeschlusses über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse eine Vernehmlassung durchzuführen (NAV HW).
Nell'OFE si creano le basi legali per un certificato d'accompagnamento elettronico per gli animali ad unghia fessa e si amplia il controllo sul traffico di animali alle specie ovina e caprina. Si fissano inoltre misure di lotta concrete contro la dermatite nodulare contagiosa (lumpy skin disease) e si inserisce una disposizione per la lotta contro la tubercolosi nella selvaggina. Vengono inoltre determinate le competenze dei veterinari cantonali in relazione alla raccolta del latte in caso di focolaio di afta epizootica (AE) e viene creata una base legale per la trasmissione a terzi, in caso di focolaio di epizoozia, di dati non particolarmente confidenziali in relazione al focolaio stesso. Nell'OESA si determinano i criteri per la fabbricazione e la somministrazione di proteine animali trasformate (incluse quelle di insetti) ed è previsto l'adeguamento alle prescrizioni UE dell'obbligo di registrazione e autorizzazione per gli impianti e le aziende che eliminano sottoprodotti di origine animale.
Ende 2012 war die Ostschweiz von einem Tierseuchenzug betroffen. Innert kürzester Zeit mussten Tierärztinnen und Tierärzte mittels Blutproben Schweine auf die Seuche hin untersuchen. Dabei wurde festgestellt, dass je nach Kanton unterschiedliche Entschädigungen geleistet wurden, was aufgrund der oftmals kantonsübergreifenden Tätigkeit der Veterinärinnen und Veterinäre ungünstig ist.
Mit der nun vorgeschlagenen Revision wird eine Angleichung an die Tarife in den Nachbarkantonen vorgenommen. Die Entschädigungen und Gebühren werden übersichtlicher dargestellt. Die einheitliche Vornahme der Detailregelung auf der Ebene der Standeskommission erlaubt überdies eine raschere und flexiblere Reaktion auf Änderungen und neue Anforderungen, beispielsweise wenn der Bund neue gebührenpflichtige Handlungen oder Bewilligungspflichten einführt, wie dies mit der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Bewilligungspflicht für Klauen- und Hufpfleger gemacht worden ist.
Der Rothirsch versursacht im Jagdbanngebiet Säntis und dem angrenzenden Weissbachtal seit Jahrzehnten Schäden, insbesondere Sommer- und Winterschälung der Fichten, aber auch Verbiss. Gründe hierfür sind in erster Linie die wachsenden Rothirschbestände, der lange Zeit praktizierte Waldbau mit vielerorts gedrängten Fichtenbestockungen, Störungen durch Freizeitnutzung und die Lebensraum- und Nahrungskonkurrenz seitens der Landwirtschaft.
Hinzu kommt die Mobilität der Rothirsche, die sich zur Jagdzeit in das Jagdbanngebiet Säntis zurückziehen oder sich in den Nachbarkantonen aufhalten können. Die Problemlage erfordert einen ganzheitlichen Lösungsansatz mit Massnahmen in verschiedenen Bereichen. Eine Arbeitsgruppe der betroffenen Departemente Bau- und Umwelt sowie Land- und Forstwirtschaft und unter Miteinbezug des Tourismus hat ein Konzept „Wald und Hirsch“ mit entsprechendem Massnahmenplan erarbeitet.
Die Erarbeitung erfolgte mit Blick auf eine breite Abstützung unter Miteinbezug der betroffenen Akteure Jagd, Landwirtschaft, Tourismus und Waldwirtschaft. In diesem Sinne sollen Konzept und Massnahmenplan mit Blick auf eine behördenverbindliche Umsetzung einem öffentlichen Vernehmlassungsverfahren unterstellt werden (Art. 10 des kantonalen Baugesetzes, BauG).
Il Consiglio federale intende ammodernare la vigilanza sull'AVS, prestazioni complementari, indennità di perdita di guadagno e assegni familiari nell'agricoltura. L'obiettivo è instaurare una vigilanza basata sui rischi e sui risultati, sul modello di quella dell'AI, in tutte le assicurazioni sociali, rafforzare la governance nel 1° pilastro e standardizzare maggiormente i sistemi d'informazione. La vigilanza verrà migliorata anche nel 2° pilastro.
Mit dem Kantonalen Waldgesetz vom 1. Februar 1999 (KWaG; SRL Nr. 945) wird der Vollzug des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0) und das Forstwesen im Kanton Luzern geregelt. Auf Bundesstufe sind per 1. Januar 2017 punktuelle Ergänzungen der Waldgesetzgebung in Kraft getreten, die zum Ziel haben, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit bei der Holzernte zu stärken. Die Umsetzung erfordert einzelne Anpassungen des KWaG in den Bereichen Waldschutz und Arbeitssicherheit für nicht-forstlich ausgebildete Personen.
Il progetto sottoposto a indagine conoscitiva presenta modifiche di 16 ordinanze agricole del Consiglio federale, di due atti normativi del DEFR e di un'ordinanza dell'UFAG.
Auf den Gebieten der Jagd und der Fischerei beschränkt sich die Rechtsetzungszuständigkeit des Bundes auf den Erlass von Grundsätzen (Art. 79 der Bundesverfassung). Diese Bestimmung unterstellt, dass die Jagd und die Fischerei weiterhin bestehen und von der Regalhoheit der Kantone erfasst bleiben sollen, zu gewissen Teilen aber durch das Bundesrecht geregelt werden müssen. Dies ermöglicht eine notwendige gesamtschweizerische Vereinheitlichung und gibt den Kantonen dennoch Raum für eine eigene, auf ihre speziellen Verhältnisse zugeschnittene gesetzgeberische Gestaltung.