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Per motivi formali, l’art. 95a OAINF deve essere armonizzato con l’art. 26 del «Regolamento per i grandi eventi» dell’Istituto collettore della previdenza professionale LAINF, il quale era precedentemente esente dall’approvazione. Tale regolamento non presenta controversie dal punto di vista contenutistico, ma necessita di approvazione affinché anche l’art. 26 possa essere formalmente confermato. L’articolo 26 del regolamento deve pertanto essere approvato contestualmente all’adozione del presente disciplinare d’ordinanza.
Der Kanton Aargau hat in den vergangenen sieben Jahren erfreuliche Ertragsüberschüsse erzielt. Diese haben es ermöglicht, die Nettoschulden vollumfänglich abzutragen und gleichzeitig die Ausgleichsreserve bis zu einem Bestand von rund 1 Milliarde Franken zu äufnen. Eine weitere Äufnung wäre zumindest aus aktueller Sicht weder sinnvoll noch generationengerecht. Solange weiterhin mit Fehlbeträgen in der Planung gerechnet werden muss, sind aber auch generelle dauerhafte Steuersenkungen oder Ausgabenerhöhungen nicht zweckmässig.
Vor diesem Hintergrund unterbreitet der Regierungsrat eine Vorlage, die die rechtliche Grundlage für jährlich einmalige Steuerrabatte zugunsten der steuerpflichtigen Bevölkerung und Unternehmen schafft. Der Grosse Rat soll neu die Möglichkeit haben, bei einem Überschuss der Finanzierungsrechnung und guter Finanzlage einen einmaligen Steuerrabatt auf die ordentliche Kantonssteuer für das übernächste Steuerjahr zu beschliessen. Damit könnte ein Überschuss ganz oder teilweise an die Steuerzahlenden zurückerstattet werden. Diese jährlich einmalige und gezielte Massnahme hätte keine mittel- und langfristigen Auswirkungen auf den Finanzhaushalt.
In den Richtlinien der Regierungspolitik für die Jahre 2023-2027 hat es sich der Regierungsrat zum Ziel gesetzt, die Agilität der Verwaltung und das Vertrauen in den Staat zu stärken. Dazu sollen unter anderem Massnnahmen ergriffen werden, um die Position des Arbeitgebers Kanton Zürich zu stützen (vgl. RRB Nr. 871/2023). Dies bedingt, dass die Anstellungsbedingungen der Aufgabenerfüllung angepasst und zeitgemäss ausgestaltet werden. Schon in der letzten Personalstrategie (RRB Nr. 907/2019) wurde die Überprüfung der Anstellungsbedingungen zu einem strategischen Handlungsfeld erklärt. Es erging der Auftrag, die bestehenden Problemfelder bei den Anstellungsbedingungen unter Einbezug der Stakeholder zu analysieren, zu prüfen und zu priorisieren. Übereinstimmend wurde dabei festgestellt, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses Handlungsbedarf besteht. Parallel zum Überprüfungsauftrag des Regierungsrates überwies der Kantonsrat dem Regierungsrat im Dezember 2023 die Motion KR-Nr. 29/2023 betreffend Kündigungsfristen für das höhere Kader des Staatspersonals. Damit verlangt der Kantonsrat, die Kündigungsfrist für Angehörige des höheren Kaders der Kernverwaltung im 4. bis 9. Dienstjahr auf drei Monate festzusetzen. Die Motion verpflichtet den Regierungsrat, dem Kantonsrat innert zweier Jahre eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage sollen die erwähnten Aufträge des Kantonsrates und des Regierungsrates koordiniert umgesetzt werden. Die verschiedenen Rechtsänderungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses werden gemeinsam zur Vernehmlassung unterbreitet. So ist eine gesamtheitliche und aufeinander abgestimmte Beurteilung der Rechtsänderungen möglich, die teilweise auch gegenseitige Abhängigkeiten aufweisen. Gemeinsames Ziel der verschiedenen Rechtsänderungen ist es, das kantonale Personalrecht den aktuellen Anforderungen an den Kanton Zürich als Arbeitgeber anzupassen.
Le Conseil d’État met en consultation dès ce jour une proposition de modifications de certains dispositifs de la loi sur la préservation et la promotion du parc locatif (LPPPL) afin d’inciter les propriétaires d’immeubles à rénover leurs biens. Ce projet de révision propose de garantir à ces derniers un revenu locatif minimum, après travaux, ne pouvant être inférieur aux plafonds fixés pour les logements à loyers abordables (LLA).
La proposition intègre la notion de vétusté afin de différencier les valeurs plafonds selon que l’immeuble est totalement ou partiellement remis à neuf. Elle fait par ailleurs office de réponse et de contre-projet du Conseil d’État à la motion du député Philippe Jobin.
Das aktuelle Gesetz über die Beherbergungsabgabe ist seit dem 1. Januar 1999 in Kraft. Derzeit bewegt sich die Beherbergungsabgabe zwischen 90 Rappen und 2 Franken pro Gast und Logiernacht. Davon müssen mindestens 45 Rappen pro Logiernacht der kantonalen Tourismusorganisation (Zug Tourismus) gutgeschrieben werden, der Rest kann bei der lokalen Tourismusorganisation verbleiben. Die konkrete Höhe der Beherbergungsabgabe und der Abgabe an Zug Tourismus wird von den Gemeinden festgelegt.
Seit 2015 wurden diese Beträge nicht mehr angepasst, obwohl sich der Tourismus erheblich verändert hat. Zug Tourismus plant die Einführung einer digitalen Zug Card auf das Jahr 2026, die dem Übernachtungsgast freie Fahrt auf dem Netz des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zug sowie Rabatte auf verschiedenen kulturellen und touristischen Attraktionen ermöglicht. Die Zusatzkosten für die Zug Card sollen durch eine Erhöhung der Beherbergungsabgabe und mithin durch den Gast finanziert werden. Zudem ist vorgesehen, dass der Regierungsrat die Höhe der Beherbergungsabgabe und der Mindestabgabe an Zug Tourismus nach Rücksprache mit den Gemeinden festlegt.
Attuazione della mozione 21.4142: in caso di passaggio da un datore di lavoro che offre un piano di previdenza con possibilità di scelta della strategia d’investimento (piano di previdenza 1e) a uno senza tale piano, l’assicurato deve poter trasferire la prestazione d’uscita del piano 1e per al massimo due anni a un istituto di libero passaggio, in modo da poter aderire a una strategia d’investimento analoga e avere così la possibilità di recuperare eventuali perdite subite. L’attuazione della mozione richiede un migliore scambio d’informazioni tra gli istituti interessati, per garantire che alla scadenza del termine di due anni l’avere di previdenza venga trasferito all’istituto di previdenza del nuovo datore di lavoro.
In seiner Sitzung vom 1. Oktober 2024 hat der Staatsrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Justizgesetzes und zum Entwurf der Verordnung über die Vollstreckung von Exmissionen in Miet- und nichtlandwirtschaftlichen Pachtsachen genehmigt.
Per attuare la mozione 22.4253 CET-S nel progetto in consultazione vengono proposte 10 misure tese a rafforzare il principio della coltivazione diretta, la posizione dei coniugi e lo spirito imprenditoriale nell’agricoltura.
Die Ratsleitung hat in ihrer 22. Sitzung den Vernehmlassungsentwurf «Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft» beraten und beschlossen. Die Vorlage geht auf einen parlamentarischen Vorstoss zurück (A 182/2022). Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine Vorlage in ratseigener Angelegenheit. Aufgrund deren grosser Tragweite führt die Ratsleitung in Zusammenarbeit mit der Regierung ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren durch.
Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2027 will der Regierungsrat die Steuerbelastung bei Personen mit tiefen Einkommen senken. Auch die «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer soll abgeschafft werden. Diese Umsetzungsschritte der Steuerstrategie des Kantons Bern gehen nun in die Vernehmlassung.
Die aktuelle Wohnbauförderungsverordnung (WBFV) ist seit 1. Juli 2005 in Kraft und wurde 2009 einer grösseren Teilrevision unterzogen. Seither haben sich die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau und die Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen verändert. Um diese zu berücksichtigen, unterbreiten wir Ihnen gerne in der Beilage den Entwurf der Änderung der WBFV und der Verordnung über den preisgünstigen Wohnungsbau zur Vernehmlassung.
Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zur Weiterentwicklung des Personalrechts eine Vernehmlassung durchzuführen. Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst.
La revisione mira ad aggiornare il diritto in materia di proprietà per piani (art. 712a segg. CC). Sono oggetto dell’esame nuove norme sui diritti d’uso preclusivi sulle parti comuni, diverse modifiche alle disposizioni sulla costituzione della proprietà per piani prima della costruzione dell’edificio, sul fondo di rinnovazione e sull’ipoteca nonché normative generali sulla comunione dei proprietari per piani. Con la revisione viene attuata la mozione Caroni 19.3410 «55 anni di proprietà per piani. È tempo di un aggiornamento».
Mit der Einführung der globalen OECD/G20-Mindeststeuer für multinationale Konzerne verliert die Schweiz und auch der Kanton Nidwalden einen Standortvorteil für Unternehmen. Da eine direktsteuerliche Kompensation zugunsten der Unternehmen ins Leere laufen würde, sollen die erwarteten Mehrerträge aus der OECD/G20-Mindeststeuer genutzt werden, um die Standortattraktivität für Familien, den Mittelstand sowie für Fach- und Führungskräfte zu erhöhen.
Die Schweizerische Bundesversammlung hat am 17. März 2023 eine Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung betreffend Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung verabschiedet. Diese Änderung schafft zusätzliche Spielräume für die Kantone.
Einer dieser Spielräume soll genutzt werden, um am Handelsgericht einen sog. Zurich International Commercial Court zu errichten. An diesem können internationale handelsrechtliche Streitigkeiten in englischer Sprache verhandelt werden. Dazu muss das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess geändert werden. Die Änderung wird zum Anlass genommen, weitere Bestimmungen des Gesetzes zu präzisieren und zu bereinigen.
Con il presente progetto s’intende istituire condizioni quadro più flessibili per il telelavoro, tenendo così conto dell’evoluzione avvenuta nel mondo del lavoro. In particolare, si vuole concedere ai lavoratori maggiore libertà nello stabilire i propri orari di lavoro.
La nuova regolamentazione proposta mira a consolidare il progetto pilota relativo ai cicli di studio bachelor orientati alla pratica (PiBS) e a iscriverlo nella legge federale. Dal 1° gennaio 2026, infatti, l’attuale base giuridica dei PiBS non sarà più valida.
Im Wesentlichen bilden zwei politische Vorstösse Anlass für die vorliegende Teilrevision des Bildungsgesetzes. Das am 9. November 2022 vom Landrat an den Regierungsrat überwiesene Postulat von Samuel Zingg, Mollis, und Unterzeichnende «Attraktive Rahmenbedingungen im Bildungsbereich» verlangt bessere Rahmenbedingungen, um dem Fachkräftemangel bei Lehrpersonen entgegenzuwirken.
Das Postulat Thomas Kistler, Niederurnen, und Unterzeichnende «Klare Zuständigkeiten im Bereich der Volksschule», welches am 27. September 2023 vom Landrat an den Regierungsrat überwiesen wurde, verlangt eine Prüfung der Kompetenzen der verschiedenen Involvierten auf Stufe Gemeinde und Kanton im Bildungsbereich. Dies mit dem Ziel, klare Zuständigkeiten zu schaffen. Letztlich wird die Revision genutzt, um das Gesetz stellenweise formal anzupassen und verschiedene Änderungen der Praxis und Regelungen an die aktuellen Gegebenheiten anzugleichen.
Il controprogetto indiretto all’Iniziativa pellicce include un divieto di importazione e commercializzazione di pellicce e prodotti di pellicceria ottenuti infliggendo sofferenze agli animali. Quest’ultimo concetto si basa sui principi guida dell’Organizzazione mondiale della sanità animale in materia di benessere degli animali. Il controprogetto prevede anche provvedimenti amministrativi per garantire che le pellicce e i prodotti di pellicceria presenti ille-galmente in circolazione possano essere sequestrati e confiscati.
La Commissione della sicurezza sociale e della sanità del Consiglio nazionale intende aumentare la certezza del diritto e migliorare la protezione sociale per i lavoratori indipendenti e per nuovi modelli aziendali.
Il progetto prevede che i Paesi, in prevalenza occidentali, che hanno acquistato materiale bellico svizzero potranno riesportarlo in uno Stato terzo una volta trascorsi cinque anni dalla firma della dichiarazione di non riesportazione, sempre che siano rispettate alcune condizioni relative al diritto internazionale e al rispetto dei diritti umani. Il progetto è conforme al diritto della neutralità.
Le attuali disposizioni Codice delle obbligazioni relative alla «trasparenza concernente aspetti extrafinanziari» (art. 964a–964c CO) devono essere adeguate alla direttiva (UE) 2022/2464 del 14 dicembre 2022 per quanto riguarda la rendicontazione di sostenibilità delle imprese.
Der Regierungsrat plant, die monatlichen Kinder- beziehungsweise Ausbildungszulagen im Kanton Zug auf Anfang 2025 um zehn Prozent auf 330 Franken beziehungsweise 385 Franken pro Kind zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die Beiträge der Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskasse Zug von 1,6 Prozent auf 1,35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens sinken.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, zum Entwurf des Verordnungspakets Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement 2024, bestehend aus einer Teilrevision der kantonalen Planungs- und Bauverordnung (PBV; SRL Nr. 736), der Strassenverordnung (StrV; SRL Nr. 756), der Wasserbauverordnung (WBV; SRL Nr. 760a), der Verordnung über den öffentlichen Verkehr (öVV; SRL Nr. 775a), der Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (SRL Nr. 857) und der Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine vom 7. Juli 2009 (SRL Nr. 917), ein Vernehmlassungsverfahren durch- zuführen.
Il presente progetto si prefigge di adeguare la legge sull’infrastruttura finanziaria ai progressi tecnologici e agli sviluppi rilevanti degli standard internazionali e degli ordinamenti giuridici esteri. Nel contempo semplifica e rende più proporzionali diverse disposizioni. La revisione proposta mira a rafforzare ulteriormente la stabilità del sistema finanziario e la competitività della piazza finanziaria svizzera.