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Il Governo ha dato il via libera alla consultazione relativa a una revisione parziale della legge sull'assistenza alle persone nel bisogno. La revisione riguarda la ripartizione di eventuali spese di assistenza sociale per cittadini svizzeri con stile di vita nomade che utilizzano un'area di sosta in un comune del Cantone.
Il Governo attribuisce grande importanza al fatto che i cittadini svizzeri con stile di vita nomade possano mantenere la loro tradizione e la loro cultura. Per garantire un'offerta sufficiente di aree di sosta si intende creare degli incentivi per i comuni interessati. Per questo motivo si prevede di inserire una nuova regolamentazione nella legge sull'assistenza alle persone nel bisogno: eventuali spese di assistenza sociale risultanti in relazione a un'area di sosta per cittadini svizzeri con stile di vita nomade vengono ripartite equamente tra tutti i comuni del Cantone. In questo modo si evita che i comuni che mettono a disposizione un'area di sosta vengano gravati in modo eccessivo.
Il Governo ha dato il via libera alla consultazione relativa a una revisione parziale della legge sull'assistenza alle persone nel bisogno. Con la revisione si intende rielaborare le regolamentazioni relative alla restituzione di prestazioni di assistenza sociale.
Nella sessione di ottobre 2021 il Gran Consiglio ha incaricato il Governo di presentare un messaggio con un disegno di legge relativo all'abrogazione dell'obbligo di restituzione di prestazioni di aiuto sociale per giovani adulti che seguono una prima formazione e di verificare inoltre la regolamentazione vigente in merito all'obbligo di restituzione delle prestazioni di aiuto sociale per tutte le persone bisognose. Per attuare questo incarico il Governo ha elaborato una proposta di regolamentazione. Le linee guida della Conferenza svizzera delle istituzioni dell'azione sociale (CSIAS) sono servite da aiuto orientativo.
Le prestazioni dell'assistenza sociale devono essere restituite se le condizioni di reddito migliorano significativamente o se si verifica un incremento patrimoniale. Tuttavia ci sono anche delle eccezioni, segnatamente per i giovani adulti che durante una formazione iniziale si trovano in una situazione di bisogno e dipendono dall'assistenza sociale. Inoltre anche le prestazioni assistenziali in relazione all'integrazione professionale e sociale o a una disabilità, ad esempio, non devono essere restituite.
Per l’attuazione della mozione 19.3445 il progetto in consultazione propone di vincolare la concessione di aiuti finanziari per miglioramenti strutturali individuali a una nuova condizione.
Das EG AHVG/IVG ist deshalb zu revidieren, weil auf Bundesebene das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) anlässlich der Revision "Modernisierung der Aufsicht" Anpassungen hin zu einer verstärkten risikoorientierten Aufsicht, einer optimierten Governance und einer zweckmässigen Steuerung der Informationssysteme der 1. Säule erfahren wird.
Attualmente, nell’ambito di un progetto pilota limitato nel tempo, l’AI versa un forfait per caso per i bambini con autismo infantile che partecipano a un intervento precoce intensivo (IPI). L’obiettivo del disegno di legge è di integrare il rimborso dell’IPI nella legislazione ordinaria, in modo che il rimborso di tali interventi da parte dell’AI sia garantito anche dopo la fine della fase pilota, il 1° gennaio 2027.
Schwerpunkt dieser Vorlage bildet der Nachvollzug diverser neuer Bundeserlasse. Neben diesen zwingend erforderlichen Anpassungen soll zusätzlich die Motion Simon Stadler zu Anerkennung und Wertschätzung der Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause umgesetzt werden. Ausserdem sollen die bislang unbegrenzten Steuerabzüge, namentlich der Kinderdrittbetreuungs- und der Fahrkostenabzug, neu mit einem Höchstbetrag versehen werden.
Im Jahr 2016 hat das Bundesparlament die Pflicht von Hundehaltenden zum Besuch von Theorie- und Praxiskursen zur Erlangung des Sachkundenachweises (sog. Hunde-Erziehungskurse) per Jahresende aufgehoben. Mit Blick auf die öffentliche Sicherheit, die Tierseuchenprophylaxe und den Tierschutz wird eine kantonale Wiedereinführung des Praxiskurses aus fachlicher Sicht für notwendig erachtet.
Im Kanton Aargau vollzieht die SVA Aargau die Mehrheit der Leistungen der 1. Säule. Die SVA Aargau ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt und existiert in der heutigen Form kraft des kantonalen Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung vom 15. März 1994 (EG AHVG/IVG). Im Laufe der Jahre hat sich die SVA Aargau zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb in der Durchführung der 1. Säule entwickelt. Das geltende EG AHVG/IVG entspricht nicht mehr den Anforderungen eines modernen Organisationserlasses.
Ausserdem hat das Bundesparlament am 17. Juni 2022 die Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule verabschiedet. Diese wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die bundesrechtliche Revision erfordert ebenfalls Anpassungen auf organisatorischer Ebene, für deren Umsetzung die Kantone eine Übergangszeit von fünf Jahren haben. Besonders bedeutsam ist, dass der Bund die Kantone nicht länger dazu verpflichtet, Gemeindezweigstellen für den Vollzug der AHV/IV zu unterhalten.
Der Regierungsrat schlägt vor, diese Verpflichtung im kantonalen Erlass aufzuheben und dafür eine Übergangsfrist von fünf Jahren einzuräumen. Zusätzlich soll im Zuständigkeitsbereich des Kantons eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit die SVA Aargau Kooperationen mit Durchführungsstellen anderer Kantone eingehe
Il Governo ha dato il via libera alla consultazione relativa a una revisione parziale della legge scolastica. Dalla revisione totale della legge nel 2012 sono stati accolti quattro incarichi del Gran Consiglio i quali comportano un adeguamento della legge scolastica o dell'ordinanza relativa alla legge scolastica.
I quattro incarichi del Gran Consiglio trattano, rispettivamente concernono, il finanziamento delle scuole all'interno di ospedali, la reintroduzione della classe introduttiva, la competenza e il pari trattamento delle forme di istruzione nel settore della pedagogia specializzata a bassa soglia nonché il mantenimento di campi scuola, settimane di progetto ed escursioni nelle scuole dell'obbligo.
Oltre agli incarichi parlamentari, la revisione parziale affronta altri temi nei quali vi è necessità di agire. In relazione all'azione concernente le rivendicazioni salariali dell'8 dicembre 2020 respinta dal Tribunale amministrativo grigionese, il settore delle scuole dell'infanzia è stato oggetto di una verifica generale. Inoltre nella revisione parziale della legge scolastica sono stati inseriti i temi dello sgravio per anzianità e dello stipendio minimo degli insegnanti, delle vacanze scolastiche, dei costi per le tecnologie dell'informazione e della comunicazione, delle autorizzazioni all'insegnamento e dei diritti degli allievi.
Con il presente progetto preliminare della Commissione della sicurezza sociale e della sanità del Consiglio nazionale si intende tutelare meglio in caso di disoccupazione le persone in una posizione analoga a quella dei datori di lavoro e i loro coniugi occupati nell’azienda.
Gemäss Artikel 359 Absatz 2 des Obligationenrechts (OR, SR 220) haben die Kantone für das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmenden im Hausdienst und in der Landwirtschaft einen Normalarbeitsvertrag (NAV) zu erlassen. Es sind insbesondere die Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmenden zu regeln. Weitere Belange können Eingang in den NAV finden, sofern sie das Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden betreffen und von den Parteien eines Einzelarbeitsvertrags durch Vereinbarung geregelt werden können.
Der NAV ist eine hoheitliche, staatliche Normierung von Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung von bestimmten Arbeitsverhältnissen (Art. 359 Abs. 1 OR). Er enthält allerdings bloss dispositives Recht, welches aber immerhin den nicht zwingenden Bestimmungen des OR vorgeht. Zwingende Bestimmungen des Gesetzes und eines allfälligen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) hingegen gehen grundsätzlich vor, ausser es handle sich um eine Abweichung im NAV zugunsten der Arbeitnehmenden (Art. 359 Abs. 3 OR). Die Bestimmungen des NAV gelten unmittelbar für die ihm unterstellten Arbeitsverhältnisse, soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben (Art. 360 Abs. 1 OR). Der NAV kann vorsehen, dass abweichende Abreden der Schriftlichkeit bedürfen (Art. 360 Abs. 2 OR).
Der NAV ist kein zwingendes Instrument. Die Bestimmungen im NAV können von den Parteien schriftlich wegbedungen werden. Eine Ausnahme gilt in Bezug auf die Missbrauchsbekämpfung im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings: Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wurden sechs Artikel in das OR eingefügt, die der Bekämpfung des befürchteten Lohn- und Sozialdumpings in bestimmten Branchen dienen sollen (vgl. Art. 360a-360f OR). Ihr Inhalt ist, anders als die gewöhnlichen NAV, auf Mindestlöhne beschränkt und ihr Erlass an strenge Voraussetzungen gebunden. Dabei handelt es sich nicht um dispositives, sondern um einseitig zwingendes Recht (Art. 360d Abs. 2 OR).
Come richiesto nella mozione 19.4632 Bulliard-Marbach, il principio dell’educazione non violenta dovrebbe essere esplicitamente sancito nel Codice civile. L’obbligo generale dei genitori di educare i figli, previsto dalla legge attuale, sarà integrato da una norma che stabilisce che i genitori devono educare i figli senza ricorrere a punizioni corporali o ad altre forme di violenza degradante. Oltre a questo principio dell’educazione non violenta, la legge prevede che i cantoni propongano offerte di sostegno per i genitori e i bambini in caso di difficoltà educative.
Der Regierungsrat schlägt vor, den Anspruch auf kantonale Mietbeiträge für kinderlose Einzel- und Paarhaushalte ab 25 Jahren und bis zum ordentlichen Rentenalter zu öffnen und sie damit finanziell zu entlasten. Denn Mietkosten sind auch für finanziell schlechter gestellte Personen ohne Kinder schwer zu finanzieren.
Die Erweiterung der Mietbeiträge trägt dazu bei, dass die Schwelle beim Austritt aus der Sozialhilfe deutlich reduziert werden kann und erreicht, dass weniger Haushalte überhaupt auf Sozialhilfe angewiesen sind. Mit der Erweiterung der beitragsberechtigten Haushalte kann auch die Verfassungsbestimmung «Recht auf Wohnen» der baselstädtischen Kantonsverfassung wirksamer umgesetzt werden.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für ein Gesetz über den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests in eine externe Vernehmlassung gegeben. Betroffene sollen 25'000 Franken erhalten. Die Pharmaindustrie soll sich finanziell beteiligen.
Nicht immer können Kinder und Jugendliche in ihrer eigenen Familie leben. Ein Bericht zeigt nun auf, welche Unterbringungsmöglichkeiten heute bestehen, wie die Finanzierung funktioniert und wie das bestehende System vereinfacht werden kann.
Introduzione di un unico riferimento legislativo per le scuole dell’obbligo (accorpamento della Legge sulla scuola dell’infanzia e sulla scuola elementare del 7 febbraio 1996 e della Legge sulla scuola media del 21 ottobre 1974).
Im Kanton Aargau gelten für die Familienzulagen die vom Bund festgelegten monatlichen Mindestansätze (für Kinder bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensalter Fr. 200.–, für Jugendliche Fr. 250.–). Die als Postulat überwiesene (21.12) Motion der SP-Fraktion (Sprecherin Claudia Rohrer, Rheinfelden) vom 5. Januar 2021 betreffend Erhöhung der Familienzulagen fordert den Regierungsrat auf, das EG FamzG zu ändern und die Kinderzulagen zu erhöhen.
Die Motionäre begründeten ihre Forderung damit, dass Familien besondere, nicht zuletzt auch finanzielle Belastungen tragen würden und der Kanton aktuell nur die Mindestzulagen ausrichtet. Der Regierungsrat schlägt vor, die Familienzulagen um Fr. 10.– zu erhöhen.
Daneben gibt es weiteren Anpassungsbedarf. So sollen die Defizitgarantie des Kantons für die kantonale Familienausgleichskasse aufgehoben und die kantonalen Anerkennungsvoraussetzungen für private Familienausgleichskassen präzisiert werden. Weiter ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Veröffentlichung der Leistungskennzahlen der im Kanton Aargau tätigen Familienausgleichskassen vorgesehen.
In den letzten Jahren wurde vielerorts im Kanton Schaffhausen das Angebot an familienergänzenden Betreuungseinrichtungen ausgebaut. Solche ausserfamiliären Kinderbetreuungsstrukturen entsprechen einem aktuellen gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Anliegen. Der Kanton unterstützt diese Entwicklung und gewährt Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften für Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Vorschulalter eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.
Für Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ist der Zugang zur ausserfamiliären Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung jedoch nach wie vor erschwert, da der Tarif bedingt durch den Mehraufwand oft um einiges höher ist als bei den anderen Kindern. Die Mehrkosten tragen momentan grundsätzlich die Eltern. Dieser Ungleichbehandlung soll mit der geplanten Revision entgegengewirkt werden. Konkret sollen die betroffenen Eltern zur Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes in der Kita zusätzliche Betreuungsgutschriften erhalten, so dass sich eine (zusätzliche) Erwerbstätigkeit auch für diese Eltern lohnt. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für den durch die Beeinträchtigung des Kindes bedingten zusätzlichen Betreuungsaufwand in der Kita. Der Kanton übernimmt maximal die Kosten von vier Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf pro Tag bzw. von 2 Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf bei einer Halbtagesbetreuung. Die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kitas im Kanton Schaffhausen belaufen sich – gestützt auf Erfahrungswerte aus anderen Kantonen – voraussichtlich auf insgesamt rund 370'000 Franken pro Jahr.
Die Integrationsförderung hat sich im Kanton Solothurn in den letzten Jahren entscheidend weiterentwickelt. Namentlich hat das Integrationsmodell start.integration dazu geführt, dass die Integrationsförderung verstärkt in den Einwohnergemeinden erfolgt. Der Grundgedanke dahinter ist, dass die Integration dort erfolgen soll, wo die Ausländerinnen und Ausländer leben. Den Einwohnergemeinden ist es damit möglich, die Integrationsförderung an die lokalen Bedürfnisse anzupassen. Sie sollen neu zugezogene Ausländerinnen und Ausländer mit integrationsfördernden Informationen bedienen und jene Personen, die über einen Integrationsbedarf verfügen, frühzeitig erkennen. Ende 2022 haben 98 von 107 Einwohnergemeinden des Kantons Solothurn das Integrationsmodell start.integration umgesetzt. Diese Entwicklungen sollen neu im Sozialgesetz (SG) abgebildet werden. Des Weiteren sind die Entwicklungen in Bezug auf diskriminierungsrechtliche oder religionsrechtliche Fragen gesetzlich zu regeln. Schliesslich werden dem Kantonsrat im Rahmen der vorliegenden Revision des SG die notwendigen Gesetzesänderungen zur Aufhebung der Gemeindearbeitsämter und der Case- Management-Stelle (CM-Stelle) unterbreitet. Auch diesbezüglich handelt es sich um eine Nachführung, zumal sowohl die CM-Stelle als auch die Gemeindearbeitsämter ihren Betrieb bereits vor geraumer Zeit eingestellt haben.
Der Kantonsrat hat die Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen vom 26. August 2010 (SEG; BGS 861.5) am 6. Juli 2023 beschlossen. Der Kanton Zug erhält damit ein zeitgemässes Gesetz für Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf. Entsprechend wurde auch der Name des Gesetzes angepasst. Dieses heisst neu Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG; BGS 861 .5). Die Neuerungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:
- Regelung von ambulanten Angeboten für Menschen mit Behinderung;
- Steuerung des Zugangs zu bedarfsgerechten Leistungen für Menschen mit Behinderung mittels einer individuellen Bedarfsabklärung;
- Subjektorientierte Finanzierung mittels Kostenübernahmegarantien für Menschen mit Behinderung;
- Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Kanton Zug.
Des Weiteren wurde das Gesetz neu gegliedert und wo nötig an die Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. Infolge dieser Totalrevision wird eine Revision der bisherigen Verordnung zum Gesetz übersoziale Einrichtungen (SEV) notwendig. Die bisherige Verordnung ist nicht mehr mit dem Gesetz kompatibel. Da die Verordnung entsprechend dem Gesetz umbenannt wird, erhält sie ebenfalls einen neuen Namen.
Der Regierungsrat hat vom Vernehmlassungsbericht zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung Kenntnis genommen. Das Case Management Berufsbildung hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle im beruflichen Übergangssystem übernommen. Es richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 25 Jahren, deren Einstieg in das Berufsleben aufgrund von herausfordernden, mehrfach belasteten Lebenssituationen stark gefährdet ist.
Im Hinblick auf die geplante Überführung des Case Management Berufsbildung in den Regelbetrieb soll dieses Angebot auf Gesetzesstufe verankert werden. Neu soll zudem eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden zur Finanzierung von Abklärungs- und Unterstützungsmassnahmen von externen Dienstleistungsanbietern, damit das Case Management Berufsbildung in Zukunft in den beschriebenen Situationen zeitnah Abklärungen tätigen sowie schnell und niederschwellig Erstmassnahmen initiieren kann. Das Case Management Berufsbildung soll von Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen unentgeltlich genutzt werden können.
Insgesamt gingen 23 Vernehmlassungsantworten beim Erziehungsdepartement ein. Die Rückmeldungen sind äusserst positiv. So stimmen alle Vernehmlassungsteilnehmenden der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung zu. Einzig der Vorschlag, wonach das Angebot des Case Management Berufsbildung nur für Jugendliche und junge Erwachsene, die im Kanton wohnhaft sind, unentgeltlich sein soll, wird von rund der Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden nur mit Vorbehalt gutgeheissen bzw. abgelehnt. Sie würden eine grosszügigere Regelung befürworten.