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Il 16 dicembre 2022 il Parlamento ha approvato la nuova legge federale sulla promozione della formazione in cure infermieristiche, che prevede anche una modifica della legge federale del 18 marzo 1994 sull’assicurazione malattie (LAMal), nonché tre decreti federali sui contributi finanziari della Confederazione. Nell’ambito della sua competenza delegata, il Consiglio federale emana il diritto d’esecuzione necessario per l’attuazione. Oltre a versare i contributi riguardanti la nuova legge federale la Confederazione sosterrà, con 8 milioni di franchi per una durata di quattro anni, i progetti volti a promuovere l’efficienza nell’ambito delle cure mediche di base e in particolare l’interprofessionalità. A tal fine deve essere posta in vigore definitivamente la legge sulle professioni sanitarie, nonché creato il relativo diritto d’esecuzione.
Introduzione di un unico riferimento legislativo per le scuole dell’obbligo (accorpamento della Legge sulla scuola dell’infanzia e sulla scuola elementare del 7 febbraio 1996 e della Legge sulla scuola media del 21 ottobre 1974).
In Zusammenhang mit der überwiesenen (20.177) Motion Hottiger et al. betreffend Änderung der Schulgeldverordnung wurde der Regierungsrat beauftragt, die Verordnung über das Schulgeld zu überarbeiten. Im Rahmen einer ganzheitlichen Prüfung wurden fünf Varianten ausgearbeitet, die sich in der Art und Weise, wie zukünftig die Anlage- und Betriebskosten berechnet werden sollen, unterscheiden.
Die Variante 2 «Berechnung gemäss buchhalterischem Aufwand und Ertrag» wurde aufgrund ihrer Stärken detailliert ausgearbeitet und wird zur Umsetzung vorgeschlagen. Mit dem vorliegenden Fragebogen kann zu den fünf Varianten sowie zu Aspekten der Variante 2 Stellung bezogen werden.
In den letzten Jahren wurde vielerorts im Kanton Schaffhausen das Angebot an familienergänzenden Betreuungseinrichtungen ausgebaut. Solche ausserfamiliären Kinderbetreuungsstrukturen entsprechen einem aktuellen gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Anliegen. Der Kanton unterstützt diese Entwicklung und gewährt Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften für Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Vorschulalter eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.
Für Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ist der Zugang zur ausserfamiliären Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung jedoch nach wie vor erschwert, da der Tarif bedingt durch den Mehraufwand oft um einiges höher ist als bei den anderen Kindern. Die Mehrkosten tragen momentan grundsätzlich die Eltern. Dieser Ungleichbehandlung soll mit der geplanten Revision entgegengewirkt werden. Konkret sollen die betroffenen Eltern zur Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes in der Kita zusätzliche Betreuungsgutschriften erhalten, so dass sich eine (zusätzliche) Erwerbstätigkeit auch für diese Eltern lohnt. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für den durch die Beeinträchtigung des Kindes bedingten zusätzlichen Betreuungsaufwand in der Kita. Der Kanton übernimmt maximal die Kosten von vier Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf pro Tag bzw. von 2 Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf bei einer Halbtagesbetreuung. Die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kitas im Kanton Schaffhausen belaufen sich – gestützt auf Erfahrungswerte aus anderen Kantonen – voraussichtlich auf insgesamt rund 370'000 Franken pro Jahr.
Le modifiche proposte mirano ad attuare la mozione 22.3392 della Commissione delle istituzioni politiche del Consiglio nazionale «Estensione del disciplinamento per i casi di rigore per l’accesso alla formazione professionale», adottata il 14 dicembre 2022 dal Consiglio degli Stati. Perseguono un allentamento delle condizioni di rilascio di un permesso di dimora per casi di rigore ai giovani che soggiornano illegalmente in Svizzera e ai richiedenti l’asilo respinti che desiderano acquisire una formazione professionale di base in Svizzera.
Lo scopo dell'Accordo è di realizzare una procedura comune per il riconoscimento reciproco delle qualifiche professionali al fine di facilitare l'esercizio delle professioni regolamentate nei rispettivi territori. L'Accordo funge da quadro di riferimento per la conclusione da parte delle Parti di accordi sul reciproco riconoscimento (Mutual Recognition Agreements, MRA) specifici per ogni professione. Vengono inoltre modificate la LPMed, la LPSan e la LPPsi, nonché la LLCA.
Die Anpassungen aufgrund des Projekts Anstellungsbedingungen verursachen bei den Löhnen des Lehrpersonals der gemeindlichen Schulen Mehrkosten, von denen der Kanton die Hälfte übernimmt. Die Mehrkosten bedingen eine Anpassung der Normpauschalen an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Schulleitungen sowie der Lehrpersonen der Kindergarten-, Primar und Sekundarstufe I und an die Jahreswochenstunden-Pauschale an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Musikschullehrpersonen. Diese Pauschalen sind in der Schulsubventions-Verordnung geregelt.
Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher keine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen. Es ist deshalb vorgesehen, eine formell gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes im Gesundheitsgesetz zu schaffen
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Erarbeitung seiner Digitalisierungsstrategie festgehalten, wie er den digitalen Wandel in Uri bewältigen, begleiten und beeinflussen kann. Eine starke Informatikorganisation ist der Schlüssel für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierungsstrategie.
In der Digitalisierungsstrategie vom 5. November 2020 hat er deshalb unter anderem mit dem Projekt B3b «Bündelung der Informatikzentren» festgehalten, dass seine Digitalisierungsbemühungen erfolgreicher unterstützt werden können, wenn Kanton und Gemeinden ihre Personal- und Sachressourcen im IT-Bereich in einer noch zu erarbeitenden und langfristig ausgerichteten Organisation gemeinsam bündeln und Verwaltungs-Kernaufgaben und deren IT-basierten Prozesse, die Beschaffung von Hardware und den Einsatz von Software gemeinsam optimieren. Damit sollen günstige Voraussetzungen geschaffen werden, dass den Verwaltungen auf beiden Urner Staatsebenen eine gleichermassen leistungsfähige und günstige Informatikdienstleistung zur Verfügung steht.
Weiter hält der Regierungsrat in seiner Digitalisierungsstrategie in zwei weiteren Projekten fest, dass sich der Kanton Uri und die Gemeinden für den digitalen Wandel auch auf der gesetzgeberischen Ebene formell festlegen sollen (Projekt B3a «Der Kanton Uri erstellt gemeinsam mit den Urner Gemeinden eine Informatik- und E-Government-Strategie Uri») und dass die Schulen auf breiter Front digitalisiert werden sollen (Projekt E1c «Wir fördern die Schulen bei der Bereitstellung der erforderlichen, digitalen Infrastruktur»).
Insgesamt bilden diese drei Projekte die Grundidee zur Bündelung der Informatikressourcen auf beiden Staatsebenen in einer neu zu gründenden Informatikorganisation. Diese Organisation und weitere Aspekte der Digitalisierung sollen im neuen eGovG festgehalten werden.
Das Mittelschulsystem des Kantons Aargau stösst an die Grenzen seiner Kapazität. Die bestehenden sechs Kantonsschulen sind im Schuljahr 2022/23 zu durchschnittlich 112 % ausgelastet. In den kommenden Jahrzehnten wächst die Anzahl Schülerinnen und Schüler an den Aargauer Mittelschulen von heute rund 5'900 auf rund 8'300 beziehungsweise 9'700 im Jahr 2050. Die Ursachen dieses Wachstums sind einerseits die neue Beschulung sämtlicher Fricktaler Schülerinnen und Schüler im Kanton Aargau, welche die Errichtung der Kantonsschule Stein im Fricktal erfordert, und andererseits eine stärkere demografische Entwicklung sowie eine moderat steigende gymnasiale Maturitätsquote.
Der Regierungsrat legt mit dem vorliegenden Anhörungsbericht den Schulraumbedarf an den Mittelschulen im Aargauer Mittelland bis 2050 sowie die verschiedenen Entwicklungsoptionen zur Deckung des Bedarfs dar. Unter Berücksichtigung der Kapazitätserweiterungen an den Kantonsschulen Baden und Wettingen fehlt per 2050 an den Mittelschulen im Aargauer Mittelland Schulraum für 126 Abteilungen.
Zur Deckung des Schulraumbedarfs werden fünf Varianten vorgelegt, welche das Entwicklungspotenzial an den bestehenden Standorten Aarau und Wohlen sowie den potenziellen neuen Standorten Lenzburg und Windisch in unterschiedlicher Weise miteinander kombinieren. In einer kriterienbasierten Bewertung werden die fünf Varianten bezüglich der gesamthaften Bedarfsabdeckung, der Passung des Einzugsgebiets und des Potenzials sowie des Bedarfs an Übergangslösungen beurteilt. Der Bewertung werden Kostenüberlegungen für die Erweiterungen, Neubauten und Übergangslösungen hinzugefügt.
Der Regierungsrat schlägt die Variante 4 mit dem Ausbau der Alten Kantonsschule Aarau sowie der Kantonsschule Wohlen und der Neugründung zweier neuen Kantonsschulen in Lenzburg und Windisch vor. Diese Variante generiert ausreichend Kapazität bis zum Horizont 2050 und bietet zudem bei einem Arealabtausch mit der Stadt Aarau eine langfristige zusätzliche Ausbaureserve in Aarau. Voraussetzungen sind einerseits die Aufnahme beider Standorte Lenzburg und Windisch als neue Mittelschulstandorte im Schulgesetz und anderseits die Verlegung der Kantonalen Schule für Berufsbildung (ksb) in das Bezirksschulhaus Zelgli, die durch den Arealabtausch mit der Stadt Aarau ermöglicht wird.
Der Regierungsrat hat vom Vernehmlassungsbericht zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung Kenntnis genommen. Das Case Management Berufsbildung hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle im beruflichen Übergangssystem übernommen. Es richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 25 Jahren, deren Einstieg in das Berufsleben aufgrund von herausfordernden, mehrfach belasteten Lebenssituationen stark gefährdet ist.
Im Hinblick auf die geplante Überführung des Case Management Berufsbildung in den Regelbetrieb soll dieses Angebot auf Gesetzesstufe verankert werden. Neu soll zudem eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden zur Finanzierung von Abklärungs- und Unterstützungsmassnahmen von externen Dienstleistungsanbietern, damit das Case Management Berufsbildung in Zukunft in den beschriebenen Situationen zeitnah Abklärungen tätigen sowie schnell und niederschwellig Erstmassnahmen initiieren kann. Das Case Management Berufsbildung soll von Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen unentgeltlich genutzt werden können.
Insgesamt gingen 23 Vernehmlassungsantworten beim Erziehungsdepartement ein. Die Rückmeldungen sind äusserst positiv. So stimmen alle Vernehmlassungsteilnehmenden der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung zu. Einzig der Vorschlag, wonach das Angebot des Case Management Berufsbildung nur für Jugendliche und junge Erwachsene, die im Kanton wohnhaft sind, unentgeltlich sein soll, wird von rund der Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden nur mit Vorbehalt gutgeheissen bzw. abgelehnt. Sie würden eine grosszügigere Regelung befürworten.
Con il messaggio ERI, il Consiglio federale chiede di finanziare la promozione dell’educazione, della ricerca e dell’innovazione (ERI) per gli anni 2025–2028. Oltre alle risorse finanziarie per questi quattro anni, il Consiglio federale chiede anche adeguamenti selettivi della base giuridica.
Gemäss Art. 36 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung sind die Kantone ab dem 1. Januar 2022 für die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Im Kanton Basel-Stadt wird der Vollzug der entsprechenden Bestimmungen der Krankenversicherungsgesetzgebung durch die Verordnung vom 22. März 2022 über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich geregelt.
Vor dem Hintergrund des Urteils des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 18. Januar 2023 sollen nun mit Blick auf das Projekt «Gemeinsame Gesundheitsregion», in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft möglichst gleichlautende gesetzliche Bestimmungen zur Umsetzung der bundesrechtlichen Gesetzgebung über die OKP-Zulassung geschaffen werden.
Gemäss Anliegen der Motionärinnen und Motionäre soll § 50a Abs. 2 GBW so angepasst werden, dass der Rücklagenfonds aus Betriebsüberschüssen der nicht kantonalen Berufsfachschulen anstatt bisher maximal 10 % neu 30 % der Schulbetriebskosten der beruflichen Grundbildung beträgt. Neben der Anpassung der Obergrenze des Rücklagenfonds soll die Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung auch zu gewissen Aktualisierungen genutzt werden.
Beispiele dafür sind die Möglichkeit zur Schaffung von Angeboten für Lernende mit besonderen Begabungen sowie die Möglichkeit zur Schaffung eines Angebots zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung für spät zugewanderte Erwachsene, womit die Weiterführung des Projekts Integrationsvorlehre (INVOL) ermöglicht werden soll. Ausserdem sind einige weitere Aktualisierungen im Bereich Datenschutz sowie im Bereich der Zuständigkeit für Finanzbeschlüsse geplant.
Das Stimmvolk hat die eidgenössische Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat sich für die Umsetzung der Initiative in zwei Etappen entschieden. Das neue Bundesgesetz soll die Ausbildung im Bereich der Pflege fördern und tritt voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft. Damit wird die erste Etappe der Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" umgesetzt. Der Kanton Aargau muss dazu folgende Massnahmen ergreifen:
- Er muss mindestens die Hälfte der ungedeckten praktischen Ausbildungskosten der Gesundheitsinstitutionen vergüten. Neu sollen Gesundheitseinrichtungen eine zweckgebundene finanzielle Abgeltung für die erbrachte Ausbildungsleistung im Bereich Pflegefachpersonen höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erhalten; Er richtet Förderbeiträge an Studierende einer höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) aus, um deren Lebensunterhalt zu sichern; Er muss Beiträge an die HF zur bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse entrichten.
Der Bund stellt den Kantonen für die Umsetzung dieser Massnahmen gesamthaft 469 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung. Er beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kantonsaufwendungen. Der Kanton Aargau benötigt für die Finanzierung der geplanten Massnahmen einen Verpflichtungskredit von maximal rund 77 Millionen Franken. Nach der Anhörung wird der Regierungsrat eine entsprechende Botschaft zuhanden Grosser Rat ausarbeiten.
Der Kanton Zug sorgt mit einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot im Rahmen des Programms «Zug+» für eine flächendeckende Sicherstellung der Kinderbetreuung und passt die gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Betreuungsangebote werden verlässlicher, einheitlicher und günstiger. Künftig soll für jedes Kind ab Ende des Mutterschaftsurlaubs auf Wunsch ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen.
Dal 1° agosto 2014 la legge costituisce la base per l'ulteriore sviluppo della formazione a livello universitario nonché della ricerca nel Cantone. La revisione parziale consente al Cantone di orientare le condizioni quadro alle esigenze odierne e future, di promuovere l'attrattiva del Cantone e di continuare a posizionare adeguatamente la piazza formativa e di ricerca dei Grigioni a livello nazionale e internazionale.
In tale contesto la revisione legislativa non intende riflettere tendenze a breve termine o le mode del momento. Piuttosto si tratta di concedere agli istituti del settore delle scuole universitarie e della ricerca il margine necessario per promuovere l'agilità oggi irrinunciabile con riguardo alla loro competitività nazionale e internazionale. Così facendo si mira a consolidare in modo duraturo la piazza universitaria e di ricerca nel Cantone dei Grigioni.
La revisione parziale della legge sulle scuole universitarie e sulla ricerca (LSUR) prevede adeguamenti delle competenze decisionali del Governo e del consiglio di scuola universitaria per quanto riguarda l'ulteriore sviluppo del portafoglio delle offerte delle scuole universitarie e spiana la strada al migliore allineamento possibile alle disposizioni in vigore presso le altre scuole universitarie svizzere. Inoltre, essa disciplina l'abrogazione e il contestuale trasferimento di disposizioni dell'ordinanza del Gran Consiglio sul riconoscimento statale dei titoli di studio universitari e sul versamento di sussidi alla Facoltà di teologia di Coira nella LSUR nonché la protezione di gradi e titoli accademici nel settore delle scuole universitarie.
Die erste Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative umfasst die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsoffensive). Das Bundesparlament verabschiedete im Dezember 2022 ein entsprechendes Gesetz, welches auf kantonaler Ebene in einem Einführungsgesetz umgesetzt wird. Es regelt die Beiträge des Kantons an die Betriebe, an die höheren Fachschulen sowie an Personen, die sich zu einem Pflegeberuf ausbilden lassen.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet.
Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Si tratta di permettere ai giovani che hanno compiuto 15 anni di svolgere, a determinate condizioni, lavori pericolosi nell’ambito delle «formazioni transitorie», ossia al di fuori della formazione professionale di base. Per garantire la protezione della salute dei giovani l’azienda deve essere in possesso di un’autorizzazione per formare apprendisti o ottenere dal Cantone un’autorizzazione eccezionale.
Von den Veränderungen des Projekts «Anstellungsbedingungen» sind die Mitarbeitenden der PH Zug mitbetroffen. Abweichungen vom kantonalen Personalrecht sind und bleiben jedoch notwendig, um den hochschulspezifischen Verhältnissen Rechnung zu tragen.
Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, für die PH Zug ein eigenes Revisionsprojekt durchzuführen. Die zwingend vorzunehmenden personalrechtlichen Bestimmungen bieten die Gelegenheit, weitere fällige Anpassungen vorzunehmen.