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Die Verordnung über die Beitragsleistung an den Unterhalt von Güter- und Waldstrassen (GS 913.020) wurde am 25. November 1986 erlassen. Sie wurde seither zweimal teilrevidiert. Beide Male wurden jedoch nur begriffliche Anpassungen vorgenommen. Aufgrund der seit dem Inkrafttreten eingetretenen Teuerung erscheint eine Anpassung der Unterhaltsbeiträge in der Verordnung angezeigt.
Eine im Sommer 2018 bei den Bezirken durchgeführte Umfrage zur Anpassungsdringlichkeit und den geforderten Anpassungen hat ergeben, dass eine solche angesichts der seit dem Inkrafttreten gestiegenen Unterhaltskosten erforderlich ist.
Alle Bezirke haben einer Beitragserhöhung zugestimmt. Gefordert wurde jedoch nicht nur eine Erhöhung der Beiträge, sondern auch eine Anpassung der Voraussetzungen, welche gegeben sein müssen, um Unterhaltsbeiträge bei den Bezirken geltend zu machen. Teilweise liege bei diesen eine Ungerechtigkeit vor, welche mit der Anpassung der Beiträge nicht noch vergrössert werden dürfe.
Die eingegangenen Rückmeldungen der Bezirke wurden geprüft und sind in die Revision eingeflossen. Die Standeskommission hat beschlossen, für die ergänzte Vorlage bei den Bezirken und betroffenen Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren einzuleiten.
L'attuazione proposta della mozione 17.3631 depositata dalla Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni del Consiglio degli Stati (CTT-CS) riduce gli oneri amministrativi per le imprese con veicoli aziendali e per i loro titolari. Con l'aumento della deduzione forfettaria allo 0,9 per cento al mese del prezzo d'acquisto del veicolo viene compensato l'uso del veicolo per percorrere il tragitto tra il domicilio e il luogo di lavoro e per altri scopi privati. Con l'applicazione del calcolo forfettario decade la deduzione delle spese di trasporto dal luogo di domicilio a quello di lavoro.
Il Governo ha dato il via libera alla procedura di consultazione relativa alla revisione parziale della legge sulla promozione dello sviluppo economico nei Grigioni (CSC 932.100). Nella gestione dei compiti relativi allo sviluppo regionale, le regioni dovranno essere sostanzialmente sostenute. Per aumentare l'efficienza e l'efficacia, il management regionale deve essere strutturato secondo una nuova struttura strategica.
Lo spunto per la revisione parziale dell'ordinanza sugli emolumenti e le indennità per la sorveglianza della corrispondenza postale e del traffico delle telecomunicazioni (OEm-SCPT) è fornito dall'incarico del Consiglio federale al DFGP (Servizio SCPT) di creare un gruppo di lavoro sul finanziamento della sorveglianza del traffico delle telecomunicazioni (GL Finanziamento STT), incaricato di esaminare l'importo degli emolumenti nell'OEm-SCPT e di semplificarne il conteggio e la compensazione. Scopo della revisione parziale è l'attuazione della semplificazione proposta a fine 2018 dal gruppo di lavoro. È stata inoltre colta l'occasione per correggere un rimando errato all'articolo 7 OEm-SCPT.
Nella sessione di agosto 2018 il Gran Consiglio ha incaricato il Governo di creare le basi necessarie affinché venga messo a disposizione un credito d'impegno per un ammontare di 40 milioni di franchi al fine di accelerare la digitalizzazione nei Grigioni.
Per costituire questo credito d'impegno nonché per disciplinare le modalità secondo le quali questo credito debba essere utilizzato e gli scopi per i quali debba essere impiegato viene proposta l'emanazione di una nuova legge a termine.
Neben den Anpassungen des KapoG an die verlängerte Ausbildung bezweckt die Vorlage einen optimierten Einsatz der vorhandenen Personalressourcen. Vorgeschlagen werden Rechtsgrundlagen für die massvolle Erweiterung des Tätigkeitsgebietes der Polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten (PSA) sowie für weitere Massnahmen, welche den ressourcenschonenden, wirkungsvollen und zweckmässigen Personaleinsatz zur polizeilichen Aufgabenerfüllung ermöglichen.
Ausserdem ist die Bestimmung über verdeckte Vorermittlungen an das geänderte Täterverhalten anzupassen. Analog zu neueren Polizeigesetzen wird zudem die Rechtsgrundlage für verdeckte Fahndungen geschaffen.
Der Kanton Uri ist verpflichtet, die Neuerungen bei der Quellenbesteuerung auf den 1. Januar 2021 ins kantonale Steuergesetz zu überführen. Der kantonale Rechtssetzungsspielraum wird stark eingeschränkt, weil in verfahrensrechtlichen Fragen schweizweit eine Vereinheitlichung der Quellensteuerordnung herbeigeführt werden soll. Von mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Quellensteuervollzug profitieren nicht nur die steuerpflichtigen Personen und die Arbeitgebenden, sondern letztlich auch die Steuerbehörden.
Der Regierungsrat nimmt diese Gesetzesänderung zum Anlass, den Vollzug der Quellenbesteuerung auf den 1. Januar 2021 beim Amt für Steuern zu zentralisieren.
Aufgrund der Revision des Budgetverfahrens stellt der Regierungsrat dem Kantonsrat den Budgetentwurf bereits am ersten Mittwoch des Monats September. Die frühere Zustellung des Budgetentwurfs hat Auswirkungen auf die damit zusammenhängenden Prozesse in der Verwaltung. Besonders betroffen ist der Prozess betreffend Teuerungszulage, weshalb eine Änderung der Personalverordnung nötig ist. Zudem verpflichtete das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Regierungsrat im Jahr 2017, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD Schweiz) als ständigen Verhandlungspartner anzuerkennen. Der Regierungsrat anerkannte den VPOD Schweiz ausdrücklich. Die Anerkennung des VPOD Schweiz bedingt eine Anpassung der Personalverordnung und der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz.
Im Dezember 2017 verabschiedete der Regierungsrat die Museumsstrategie Basel-Stadt. Die Museumsstrategie gibt Antworten auf die Fragen, wie sich Basels staatliche Museen vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen, politischen und technologischen Veränderungen weiterentwickeln und profilieren sollen. Die Überarbeitung des Museumsgesetzes ist Ausgangspunkt für die Klärung von Aufgaben und Kompetenzen sowie Grundlage für die Verbesserung der betrieblichen Rahmenbedingungen durch finanzrechtliche Anpassungen.
Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 wurde das Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017 angenommen. Der Bundesrat hat das Gesetz auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Kantone sind verpflichtet, ihre Gesetzgebung bis spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes den neuen Bestimmungen anzupassen. Die kantonale Gesetzgebung muss daher bis am 1. Januar 2021 überarbeitet sein.
Wie bisher ist die Geldspielgesetzgebung geprägt von einer Mischung aus Bundesrecht, interkantonalem Recht und rein kantonalem Recht. Der Vollzug der Spielbankenspiele ist Bundessache, jener der Grossspiele (insbesondere der Lotterien und Sportwetten) Sache interkantonaler Gremien. Für die Kleinspiele sind die einzelnen Kantone zuständig, wobei die Rahmenbedingungen neu weitgehend durch den Bund vorgegeben werden.
Das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele soll den Vollzug sicherstellen. Es ersetzt das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 27. April 2008 und das Gesetz über das Geldspiel in öffentlichen Lokalen vom 27. April 2008
Im Rahmen des Sparpakets 2018 beschloss der Kantonsrat am 31. August 2017 eine Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 29. September 1988 (BGS 753.1; nachfolgend EG BSG). Seit Inkrafttreten dieser Änderung am 1. Januar 2019 besteht für kennzeichnungspflichtige Schiffe neu eine Steuerpflicht ( 13 Abs. 1 EG BSG).
Als weitere Neuerung sieht das Gesetz vor, dass sich der Kanton mittels Beitragsentscheiden an den Kosten des Seerettungsdienstes beteiligen kann, der den Seeufergemeinden obliegt ( 10 Abs. 2 und 3 EG BSG). Die vorliegende neue Verordnung zum EG BSG legt ins besondere die Voraussetzungen für die Ausrichtung eines Beitrags an den Seerettungsdienst sowie die dazugehörigen Verfahrensmodalitäten fest.
Die Regierung schickt einen Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz in die Vernehmlassung. Damit sollen Angebote des betreuten Wohnens auch für Personen zugänglich werden, die Ergänzungsleistungen beziehen.
Die Regierung will auf diese Weise verfrühte Heimeintritte verhindern. Das ist finanziell vorteilhaft und entspricht auch einem weit verbreiteten Wunsch von Seniorinnen und Senioren, möglichst lange eigenständig zu wohnen.
Der Regierungsrat erstellt periodisch einen auf mehrere Jahre ausgerichteten Planungsbericht über die Leistungen von sozialen Einrichtungen nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) und unterbreitet ihn dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme. Der Planungsbericht ist Grundlage der Steuerung, Anerkennung und Finanzierung der sozialen Einrichtungen im Kanton Luzern.
Die Bedarfsanalyse 2020 – 2023 basiert zum einen auf den Erkenntnissen zur Umsetzung des SEG und zur Leistungsnutzung in den Jahren 2012 bis 2018. Zum anderen werden Entwicklungen, welche sowohl quantitative und qualitative Veränderungen (inkl. Inhalte der SEG-Teilrevision) bei den Zielgruppen zur Folge haben, in die Angebotsplanung einbezogen.
Die finanziellen Auswirkungen unterstehen dem Budgetvorbehalt und sind materiell nicht Gegenstand der Anhörung. Weiter bleiben Änderungen aufgrund von Beschlüssen zum AFP 2020- 2023 vorbehalten.
In der Session vom 27. Januar 2016 erklärte der Landrat die Motion von Céline Huber, Altdorf, zur «Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine nachhaltige Finanzierung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen» als erheblich. Mit der Motion wurde der Regierungsrat aufgefordert, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, welche die nachhaltige Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen von regionaler Bedeutung ermöglicht.
Als mögliche Objekte wurden aufgeführt: das Schwimmbad Altdorf, das Theater Uri, das Haus für Kunst, das Haus der Volksmusik, die Sport- und Freizeitanlagen am Weg der Schweiz oder mögliche Projekte wie eine zentrale Schiessanlage, ein kantonaler Skateplatz, ein regionales Sportzentrum oder ein Schneesportzentrum etc.
Der im Jahr 2013 vom Grossen Rat bewilligte Kredit für die vierte Etappe des Naturschutzprogramms Wald läuft per Ende 2019 aus. Das Programm war auch in der vierten Etappe erfolgreich. Die formulierten Leistungsziele wurden mehrheitlich erreicht. Die positiven Wirkungen des Programms auf die Artenvielfalt lassen sich belegen.
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern bei der Sicherung und Pflege der Naturwerte ist einer der Schlüsselfaktoren dieses Erfolgs. Darauf soll auch zukünftig gebaut werden. In der fünften Etappe des Naturschutzprogramms Wald 2020–2025 sollen die 1996 festgelegten Ziele für Naturwaldreservate, Altholzinseln, Spezialreservate, strukturreiche Waldränder und Eichenwaldreservate weiter umgesetzt werden.
Im Hinblick auf eine optimale Vernetzung der Lebensräume (ökologische Infrastruktur) wird der Zielwert für die aufgewerteten Waldränder auf 400 km erhöht. Zusätzliche, kleinflächige Elemente sollen die Vernetzungswirkung erhöhen. Ab 2026 wird der Fokus beim Unterhalt dieses wertvollen Netzes von Naturvorranggebieten im Wald liegen.
Dem Grossen Rat wird der Zwischenbericht 2019 zur vierten Etappe des Naturschutzprogramms Wald unterbreitet und die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von brutto 8,79 Millionen Franken für die Etappe 2020–2025 beantragt. Gemäss § 66 der Verfassung des Kantons Aargau ist zu Vorlagen, die einer obligatorischen oder fakultativen Volksabstimmung unterliegen, eine Anhörung durchzuführen
Con la nuova legge, tutte le economie domestiche di tipo privato e le collettività riceveranno un importo forfettario dell'IVA sul canone radiotelevisivo incassata indebitamente dalla Confederazione.
Der im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) vorgegebene Selbstfinanzierungsgrad bei den Investitionen kann über die nächsten Jahre nicht erreicht werden. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Anpassung von Art. 34 Abs. 3 FHG vor. Neu sollen die Investitionen zu 100 Prozent selbstfinanziert sein, falls die Nettoverschuldung 80 Prozent des Fiskalertrages übersteigen würde. Damit wird eine Fremdfinanzierung ermöglicht, welche es dem Kanton erlaubt, auch in den nächsten Jahren seine notwendigen Investitionen zu tätigen.
Per la proprietà abitativa a uso proprio il valore locativo e le deduzioni per i costi di conseguimento saranno soppressi tanto a livello federale quanto a livello cantonale, ma non per le abitazioni secondarie a uso proprio. Per gli immobili locati o affittati i costi di conseguimento rimangono deducibili. Le deduzioni per gli investimenti destinati al risparmio energetico e alla protezione dell'ambiente, per i lavori di cura di monumenti storici nonché per le spese di demolizione saranno soppresse generalmente a livello federale, mentre i Cantoni potranno conservarle nella loro legislazione. Limitazioni più incisive di quelle attuali sono previste anche per quel che riguarda la deducibilità degli interessi su debiti privati: cinque sono le varianti in discussione. Verrà inoltre introdotta una deduzione di primo acquisto.
Die fünfte Teilrevision des Zuger Steuergesetzes trat auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Seitdem haben die Steuererlasse des Bundes diverse verbindliche Änderungen erfahren, die ins kantonale Steuerrecht überführt werden müssen.
Mit der noch laufenden sechsten Teilrevision per 1. Januar 2020 soll namentlich das Bundesgesetz über die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung (STAF bzw. SV 17) ins kantonale Steuerrecht überführt werden. Das ursprünglich ebenfalls per 1. Januar 2020 vorgesehene Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurde durch den Bundesrat auf den 1. Januar 2021 verschoben.
Infolgedessen soll es im Rahmen einer weiteren, siebten Teilrevision kantonal umgesetzt werden. Es führt zur Verminderung von Ungleichbehandlungen zwischen ordentlich besteuerten und quellenbesteuerten Personen und trägt der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu sogenannt «quasi-ansässigen» Personen Rechnung. In diesem Kontext wird ebenfalls die langjährige Praxis von Bund und Kantonen bezüglich der Besteuerung von ausländischen Seeleuten auf Hochseeschiffen gesetzlich nachgeführt.
Nach der Annahme des Bundesgesetzes über Geldspiele durch das Stimmvolk müssen die sich daraus ergebenden steuerrechtlichen Änderungen kantonal umgesetzt werden. Dies führt zu einer Ausdehnung der Steuerfreiheit auf Spielgewinnen sowie zu höheren Steuerfreibeträgen auf Gewinnen aus Grossspielen wie z. B. interkantonalen Lotterien.
Der V. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (sGS 381.1), der am 29. Januar 2019 rechtsgültig wurde, zieht Neuerungen im Bereich der Bestimmungen zu den Beiträgen an Kinder- und Jugendheime nach sich, die der lnterkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE (sGS 381 .31) unterstellt sind. lm Wesentlichen sind per 1. Januar 2020 Modalitäten zum Schwankungsfonds zu regeln, die künftig für Kinder- und Jugendheime bei pauschaler Leistungsabgeltung gelten.
Mit der Änderung sollen gestützt auf das Betreuungsgesetz künftig neben stationären auch ambulante Leistungen angeboten und finanziert werden können. Damit können erwachsene Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt ausserhalb von Einrichtungen leben und am gesellschaftlichen Alltag teilhaben. Auch Kinder und Jugendliche können vermehrt ambulant betreut statt in stationären Einrichtungen untergebracht werden.
Mit dem Angebot ambulanter Leistungen als Alternative zu den stationären Leistungen lässt sich das anhaltende Kostenwachstum eindämmen. Denn ambulante Leistungen sind in der Regel günstiger als stationäre Leistungen. Die Änderung führt zu einer Lastenverschiebung im Umfang von rund 2 Millionen Franken von den Gemeinden zum Kanton. Über direkte Ausgleichszahlungen gestützt auf § 5 Abs. 4 lit. c des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) soll diese Lastenverschiebung kompensiert werden.
Die Änderung des Betreuungsgesetzes wird auch zu weiteren kleineren Gesetzesänderungen genutzt. So wird namentlich eine Grundlage für die Durchführung von Pilotprojekten geschaffen, bei denen gezielt und zeitlich befristet vom Gesetz abgewichen werden kann. Damit lassen sich praxisnah neue Wege erproben, um künftigen Herausforderungen bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen rechtzeitig und zielführend begegnen zu können.
A livello federale il diritto sui giochi in denaro è disciplinato in una nuova legge unica. Questo nuovo ordinamento viene accompagnato da vari adeguamenti contenutistici.
Le novità a livello federale impongono una revisione totale del diritto cantonale in materia di giochi in denaro. L'adeguamento del diritto intercantonale in materia di giochi in denaro non è oggetto del presente progetto. In una nuova legge sui giochi in denaro del Cantone dei Grigioni vanno disciplinati l'ammissibilità e lo svolgimento dei giochi in denaro nonché la vigilanza su di essi, le misure cantonali per la lotta al gioco eccessivo e l'imposizione delle case da gioco, nella misura in cui la legislazione federale permetta norme cantonali.
Das neue Bundesgesetz über Geldspiele hat zur Folge, dass auch die kantonalen Regelungen im Geldspielbereich angepasst werden müssen. Im Kanton Thurgau sind das Gesetz über den Betrieb von Spiel- und Geldspielautomaten und die Spielbetriebe (Spielbetriebsgesetz), das Lotteriegesetz und das Steuergesetz betroffen. Der Regierungsrat hat deshalb drei Entwürfe in die externe Vernehmlassung geschickt.
Il Forum globale sulla trasparenza e sullo scambio di informazioni a fini fiscali (Forum globale) verifica l'attuazione a livello nazionale della norma internazionale relativa allo scambio automatico di informazioni (SAI). In questo contesto, il Forum globale ha rivolto delle raccomandazioni alla Svizzera. Il progetto si prefigge di prendere le misure necessarie per attuare le raccomandazioni del Forum globale.
Die Standeskommission hat an ihrer Sitzung vom 16. April 2019 beschlossen, zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) bei den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Mit der Umsetzung des STAF im Kanton Appenzell I.Rh. soll die Attraktivität des Unternehmensstandorts Appenzell I.Rh. weiterhin gewährleistet und gesichert werden. Die hierzu vorgeschlagenen steuerlichen Massnahmen stellen dafür ein ausgewogenes Gesamtpaket dar, mit dem zudem sicherstellt wird, dass die Unternehmen auch in Zukunft einen substanziellen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben leisten.