Vuoi ricevere notifiche su questi argomenti via e-mail?
Scegli gli argomenti che ti interessano. Le notifiche sono gratuite.
Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Verordnung über die Ausbildungsbeiträge durchzuführen. Die Verordnung ist Teil der Stipendienreform, welche das Stipendienwesen einfacher und transparenter gestalten und mehr Studierenden Zugang zu Ausbildungsbeiträgen gewähren soll.
Con il suo progetto la Commissione propone di modificare la legge sull'asilo affinché le persone con lo statuto di persone bisognose di protezione (statuto S) possano ricongiungersi con le loro famiglie secondo le stesse regole applicate alle persone ammesse provvisoriamente (statuto F). Anche le persone bisognose di protezione devono attendere tre anni dalla concessione dello statuto per poter ricongiungersi con le loro famiglie. La modifica legislativa proposta dovrebbe permettere alle autorità federali di garantire la protezione provvisoria dei profughi di guerra che nell'immediato non hanno prospettive di poter tornare a casa, senza oberare il sistema svizzero in materia di asilo con innumerevoli procedure di asilo individuali.
Die Alimentenbevorschussung weist im Kanton Luzern einen massiven Schwelleneffekt auf. Dieser Schwelleneffekt kann durch die Einführung der Teilbevorschussung vermieden werden. Der Erwerbsanreiz wird dadurch verbessert und der Grundsatz „Arbeit muss sich lohnen“ gestärkt.
Mit einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes werden eine Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen für die Ausübung bewilligungspflichtiger Berufe mit dem Bundesrecht, die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für die Naturheilpraktik und eine Erweiterung des Kreises der bewilligungspflichtigen Betriebe im Gesundheitswesen vorgeschlagen.
Daneben sollen eine Rechtsgrundlage für einen mobilen Palliativ-Dienst geschaffen und das Gesundheitsgesetz generell aufgrund der erfolgten rechtlichen Entwicklung und den Erfahrungen der Praxis aktualisiert werden.
Um einen schweizweit geltenden Minimalstandard zu etablieren, hat der Bund den Kantonen einen Modell-Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung zur Verfügung gestellt, in der Erwartung, dass die Kantone ihre Normalarbeitsverträge für Hauspersonal mit den neuen Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung ergänzen. Mit dem Anhörungsbericht schlägt der Regierungsrat vor, den vom Bund vorgeschlagenen Minimalstandard zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der 24-Stunden-Betreuung umfassend im Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) zu verankern.
Seit dem Erlass der Verordnung zum Hundegesetz am 21. November 2005 (Hundeverordnung, HuV, GS 560.110) sind verschiedene Änderungen der eidgenössischen Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung eingetreten. Diese Änderungen machen Anpassungen an der Verordnung notwendig. Im Rahmen dieser Arbeiten werden auch noch verschiedene sprachliche Verbesserungen am Verordnungstext vorgenommen und bestimmte Sachverhalte präzisiert. So wird insbesondere die Befreiung von der Hundesteuer präziser gefasst.
Missbräuche im Rahmen des Bezugs von Sozialhilfeleistungen stellen seit längerer Zeit ein gesellschaftspolitisch umstrittenes Thema dar. Bei der Verhinderung von unrechtmässigem Sozialhilfebezug steht das Vertrauen in das System der Sozialhilfe im Vordergrund. Durch einzelne Vorfälle und die medial verstärkte Debatte werden das ganze Leistungsfeld und vor allem die Integrität aller Bezügerinnen und Bezüger in Frage gestellt. Eine konsequente Missbrauchsbekämpfung ist daher nötig, um das Funktionieren der Rechtsordnung, das Ansehen der Sozialhilfe und die Solidarität mit denjenigen Personen, die dringend auf Hilfe angewiesen sind, zu schützen.
Die vorliegende Änderung des Sozialgesetzes (SG) schafft die Grundlagen für die Verrechnung von Rückerstattungsforderungen aufgrund unrechtmässig bezogener Sozialhilfeleistungen mit laufenden Sozialhilfeleistungen. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für ein Vertrauensarztsystem geschaffen.
Gleichzeitig wurde der ganze Bereich der Rückerstattungsverfahren (aufgrund von rechtmässigem und unrechtmässigem Sozialhilfebezug) überarbeitet mit dem Ziel, die bestehenden Bestimmungen übersichtlicher darzustellen, die Thematik klar und vollständig zu regeln, den Vollzug mit neuen Instrumenten zu vereinfachen und eine zweckmässige Aufgabenentflechtung vorzunehmen.
Die damit zusammenhängenden Änderungen beziehen sich entsprechend auf den Abschluss von einvernehmlichen Rückerstattungsvereinbarungen und die neue Zuständigkeit der Gemeinden bzw. Sozialregionen im Bereich der Rückerstattung von kommunal getragenen Sozialhilfeleistungen. Die Rückerstattungsverfahren auf dem Gebiet der Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien (FamEL), welche weiterhin in der Kompetenz des Kantons liegen, werden weitgehend analog zu denjenigen im Bereich der Sozialhilfe geregelt.
Mit den genannten Optimierungen werden die Rückerstattungsverfahren künftig erleichtert, indem die Dossier führenden Gemeinden bzw. Sozialregionen zuständig sind, eine zeitnahe Vollstreckung möglich ist, die Akzeptanz zunimmt und die Einbringlichkeit der Forderungen erhöht wird. Daneben verfügen die Sozialregionen künftig mit der Möglichkeit, eine (vertrauens-)ärztliche Untersuchung anzuordnen, über ein zusätzliches, zweckdienliches Mittel zur fundierten Sachverhaltsabklärung. Die Änderungen des SG sollen voraussichtlich per 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Mit dem XIII. Nachtrag zum Polizeigesetz soll das polizeiliche Instrumentarium bei häuslicher Gewalt und Stalking erweitert werden. Die polizeilichen Interventionsmöglichkeiten wie Wegweisung, Rückkehr-, Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverbot sollen auch in Fällen von Stalking anwendbar sein. Sodann ist geplant, eine Koordinationsgruppe Häusliche Gewalt und Stalking einzuführen.
Diese Gruppe übernimmt eine beratende und koordinierende Funktion, wenn aufgrund der Gefährdungslage ein hohes Risiko einer schweren Gewalttat besteht. Im Weiteren sollen mit der Vorlage die beiden Motionen «Erweiterung der erkennungsdienstlichen Behandlung» und «Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verbieten» umgesetzt werden.
Die geplante Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen und aktuelle Erkenntnisse zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote für eine gesellschaftliche Integration von Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf.
Die 2017 erfolgte Erweiterung um ambulante Betreuungs-, Begleitungs- und Förderungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird weiterverfolgt. Einerseits berücksichtigt die geplante Revision die durch die Begleitung und Stärkung der Familiensysteme erzielten Erfolge als auch die Tatsache des späteren Übergangs ins Erwachsenenleben.
Andererseits wird das von einer wachsenden Zahl von Kantonen etablierte Finanzierungsmodell für stationäre Wohn- und Tagesstrukturangebote für Erwachsene mit Behinderungen verankert und das Anreizsystem mit ambulante Leistungen für das selbstbestimmte Wohnen und Arbeiten verbessert.
Il 16 marzo 2018 l'Assemblea federale ha approvato l'introduzione di una base legale nella legge federale del 6 ottobre 2000 sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA) per la sorveglianza (osservazione) degli assicurati da parte degli assicuratori sociali in caso di sospetto di riscossione indebita delle prestazioni. Con l'allegata proposta di modifica dell'OPGA si intende emanare le necessarie disposizioni d'esecuzione.
Il 25 aprile 2018 il Consiglio federale ha adottato l'Agenda Integrazione Svizzera e ha definito le indennità da versare ai Cantoni per le spese occasionate dai minorenni non accompagnati nel settore dell'asilo e dei rifugiati (MNA). Il progetto disciplina, da un lato, l'attuazione dell'Agenda Integrazione Svizzera. In questo contesto occorre aumentare la somma forfettaria a favore dell'integrazione per rifugiati riconosciuti e persone ammesse provvisoriamente dagli attuali 6000 franchi a 18 000 franchi. Al tempo stesso occorre codificare a livello di ordinanza il processo di prima integrazione e l'utilizzo della somma forfettaria a favore dell'integrazione per la promozione linguistica precoce. Dall'altro lato, il progetto disciplina l'indennizzo dei Cantoni per le spese occasionate dai MNA. Le spese computabili sostenute dai Cantoni per l'assistenza e l'aiuto sociale ammontano a complessivi 100 franchi per giorno e MNA. Conformemente alla decisione del Consiglio federale, la Confederazione si farà carico di queste spese in ragione di 86 franchi.
La CET-S mette in consultazione due progetti preliminari sulla legge sul lavoro. Il progetto preliminare relativo all'iniziativa parlamentare 16.414 Iv. Pa. Graber Konrad prevede che i lavoratori con funzioni direttive o gli specialisti con un ampio potere decisionale nel loro ambito possano beneficiare di un orario di lavoro annualizzato, sempre che godano di una grande autonomia nel proprio lavoro e che nella maggior parte dei casi possano fissare autonomamente il proprio orario. Con l'introduzione dell'orario annualizzato per tali lavoratori verrebbe a cadere il limite attualmente in vigore della durata massima della settimana lavorativa e sarebbero ammesse fluttuazioni dell'orario settimanale, sempre che quest'ultimo non superi 45 ore nella media annuale. Il progetto preliminare relativo all'iniziativa parlamentare 16.423 Iv. Pa. Keller-Sutter prevede, per le due categorie menzionate sopra e alle medesime condizioni, che il datore di lavoro possa rinunciare a fare registrare la durata del lavoro e del riposo. Il campo di applicazione dell'articolo 73a dell'ordinanza 1 concernente la legge sul lavoro (OLL1) verrebbe quindi esteso.
L'avamprogetto di legge constituisce il controprogetto indiretto all'iniziativa popolare «Sì al divieto di dissimulare il proprio viso». Introduce un obbligo di mostrare il viso dinanzi a certe autorità e una sanzione specifica per chiunque obblighi una persona a dissimulare il viso.
Con questo progetto si intende garantire il finanziamento dell'AVS e mantenere il livello delle rendite. In particolare, sono proposte misure indispensabili e urgenti che permettono di raggiungere questi obiettivi. Il progetto prevede l'armonizzazione dell'età di riferimento delle donne e degli uomini a 65 anni, misure per compensare l'aumento dell'età di riferimento delle donne, la flessibilizzazione della riscossione della rendita e un finanziamento supplementare a favore dell'AVS.
Am 11. März 2012 wurde der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ von Volk und Ständen angenommen (vgl. Artikel 106 der Bundesverfassung). Am 21. Oktober 2015 hat der Bundesrat die Botschaft1 und den Entwurf zuhanden des Bundesparlaments verabschiedet, welches das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) am 29. September 2017 beschloss3. Gegen das Gesetz wurde innert Frist das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 10. Juni 2018 statt. Das BGS führt die beiden heute im Geldspielbereich geltenden Bundesgesetze (das Lotteriegesetz4 und das Spielbankengesetz5) zusammen und schafft auf Bundesebene eine neue, umfassende Regelung aller Geldspiele in der Schweiz. Es bezweckt, die Bevölkerung angemessen vor den von den Geldspielen ausgehenden Gefahren zu schützen und die Verwendung der resultierenden Erträge zugunsten von gemeinnützigen Zwecken und der AHV/IV sicher zu stellen. Die Revision von Art. 106 der Bundesverfassung und die umfassende Revision der Geldspielgesetzgebung auf Bundesebene haben zur Folge, dass auch die interkantonalen und kantonalen Bestimmungen zum Geldspielbereich revidiert werden müssen.
La legge sul servizio civile (LSC; RS 824.0) viene modificata per contrastare tre fenomeni problematici che contribuiscono a mettere a rischio gli effettivi dell'esercito: il numero elevato e in continuo aumento delle ammissioni di per sé, il numero elevato di militari che dopo aver assolto la scuola reclute escono dalle formazioni dell'esercito per accedere al servizio civile e il passaggio di specialisti e quadri dell'esercito al servizio civile. La modifica prevede l'attuazione di sette misure volte a ridurre in modo sostanziale il numero di ammissioni al servizio civile, e in particolare l'ammissione al servizio civile dopo la scuola reclute.
Mit dem neuen Behindertenrechtegesetz wird ein Gegenvorschlag zur formulierten kantonalen Volksinitiative „Für eine kantonale Behindertengleichstellung“ vorgelegt, welche vergleichbare Inhalte in der Verfassung festschreiben will. Gleichzeitig wird mit dem Gesetzesvorschlag die Motion Georg Mattmüller (SP) betreffend „kantonales Behindertengleichstellungsrecht“ erfüllt.
Am 14. September 2015 hat der Kantonsrat den Entwurf eines Gesetzes über die Sexarbeit abgelehnt.
Mit dem am 17. Mai 2016 erheblich erklärten Postulat P 50 von Jim Wolanin über den Kampf gegen die Ausbeutung im Sexgewerbe sollen einzelne Elemente des Gesetzesentwurfes – wie die Einführung einer Bewilligungspflicht für Indoor-Sexbetriebe und die in diesem Zusammenhang vorgesehene Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten durch die Polizei – in ein bestehendes Gesetz integriert werden.
Die Schweiz muss international nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abschaffen. Diesen droht deshalb ein massiver Steueraufschlag. Damit die betroffenen Firmen nicht abwandern, muss schweizweit und insbesondere im Kanton Schaffhausen rasch eine steuerlich attraktive Lösung gefunden werden.
Der Anteil der Statusgesellschaften ist im Kanton Schaffhausen deutlich höher als in den meisten anderen Kantonen, weshalb im Zuge der Reform besonders grosse Einnahmen der direkten Bundessteuer, aber auch Kantons- und Gemeindesteuern auf dem Spiel stehen. Eine Reform des Unternehmenssteuerrechts ist unverändert dringlich.