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Con questo progetto si intende allineare il diritto svizzero al primo pacchetto sulla mobilità dell’UE. L’attuale legge federale del 20 marzo 2009 sull’accesso alle professioni di trasportatore su strada (LPTS) deve essere adeguata, introducendo misure per un miglior controllo delle cosiddette società bucalettere e criteri per l’accesso alla professione per le imprese che utilizzano a scopo professionale autofurgoni di peso superiore a 2,5 tonnellate. Inoltre sono previste basi giuridiche per la partecipazione svizzera al registro europeo delle imprese di trasporto su strada ERRU. La modifica della legge dell’8 ottobre 1999 sui lavoratori distaccati è intesa a creare una base per l’assistenza amministrativa da parte della Svizzera. Le autorità svizzere forniscono assistenza quando si tratta di controllare se delle imprese svizzere di trasporto su strada che distaccano lavoratori negli Stati dell’UE o dell’AELS rispettano le condizioni salariali e lavorative minime del Paese ospitante durante il periodo del distacco.
Mit der geplanten Einführung der Mindestbesteuerung von 15 % durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) können Gewinne von niedrig besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften abgeschöpft, das heisst, höher besteuert werden. Einige Länder kennen bereits heute eine solche Regelung. Bei einer Unterschreitung der Mindestbesteuerungsschwelle werden dem beherrschenden Anteilsinhaber (zum Beispiel in einem Konzernverhältnis die Muttergesellschaft) die Gewinne der ausländischen (Tochter-) Gesellschaft fiktiv zugerechnet und ordentlich besteuert.
Die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung ist per 1. Januar 2023 geplant. Eine schweizerische Lösung zur Umsetzung der Mindestbesteuerung ist erst per 1. Januar 2024 geplant. Um eine Hinzurechnungsbesteuerung im Ausland zu verhindern, kann eine einzelfallweise Gewinnsteuersatzerhöhung (Zusatzsteuer) vorgesehen werden.
Damit können international tätige Konzerne für ihre Geschäftseinheiten im Aargau auf ein OECD-konformes oder nach ausländischem Recht vorgesehenes Besteuerungsniveau gelangen, ohne dass generell der aargauische Gewinnsteuersatz erhöht werden muss. Damit kann sichergestellt werden, dass die Differenz zur ausländischen Mindeststeuer, welche in jedem Fall von den Unternehmen zu entrichten ist, im Kanton Aargau und nicht im Ausland erhoben wird.
Am 26. September 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Ehe für alle abgestimmt und diese angenommen. Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Die Änderungen haben formelle Auswirkungen auf Bestimmungen in der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz zum bezahlten Urlaub und zur Elternschaft.
Es ist vorgesehen, die kantonale Regelung betreffend Urlaub bei Geburt eines Kindes an die Regelung des Bundes anzugleichen, indem der Urlaub auch der Ehepartnerin der Mutter gewährt werden soll. Als Auswirkung der Ehe für alle sieht der Bund auch eine Änderung der Erwerbsersatzordnung vor, indem er der Ehepartnerin der Mutter eine Erwerbsersatzentschädigung von zwei Wochen gewähren wird, sofern das Kind aus einer gesetzlich geregelten Samenspende entstammt.
Da die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft nicht mehr möglich sein wird, soll bei eingetragener Partnerschaft kein Urlaub mehr gewährt werden. Schliesslich soll auch die Regelung in der VVO betreffend Adoptionsurlaub inhaltlich angepasst werden.
Gemäss Art. 28 des Strassengesetzes (StrG, bGS 731.1) beschliesst der Regierungsrat ein mehrjähriges Strassenbau- und Investitionsprogramm, welches alle Neu- und Ausbauvorhaben bezeichnet, die in der Programmperiode ausgeführt werden sollen. Das Bauprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überarbeiten. Vor Erlass des Strassenbauprogramms hört er die Betroffenen sowie allfällige weitere Interessierte an.
Die im vorliegenden Programm enthaltenen Objekte umfassen die grösseren Ausbauvorhaben, die in der Regel mit Landerwerb, Planauflage und Kostenbeteiligung durch die Standortgemeinde verbunden sind. Nicht aufgelistet sind Belagssanierungen und andere bauliche Unterhaltsmassnahmen. Die Objektliste basiert auf dem Zustand vor Ort, dem kantonalen Richtplan, den verkehrlichen Bedürfnissen, den beantragten Massnahmen im Agglomerationsprogramm, den Unfallauswertungen der Kantonspolizei sowie den Planungen und Vorgaben von Gemeinden und Dritten. Die Randbedingungen und Vorgaben wurden bestmöglich in Übereinstimmung gebracht. Alle Ausbauten sind den Standortgemeinden mindestens als Vorhaben oder bereits als Projekt bekannt. Der regionale Ausgleich ist sichergestellt.
Das Programm legt einen Schwerpunkt auf den Verkehrsraum Herisau, welcher die grössten Verkehrslasten trägt. Hinzu kommen die Sanierung der Ortsdurchfahrt Teufen im Zuge des Bahnprojektes, die Umgestaltung der Werdstrasse in Heiden, die neue Brückenverbindung zwischen Speicherschwendi und Rehetobel sowie kleinere Projekte in verschiedenen Gemeinden. Alle Angaben zu den Objekten können dem Kapitel 4 des Vernehmlassungsentwurfs entnommen werden.
Il progetto in consultazione comprende la modifica di 22 ordinanze agricole.
Il progetto dell’OCSE e del G20 sull’imposizione dell’economia digitale pone la Svizzera di fronte a sfide considerevoli. Il Consiglio federale intende tenere conto di questi sviluppi internazionali e attuare le regole dell’imposizione minima previste per i grandi gruppi internazionali.
Lo scopo dell’intesa è quello di definire lo stabilimento di una procedura comune in materia di riconoscimento reciproco delle qualifiche professionali al fine di facilitare l’esercizio delle professioni regolamentate nei rispettivi territori. Essa funge da quadro per le parti affinché possano concludere degli accordi sul reciproco riconoscimento (Mutual Recognition Agreements, MRA) specifici per ogni professione. Gli MRA coprono cinque professioni: assistenti sociali, igienisti dentali, odontotecnici, tecnici in radiologia medica e ostetriche.
Die Regierung hat am 1. März 2022 den Entwurf eines II. Nachtrags zum Tourismusgesetz (im Folgenden II. Nachtrag zum TourG) beraten und zur Vernehmlassung freigegeben. Mit der Durchführung der Vernehmlassung wurde das Volkswirtschaftsdepartement betraut.
Der II. Nachtrag zum TourG sieht eine Einlage in die Tourismusrechnung aus dem besonderen Eigenkapital in Höhe von Fr. 2'200'000.— vor, die zwingend im Jahr 2023 vorgenommen werden muss. Für den II. Nachtrag zum TourG muss deshalb rechtzeitig die Vernehmlassung durchgeführt werden, so dass die parlamentarische Diskussion noch im 2022 stattfinden kann.
Modifica degli obblighi del concessionario del servizio universale in vista della prossima concessione del servizio universale.
Una delle misure del Recovery Plan per il rilancio del turismo svizzero adottato dal Consiglio federale il 1° settembre 2021, prevede l'ampliamento della promozione di progetti innovativi nel campo del turismo da parte di Innotour. Nel periodo 2023–2026, il contributo del governo federale ai progetti innovativi deve essere aumentato dall'attuale massimo del 50% a un nuovo massimo del 70%.
Die Mobilität im Kanton Luzern steht – wie das auch schweizweit zutrifft – vor grossen Herausforderungen. Immer mehr Menschen sind mobil und immer mehr Güter werden bewegt. Anders gesagt: Die Mobilität nimmt zu, der Platz bleibt knapp.
Umso wichtiger ist es, dass die bestehende Infrastruktur effizient genutzt und das Mobilitätsverhalten überdenkt wird. Es sind tragfähige Konzepte nötig, um die Mobilität für alle gesamtheitlich organisieren zu können.
Le modifiche proposte della legge sui cartelli (LCart) mirano a migliorare l’efficienza dell’applicazione della LCart.
Lo scenario di riferimento rappresenta per i gestori della rete di trasporto e della rete di distribuzione sovraregionale una base fondamentale per la definizione o l’aggiornamento della loro pianificazione delle reti.
Trasposizione dell'ordinanza concernente il riconoscimento di sedi di negoziazione estere per il commercio di titoli di partecipazione di società con sede in Svizzera emanata dal Consiglio federale sulla base dell’articolo 184 capoverso 3 della Costituzione per un periodo limitato fino al 31 dicembre 2021 alla Legge sull’infrastruttura finanziaria (LInFi).
Totalrevision des NAV Landwirtschaft vom 5. Mai 2000 unter Berücksichtigung des Muster-NAV Landwirtschaft des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV), des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBVL) und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer (ALBA).
Mit der Totalrevision soll der Schutz der Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft, insbesondere durch neue oder detailliertere Regelungen betreffend den Gesundheitsschutz, die Arbeitszeit und die Aus- und Weiterbildung, verbessert werden. Zudem soll der NAV Landwirtschaft soweit gerechtfertigt an den kürzlich totalrevidierten NAV Hauswirtschaft (SRL Nr. 854) angepasst werden.
Le infrastrutture strategiche dell’economia energetica, segnatamente le centrali idroelettriche, le reti di trasporto dell’energia elettrica e le reti del gas, devono essere assoggettate alla legge federale sull’acquisto di fondi da parte di persone all’estero (LAFE, cosiddetta Lex Koller). Poiché tali infrastrutture sono essenziali per il buon funzionamento della Svizzera, la loro vendita a persone all’estero dovrebbe essere esclusa per principio.
La Commissione dell’ambiente, della pianificazione del territorio e dell’energia del Consiglio nazionale pone in consultazione una modifica della legge sulla protezione dell’ambiente, che ha elaborato nell’ambito di un’iniziativa parlamentare (20.433). Il progetto intende creare nuove basi legali nella legge sulla protezione dell’ambiente che mirano al rafforzamento dell’economia circolare, a ridurre l’impatto ambientale nonché a rafforzare la sicurezza dell’approvvigionamento e aumentare l’efficienza dell’economia nazionale. Esso estende il margine d’azione per un uso delle risorse e dei prodotti rispettoso dell’ambiente, tenendo equamente conto delle esigenze dei consumatori e dei produttori. L’operato del Legislatore e delle autorità in materia di protezione dell’ambiente e gestione delle risorse naturali dovrà essere improntato al principio della salvaguardia delle risorse. Il progetto ha un approccio globale e si concentra sull’intero ciclo del prodotto.
Mit der vorliegenden Änderung am kantonalen Richtplan 2019 ist die Schaffung neuer Arbeitszonen in Zukunft aus einer regionalen Sicht zu planen und festzulegen. Sind Reserven innerhalb der Arbeitszone des jeweiligen Wirtschaftsraums vorhanden, sind diese zu nutzen, bevor eine Neueinzonung erfolgen kann.
Gleichzeitig werden im kantonalen Richtplan neu fünf Entwicklungsschwerpunkte für die Wirtschaft festgelegt. Diese liegen an gut erschlossenen Lagen im Sarneraatal und verfügen bereits über grössere ansässige Firmen. Die Entwicklung dieser Standorte soll weiter gefördert werden. Auch die Schaffung von Reserven ist dort unter bestimmten Bedingungen möglich. Neben diesen Entwicklungsschwerpunkten gibt es auch zahlreiche kommunale Arbeitszonen. Einzonungen können dort für das lokale Gewerbe – basierend auf einem konkreten Projekt – erfolgen.
Ziel der Arbeitszonenbewirtschaftung ist es, räumliche Schwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen und das Potential vorhandener Arbeitszonen in der Region zu nutzen, bevor neu eingezont wird. Damit können die Investitionen in Infrastrukturen an den gut geeigneten Standorten konzentriert und eine langfristig haushälterische Nutzung der Arbeitszonen sichergestellt werden.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Planungsbericht über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den öffentlichen Personenverkehr (öV-Bericht) 2022 bis 2025. Der vierte öV-Bericht gibt Auskunft zur Erreichung der Ziele des letzten öV-Berichts, zum aktuellen Stand des öV im Kanton Luzern und geht auf die Entwicklungen im Umfeld ein.
Er zeigt auf, wie sich das Angebot des öV in den nächsten Jahren, abgestimmt auf die Infrastruktur, den Tarif und weitere Mobilitätsangebote, entwickeln wird. Der Bericht dient auch als finanzpolitische Grundlage, aus welchem die Übereinstimmung des Finanzbedarfs für den öV mit der kantonalen Finanzplanung, insbesondere dem aktuellen Aufgaben- und Finanzplan (AFP), hervorgeht.
Der öV-Bericht 2022 bis 2025 baut auf den bewährten öV-Berichten vorangehender Berichtsperioden auf und ist mit dem Planungsumfeld abgestimmt.
La proposta modifica della legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrI) è volta ad attuare la mozione 17.3067 Dobler «Gli specialisti formati a caro prezzo in Svizzera devono poter lavorare nel nostro Paese». Prevede di esentare dai contingenti annuali di permessi di dimora gli specialisti stranieri provenienti da Stati terzi formati alle università e nei politecnici svizzeri se la loro attività lavorativa riveste un alto interesse scientifico o economico.
Mit dem XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz soll die Motion 42.19.37 «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter» umgesetzt werden. Diese beauftragt die Regierung, dem Kantonsrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Schulträger verpflichtet werden, eine bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung ab dem Eintritt in den Kindergarten anzubieten.
Die Regierung schlägt zur Erfüllung des Motionsauftrags vor, in einem neuen Art. 19 zum Volksschulgesetz die Pflicht für Schulträger zu verankern, von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und während neun Wochen der Schulferien bedarfsgerecht eine schulergänzende Betreuung anzubieten, soweit nicht bereits die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt.
Zurzeit werden im Auftrag des Kantonsrats und des Regierungsrats im BUWD mehrere wichtige strategische Planungsinstrumente und Planungsgrundlagen mit Mobilitätsbezug erarbeitet oder revidiert. Koordiniert mit dem Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern (ZuMoLu)» wird – unter Berücksichtigung auch des Planungsberichts Klima und Energie – der KRP überarbeitet. Weiter wird, basierend auf politischen Vorstössen, das bestehende Radroutenkonzept (RRK) überarbeitet.
Das Agglomerationsprogramm der vierten Generation wurde diesen Sommer dem Bund zur Prüfung eingereicht und der nächste öV-Bericht 2022–2025 ist bis im Januar 2022 in der Vernehmlassung. Das zeigt, dass sämtliche für die Erarbeitung des Bauprogramms massgebenden behördenverbindlichen strategischen Grundlagen neu erarbeitet oder revidiert werden und somit – wie das auch für die Neukonzeption der Umsetzungsinstrumente gilt – noch nicht zur Verfügung stehen.