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L'adozione di una misura di protezione degli adulti o di un mandato precauzionale valido può comportare una limitazione dell'esercizio dei diritti civili della persona in questione. I negozi giuridici conclusi con una persona incapace di esercitare i diritti civili sono nulli. Per una parte contrattuale è dunque importante sapere se la controparte è capace di esercitare i diritti civili. L'ordinanza disciplina l'informazione relativa al sussistere di una misura di protezione degli adulti o di un mandato precauzionale valido e ai suoi effetti.
Nel quadro del nuovo diritto in materia di protezione degli adulti, il Consiglio federale ha emanato un’ordinanza con disposizioni sull’investimento e la custodia dei beni delle persone sotto curatela o tutela. Queste disposizioni sono entrate in vigore il 1° gennaio 2013 unitamente alla legge. Da allora si è constatato che diversi punti poco chiari rendono difficile un’applicazione uniforme, segnatamente per quanto riguarda l’ambito della funzione di guida dell’ordinanza e lo standard di diligenza applicabile. La revisione totale dell’ordinanza sull’amministrazione di beni nell’ambito di una curatela o di una tutela mira a risolvere questi problemi. Oltre a precisazioni importanti per la prassi, la revisione totale include piccoli e grandi adeguamenti di carattere materiale resisi necessari dall’entrata in vigore dell’ordinanza.
Das geltende Volksschulgesetz wird im September 2019 50 Jahre alt. In den vergangenen 50 Jahren wurde das Gesetz mehrmals revidiert und hat aufgrund dynamischer Ansprüche an die Volksschule verschiedene grundlegende Änderungen erfahren. Durch die zahlreichen Revisionen ist das Gesetz schwer lesbar geworden. Die Übersichtlichkeit und der logische Aufbau haben gelitten. Es haben sich Widersprüche zu anderen Rechtsgrundlagen und Lücken gezeigt.
Das Gesetz soll deshalb einer Nachführung unterzogen werden. Mit einer Nachführung werden die Grundwerte und inhaltlichen Ziele unverändert belassen, der Aufbau jedoch neu gestaltet. Das Gesetz wird übersichtlicher und logischer aufgebaut. Veraltete Begriffe werden durch zeitgemässe ersetzt. Widersprüche zu anderen Rechtsgrundlagen werden beseitigt.
Unklare Formulierungen werden korrigiert. Inhaltliche Änderungen werden bedarfsgerecht, jedoch zurückhaltend vorgenommen. Als wesentliche Neuerungen sollen umfassende Meldepflichten und Melderechte bei Gefährdungen und laufenden Strafverfahren gesetzlich verankert sowie die Bewilligungspflicht für die Unterrichtstätigkeit verschärft werden. Zudem enthält das nachgeführte Gesetz verschiedene Bestimmungen über die Datenbearbeitung.
Mit der Nachführung wird das Volkschulgesetz der heutigen Zeit angepasst. Durch eine dynamische Ausgestaltung des Gesetzes wird künftigen Entwicklungen im Bereich der Volksschulen Rechnung getragen.
Aufgrund verschiedener neuer Regelungen auf Bundesebene sowie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung besteht Anpassungsbedarf im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB), im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO), im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA), im Dekret über die Verfahrenskosten (VKD) sowie im Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif).
Elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Schutzmassnahmen: Die erste Vorlage betrifft die kantonalen Ausführungsbestimmungen für die Einführung der elektronischen Überwachung von zivilrechtlichen Schutzmassnahmen. Dafür sollen die kantonalen Ausführungsbestimmungen im EG ZGB geschaffen werden.
Änderungen im Bereich des Handelsregisterrechts: Die zweite Vorlage enthält Anpassungen von Verweisungen beziehungsweise von Referenzen im EG ZGB sowie in der EG ZPO, welche aufgrund von Änderungen auf Bundesebene im Bereich des Handelsregisterrechts notwendig sind.
Änderungen im EG ZPO: Im EG ZPO sind zudem aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Bereich der Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung nach KVG Änderungen notwendig. Ausserdem besteht bei zwei Bestimmungen Präzisierungsbedarf.
Gebühren für die von der Anwaltskommission durchgeführten Verfahren: In der vierten Vorlage soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Anwaltskommission für alle von ihr durchgeführten Verfahren Gebühren erheben kann. Dazu ist eine Änderung des EG BGFA vorgesehen.
Änderung des VKD: Das VKD soll so angepasst werden, dass die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in Strafverfahren bei einfachen Fällen eine Pauschalgebühr festlegen können, die auch die Auslagen abdeckt.
Änderung des Anwaltstarifs: Durch die Änderung des Anwaltstarifs sollen zwei bundesgerichtliche Urteile im Rahmen der Festsetzung der Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsvertretung im Zivilbereich und der Festsetzung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung im Strafrecht umgesetzt werden.
Das Gesetz über den Ausstand stammt aus dem Jahr 1977. Es weist punktuell Lücken und Unklarheiten auf. So regelt es etwa das Ausstandsgesuch und das Verfahren der Behandlung von Ausstandsgesuchen nicht. Mit dem Begriff der Aufsichtsbehörde schafft es zudem Auslegungsprobleme hinsichtlich der Zuständigkeitsordnung. Auch sind die Folgen der Verletzung der Ausstandsvorschriften im Gesetz selbst nicht verankert. Das geltende Gesetz soll daher einer Teilrevision unterzogen werden.
Das Polizeigesetz trat am 1. Januar 2007 in Kraft und hat sich in der Praxis bewährt. In einigen Bereichen hat sich jedoch gezeigt, dass die Voraussetzungen und der Rahmen für das polizeiliche Handeln zu wenig klar geregelt sind, die geltende Praxis rechtlich nicht umfassend abgestützt ist sowie der Rechtsschutz bei polizeilichen Massnahmen verbessert werden soll. Zudem besteht Handlungsbedarf aufgrund des übergeordneten Rechts, der Rechtsprechung sowie verschiedener parlamentarischer Vorstösse, welche mit der vorgeschlagenen Revision des Polizeigesetzes umgesetzt werden sollen.
Der Regierungsrat will das kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) dem auf den 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Bundesrecht anpassen. Das neue Gesetz soll etablierte Regeln zur Einbürgerung beibehalten und das Verfahren weiter vereinheitlichen. Den entsprechenden Entwurf legt der Regierungsrat zur Vernehmlassung vor.
I sistemi per l'identificazione automatica di targhe di controllo nella circolazione stradale servono per determinare, rilevando automaticamente le targhe di controllo di veicoli per confrontarle con le banche dati, se vi sono comportamenti illegali nella circolazione stradale. Tali sistemi devono sottostare alla legge sulla metrologia. Il loro assoggettamento alla legge sulla metrologia avviene mediante l'emanazione di disposizioni per ordinanza da parte del DFGP relative a questa categoria di strumenti di misurazione. Le disposizioni devono essere inserite nell'ordinanza sugli strumenti di misurazione della velocità.
Das Bundesparlament hat eine Änderung des Obligationenrechts betreffend die Verlängerung der Verjährung von Forderungen verabschiedet, welche am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Da sich die Länge der Verjährungs- und Verwirkungsfristen des kantonalen Haftungsgesetzes an der Länge der privatrechtlichen Verjährungsfristen orientiert, ist eine Revision des Haftungsgesetzes erforderlich.
L'Accordo di Lisbona è la base su cui poggia il sistema internazionale di registrazione e protezione delle indicazioni geografiche amministrato dall'Organizzazione mondiale della proprietà intellettuale (OMPI). L'Accordo è stato riveduto nel 2015 con l'Atto di Ginevra allo scopo di aumentarne l'attrattiva per i potenziali nuovi membri, tra cui la Svizzera. D'altronde, l'Atto di Ginevra permette di tutelare le denominazioni di origine e le indicazioni geografiche nei Paesi membri per una durata illimitata e mediante una procedura unica e poco onerosa. Le procedure applicabili alle domande di registrazione internazionale delle denominazioni di origine e delle indicazioni geografiche svizzere e agli effetti delle registrazioni estere sul territorio svizzero saranno precisate con quattro nuovi articoli introdotti nella legge sulla protezione dei marchi e delle indicazioni di provenienza (LPM).
Neben den Anpassungen des KapoG an die verlängerte Ausbildung bezweckt die Vorlage einen optimierten Einsatz der vorhandenen Personalressourcen. Vorgeschlagen werden Rechtsgrundlagen für die massvolle Erweiterung des Tätigkeitsgebietes der Polizeilichen Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten (PSA) sowie für weitere Massnahmen, welche den ressourcenschonenden, wirkungsvollen und zweckmässigen Personaleinsatz zur polizeilichen Aufgabenerfüllung ermöglichen.
Ausserdem ist die Bestimmung über verdeckte Vorermittlungen an das geänderte Täterverhalten anzupassen. Analog zu neueren Polizeigesetzen wird zudem die Rechtsgrundlage für verdeckte Fahndungen geschaffen.
Aufgrund der Revision des Budgetverfahrens stellt der Regierungsrat dem Kantonsrat den Budgetentwurf bereits am ersten Mittwoch des Monats September. Die frühere Zustellung des Budgetentwurfs hat Auswirkungen auf die damit zusammenhängenden Prozesse in der Verwaltung. Besonders betroffen ist der Prozess betreffend Teuerungszulage, weshalb eine Änderung der Personalverordnung nötig ist. Zudem verpflichtete das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Regierungsrat im Jahr 2017, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD Schweiz) als ständigen Verhandlungspartner anzuerkennen. Der Regierungsrat anerkannte den VPOD Schweiz ausdrücklich. Die Anerkennung des VPOD Schweiz bedingt eine Anpassung der Personalverordnung und der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz.
La revisione in corso del diritto successorio intende, tra le altre cose, aumentare la libertà di disporre dell'ereditando, il che avrà come conseguenza una maggiore flessibilità nella successione delle imprese. Per eliminare ulteriori ostacoli che esistono in modo specifico per gli imprenditori o i loro eredi, il presente avamprogetto propone misure aggiuntive per facilitare la successione delle imprese, nell'interesse dell'economia e del mantenimento dei posti di lavoro.
Il 14 dicembre 2018 il Parlamento ha adottato la modifica della legge sugli stranieri e la loro integrazione (LStrI; RS 142.20), che tiene conto dei recenti sviluppi nel settore della migrazione (18.026; Norme procedurali e sistemi d'informazione). L'attuazione di tale modifica esige disposizioni esecutive in diverse ordinanze del settore della migrazione.
Der Landsgemeinde 2019 wurde das Geschäft der Neufassung der Justizaufsicht im Kanton zur Abstimmung unterbreitet. Die Vorlage bestand aus drei Teilen, der Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG, GS 173.000), des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO, GS 312.000) und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO, GS 314.000). Alle drei Vorlagen wurden von der Landsgemeinde mit grossem Mehr angenommen.
Im Nachgang dazu ist die Neufassung auch auf der Verordnungsstufe umzusetzen. Es sind Änderungen im Geschäftsreglement des Grossen Rates sowie in der Verordnung über die Anstellung des Bezirksgerichtspräsidenten notwendig. Die beiden Grossratsbeschlüsse werden zusammen mit der dazugehörigen Botschaft einer breiten Vernehmlassung unterzogen.
In den Regierungsrichtlinien 2016 – 2020 hat sich der Regierungsrat vorgenommen, die Justizorganisation aufgrund der Erfahrungen mit den Schweizerischen Prozessordnungen seit 2011 zu überprüfen und sie wo nötig anzupassen. Das Departement für Justiz und Sicherheit legt ein umfangreiches Paket mit Anpassungen in fünf Gesetzen und einer Verordnung vor. Diese werden nun einer externen Vernehmlassung unterzogen.
L'introduzione della Legge federale sulla realizzazione di atti pubblici e autenticazioni in forma elettronica (LAPuE) propone di compiere il passaggio alla realizzazione degli atti pubblici interamente in forma elettronica. Dopo un periodo transitorio corrispondente ai bisogni della prassi, in futuro l'originale dell'atto pubblico è realizzato in forma elettronica. L'introduzione della LAPuE rende necessarie anche determinate modifiche dell'Ordinanza sul registro fondiario. In particolare, in futuro i registri fondiari sono tenuti ad accettare notificazioni in forma elettronica.