Fonte
www.notes.zh.ch

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Concluse
3. aprile 2020 - 5. giugno 2020

Personalgesetz betr. Zugang der Sozialpartner zum Personal

Änderung Personalverordnung und Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betr. Zugang der Sozialpartner zum Personal

Von Juni bis September 2019 führte die Finanzdirektion die Vernehmlassung zur Änderung der Personalverordnung und Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend den Zeitpunkt der Teuerungszulage und die Anerkennung von Sozialpartnern durch. Die Auswertung der Vernehmlassung ergab, dass die Änderungen betreffend die Teuerungszulage mehrheitlich abgelehnt werden. Der Regierungsrat hat daher entschieden, auf die Änderungen betreffend die Teuerungszulage zu verzichten.

Die Änderungen betreffend die Anerkennung von Sozialpartnern wurden hingegen überwiegend positiv aufgenommen und sollen umgesetzt werden. Es wurde angeregt, die Grundzüge des Zutritts der Sozialpartner zu Verwaltungs- und Betriebsgebäude bzw. zu Mittel- und Berufsschulen in der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz zu regeln. Dieses Anliegen wird von der Finanzdirektion unterstützt.