Concluse
31. agosto 2020 - 30. novembre 2020

Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)

Das Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Es wurde seither mehreren Teilrevisionen unterzogen, die sich in der Regel auf einzelne Änderungen beschränkten. Die letzte Änderung trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie umfasste die Koordination der Wahlen und Amtsantritte verschiedener Organe.

Die Gemeinden sind für einen gewichtigen Teil des Vollzugs des GPR zuständig. Ihre Interessenverbände meldeten in den letzten Jahren Anpassungsbedarf für verschiedene Gesetzesbestimmungen. Die Direktion der Justiz und des Innern nahm dies zum Anlass, den Anpassungsbedarf auch aus kantonaler Sicht zu erheben.

Ursprünglich sollte die Überprüfung und Umsetzung des Anpassungsbedarfs von Kanton und Gemeinden in drei Etappen erfolgen. Nachdem die zeitlich dringliche Koordination der Wahlen und Amtsantritte verschiedener Organe in Kraft getreten ist und die Arbeiten zur flächendeckenden Einführung von E-Voting bis auf weiteres eingestellt sind, ist die ursprünglich vorgesehene Etappierung hinfällig geworden. Der in den letzten Jahren festgestellte Anpassungsbedarf soll deshalb im Rahmen der vorliegenden Revision gesamthaft behandelt werden.