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Mit der vom Kantonsrat überwiesenen Motion KR-Nr. 188/2016 betreffend Mehr Freiheit für die Erwachsenenbildung Zürich wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat eine Verselbständigungsvorlage für die kantonale Berufsschule für Weiterbildung (EB Zürich) vorzulegen. Mit Beschluss vom 22. April 2020 ermächtigte der Regierungsrat die Bildungsdirektion zur Durchführung einer Vernehmlassung über das Gesetz über die EB Zürich. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. August 2020.
Die EB Zürich – seit Dezember 2019 mit dem Namenszusatz «kantonale Schule für Berufsbildung» – ist eine kantonale Berufsfachschule gemäss § 10 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG), die in der Vergangenheit Kurse in den Bereichen allgemeine und berufsorientierte Weiterbildung sowie Kurse für Berufsbildner angeboten hat. Aufgrund einer neuen Strategie zieht sich die EB Zürich weitgehend aus dem Weiterbildungsmarkt zurück. Sie konzentriert sich neu als Nischenanbieter auf die Bereiche «Berufliche Zukunft», «Grundkompetenzen», «Digitales Lernen» und «Berufsbildungsprofis» und erbringt ihre Dienstleistungen zu einem grossen Teil für den Kanton Zürich.
Damit unterscheidet sich das Geschäftsmodell grundsätzlich von der Situation 2016, die zur oben erwähnten Motion führte. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, im Rahmen der Vernehmlassung insbesondere auch zur Grundsatzfrage der Verselbständigung Stellung zu nehmen.