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Die kantonale Bürgerrechtsgesetzgebung war im Landrat Gegenstand von zwei selbständigen parlamentarischen Vorstössen, die zunächst vom Regierungsrat unterstützt und vom Landrat eindeutig angenommen wurden. Zunächst beauftragte der Landrat im Nachgang zur Motion der Justizkommission (JUKO) den Regierungsrat mit einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen dahingehend, dass inskünftig der Landrat als Legislative und entscheidende Instanz beziehungsweise die JUKO als vorberatende Instanz nicht mehr am kantonalen Einbürgerungsverfahren beteiligt seien.
In der Folge beauftragte der Landrat aufgrund einer Motion von Landrat Florian Grendelmeier, Stans, und Mitunterzeichnende den Regierungsrat mit einer weiteren Änderung der gesetzlichen Grundlagen, dies dahingehend, dass inskünftig die Gemeindeversammlung als entscheidende Instanz auf kommunaler Ebene nicht mehr am Einbürgerungsverfahren beteiligt sei (vgl. Ziffer 4). Die vom Landrat angestossenen Änderungen werden genutzt, um einen weiteren notwendigen Anpassungsbedarf aus Praxis und Rechtsprechung umzusetzen (vgl. Ziffer 5).
Da die bearbeiteten Themen Einfluss auf die Gemeinden und den kommunalen Einbürgerungsprozess haben, wurde eine erste Konsultation der Gemeinden durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Rückmeldungen werden im Bericht berücksichtigt.