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Neu sollen im Bereich der Grundwassernutzung das Genehmigungs- und das Beschwerdeverfahren bei Schutzzonen und bei der Konzessionierung wie bei der Sondernutzungsplanung gemäss Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) ausgestaltet werden (zuerst kantonale Vorprüfung, dann koordinierte Beschwerde- und Genehmigungsentscheide durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt). Die Entscheide des Departements Bau, Verkehr und Umwelt sollen direkt beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau angefochten werden können. Das stellt die gebotene Koordination und Gleichbehandlung sicher.
Immissionsklagen im Bereich der Luftreinhaltung, welche von kleinen Quellen ausgehen, wie auch Klagen wegen Beeinträchtigungen durch Beleuchtungen sollen künftig wieder in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen.