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Die Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) sowie zum Schweizerischen Obligationenrecht (EG OR) sind bereits über 100 Jahre alt. Die beiden Erlasse wurden in den letzten Jahrzehnten durch zahlreiche Gesetzgebungsverfahren teilrevidiert. Infolgedessen hat sich die Lesbarkeit der Gesetze massgeblich erschwert. Zudem entspricht der Inhalt nicht gänzlich den aktuellen Gegebenheiten, weshalb sich eine Totalrevision aufdrängt.
Mit der Totalrevision sollen die beiden Erlasse aufgehoben und in einem Erlass zusammengefasst werden. Für die Neuregelung kann weitgehend auf die bestehenden Einzelnormen der Einführungsgesetze zurückgegriffen werden. Die weitergeltenden Bestimmungen sind an die aktuellen, redaktionellen und formellen Vorgaben anzupassen sowie allfällige Verweisungen auf Bundesrecht zu berichtigen. Änderungen des materiellen Rechts sind vorab im Bereich des kantonalen Zivilrechts (Nachbarschaftsrecht mit Grenzabständen für Pflanzen) vorzunehmen; ferner sind einzelne Zuständigkeitsregelungen anzupassen.