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Den Anstoss für die Totalrevision des Normalarbeitsvertrages für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt (NAV LW BS) gab ein überarbeiteter Muster-NAV des Schweizer Bauernverbandes (SBV), des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBLV) und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer (ABLA). Im Rahmen dieser Totalrevision wird der NAV LW BS an die aktuelle Rechtslage angepasst, was eine komplette Überarbeitung erfordert. Die Regelungen werden vervollständigt, aktualisiert und präzisiert.
De nos jours, on a de plus en plus tendance à ajouter à l'essence et au diesel des composants biologiques partiellement produits en Suisse. La modification prévue de l'ordonnance sur le stockage d'huiles minérales tient compte de cette évolution. En matière de stockage obligatoire, les biocarburants suisses doivent être traités comme les carburants importés.
Der Regierungsrat sieht vor, das bestehende kantonale Gesetz über Lotterien und Glücksspiele von 1838 durch ein neues Geldspielgesetz zu ersetzen. Die Kantone müssen die drei Kategorien der zukünftigen Grossspiele, nämlich Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele regeln.
Gleiches gilt betreffend zukünftige Kleinspiele (Kleinlotterien, Tombolas und Lottos, lokale Sportwetten und neu kleine Pokerspiele). Mit dem Anhörungsbericht schlägt der Regierungsrat vor, dass neben den bereits bisher im Kanton Aargau erlaubten Geldspielen inskünftig zum Beispiel auch kleine Pokerturniere gestattet werden. Die Verwendung des Reingewinns (v.a. bei Grossspielen) soll wie bisher geregelt werden.
Mit dem XIII. Nachtrag zum Polizeigesetz soll das polizeiliche Instrumentarium bei häuslicher Gewalt und Stalking erweitert werden. Die polizeilichen Interventionsmöglichkeiten wie Wegweisung, Rückkehr-, Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverbot sollen auch in Fällen von Stalking anwendbar sein. Sodann ist geplant, eine Koordinationsgruppe Häusliche Gewalt und Stalking einzuführen.
Diese Gruppe übernimmt eine beratende und koordinierende Funktion, wenn aufgrund der Gefährdungslage ein hohes Risiko einer schweren Gewalttat besteht. Im Weiteren sollen mit der Vorlage die beiden Motionen «Erweiterung der erkennungsdienstlichen Behandlung» und «Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verbieten» umgesetzt werden.
La nouvelle réglementation proposée devrait répondre à la sollicitation des cantons d'une participation de la Confédération aux coûts de contrôle du respect de l'obligation d'annoncer les postes vacants. En outre, le Conseil fédéral doit se voir conférer la compétence d'établir, si nécessaire, des prescriptions concernant le type et l'ampleur des contrôles.
Das schweizerische Unternehmenssteuerrecht muss an die neuen internationalen Standards angepasst werden. Nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III erfolgt dies nun mit der Steuervorlage 17. Die bisherigen privilegierten Besteuerungsformen werden abgeschafft, dafür besteht die Möglichkeit von international akzeptierten neuen Sonderregelungen.
Le 16 mars 2018, l'Assemblée fédérale a adopté et inscrit dans la loi fédérale du 6 octobre 2000 sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA) les bases légales de l'observation, par les assureurs sociaux, des assurés soupçonnés de percevoir indûment des prestations. Les dispositions d'application indispensables font l'objet de la modification proposée de l'OPGA.
Das RDB-Projekt gilt als einer der Schlüssel zur digitalen Transformation des Staates Wallis und bringt wichtige bereichsübergreifende Änderungen bei der Arbeitsweise des Staates Wallis mit sich. Konkret wird es mit dem Projekt möglich sein, dass die Dienststellen Daten untereinander austauschen. Die Datenverwaltung bewegt sich in einem rechtlich genau geregelten Rahmen, namentlich dem GIDA (Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung).
Daher muss die Schaffung eines Rechtsinstruments zur Unterstützung gemeinsamer Daten auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen. Zur Erinnerung: Im GIDA wird für die Verwaltung oder Bearbeitung von schützenswerten Daten eine formelle Rechtsgrundlage vorausgesetzt.
Andererseits verlangen die gesetzlichen Grundlagen des Bundes betreffend Schaffung, Verwaltung und Nutzung von Daten aus bereichsübergreifenden Registern nach einer Verankerung im kantonalen Recht. Zur Verbesserung der Datenqualität muss schliesslich das Zusammenarbeitsmodell (auf operativer und wirtschaftlicher Ebene) zwischen den Dienststellen in einer Gesetzesgrundlage verankert werden, in der die Zuständigkeiten festzuhalten sind.
Am 18. März 2016 haben die eidgenössischen Räte das Ordnungsbussengesetz erlassen, welches das gleichnamige Gesetz von 1970 ablöst und auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Neu kommt das Ordnungsbussenverfahren nicht nur im Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelrecht zur Anwendung, sondern auch in Bereichen des Ausländer- und Asylrechts, des Natur- und Umweltrechts, des Gesundheitsrechts, des Gewerberechts, des Waffenrechts und des Schifffahrtsrechts. Zur Einführung des erweiterten eidgenössischen Ordnungsbussenrechts sind kantonale Gesetze und Verordnungen zu ändern.
Die geplante Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen und aktuelle Erkenntnisse zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote für eine gesellschaftliche Integration von Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf.
Die 2017 erfolgte Erweiterung um ambulante Betreuungs-, Begleitungs- und Förderungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wird weiterverfolgt. Einerseits berücksichtigt die geplante Revision die durch die Begleitung und Stärkung der Familiensysteme erzielten Erfolge als auch die Tatsache des späteren Übergangs ins Erwachsenenleben.
Andererseits wird das von einer wachsenden Zahl von Kantonen etablierte Finanzierungsmodell für stationäre Wohn- und Tagesstrukturangebote für Erwachsene mit Behinderungen verankert und das Anreizsystem mit ambulante Leistungen für das selbstbestimmte Wohnen und Arbeiten verbessert.
Das eidgenössische Parlament hat Ende September die Steuervorlage 17 (SV17) verabschiedet. Darin enthalten ist neu auch ein sozialpolitischer Ausgleich zugunsten der AHV. Dementsprechend heisst die Bundesvorlage neu „Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)“.
Die STAF verfolgt dieselben Ziele wie die in der Referendumsabstimmung vom 12. Februar 2017 abgelehnte Unternehmenssteuerreform III (USR III). Die politischen Verpflichtungen der Schweiz bestehen nach wie vor; der Handlungsbedarf hat sich seither sogar noch erhöht. Im Zentrum der Vorlage stehen aus steuerlicher Sicht die Abschaffung der besonderen Steuerregime (Holding-, Domizil-, und Verwaltungsgesellschaften) und damit die Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz.
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Konkret geht es um die Streichung des Golfparks Baar und um die Raumfreihaltung für die Trasse zur Erdverlegung einer Hochspannungsleitung. Im Kapitel Verkehr handelt es sich unter anderem um die Streichung der Verlängerung General Guisan-Strasse und die Festsetzung des Autobahn-Halbanschlusses Rotkreuz Süd.
Mit dem Planungsbericht Biodiversität erfüllt die Luzerner Regierung einen politischen Auftrag und definiert die Umsetzung der «Strategie Biodiversität Schweiz» auf kantonaler Ebene.
Die zunehmende Bevölkerungsdichte sowie die intensive Land- und Ressourcennutzung üben immer grösseren Druck auf die Biodiversität aus. Damit im Kanton Luzern ökologisch wertvolle Lebensräume und die Artenvielfalt mit ihrer genetischen Vielfalt erhalten werden können, muss das Engagement für die Biodiversität verstärkt werden.
Die immensen Nutzleistungen der Biodiversität, beispielsweise die Reinigung von Luft und Wasser, die Bestäubung von Pflanzen oder die Fruchtbarkeit der Böden, sollen ungeschmälert für kommende Generationen erhalten werden. Die Anstrengungen zugunsten der Biodiversität sollen auch den Erholungs-, Wohn- und Arbeitsraum für den Menschen attraktiv halten und wo nötig aufwerten.
La révision de la part relative à la distribution introduit une modification du système de rémunération de la distribution des médicaments soumis à ordonnance. Cette nouvelle réglementation concerne en premier lieu les prestataires qui remettent des médicaments soumis à ordonnance (pharmacies, cabinets médicaux, services hospitaliers ambulatoires). La modification a pour but de réduire les incitations indésirables lors de la remise ou de la vente de médicaments et de promouvoir la remise de génériques, meilleur marché. En outre, les paramètres pris en compte dans le calcul de la part relative à la distribution ont été revus, ce qui permet des économies au profit de l'assurance obligatoire des soins.
Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zu einer Änderung des Steuergesetzes (LuVal Vereinfachung Schatzungswesen) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit dem Gesetzesentwurf sollen Miet- und Katasterwert in einem deutlich vereinfachten Verfahren ermittelt werden.
L'ordonnance sur les fondations de placement (OFS; RS 831.403.2) est entrée en vigueur le 1er janvier 2012. Entre-temps, il est apparu que l'ordonnance devait être révisée sur certains points. Le DFI a donc élaboré un projet en concertation avec la Conférence des administrateurs de fondations de placement (CAFP) et la Commission de haute surveillance de la prévoyance professionnelle (CHS PP).
La loi fédérale en vigueur du 18 mars 1994 sur l'assurance-maladie (LAMal) doit être adaptées avec des dispositions visant à maîtriser la hausse des coûts dans l'assurance obligatoire des soins. L'accent est mis sur un article relatif aux projets pilotes dans la LAMal, le renforcement du contrôle des factures et des mesures dans le domaine des tarifs et du pilotage des coûts ainsi que l'introduction d'un système de prix de référence dans le domaine des médicaments dont le brevet a expiré.
La révision partielle prévue de l'ordonnance sur le cadastre des restrictions de droit public à la propriété foncière (OCRDP; RS 510.622.4) permettra d'établir une distinction claire à l'avenir entre la fonction de base du cadastre et ses fonctions supplémentaires. L'extrait sera simplifié et il sera renoncé à la certification. La poursuite du développement du cadastre sera garantie par la création d'une base légale pour les contributions fédérales. En outre, l'organisme d'accompagnement existant sera reconduit pour les quatre premières années d'exploitation après la conclusion de l'évaluation.
Aufgrund von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen werden die vorstehend erwähnten Gesetze einer Revision unterzogen. Das Gesetzgebungsprojekt wird aus Gründen der Wahrung der Einheit der Materie in folgende drei Vorlagen unterteilt, die dem Grossen Rat separat unterbreitet werden:
1. Zuständigkeit und Verfahren bei der Volkswahl von Behörden: Zwecks Vereinfachung der Abläufe bei der Volkswahl von Behörden sollen die bisherigen Zuständigkeiten des Departements Volkswirtschaft und Inneres an die Staatskanzlei, die Justizleitung oder das Departement Bildung, Kultur und Sport übergehen. Dies führt auch zu Anpassungen bei den Zuständigkeiten zur Anordnung der Ersatzwahlen der Gemeinderäte und der Schulräte der Bezirke.
Sodann ist vorgesehen, dass bei der Wahl von Bezirksgerichtspräsidentinnen und Bezirksgerichtspräsidenten alle Gerichtspräsidien eines Bezirks durchnummeriert und separat ausgeschrieben werden. Diese Praxis hat sich als zweckmässig erwiesen und soll deshalb neu gesetzlich verankert werden.
2. Wählbarkeit und Amtsenthebung von Richterinnen und Richtern: Künftig sollen nur angemeldete Personen als Bezirksgerichtspräsidentin oder Bezirksgerichtspräsident wählbar sein. Zu diesem Zweck wird bereits für den 1. Wahlgang ein formelles Anmeldeverfahren eingeführt. Zu den bereits bestehenden Wählbarkeitsvoraussetzungen werden für Richterinnen und Richter neu Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund gestellt.
Ausgenommen davon sind die vom Volk gewählten nebenamtlichen Richterinnen und Richter, die jedoch im Rahmen einer Selbstdeklaration nach der Wahl einen Strafregisterauszug einreichen müssen. Konsequenterweise soll für sämtliche Richterinnen und Richter eine Amtsenthebung möglich sein, wenn gewisse strafrechtliche Verfehlungen während der Amtszeit vorkommen.
3. Unvereinbarkeitsbestimmungen für Angehörige der Gerichte: Es ist vorgesehen, die geltenden Unvereinbarkeitsbestimmungen für nebenamtliche Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter, Friedensrichterinnen und Friedensrichter, Mitglieder des Justizgerichts sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber der Bezirksgerichte zu lockern.
Le 25 avril 2018, le Conseil fédéral a approuvé l'Agenda Intégration Suisse et s'est prononcé sur l'indemnisation à verser aux cantons pour les frais se rapportant aux mineurs non accompagnés (MNA) dans le domaine de l'asile et des réfugiés. D'une part, ce projet règle la mise en œuvre de l'Agenda Intégration Suisse. À cet égard, le forfait d'intégration pour les réfugiés reconnus et les personnes admises à titre provisoire doit passer de 6000 francs aujourd'hui à 18 000 francs. En parallèle, le processus de première intégration et le recours au forfait d'intégration pour un encouragement précoce de la langue doivent être définis au niveau des ordonnances. D'autre part, le projet détermine l'indemnisation des cantons pour les frais se rapportant aux MNA dans le domaine de l'asile et des réfugiés. Les frais imputables à l'encadrement et à l'aide sociale s'élèvent à 100 francs par jour et par MNA. Conformément à la décision du Conseil fédéral, la Confédération devra prendre en charge 86 francs.