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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat Verordnungsänderungen über die Rechtsstellung des Staatspersonals in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es unter anderem um die Regelungen des Vaterschaftsurlaubs, die Einführung von saisonalen Anstellungen oder das Case Management.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Teilrevision der Besoldungsverordnung in eine externe Vernehmlassung geschickt. Das Hauptaugenmerk gilt einer neuen Bewertungssystematik für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Regierungsrat hat die Teilrevision aber auch genutzt, um weitere Bestimmungen aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis anzupassen.
Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine Revision der Verfassung des Kantons Schaffhausen vom 17. Juni 2002 sowie eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes vom 20. Februar 2017 vor. Mit den vorgesehenen Änderungen sollen die demokratischen Rechte bei Grundstückgeschäften und bei strategischen Beteiligungen des Kantons gestärkt werden sowie die Finanzkompetenzen des Regierungsrats an die Kompetenzen vergleichbarer Kantone angepasst werden.
Diese Änderungen erlauben auch die Präzisierung von Begriffen. Nicht als erforderlich sieht der Regierungsrat dagegen einen grösseren Handlungsspielraum zur Bereitstellung von Bauland im Rahmen der Wirtschaftsförderung an. Dies ist vielmehr Aufgabe der Privaten, allenfalls der Gemeinden. Auch wenn mit den vorliegenden Entwürfen nicht alle Punkte der Motion wortgetreu erfüllt sein sollten, ist der Regierungsrat überzeugt, so eine gute Gesamtlösung vorschlagen zu können.
Die SVA Aargau macht zu Unrecht bezogene Prämienverbilligungen geltend und fordert sie im Rahmen des elektronischen Datenaustausches über den Krankenversicherer zurück. Dieses Vorgehen entspricht einer langjährigen Praxis und wird auch in den anderen Kantonen so umgesetzt.
Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens hat das Gericht moniert, dass im Kanton Aargau eine gesetzliche Grundlage fehlt, die explizit vorsieht, dass die zu Unrecht bezogenen Prämienverbilligungen vom Krankenversicherer an die SVA Aargau zurückzuerstatten sind. Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassung von § 37 Abs. 1 KVGG soll diese Gesetzesgrundlage nun geschaffen werden.
§ 4 Abs. 3 KVGG hält fest, dass der Grosse Rat im letzten Quartal zwei Kalenderjahre vor Ausrichtung der Prämienverbilligung durch Dekret die Höhe des Kantonsbeitrags beschliesst. Weil das ordentliche Prämienverbilligungsverfahren vollautomatisiert abläuft, kann das Antragsverfahren auch innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens erfolgen.
Insofern ist die Einhaltung der Frist von § 4 Abs. 3 KVGG nicht mehr wesentlich für die gehörige Ausrichtung der Prämienverbilligung. Im Gegenteil: Je später der Kantonsbeitrag festgelegt wird, umso genauer kann er hergeleitet werden. Der Regierungsrat schlägt daher vor, weiterhin an der Praxis der letzten Jahre festzuhalten (Beschlussfassung im zweiten Quartal des Antragsjahrs) und § 4 Abs. 3 KVGG entsprechend anzupassen.
Les nouveaux règlements modificatifs ETIAS comportent des modifications qui résultent de l’adoption des trois règlements de l’UE révisés relatifs au système d’information Schengen (SIS) et des règlements de l’UE établissant l’interopérabilité. Ils définissent notamment les droits d’accès des unités nationales ETIAS aux données stockées dans d’autres systèmes d’information de l’UE (EES, VIS et SIS). Le besoin de mise en œuvre se justifie non seulement par ces droits d’accès et par les droits d’accès de l’unité nationale ETIAS aux systèmes d’information nationaux (ORBIS, VOSTRA, RIPOL, N-SIS, index national de police), mais aussi par l’extension du champ d’application de l’ETIAS et la création d’un système national ETIAS. Il est également prévu de créer une plateforme pour simplifier la procédure de recours ETIAS sur le plan technique et de modifier les dispositions de procédure pour accélérer celle-ci.
L’ordonnance OCIFM doit être entièrement révisée suite à l’adoption, le 25 septembre 2020, de la loi fédérale sur la coopération et la mobilité internationales en matière de formation (LCMIF, FF 2020 7601).
Veranstaltungen im Wald und in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren sind nach der Waldgesetzgebung oft melde- oder bewilligungspflichtig. Nachdem die aktuelle Verordnung seit mehr als 20 Jahren gilt, soll das Meldeverfahren künftig gegenüber dem Bewilligungsverfahren gestärkt werden.
Les votants ont approuvé la loi fédérale sur les mesures policières de lutte contre le terrorisme (MPT) le 13 juin 2021. Les premières dispositions, qui concernent la coopération policière et les recherches secrètes, entreront en vigueur en automne déjà. La mise en œuvre des mesures de police préventive prévues sera précisée dans une ordonnance (OMPT), que le Conseil fédéral a mise en consultation lors de sa séance du 23 juin 2021.
Le projet prévoit l’introduction d’un système de financement à caractère incitatif pour les réfugiés et les personnes admises à titre provisoire. Ce système met l’accent sur la formation professionnelle des adolescents et des jeunes adultes et s’articule autour des objectifs d’efficacité de l’Agenda Intégration Suisse. Il doit permettre d’intégrer rapidement et durablement les intéressés en Suisse et de réduire la dépendance à l’aide sociale des réfugiés et des personnes admises à titre provisoire. Le projet nécessite de modifier l’ordonnance 2 sur l’asile relative au financement. La mise en œuvre du droit de la nationalité, du droit des étrangers et du droit de l’intégration a montré que les exigences en matière de tests linguistiques ne suffisaient pas pour satisfaire le critère d’intégration des compétences linguistiques. Les attestations des compétences linguistiques omettent notamment de se référer explicitement à la vie professionnelle et sociale quotidienne en Suisse. Afin que l’évaluation des compétences linguistiques puisse être coordonnée avec les autres critères d’intégration, il convient de préciser les exigences que doivent satisfaire les attestations des compétences linguistiques. À cet effet, il est nécessaire de modifier l’ordonnance relative à l’admission, au séjour et à l’exercice d’une activité lucrative (OASA) et l’ordonnance sur la nationalité (OLN).
Suite à la révision de la loi sur la protection des données (LPD), l’ordonnance relative à la loi fédérale sur la protection des données (OLPD) doit également être adaptée.
"Labiola" steht für Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft. Das Programm hat zum Ziel, die Landwirtschaft zu stärken, die Kulturlandschaften zu fördern und die Biodiversität im Kanton Aargau zu steigern. Die Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge erfolgt im Kanton Aargau im Programm "Labiola". Diese Massnahmen werden zu 90 % durch den Bund und zu 10 % durch eine Trägerschaft (im Aargau vom Kanton) finanziert.
Mit der vorliegenden Anhörung wird die Öffentlichkeit zu den drei Elementen Programmziele "Labiola", Monitoring/Erfolgskontrolle und dem neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 5,58 Millionen Franken befragt. Die Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte ist für alle Beteiligten gewinnbringend. Der Land- und Ernährungswirtschaft werden die gemeinwirtschaftlich erbrachten Leistungen entschädigt und die Wertschöpfung verbessert. Für den Kanton und die Gemeinden verbessert sich dadurch – im Wesentlichen dank den Beiträgen des Bundes – das Steuersubstrat der landwirtschaftlichen Betriebe, so dass der kantonale Aufwand für die Co-Finanzierung insgesamt mehr als wettgemacht wird.
Das höhere Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe wirkt sich auch positiv auf die Aargauer Wirtschaft aus. Und nicht zuletzt erfahren Landschaft und Natur durch die gezielten Massnahmen im Programm "Labiola" eine landschafts-ästhetische und ökologische Aufwertung. Der Bevölkerung stehen damit attraktive Wohn- und Erholungsräume zur Verfügung.
Mise en œuvre de la motion 17.3171 déposée par le conseiller national Grin et adoptée par le Parlement. Les déductions forfaitaires pour les primes d'assurance-maladie doivent être relevées.
lm Nachgang zu publik gewordenen Vorwürfen gegenüber einigen Kliniken am USZ hat die Gesundheitsdirektion einen externen Bericht über die Vorkommnisse und allfällige Verbesserungsmöglichkeiten eingeholt. Am 3. März 2021 verabschiedete sodann die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit einen Untersuchungsbericht zu den Vorfällen (KR-Nr. 5812021).
Beide Berichte formulieren eine Reihe von Empfehlungen, die z.T. eine Anpassung der Rechtsgrundlagen erfordern. ln Umsetzung der Empfehlungen, die sich aufgrund ihrer Prüfung als zweckmässig erwiesen haben, hat die Gesundheitsdirektion den Vorentwurf für eine Revision des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich und den Vorentwurf für eine Verordnung über die Spitalräte der kantonalen Spitäler erarbeitet.
Das Historische und das Natur-Museum Luzern sollen zum neuen «Luzerner Museum für Natur, Geschichte und Gesellschaft» werden. Für den Zusammenschluss der beiden kantonalen Museen ist eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes erforderlich, für welche von Februar bis April 2021 eine Vernehmlassung stattfand. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer schrieben in ihrer Stellungnahme, sie könnten sich ohne genauere Kenntnis des neuen Museumskonzepts nicht zum Zusammenschluss äussern.
Der Grundsatzentscheid der Regierung vom Herbst 2020, die Grundbildung des Berufs- und Weiterbildungszentrums für Gesundheits- und Sozialberufe (BZGS) aus St.Gallen nach Rorschach in die Räume der dortigen Berufsfachschule zu verlegen und die heute in Rorschach ausgebildeten Berufe auf passende umliegende Schulstandorte zu verlagern, ist auf politischen Widerstand gestossen.
In der Novembersession 2020 des Kantonsrates wurde in der Folge die Motion 42.20.20 «Keine strategischen Standortentscheide für Berufsfachschulen ohne die notwendigen Grundlagen» gutgeheissen. Wichtigster Teil der Vorlage ist eine Strategie zur Weiterentwicklung der Berufsschulstandorte im Kanton zu Kompetenzzentren für ganze Berufsfelder.
Der Grosse Rat hat in der Junisession 2019 entschieden, das Kantons- und das Verwaltungsgericht zu einem Gericht, dem sog. Obergericht des Kantons Graubünden, zusammenzuführen. Das Obergericht wird deutlich grösser sein als das Kantons- und Verwaltungsgericht. Deshalb müssen für das Obergericht sowohl im Bereich der Rechtsprechung als auch der Gerichtsverwaltung neue Strukturen geschaffen werden.
Diese Gelegenheit soll genutzt werden, um ein Generalsekretariat aufzubauen. Das Generalsekretariat soll zukünftig nach den Instruktionen der Leitungsorgane die Verwaltungsaufgaben für das Obergericht ausführen. Dadurch werden die Richterschaft und das Aktuariat entlastet, so dass sie sich vermehrt auf die Rechtsprechung konzentrieren können. Mit der Schaffung des Generalsekretariats wird eine Empfehlung des Untersuchungsberichts Stalder/Uhlmann umgesetzt.
Im Rahmen des vorliegenden Rechtsetzungsvorhabens sollen im Weiteren die Justizaufsicht optimiert und das beschäftigungsrechtliche Verhältnis der Mitglieder der richterlichen Behörden klarer geregelt werden. Für die Mitglieder der richterlichen Behörden sollen überdies zeitgemässe Strukturen geschaffen werden, um die bestmöglichen Personen für diese Aufgabe gewinnen zu können. Schliesslich sollen mit dem vorliegenden Rechtsetzungsvorhaben die weiteren Grundsatzbeschlüsse umgesetzt werden, die der Grosse Rat in der Junisession 2019 betreffend die Organisation der oberen kantonalen Gerichte gefasst hat.
Ziel der Vorlage bildet die Vereinfachung des Schätzungswesens auf den 1. Januar 2024. Die heute angewandte Mischwertmethode ist in der Regel mit einem Augenschein verbunden und zeichnet sich durch subjektive Bewertungskriterien aus. Die Erneuerung der Bewertungssoftware bietet die Gelegenheit, die allgemeine Neuschätzung durch ein einfacheres Schätzungsverfahren abzulösen. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte nach objektiven Kriterien schematisch und formelmässig festgelegt werden.
Der Regierungsrat will die neue Schätzungsmethode bezüglich des Einkommenssteuersubstrats möglichst ergebnisneutral einführen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer soll die Schätzungsverfügung transparenter und besser nachvollziehbar sein. Im Vergleich zum heutigen Verfahren lässt sich durch den Verzicht auf den Augenschein für den Kanton und die Gemeinden eine Kosteneinsparung von rund 3,2 Millionen Franken erzielen.
La Pianificazione integrata LAnz-LACD 2021-2030 costituisce il documento strategico di riferimento per il settore socio-sanitario e fissa l’ordine di priorità degli interventi per fornire risposte adeguate alle varie esigenze della popolazione nei seguenti settori: case per anziani, servizi che erogano assistenza e cura a domicilio, servizi di appoggio e aiuti diretti finalizzati al mantenimento a domicilio.
Die Umsetzung der Inkassohilfeverordnung im Kanton Luzern erfordert eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Organisation der Alimentenhilfen (Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung). Die Gemeinden sollen weiterhin für die Alimentenhilfen zuständig sein, wobei diese aber von einer Fachstelle gemäss Inkassohilfeverordnung erbracht werden müssen.
Eine im Kantonsrat erheblich erklärte Motion verlangt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Anzeige von Betreibungs- und Konkursdelikten durch die Betreibungs- und Konkursbeamtinnen und -beamten. Vorgesehen ist eine Bestimmung, welche die Betreibungs- und Konkursbeamtinnen und -beamte berechtigt, aber nicht verpflichtet, Strafanzeige zu erheben, wenn sie bei ihrer Tätigkeit konkrete Anhaltspunkte für strafbare Handlungen feststellen.