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Baden Regio beantragt zusammen mit der Gemeinde Würenlos auf Ersuchen der DEREBA AG die Festsetzung des Standorts «Steindler» als Deponie des Typs A im Richtplan (Kapitel A 2.1).
Nach der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung entscheidet der Regierungsrat über den Antrag an den Grossen Rat. Nach dem Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens in der Nutzungsplanung und im Baubewilligungsverfahren.
Die Verordnung über die Anstellung der Lehrenden an den Volksschulen (Anstellungsverordnung Volksschule; bGS 412.21) regelt die Anstellungsbedingungen der Lehrenden an den Volksschulen Appenzell Ausserrhoden. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. August 2009 haben sich die Voraussetzungen verändert. Von verschiedensten Seiten und Stellen (Kinder, Erziehungsberechtigten, Schulleitung, etc.) werden immer komplexere Ansprüche und Anforderungen an die Lehrpersonen herangetragen.
Seit 2017 steigt in der Schweiz insgesamt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule an; diese Entwicklung wird voraussichtlich während mindestens zehn Jahren anhalten. Ausgehend von der demografischen Entwicklung wird für den Kanton Appenzell Ausserrhoden eine jährliche Zunahme von zirka 80 Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bis 2024 prognostiziert.
Dies wird Konsequenzen für den Bedarf an Ressourcen und Personal haben; der Bedarf an Lehrpersonen wird steigen (vgl. u.a. Bericht des Bundesrates vom 30. Januar 2019 zur demografischen Entwicklung und Auswirkung auf den gesamten Bildungsbereich, Ziffer 3.2.1; Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Bildungsbericht Schweiz 2018, S. 33). Für die qualitativ gute Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags und die Vermittlung bedarfsgerechter Bildung braucht es stufengerecht ausgebildete Lehrpersonen.
Die Schweizergardisten leisten im Staat Vatikanstadt einen Polizeidienst zugunsten eines fremden und souveränen Staates. Sie bezahlen während ihrer Dienstzeit im Vatikan eine Wehrpflichtersatzabgabe. Mit dieser Vorlage soll im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe eine Ausnahmebestimmung geschaffen werden: Neu sollen die Schweizergardisten während ihrer Dienstzeit von der Ersatzabgabe befreit werden.
Die Vorlage umfasst die Förderung umweltfreundlicher Technologien, die Regulierung des automatisierten Fahrens, die Verbesserung der Verkehrssicherheit von E-Bikes und die Umsetzung verschiedener parlamentarischer Vorstösse.
Um die Schweizer Zuckerproduktion zu stützen, sollen zwei Artikel des Landwirtschaftsgesetzes angepasst werden: Einerseits soll der heute auf Verordnungsstufe geregelte temporäre Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker auf Gesetzesstufe verankert werden, andererseits sollen ökologisch angebaute Zuckerrüben stärker gefördert werden als bisher. Dabei will eine knappe Mehrheit der Kommission den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis angebaut werden, auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr kürzen und dafür für biologisch angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 700 Franken und für ohne Fungizide und Insektizide angebaute Zuckerrüben einen solchen von 500 Franken pro Hektare und Jahr vorsehen. Die Minderheit will hingegen den aktuellen Beitrag von 2100 Franken pro Jahr Hektare und Jahr beibehalten und für nach den Richtlinien des Biolandbaus oder der integrierten Produktion erzeugte Zuckerrüben 200 Franken zusätzlich ausrichten.
Sollen Jugendliche im Kanton Bern schon mit 16 Jahren stimmen und wählen können? Der Regierungsrat stellt diese Frage im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion. Er erfüllt damit einen Auftrag des Grossen Rates. Eine Senkung des Stimmrechtsalters soll dazu beitragen, dass junge Menschen ihre politischen Rechte besser nutzen.
Am 27. November 2019 hat der Verein Klimaschutz Schweiz die überparteiliche Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht. Diese ist mit 113'125 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen. Der Bundesrat hat am 3. April 2020 beschlossen, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der direkte Gegenentwurf, den der Bundesrat in einer Vernehmlassung zur Diskussion stellt, soll ebenfalls ein Netto-Null Ziel bis 2050 beinhalten, aber abweichend von der Volksinitiative fossile Energien nicht verbieten und offenlassen, ob die CO2-Emissionen durch Senken im In- oder Ausland zu neutralisieren sind.
Im Kanton Basel-Stadt werden Personenwagen seit der Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, nach ökologischeren Bemessungsgrundlagen besteuert. Im Ratschlag Gesamtkonzept Elektromobilität vom 2. Juli 2019 hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt zu prüfen, ob die Bemessung der Motorfahrzeugsteuer für Lieferwagen mit der Komponente CO2-Emissionen erweitert werden kann. Gleichzeitig kündigte er an, dass auch elektrisch betriebene Lieferwagen künftig steuerlich privilegiert werden sollen.
In Umsetzung der Mo. 09.3392 sollen mit der Revision des Bauvertragsrechts die Rechte der Bauherren gestärkt werden.
Das Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Es wurde seither mehreren Teilrevisionen unterzogen, die sich in der Regel auf einzelne Änderungen beschränkten. Die letzte Änderung trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie umfasste die Koordination der Wahlen und Amtsantritte verschiedener Organe.
Die Gemeinden sind für einen gewichtigen Teil des Vollzugs des GPR zuständig. Ihre Interessenverbände meldeten in den letzten Jahren Anpassungsbedarf für verschiedene Gesetzesbestimmungen. Die Direktion der Justiz und des Innern nahm dies zum Anlass, den Anpassungsbedarf auch aus kantonaler Sicht zu erheben.
Ursprünglich sollte die Überprüfung und Umsetzung des Anpassungsbedarfs von Kanton und Gemeinden in drei Etappen erfolgen. Nachdem die zeitlich dringliche Koordination der Wahlen und Amtsantritte verschiedener Organe in Kraft getreten ist und die Arbeiten zur flächendeckenden Einführung von E-Voting bis auf weiteres eingestellt sind, ist die ursprünglich vorgesehene Etappierung hinfällig geworden. Der in den letzten Jahren festgestellte Anpassungsbedarf soll deshalb im Rahmen der vorliegenden Revision gesamthaft behandelt werden.
Der Regierungsrat hat das Landammannamt beauftragt, zur Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren auf Kantons- und Gemeindeebene eine Vernehmlassung durchzuführen.
Die Vorlage geht auf die Motion von Landrat Viktor Nager, Schattdorf, zur «Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab dem erfüllten 16. Altersjahr» zurück, die der Landrat am 18. Mai 2020 mit 40:15 Stimmen (1 Enthaltung) erheblich erklärt hat. Jugendliche ab 16 Jahren sollen das Recht erhalten, abzustimmen und zu wählen. Die Wahl in ein politisches Amt hingegen soll weiterhin erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit möglich sein.
Der Vernehmlassungsentwurf umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Uri sowie eine Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG).
Die Gemeinden sind von der Vorlage insoweit unmittelbar betroffen, als sich ihr Stimmrecht der Gemeinden nach demjenigen des Kantons richtet. Zudem entsteht den Gemeinden für die gesonderte Erstellung der Stimmrechtsausweise, den Versand des zusätzlichen Stimmmaterials und für die Ermittlung der zusätzlichen Stimmen ein Mehraufwand. Allerdings hat die Vorlage keine bedeutenden finanziellen Auswirkungen. Durch die Erhöhung der Zahl der Stimmberechtigten werden sich für Kanton und Gemeinden in Zukunft zusätzliche Kosten in der Grössenordnung von mutmasslich rund 1'000 Franken pro Abstimmung ergeben. Zudem hat die Vorlage keine personellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden. Der zusätzliche administrative Aufwand dürfte aufgrund der geringen Zunahme (plus 2 Prozent bzw. 530 Stimmberechtigte) mit gleich viel Personal wie bisher bewältigt werden können.
Der Bundesrat hat das EDI am 12. August 2020 beauftragt, zu seinem Vorschlag für einen direkten Gegenentwurf zur «Massentierhaltungsinitiative» ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieser will in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass alle Tiere während ihres Lebens tiergerecht gehalten werden. Um das zu bekräftigen, sollen der Schutz des «Wohlergehens» und für Nutztiere die Elemente «tierfreundliche Unterbringung» und «regelmässiger Auslauf» sowie «schonende Schlachtung» in die Verfassung aufgenommen werden.
Das geltende Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) ist mit Bestimmungen zur Kostendämpfung zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu ergänzen. Im Fokus stehen die Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die Arzneimittel und weitere Massnahmen zur Kostendämpfung.
Bau- und Unterhaltsbetriebe sollen für Arbeiten im Bereich von bestehenden Nationalstrassen in die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) aufgenommen und für bestimmte Arbeiten von der Bewilligungspflicht für Nachtarbeit befreit werden.
Der Kantonsrat behandelte in der Junisession 2020 die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere». Er lehnte die Initiative ab, beauftragte die Regierung aber, einen Gegenvorschlag zu erarbeiten. Das Volkswirtschaftsdepartement hat den Gegenvorschlag in Form eines IV. Nachtrags zum Jagdgesetz ausgearbeitet.
Die Covid-19-Härtefallverordnung legt die Mindestvoraussetzungen fest, die kantonale Härtefallregelungen erfüllen müssen, damit sich der Bund an deren Finanzierung beteiligt. Mögliche Härtefallmassnahmen sind Bürgschaften und Garantien, Darlehen und/oder à-fonds-perdu-Beiträge.