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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zu den Revisionen der Energieverordnung (EnV), der Energieförderungsverordnung EnFV), der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) sowie der Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Mit dem neuen Gesetz über Pilotprojekte bei Digitalisierungsvorhaben soll im Kanton Zug die Möglichkeit geschaffen werden, in der öffentlichen Verwaltung einen zeitlich beschränkten und auf gesetzesvertretenden Verordnungen basierenden Testbetrieb durchzuführen, bevor die definitive Rechtsgrundlage für das Vorhaben geschaffen wird. Den ersten Einsatz eines solchen Pilotprojekts plant der Regierungsrat im Bereich des Datenaustauschs unter den Gemeinden.
Die Vorlage hat drei Schwerpunkte: Erstens soll das kantonalen Ausführungsrechts zur Festlegung des Gewässerraums nach Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes des Bundes (GSchG; SR 814.20) geschaffen werden. Zweitens regelt der Erlass die kantonalen Vollzugsbestimmungen zur Revitalisierungspflicht von Fliessgewässern nach Art. 38a GSchG. Drittens werden die Bestimmungen über den Hochwasserschutz aktualisiert sowie fehlende Bestimmungen über den Schutz vor Massenbewegungsgefahren und Lawinen geschaffen.
Zu diesem Zweck sind das Baugesetz, das Wasserbaugesetz, das Umwelt- und Gewässerschutzgesetz sowie das kantonale Waldgesetz anzupassen. In diesem Zuge kann die vorläufige Verordnung über die Einführung des Gewässerraums vom 18. September 2012 aufgehoben werden.
Die Vorlage berücksichtigt die Klimastrategie des Regierungsrates vom 20. Oktober 2020 und ist auf die laufende Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wasserbau (WBG; SR 721.100) abgestimmt (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 10. März 2023).
Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zum Entwurf einer Verordnung über den Betrieb eines Identitätsverwaltungssystems und eines Service-Portals ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit einem Identitätsverwaltungssystem in deinem Internetportal für elektronische Behörden-Dienstleistungen wollen der Kanton Luzern und die Gemeinden einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung machen.
Die beiden Informatikmittel sollen bereits vor Inkrafttreten einer formell-gesetzlichen Grundlage schrittweise umgesetzt werden, im Rahmen einer Testphase von höchstens fünfjähriger Dauer. Während der Testphase kann die Bevölkerung das Identitätsverwaltungssystem und das Service-Portal bereits nutzen, um rund um die Uhr auf einem sicheren Kanal mit der Verwaltung in Kontakt zu treten und elektronische Dienstleistungen zu beziehen.
Von den Veränderungen des Projekts «Anstellungsbedingungen» sind die Mitarbeitenden der PH Zug mitbetroffen. Abweichungen vom kantonalen Personalrecht sind und bleiben jedoch notwendig, um den hochschulspezifischen Verhältnissen Rechnung zu tragen.
Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, für die PH Zug ein eigenes Revisionsprojekt durchzuführen. Die zwingend vorzunehmenden personalrechtlichen Bestimmungen bieten die Gelegenheit, weitere fällige Anpassungen vorzunehmen.
In der Volksabstimmung vom 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Das Bundesparlament hat am 16. Dezember 2022 daraufhin das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und drei zugehörige Bundesbeschlüsse verabschiedet. Mit diesem Bundesgesetz soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»).
Le Gouvernement met en consultation publique jusqu’au 2 juillet 2023 le projet d’une nouvelle fiche du plan directeur cantonal consacrée à l’accueil de la commune de Moutier. La fiche doit permettre aux procédures d’aménagement du territoire de se poursuivre normalement dans le contexte du transfert de la commune. Elle définit la place de Moutier dans la stratégie territoriale jurassienne et offre des bases en vue de la révision du plan d'aménagement local.
Im Kanton Luzern ist die Ausrichtung von Sozial- und Nothilfe im Sozialhilfegesetz (SHG; SRL Nr. 892) normiert. Das Nähere zur Sozial- und Nothilfe für Personen aus dem Asylbereich regelt der Regierungsrat in der Kantonalen Asylverordnung. Die vorliegende Änderung dieser Verordnung betrifft insbesondere den Umfang der Asylsozialhilfe und -nothilfe sowie die Bestimmungen betreffend die Unterbringung.
Zusätzlich gilt es, die Personen aus dem Asylbereich im Einklang mit den bundesrechtlichen Bestimmungen klarer zu definieren. Auch soll ein Einkommensfreibetrag für erwerbstätige Personen aus dem Asylbereich eingeführt sowie die Bestimmungen zur Motivations- und Integrationszulage und zu den situationsbedingten Leistungen angepasst werden.
Rund 500 Meter nördlich der Zofinger Altstadt und genau auf der Gemeindegrenze zwischen Oftringen und Zofingen queren die SBB-Gleise der Nationalbahn die K104 à Niveau. Der bestehende Bahnübergang ist mit Schranken gesichert. Bei Zugsdurchfahrt und damit geschlossenen Schranken wird der Verkehr auf der K104 (öffentliche Busse, motorisierter Individualverkehr sowie Fuss- und Veloverkehr) zurückgestaut.
Dies führt zu negativen Auswirkungen auf Verkehr, Siedlung und Umwelt. Mit der geplanten Sanierung des Niveauübergangs, namentlich dem Bau einer Unterführung der K104 unter den SBB-Gleisen hindurch, soll Abhilfe geschaffen werden. Das Vorhaben ist aktuell im Richtplan als Zwischenergebnis eingetragen und soll nun festgesetzt werden.
Nach der öffentlichen Anhörung, Mitwirkung und Vernehmlassung wird dem Regierungsrat der Antrag an den Grossen Rat zur Festsetzung der Niveauübergangssanierung K104 - Nationalbahn Zofingen / Oftringen unterbreitet.
Zum Zweck der Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen soll im Kanton Luzern ein Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita) eingeführt werden. Der Vernehmlassungsentwurf sieht insbesondere einen Mindestlohn und eine zeitliche Befristung der Praktika vor.
Betagten- und Pflegeheime sind vermehrt mit speziellen Pflegefällen konfrontiert. Zum Beispiel Betagte mit einer psychischen Grunderkrankung, die herausfordernde Verhaltensweisen zeigen oder Menschen, die komplexe Pflegeleistungen benötigen.
Aktuell bestehen im Kanton St.Gallen Angebots- und Finanzierungslücken für diese Fälle der «spezialisierten Langzeitpflege». Die Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf erarbeitet, um diese Lücken zu schliessen.
Nach Jahren starken Wachstums stossen die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) Brugg sowie die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) Aarau an die Grenzen ihrer räumlichen Infrastruktur. Die in die Jahre gekommenen Gebäude bedürfen einer Instandsetzung und Anmietungen sind nach Möglichkeit durch Gebäude im Eigentum des Kantons abzulösen. Gleichzeitig wird dem Gesundheits- und Sozialbereich ein weiterhin starkes Wachstum prognostiziert, der auch eine erhöhte Ausbildungsleistung erfordert. Vor diesem Hintergrund wird mit dem vorliegenden Anhörungsbericht aufgezeigt, wie die Entwicklung von BFGS und HFGS in den kommenden 25 Jahren aussehen soll.
Das Bildungsangebot der beiden Schulen wird grundsätzlich beibehalten. Ein Vergleich verschiedener Trägerschaftsmodelle zeigt, dass sowohl für die BFGS wie für die HFGS die kantonale Trägerschaft beizubehalten ist. Die BFGS soll aufgrund der prognostizierten Grösse auf zwei Standorte verteilt werden, während die HFGS nach Möglichkeit mit weiteren Partnern aus dem Bildungsbereich im Gesundheits- und Sozialwesen auf einem kleineren Campus angesiedelt werden soll. Diese Schlussfolgerungen werden in Form von strategischen Leitsätzen zusammengefasst, welche dem Grossen Rat im Anschluss an die Anhörung im Rahmen eines Planungsberichts zur Genehmigung unterbreitet werden sollen.
Mit der Vorlage soll das Instrumentarium zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors ergänzt werden. Mit dem Public Liquidity Backstop könnten Bund und Schweizerische Nationalbank die Liquidität einer systemrelevanten Bank stärken, wenn dies für die Sanierung oder Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit erforderlich ist. Die Vorlage umfasst den Auftrag des Bundesrates vom 11. März 2022 sowie die gesetzliche Umsetzung der Verordnung vom 16. März 2023, weshalb die Vernehmlassungsfrist auf rund einen Monat verkürzt wird.
Mit der Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes soll die Kostentragung zur Finanzierung der Jodtabletten-Verteilkampagnen für den Fall eines nuklearen Ereignisses geregelt werden, wobei hinsichtlich der Kostenüberwälzung an die Schweizerischen Kernkraftwerke auch das Kernenergiegesetz ergänzt werden soll. Daneben nimmt der Erlassentwurf ebenfalls Bestimmungen betreffend die Kostenregelung für die Überwachung radioaktiver Immissionen, für Sanierungsmassnahmen von Standorten und Liegenschaften, die mit Radioaktivität kontaminiert sind, sowie für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen auf. Zusätzlich werden notwendige Änderungen bei den Strafbestimmungen vorgenommen und die erforderlichen Rechtsgrundlagen im Datenschutz geschaffen. Die Grundzüge der Strahlenschutzreglementierung bleiben unverändert.
Am 1. Oktober 2021 hat das Parlament eine Änderung des Asylgesetzes verabschiedet, wonach asylsuchende Personen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht im Asylverfahren verpflichtet werden können, Personendaten auf elektronischen Datenträgern durch das Staatssekretariat für Migration auswerten zu lassen, wenn ihre Identität, die Nationalität oder der Reiseweg nicht auf andere Weise festgestellt werden kann. Zur Umsetzung dieser Gesetzesänderung sind Anpassungen in der Asylverordnung 3 sowie in einer weiteren Verordnung des Migrationsbereichs erforderlich.
Die geplanten Änderungen des FIFG betreffen vor allem das CERN. Mit der Vorlage wird im FIFG ein neuer Abschnitt 6a (Art. 31a–31m) eingeführt, der die Gesetzesgrundlage schafft für einen Sachplan des Bundes und für das Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen, die eine räumliche Entwicklung des CERN mit sich bringen oder für dieses von strategischer Bedeutung sind. Der Bund soll mit einer Befugnis ausgestattet werden, die bisher ausschliesslich dem Kanton Genf zukam. Damit soll eine bessere Planungssicherheit für die Projekte des CERN gewährleistet und die Verfahren im Zusammenhang mit entsprechenden Bauten sollen vereinfacht, koordiniert und beschleunigt werden, damit sie die künftige Entwicklung der Organisation nicht bremsen.