Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
12. Juli 2022 - 28. Oktober 2022

Teilrevision Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) (Teilrevision) / Konzeptvernehmlassung

Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Bestimmungen zum Kindes- und Erwachsenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) und des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) liess die Direktion der Justiz und des Innern (JI) das EG KESR evaluieren, um eine Grundlage für allfällige Verbesserungen der Gesetzgebung zu schaffen. Die Evaluation ergab, dass das EG KESR ein zweckmässiges Instrument ist. Allerdings zeigte sich auch in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf.

In Arbeitsgruppen wurden mit den von den Regelungen Betroffene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Die Ergebnisse wurden bewertet und dem Projektausschuss vorgelegt.