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Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 (Vernehmlassung). Mit Schreiben vom 27. Mai 2013 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) den Kantonsregierungen die Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 (Diplomanerkennungsvereinbarung, IKV) zur Vernehmlassung unterbreitet. Die IKV regelt die gesamtschweizerische Anerkennung kantonaler und ausländischer Abschlüsse.
Die geplanten Änderungen der IKV betreffen folgende Bereiche: – Die geltende Rechtsgrundlage über das Register der Gesundheitsfachpersonen (Art. 12ter) soll ergänzt werden, damit Registergebühren erhoben werden können und ein Online-Abrufverfahren eingeführt werden kann. – Zudem sind aufgrund des Bundesgesetzes über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in den reglementierten Berufen (BGMD) Nachführungen notwendig.