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Das Bundesgesetz über die Weiterbildung vom 20. Juni 2014 (WeBiG) fördert und koordiniert den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener. Bund und Kantone haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Durchführung von Angeboten zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen sicherzustellen.
Der Kanton Zürich passt deshalb sein bestehendes Regelwerk an und ändert das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG). Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung und zum Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener sollen auch als Grundlage für das zu entwickelnde «Programm Grundkompetenzen» dienen, das vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) mitfanziert wird.
Von mangelnden Grundkompetenzen sind rund 15% der gesamten Bevölkerung betroffen. Im Kanton Zürich sind es rund 140 000 erwachsene Personen, die nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen oder die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zielführend einsetzen können.