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Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens ist die Anpassung der Kriterien für die Bewilligungsverweigerung im Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollgesetz, GKG). Der Bundesrat hat bei bestimmten Gütern keine Möglichkeit, eine Ausfuhrbewilligung zu verweigern. Zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen soll ihm nun rechtlich eine entsprechende Handhabe zugestanden werden.