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Die Kommission hat die vom Regierungsrat im Bericht und Antrag zur 2. Lesung wiedergegebene Erläuterung zur Einbettung des Regierungscontrollings zur Kenntnis genommen. Insbesondere kann sie nachvollziehen, dass es sich beim Controlling um eine Führungsaufgabe handelt, welche sich bereits aus Art. 31 und 32 OrG ergibt.
Weiter nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass die Entwicklung eines modernen Controlling bereits in der Planung ist, auch wenn zum heutigen Zeitpunkt nur Zielvorstellungen und keine definitiven Ergebnisse über das künftige Regierungscontrolling vorgelegt werden können. Mit Blick auf die Entwicklungen im Bereich Controlling in anderen Kantonen ist es für die Kommission nachvollziehbar, dass die Etablierung eines integrierten Regierungscontrollings mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.
So sind diverse Konzepte zu erarbeiten und aufeinander abzustimmen. In einzelnen Fragen werden zudem Gesetzesanpassungen notwendig werden.