Abgeschlossen
4. Juli 2013 - 20. September 2013

Entlastungsprogramm 2015

Am 24. Februar 2014 hat der Kantonsrat das Entlastungsprogramm 2015 mit dem Entwurf für ein Gesetz über die Entlastung des Staatshaushalts in erster Lesung verabschiedet. Der Kantonsrat hat dem neuen Gesetz über die Entlastung des Staatshaushaltes mit zwei Änderungen mit 48 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die erste Ergänzung betrifft den Kantonsbeitrag für die Lernenden (Art. 45 des Gesetzes über Schule und Bildung).

In diesem Punkt ist der Kantonsrat dem Antrag der PK gefolgt. Die zweite Änderung betrifft die Finanzierung der Massnahmen für Sonderschulung. Hier wurde der Antrag von Kantonsrat Erwin Ganz angenommen (Art. 46a des Gesetzes über Schule und Bildung).

In der Zwischenzeit ist das Gesetz über die Entlastung des Staatshaushaltes der Volksdiskussion unterstellt worden. Es sind mehrere Beiträge von Einzelpersonen wie auch von Interessensgruppierungen eingegangen. Der Regierungsrat stellt gegenüber dem Ergebnis der ersten Lesung zwei neue Änderungsanträge. Einerseits beantragt der Regierungsrat die paritätische Finanzierung der Sonderschulmassnahmen und andererseits soll der Pendlerabzug bei den Steuern begrenzt werden.