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Die Schuldienste erbringen unterstützende Dienstleistungen zugunsten von Schülerinnen und Schülern ausserhalb des Unterrichts, aber auch von Lehrpersonen, Schulleitungen sowie anderen Personengruppen.
Die Schuldienste sind im Schulgesetz sowie im Dekret und in der Verordnung über die Schuldienste geregelt. Dazu gehören der kinder- und jugendpsychiatrische Dienst, der Schulpsychologische Dienst, die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, die Schulsozialarbeit, der Schularzt und die Schulzahnpflege. Ausserdem enthalten die rechtlichen Grundlagen Regelungen zur Bereitstellung der Lehrmittel und zur Führung von Mediotheken beziehungsweise Schulbibliotheken.
Die bestehenden Erlasse genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Im Rahmen der vorgesehenen Teilrevision des Schulgesetzes sollen die Erlasse darum inhaltlich angepasst werden. Als konkrete Massnahmen werden unter anderem die Regelung kinder- und jugendpsychiatrischer Dienstleistungen zugunsten der Schulen, das Zusammenführen der schul- und jugendpsychologischen Beratung an der Sekundarstufe II mit dem Schulpsychologischen Dienst der Volksschule, die Einführung eines Gutscheinsystems für die obligatorischen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen während der Volksschule oder die Vorverlegung der Schulzahnprophylaxe auf den Kindergarten vorgeschlagen.