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Mit dem kantonalen Richtplan werden die auf den Raum wirksamen Tätigkeiten der Bevölkerung, des Staats und der Wirtschaft aufeinander abgestimmt und langfristig gesteuert. Mit der Anpassung oder Nicht-Anpassung des Richtplans wird ein grundsätzlicher Entscheid gefällt. Die Konkretisierung erfolgt stufengerecht, im vorliegenden Fall bei der Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung.
Gemäss der kantonalen Erhebung zum Stand der Erschliessung sind in Baden die Wohn- und Mischzonen zu 96 % überbaut. Auf die kantonale Bevölkerungsprognose für 2035 bezogen, entsteht in Baden ein Nachfrageüberschuss von mehr als 2'000 Personen. Aus kantonaler Sicht ist es von grosser Bedeutung, entsprechend den Vorgaben des Raumkonzepts Aargau in diesem urbanen, gut erschlossenen Raum über ein genügendes Angebot zu verfügen.