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Procédures simplifiées, efficience, sécurité de planification et responsabilités claires de la Confédération et des cantons dans le domaine des transports publics régionaux
L'avant-projet de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national (CSSS-N) constitue un contre-projet indirect à l'initiative populaire «Pour des soins infirmiers forts (initiative sur les soins infirmiers)». Il prévoit que les cantons doivent prescrire aux hôpitaux, aux établissements médico-sociaux et aux organismes d'aide et de soins à domicile (Spitex) le nombre de places de formation que ceux-ci doivent mettre à la disposition des étudiants des écoles supérieures spécialisées et des hautes écoles spécialisées dans le domaine des soins infirmiers. En contrepartie, la Confédération et les cantons doivent participer aux coûts non couverts des formations proposées par ces fournisseurs de prestations et améliorer les salaires versés aux étudiants précités pendant leur formation. Par ailleurs, les infirmiers doivent notamment pouvoir fournir, à la charge de l'assurance de base, des prestations relevant des soins de base sans qu'une prescription médicale soit nécessaire.
Der im Jahr 2013 vom Grossen Rat bewilligte Kredit für die vierte Etappe des Naturschutzprogramms Wald läuft per Ende 2019 aus. Das Programm war auch in der vierten Etappe erfolgreich. Die formulierten Leistungsziele wurden mehrheitlich erreicht. Die positiven Wirkungen des Programms auf die Artenvielfalt lassen sich belegen.
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern bei der Sicherung und Pflege der Naturwerte ist einer der Schlüsselfaktoren dieses Erfolgs. Darauf soll auch zukünftig gebaut werden. In der fünften Etappe des Naturschutzprogramms Wald 2020–2025 sollen die 1996 festgelegten Ziele für Naturwaldreservate, Altholzinseln, Spezialreservate, strukturreiche Waldränder und Eichenwaldreservate weiter umgesetzt werden.
Im Hinblick auf eine optimale Vernetzung der Lebensräume (ökologische Infrastruktur) wird der Zielwert für die aufgewerteten Waldränder auf 400 km erhöht. Zusätzliche, kleinflächige Elemente sollen die Vernetzungswirkung erhöhen. Ab 2026 wird der Fokus beim Unterhalt dieses wertvollen Netzes von Naturvorranggebieten im Wald liegen.
Dem Grossen Rat wird der Zwischenbericht 2019 zur vierten Etappe des Naturschutzprogramms Wald unterbreitet und die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von brutto 8,79 Millionen Franken für die Etappe 2020–2025 beantragt. Gemäss § 66 der Verfassung des Kantons Aargau ist zu Vorlagen, die einer obligatorischen oder fakultativen Volksabstimmung unterliegen, eine Anhörung durchzuführen
Am 18. Dezember 2018 wurde die überarbeitete E-Government-Strategie des Kantons Solothurn beschlossen. Diese dient als Grundlage für die Umsetzung von E-Government-Infrastrukturen und E-Government-Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die öffentliche Hand (Bund, andere Kantone, Gemeinden).
Künftig soll den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand ein vielfältiges Angebot an elektronischen Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Die wichtigsten Amtsgeschäfte zwischen Privatpersonen oder Unternehmen einerseits sowie Verwaltungsbehörden und Gerichten andererseits sollen elektronisch abgewickelt werden können.
Auch der kantonsinterne Geschäftsverkehr und der Amtsverkehr zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden soll elektronisch erfolgen. Für die Abwicklung der Geschäfte in elektronischer Form baut der Kanton eine elektronische Plattform, das kantonale Behördenportal, auf. Mit dem vorliegenden Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die Organisation, den Betrieb und die Nutzung dieses Portals geschaffen und die Grundsätze von weiteren kantonalen E-Government-Lösungen gesetzlich verankert.
Der NOK-Gründungsvertrag aus dem Jahr 1914 ist nur noch beschränkt umsetzbar. Mit einem zeitgemässen Vertragswerk wollen die Eigentümer (Kantone und Kantonswerke) die Axpo Holding AG in einem dynamischen Umfeld stärken. Im Kanton Aargau ist zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes nötig.
En vertu de la nouvelle loi, tous les ménages recevront un montant forfaitaire pour la TVA indûment encaissée par la Confédération sur les redevances de réception de radio et de télévision.
In den Jahren 2000 bis 2002 erstellte die Migros Aare eine Studie für einen Golfplatz in direkter Nachbarschaft zum Reusspark in Gnadenthal. Das Projekt scheiterte damals unter anderem am Widerstand von Schutzorganisationen und sowie den besseren Aussichten zur Umsetzung eines Golf-projekts in Mägenwil Wohlenschwil, wo die Errichtung einer öffentlichen Golfanlage mit einem 92 von 8 Loch-Platz und einer 6 Loch-Kurzbahn auf einer Fläche von insgesamt ca. 40 ha vorgesehen war.
Im Januar 2015 wurde dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eine Vorstudie zu einer ersten Beurteilung eingereicht. In Folge wurde das Projekt durch die Initianten detaillierter ausgearbeitet und weiterentwickelte Projektstände dem BVU zur Beurteilung eingereicht. Im Ergebnis liegt für das Vorhaben ein ausgereiftes und widerspruchfreies Dossier für die Vernehmlassung und Anhörung-/Mitwirkung vor.
Der im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) vorgegebene Selbstfinanzierungsgrad bei den Investitionen kann über die nächsten Jahre nicht erreicht werden. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Anpassung von Art. 34 Abs. 3 FHG vor. Neu sollen die Investitionen zu 100 Prozent selbstfinanziert sein, falls die Nettoverschuldung 80 Prozent des Fiskalertrages übersteigen würde. Damit wird eine Fremdfinanzierung ermöglicht, welche es dem Kanton erlaubt, auch in den nächsten Jahren seine notwendigen Investitionen zu tätigen.
Die Regierung gibt die Totalrevision des Normalarbeitsvertrags für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis zur Anhörung frei. Der Anlass für die Revision besteht in der Arbeitssituation von sogenannten „Care-Migrantinnen“ oder „Live-ins“ aus osteuropäischen Ländern, welche für betagte Personen hauswirtschaftliche Leistungen erbringen und dafür oft während 24 Stunden am Tag verfügbar sind.
Der Landsgemeinde 2019 wurde das Geschäft der Neufassung der Justizaufsicht im Kanton zur Abstimmung unterbreitet. Die Vorlage bestand aus drei Teilen, der Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG, GS 173.000), des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO, GS 312.000) und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO, GS 314.000). Alle drei Vorlagen wurden von der Landsgemeinde mit grossem Mehr angenommen.
Im Nachgang dazu ist die Neufassung auch auf der Verordnungsstufe umzusetzen. Es sind Änderungen im Geschäftsreglement des Grossen Rates sowie in der Verordnung über die Anstellung des Bezirksgerichtspräsidenten notwendig. Die beiden Grossratsbeschlüsse werden zusammen mit der dazugehörigen Botschaft einer breiten Vernehmlassung unterzogen.
Die Landsgemeinde 2019 hat den Kredit für den Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes genehmigt. In diesem Gebäude ist die gemeinsame Platzierung der Kantons- und der Volksbibliothek als ein zentrales Bibliotheksangebot für den inneren Landesteil geplant. Die Bibliothek soll unter der Führung des Kantons betrieben werden.
Im Hinblick auf diese Zusammenführung wurde eine Vorlage für ein neues Bibliotheksgesetz erarbeitet. Dieses enthält unter anderem eine Regelung der Organisation und Finanzierung der neuen Bibliothek. Der Kanton soll die Kosten der Kantonsbibliothek sowie die halben Kosten der Volksbibliothek übernehmen. Die restliche Hälfte der Volksbibliothekskosten soll durch die Schulgemeinden und die Bezirke des inneren Landesteils getragen werden.
L'Approvisionnement économique du pays a examiné s'il fallait ou non maintenir le stockage obligatoire du café. Il a finalement décidé que le café n'était pas vital. Il n'est donc plus nécessaire d'avoir des réserves obligatoires de café.
Pour le stockage obligatoire du riz, il faut trouver une solution compatible tant avec les conditions suisses qu'avec les exigences internationales. La Suisse est tenue de rendre le stockage obligatoire conforme au droit international, et notamment de respecter les dispositions de l'OMC sur les droits de douane. Les modifications de l'ordonnance sur le stockage du riz ont aussi intégré cette exigence.
Dans le cadre de la loi fédérale relative à la réforme fiscale et au financement de l'AVS (RFFA), le Parlement a notamment décidé d'introduire une déduction pour autofinancement. Le Conseil fédéral doit édicter les dispositions d'exécution nécessaires. Par ailleurs, les ordonnances du Conseil fédéral et du Département fédéral des finances relatives à l'imputation forfaitaire d'impôt (désormais: ordonnances relatives à l'imputation d'impôts étrangers prélevés à la source) doivent être adaptées en raison de la RFFA.
Mit der Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes soll die Regierung ermächtigt werden, in Zukunft Gebäudeschäden infolge von Naturgefahren, die derzeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, ganz oder teilweise dem Versicherungsschutz zu unterstellen.
Der Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV) hat per 1. April 2019 Schäden aufgrund permanenter Rutschungen für rückversicherbar erklärt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der vorliegenden Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes soll es der Regierung ermöglicht werden, auf derartige Änderungen rasch reagieren zu können. Sie soll unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Kriterien für die Schadenübernahme Gefahren dem Versicherungsschutz unterstellen können.
Die fünfte Teilrevision des Zuger Steuergesetzes trat auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Seitdem haben die Steuererlasse des Bundes diverse verbindliche Änderungen erfahren, die ins kantonale Steuerrecht überführt werden müssen.
Mit der noch laufenden sechsten Teilrevision per 1. Januar 2020 soll namentlich das Bundesgesetz über die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung (STAF bzw. SV 17) ins kantonale Steuerrecht überführt werden. Das ursprünglich ebenfalls per 1. Januar 2020 vorgesehene Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurde durch den Bundesrat auf den 1. Januar 2021 verschoben.
Infolgedessen soll es im Rahmen einer weiteren, siebten Teilrevision kantonal umgesetzt werden. Es führt zur Verminderung von Ungleichbehandlungen zwischen ordentlich besteuerten und quellenbesteuerten Personen und trägt der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu sogenannt «quasi-ansässigen» Personen Rechnung. In diesem Kontext wird ebenfalls die langjährige Praxis von Bund und Kantonen bezüglich der Besteuerung von ausländischen Seeleuten auf Hochseeschiffen gesetzlich nachgeführt.
Nach der Annahme des Bundesgesetzes über Geldspiele durch das Stimmvolk müssen die sich daraus ergebenden steuerrechtlichen Änderungen kantonal umgesetzt werden. Dies führt zu einer Ausdehnung der Steuerfreiheit auf Spielgewinnen sowie zu höheren Steuerfreibeträgen auf Gewinnen aus Grossspielen wie z. B. interkantonalen Lotterien.
La modification de l'ordonnance prévoit des allégements pour les petites banques particulièrement liquides et bien capitalisées, un relèvement des pondérations-risque pour les hypothèques destinées à financer des objets de rendement ainsi que des exigences de fonds propres pour les maisons mères des deux grandes banques suisses.
La valeur locative et les déductions concernant les frais d'acquisition du revenu sont abolies aux niveaux fédéral et cantonal pour les logements occupés par leurs propriétaires; elles restent toutefois applicables aux résidences secondaires à usage personnel. Les frais d'acquisition du revenu restent déductibles en ce qui concerne les immeubles loués ou affermés. Les déductions portant sur les investissements destinés à économiser l'énergie et à ménager l'environnement, ainsi que sur les frais occasionnés par des travaux de restauration de monuments historiques et sur les frais de démolition sont supprimés de façon générale au niveau fédéral; en revanche, les cantons qui le souhaitent peuvent maintenir ces déductions. En ce qui concerne la déductibilité des intérêts passifs privés, elle sera clairement restreinte: cinq options sont proposées dans ce sens. Enfin, le projet de loi permet d'introduire une déduction pour les primo-accédants.
La nouvelle loi sur le transport souterrain de marchandises a pour but de fixer les conditions-cadre nécessaires à la construction et à l'exploitation d'installations de transport principalement souterrain et intercantonal de marchandises ainsi que l'exploitation des véhicules sur ces installations. Le présent projet vise à soutenir, du point de vue juridique, un nouveau système de transport de marchandises tel que le conçoit Cargo sous terrain SA.