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La révision totale de l'ordonnance sur les travaux de construction du 29 juin 2005 doit permettre de clarifier certains points et de créer une sécurité juridique. Les dispositions doivent être ajustées en adéquation avec l'état actuel de la technique et de la pratique en vigueur. Par ailleurs, il importe d'éliminer les contradictions qui subsistent concernant différentes règles.
Bahnprojekte und bedeutende Bauvorhaben von Grundeigentümern werden in den kommenden Jahren zu markanten Veränderungen im Umfeld des Bahnhofs SBB führen. Diese Veränderungen haben spürbare Auswirkungen auf den angrenzenden Stadtraum sowohl nördlich als auch südlich des Bahnhofs.
Um den städtischen Raum auf darauf vorzubereiten und den notwendigen Anpassungsbedarf aufzuzeigen, hat der Regierungsrat ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet. Dieses umreisst die Zukunft des für den Kanton wichtigen Stadtraums Bahnhof SBB, in dem es in einer Gesamtschau Aussagen zu den Bereichen Städtebau, Grünplanung und Verkehr formuliert. Dabei baut die ganzheitlich gedachte Strategie auf dem Bestand auf.
Mit Kantonsratsbeschluss vom 27. März 2019 wurde der Auftrag "Budget- und Schuldenberatung als Leistungsfeld sichern" (A 0058/2018) für erheblich erklärt. Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage für eine Förderung und kantonsweite Sicherstellung der Budget- und Schuldenberatung zu schaffen. Damit gilt es, in das Sozialgesetz vom 31. Januar 2007 (SG; BGS 831.1) entsprechende Bestimmungen aufzunehmen.
Mit der Auflösung des Vereins "Solothurnische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheits- und Invalidenfürsorge" (SAGIF) sind einzelne, gut etablierte soziale Angebote nicht mehr ausreichend finanziert. Ein Beitragssystem der Gemeinden auf freiwilliger Basis, aus welchem ein definierter Kreis an Angeboten finanziert und das durch den Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) geführt wird, hat sich nicht bewährt. Der Kanton ist deshalb zusammen mit dem VSEG zum Schluss gekommen, dass die Leistungsfelder Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe und Elternbildung im Sozialgesetz neu zu regeln bzw. die in diesem Zusammenhang festgestellten Lücken zu schliessen sind. Die genannten Leistungsfelder sollten namentlich als Pflichtleistungsfelder abgebildet und die Zuständigkeit der Gemeinden oder des Kantons klar benannt werden.
Die Budget- und Schuldenberatung sowie die Freiwilligenarbeit sind dabei den Gemeinden zuzuordnen. Zusätzlich sollen Familien gestärkt und unterstützt werden, in dem die bereits bestehenden Angebote von Gemeinden auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und durch den Kanton koordiniert werden. Die Elternbildung soll künftig ein Pflichtleistungsfeld des Kantons sein. Ebenso die Selbsthilfe als wichtiger Bestandteil des Sozial- und Gesundheitssystems.
Le but de cette modification est de créer ou, le cas échéant, d'adapter aux nouvelles nécessités et aux exigences relevant de la protection des données les bases légales permettant le traitement de données personnelles dans les systèmes d'information du DDPS pour l'exécution des mandats.
Le 23 septembre 2018, le peuple et l'ensemble des cantons ont accepté l'arrêté fédéral concernant les voies cyclables et les chemins et sentiers pédestres (art. 88 Cst.). Le présent projet répond au mandat constitutionnel prévoyant l'édiction d'une législation d'exécution. La loi fédérale sur les voies cyclables est mise en consultation dans ce cadre.
Die Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen oder Richtern ist ein ausserordentliches Instrument, das dazu dient, einen vorübergehenden Mehrbedarf an Richterinnen bzw. Richtern an den Bündner Gerichten zu decken. Eine solche Zuwahl soll nach dem Vorschlag der Regierung einerseits möglich sein, wenn eine Richterin oder ein Richter infolge der Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder aus anderen persönlichen Gründen voraussichtlich für mehrere Monate an der Ausübung des Amtes gehindert ist.
Andererseits sollen ausserordentliche Richterinnen und Richter für höchstens zwei Jahre gewählt werden können, wenn ein Gericht ansonsten nicht mehr in der Lage ist, Rechtsstreitigkeiten innert angemessener Frist zu erledigen, oder ein solcher Zustand infolge einer ausserordentlichen Zunahme der Geschäftslast einzutreten droht. Durch das Instrument der Zuwahl sollen die Bündner Gerichte demnach befähigt werden, die ihnen zugewiesene Rechtsprechungsfunktion auch in Ausnahmesituationen innert angemessener Frist und in der gesetzlich vorgesehenen Zusammensetzung zu erfüllen. Die Zuwahl ausserordentlicher Richterinnen und Richter dient folglich der Verwirklichung verfassungsrechtlicher Verfahrensgarantien.
Le 27 septembre 2019, le Parlement a adopté une révision de la loi sur la chasse (LChP, RS 922; objet 17.052) et a ainsi chargé le Conseil fédéral d'édicter les dispositions d'exécution correspondantes. Les points suivants constituent la pierre angulaire de la révision de l'OChP: la prévention des conflits avec des animaux sauvages protégés, la conservation des milieux naturels et la protection des espèces, ainsi que la durabilité et la protection des animaux dans le cadre de la gestion de la faune sauvage.
Il importe de réviser sur deux points la loi sur les allocations familiales. L'avant-projet prévoit l'obligation pour les cantons qui ne connaissent encore aucune compensation des charges ou qu'une compensation partielle de mettre en place une compensation intégrale des charges, pour les allocations familiales versées aux salariés et aux indépendants, dans les deux ans qui suivent l'entrée en vigueur de la modification. L'avant-projet prévoit en outre la dissolution du fonds pour les allocations familiales dans l'agriculture.
Das ÖV-Programm beschreibt die Grundsätze der Angebots- und Infrastrukturplanung im öffentlichen Verkehr des Kantons Basel-Stadt. Gemäss dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat das ÖV-Programm alle vier Jahre.
Neue Angebote, kürzere Fahrzeiten und kundenfreundliche Tarife – das ÖV-Programm für die Jahre 2022-2025 legt den Fokus auf die Attraktivitäts- und Nachfragesteigerung im öffentlichen Verkehr. Es umfasst zahlreiche Massnahmen und Ziele, die den öffentlichen Verkehr in der Agglomeration fit für die Zukunft machen sollen. Der Schwerpunkt der Angebotserweiterungen liegt auf dem Busnetz.
Certains points de l'accord des assureurs doivent être déclarés de force obligatoire (commissions versées aux intermédiaires, interdiction de la prospection téléphonique à froid, formation, procès-verbal de l'entretien). Des sanctions en cas de non-respect doivent également être prévues.
Les critères de planification uniformes seront complétés notamment sur la base de la jurisprudence du Tribunal administratif fédéral. Les principes de tarification seront adaptés en tenant compte de la jurisprudence en lien avec la révision du financement hospitalier.
Der Regierungsrat hat einen Entwurf einer Verordnung über den Normalarbeitsvertrag im Hausdienst mit 24-Stunden-Betreuung in die externe Vernehmlassung gegeben. Er enthält Bestimmungen zu den Arbeitsplatzbedingungen, den Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten oder der Freizeit und den Ferien.
Zurzeit sind im Kanton 144 Alpen und Alprechte für Sömmerungsbeiträge berechtigt. Davon sind rund 60% im Eigentum von Privatpersonen. Nebst selbstbewirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirten sind die Alpen auch im Eigentum von Privatpersonen, welche dieses Eigentum innerhalb der Familie übernehmen konnten oder ihre Tätigkeit als praktizierende Alpbewirtschaftende aufgegeben hatten, ohne ihre Alp zu veräussern. 40% der Alpen und Alprechte sind im Eigentum des Kantons, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Alpgenossenschaften.
Alphütten sind grundsätzlich nicht für Ferienzwecke bestimmt, sondern dienen in erster Linie der landwirtschaftlichen Nutzung. Ausserhalb der Alpzeit ist eine zonenfremde Nutzung in vielen Fällen problemlos möglich. Die Alpen und Alprechte werden daher im Frühling und Herbst als beliebte Freizeit- und Ferienobjekte genutzt. In den vergangenen Jahren entstand indessen da und dort die Situation, dass Alphütten auch während der Sömmerung für die Alpbewirtschafterinnen und -bewirtschafter nicht benutzbar waren, weil die Alprechtseigentümerinnen und -eigentümer auf die Verpachtung ihrer Alphütte verzichteten und für Ferienzwecke nutzten. Diese Entwicklung ist nicht unproblematisch, weil sich Konstellationen ergeben können, in denen eine Alpbewirtschafterin oder ein Alpbewirtschafter auf eine Hütte verzichtet und eine ungünstige Bewirtschaftungssituation in Kauf nimmt, nur damit nicht die ganze Pacht verloren geht. Um in solchen Fällen Gegensteuer geben zu können, hat die Standeskommission eine Revision der Verordnung zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht ausgearbeitet.
Damit die Bewirtschaftung der Alpen während der Sömmerungszeit und das öffentliche Interesse an einer Verpachtung mit allen betriebsnotwendigen Pachtbestandteilen sichergestellt werden kann, sieht die Revision der Verordnung zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht vor, dass Pachtverträge über Alpen und Alprechte neu schriftlich gefasst werden müssen. Die Verträge sollen zudem vor der nächsten Pachtperiode durch die Bodenrechtskommission genehmigt werden.
Die Ausführungsbestimmungen der Feuerschutzgesetzgebung sollen künftig nur noch in zwei grundlegenden Verordnungen statuiert sein, nämlich in einer Feuerschutzverordnung sowie in einer Verordnung über die Gebühren und Tarife zum Feuerschutz. Damit wird der Grundgedanke eines schlanken Gesetzes mit einfacher Systematik auch im Verordnungsrecht weitergeführt.
Die beiden Verordnungsentwürfe wurden unter Einbezug von vier Arbeitsgruppen aus den Fachbereichen Feuerwehr, Löschwasser, Brandschutz und Kaminfeger erarbeitet. Die Arbeitsgruppen setzten sich jeweils aus einem Vertreter der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und Fachleuten aus der operativen Ebene zusammen.
In den letzten Jahren hat der Kanton Appenzell I.Rh. bei der Stipendienvergabe im Vergleich mit den anderen Kantonen Plätze eingebüsst. Primärer Grund dafür ist, dass viele Kantone der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) beigetreten sind und seither leicht mehr Stipendien ausrichten. Der Bund möchte den Standard gemäss Stipendienkonkordat etablieren und hat angekündigt, dass er seine Beiträge an den Stipendienaufwand der Kantone kürzen oder streichen wird, wenn dieser Standard nicht eingehalten wird. Gleichzeitig bestehen im kantonalen Stipendienrecht verschiedene Punkte, die überarbeitet werden müssen.
Aufgrund dieser Sachlage hat die Standeskommission eine Totalrevision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge erarbeitet. Das neue Gesetz richtet sich nach den Bestimmungen des Stipendienkonkordats. Ein Beitritt zum Konkordat ist nicht vorgesehen, weil man bei künftigen Änderungen jeweils selber entscheiden möchte, ob man diese nachvollziehen möchte oder nicht.
La révision partielle de l'ordonnance sur le CO2 est nécessaire en raison de l'entrée en vigueur de la loi fédérale sur la reconduction des allègements fiscaux accordés pour le gaz naturel, le gaz liquide et les biocarburants ainsi que de la modification de la loi sur le CO2. Le Parlement a adopté cette loi fédérale le 20 décembre 2019, qui a été élaborée dans le cadre de la mise en œuvre de l'initiative parlementaire Burkart 17.405. Les modifications de la loi sur le CO2 et de l'ordonnance sur le CO2 entrent en vigueur au 1er janvier 2020.
Le présent projet vise à préciser que le consommateur final, le producteur d'électricité ou l'exploitant de stockage doit pouvoir non seulement consulter ses données de mesure, mais aussi les télécharger.
Mit der vom Kantonsrat überwiesenen Motion KR-Nr. 188/2016 betreffend Mehr Freiheit für die Erwachsenenbildung Zürich wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat eine Verselbständigungsvorlage für die kantonale Berufsschule für Weiterbildung (EB Zürich) vorzulegen. Mit Beschluss vom 22. April 2020 ermächtigte der Regierungsrat die Bildungsdirektion zur Durchführung einer Vernehmlassung über das Gesetz über die EB Zürich. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. August 2020.
Die EB Zürich – seit Dezember 2019 mit dem Namenszusatz «kantonale Schule für Berufsbildung» – ist eine kantonale Berufsfachschule gemäss § 10 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG), die in der Vergangenheit Kurse in den Bereichen allgemeine und berufsorientierte Weiterbildung sowie Kurse für Berufsbildner angeboten hat. Aufgrund einer neuen Strategie zieht sich die EB Zürich weitgehend aus dem Weiterbildungsmarkt zurück. Sie konzentriert sich neu als Nischenanbieter auf die Bereiche «Berufliche Zukunft», «Grundkompetenzen», «Digitales Lernen» und «Berufsbildungsprofis» und erbringt ihre Dienstleistungen zu einem grossen Teil für den Kanton Zürich.
Damit unterscheidet sich das Geschäftsmodell grundsätzlich von der Situation 2016, die zur oben erwähnten Motion führte. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, im Rahmen der Vernehmlassung insbesondere auch zur Grundsatzfrage der Verselbständigung Stellung zu nehmen.
Adaptation d'ordonnances relatives à la législation sur l'environnement, à savoir l'ordonnance sur les lignes électriques (OLEI; RS 734.31), l'ordonnance sur la protection de l'air (OPair; RS 814.318.142.1), l'ordonnance sur la protection contre le bruit (OPB; RS 814.41), l'ordonnance sur la restitution, la reprise et l'élimination des appareils électriques et électroniques (OREA; RS 814.620) et l'ordonnance sur les forêts (OFo; RS 921.01), ainsi que le projet d'une nouvelle ordonnance concernant la mise sur le marché de bois et de produits dérivés du bois (ordonnance sur le commerce du bois, OCBo; RS non encore connu).
Les dispositions nécessaires pour la mise en œuvre de la modification du 21 juin 2019 de la loi fédérale sur l'assurance-maladie (LAMal) concernant le renforcement de la qualité et de l'économicité sont à intégrer dans l'ordonnance du 27 juin 1995 sur l'assurance-maladie (OAMal).