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L’Etat jurassien met en consultation les avant-projets de loi concernant le notariat et de décret fixant le tarif des émoluments des notaires. Cette révision vise à simplifier et moderniser la législation actuelle ainsi qu'à redéfinir le tarif des émoluments dans une optique intercantonale et de protection du consommateur. Elle a également pour objectif de réaliser la motion N° 1213 intitulée «Notariat: il est temps de revoir la législation jurassienne et les tarifs», acceptée par le Parlement le 26 septembre 2018.
La DSJS met en consultation un avant-projet de révision de la loi sur la Police cantonale. Au programme : nouvelles mesures policières, échange de données avec les autres cantons et la Confédération, protection des données renforcée et nouveau cadre pour des collaborations avec d’autres partenaires sécuritaires.
Mit Beschluss der aktuellen Stundentafel vom 1. September 2015 erhielt das Bildungs- und Kulturdepartement vom Regierungsrat den Auftrag, fünf Jahre ab Inkrafttreten eine Wirkungsüberprüfung vorzunehmen und aufzuzeigen, ob Anpassungen an der Stundentafel vorgenommen werden müssen. Ausgehend von Erkenntnissen aus verschiedenen Befragungen, Evaluationen und interkantonalen Vergleichen beauftragte der Regierungsrat das Bildungs- und Kulturdepartement am 30. Mai 2023, die Stundentafel zu überarbeiten.
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) zur Vernehmlassung freigegeben. Das geänderte Verwaltungsrechtspflegegesetz bringt eine Beschleunigung und Straffung in öffentlich-rechtlichen Rechtsmittelverfahren, insbesondere in Baurekursverfahren, mit sich. Zudem soll es künftig möglich sein, Verfügungen mit vorläufigem Begründungsverzicht zu eröffnen.
Der Regierungsrat hat am 14. November 2023 eine Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) zur Vernehmlassung freigegeben. Darin werden die beiden Motionen von AltKantonsrat Nihat Tektas betreffend «Effizienz im Baurecht – Behandlungsfristen im Rechtsmittelverfahren» und «Effizienz im Baurecht – keine unnötigen Verzögerungen bei (noch) nicht rechtskräftigen Bauvorhaben» aus dem Jahr 2021 umgesetzt. Im Wesentlichen geht es dabei um eine Anpassung bzw. Verkürzung der Fristen für Stellungnahmen und weitere Massnahmen in Rechtsmittelverfahren vor dem Regierungsrat und dem Obergericht, die der beförderlichen Verfahrensführung dienen sollen. Neu sollen zudem der bzw. die jeweils zuständigen Departementsvorsteher für Zwischenentscheide beispielsweise über Fragen wie Teilrechtskraft, Ausstand, Beweismassnahmen, Entzug der aufschiebenden Wirkung zuständig sein und nicht mehr der Gesamtregierungsrat.
Im Weiteren sollen Fristerstreckungen nur noch ausnahmsweise gewährt und damit die aktuell grosszügige Praxis aufgegeben werden. Schliesslich gilt in Bausachen neu per Gesetz eine Behandlungsfrist von 9 Monaten. Sollten die derzeit weit überdurchschnittlich hohen Fallzahlen anhalten, sind auch entsprechende personelle Ressourcen bereit zu stellen, um die gewünschte Verfahrensbeschleunigung zu erzielen. Dies gilt es vorerst abzuwarten. Angesichts des allgemeinen Anliegens einer möglichst zügigen Verfahrensführung, die für sämtliche Rechtsgebiete gilt, also nicht «nur» für Bausachen, erfolgt die Umsetzung nicht speziell für das Baurecht, sondern allgemein für das Verwaltungsrechtspflegeverfahren. Im Rahmen der Erarbeitung zeigte sich zusätzlicher Anpassungsbedarf: So soll es künftig möglich sein, Verfügungen mit vorläufigem Begründungsverzicht zu eröffnen.
Am 28. November 2021 nahmen Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» mit einem JA-Anteil von 61 Prozent an. Kurz zuvor, am 5. September 2021, hatte die Landsgemeinde das neue Pflege und Betreuungsgesetz (PBG) verabschiedet und sich nebst der Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Berufen im Gesundheits- und Sozialbereich für eine Aus- und Weiterbildungsverpflichtung entschieden. Der im PBG enthaltene Artikel 15 soll sicherstellen, dass genügend Aus- bzw. Weiterbildungsstellen für die verschiedenen Pflegeberufe vorhanden sind, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. In erster Linie sind die Einrichtungen selber angehalten, die notwendigen Aus- bzw. Weiterbildungsplätze anzubieten. Mit dem Gesetz wurde aber auch die Grundlage geschaffen, um die Leistungserbringer allenfalls zu verpflichten, eine bestimmte Anzahl Aus- bzw. Weiterbildungsstellen anzubieten. Zudem sollen Einrichtungen, welche die vorgegebene Anzahl der Aus- und Weiterbildungsplätze nicht erreichen, zu Kompensationszahlungen verpflichtet werden können, wobei die entsprechenden Erträge zweckgebunden für die Aus- und Weiterbildung zu verwenden sind. Da die Aus- und Weiterbildungsverpflichtung auch für Spitäler gelten soll, wurde an der Landsgemeinde 2021 die gleichlautende Bestimmung in Artikel 23a des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Gesundheitsgesetz, GesG) eingefügt.
Der Richtplan ist das strategische Führungsinstrument des Kantons für die Koordination und Steuerung der räumlichen Entwicklung des ganzen Kantons Luzern. Er legt dazu die zu berücksichtigenden raumordnungspolitischen Zielsetzungen fest. Der Richtplan wurde letztmals 2009 gesamtheitlich überarbeitet und stammt zu weiten Teilen noch aus jener Zeit. Im Jahr 2015 wurde er in einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) angepasst und 2019 aufgrund des Agglomerationsprogramms 3. Generation geringfügig aktualisiert. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement im September 2019 ermächtigt und beauftragt, den kantonalen Richtplan Luzern einer Gesamtrevision zu unterziehen.
Le dossier comprend un projet d’arrêté fédéral sur les moyens financiers en faveur de l’agriculture dans les années 2026–2029 et une description des ajustements prévus au niveau de l’ordonnance.
Mit der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte will der Kanton Bern erstmals Transparenzpflichten bei der Politikfinanzierung von kantonalen Wahlen und Abstimmungen einführen. Neu sollen Kampagnen von mehr als 20’000 Franken für die Wahl in den Regierungsrat und den Grossen Rat und für kantonale Volksabstimmungen gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt werden müssen. Das gilt auch für Zuwendungen von mehr als 5’000 Franken, die für offenlegungspflichtige Kampagnen getätigt werden. Für die kantonal geregelten Ständeratswahlen sind die höheren Schwellenwerte von mehr als 50'000 Franken für Kampagnen sowie über 15’000 Franken pro Zuwendung vorgesehen, wie sie gemäss Bundesrecht auch für die Nationalratswahlen gelten. Die Offenlegungsregeln sind durch die Motion 060-2021 «Transparenz über Politikfinanzierung – auch kantonal» initiiert worden, die der Grosse Rat in der Wintersession 2021 überwiesen hat.
La Commission propose d’étoffer la liste des indications devant figurer sur les étiquettes des denrées alimentaires de sorte que le moyen de transport, notamment le transport aérien, soit déclaré. Cela doit notamment inclure les transports aériens de denrées fraîches comme la viande, le poisson, les fruits et les légumes.
L’ordonnance définit les mesures à appliquer par les entreprises de transports pu-blics et les entreprises de fret ferroviaire en cas de pénurie grave d’électricité. L’acte proposé crée le cadre juridique nécessaire pour la réduction des capacités et la réduction de l’offre, qui sont les principales mesures prévues en vue d’assurer la continuité du fonctionnement du système ferroviaire.
Mit der vorliegenden Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes (UG) soll in erster Linie eine durch die Abschaffung der Schulpflegen entstandene Ungleichheit zwischen Lehrpersonen und anderen Gemeindeangestellten, was den Einsitz in den Gemeinderat ihrer Arbeitgebergemeinde betrifft, beseitigt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die anderen Unvereinbarkeiten in Sachen Schulbehörden neu geregelt. Es wird zudem vorgeschlagen, die bestehende Unvereinbarkeit zwischen den Ämtern im Gemeinderat und der Finanzkommission auch auf die Geschäftsprüfungskommission auszudehnen. Im Weiteren soll die Unvereinbarkeit zwischen Gemeinderatsamt und Präsidium der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht nicht mehr für den ganzen Kanton gelten, sondern auf den nämlichen Wahlkreis beschränkt werden.
Das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) hat zusammen mit dem Obergericht, dem Verwaltungsgericht, der Generalstaatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Entwürfe für eine Änderung des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege (ZSRG; RB 271.1) und der Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (BesVO; RB 177.2) erarbeitet.
Die Verordnung über die Schifffahrt soll in einzelnen Bestimmungen aktualisiert werden. Vorgesehen ist insbesondere, auf dem Sempacher- und dem Hallwilersee Segelschiffe und Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen (sog. Foils) zuzulassen. Das Verbot von motorisierten Tragflügelbooten bleibt aufrechterhalten. Zum Schutz der luzernischen Gewässer vor Schadorganismen sollen Schiffe, die zuvor in anderen Gewässern lagen, vor dem Einwassern zwingend gereinigt werden.
Le projet mis en consultation propose pour la mise en œuvre de la motion 19.3445, une nouvelle condition applicable à l’octroi d’aides financières pour les améliorations structurelles individuelles.
La Commission de l’environnement, de l’aménagement du territoire et de l’énergie du Conseil des Etats met en consultation une modification de la loi sur les forêts, qu’elle a élaborée à la suite du dépôt d’une initiative parlementaire (21.463). La modification proposée dans le présent projet établit les bases légales qui permettront aux branches concernées de définir des prix indicatifs pour le marché du bois brut. Elles garantissent la transparence et permettent de planifier une récolte de bois qui réponde aux besoins et des coupes qui soient couvertes au niveau des coûts.
Das EG AHVG/IVG ist deshalb zu revidieren, weil auf Bundesebene das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) anlässlich der Revision "Modernisierung der Aufsicht" Anpassungen hin zu einer verstärkten risikoorientierten Aufsicht, einer optimierten Governance und einer zweckmässigen Steuerung der Informationssysteme der 1. Säule erfahren wird.