Terminée
26. mars 2020 - 22. mars 2019

Revision Schattenwurfregelung

Architekten und Planungsbüros erhalten durch die Flexibilisierung der Schattenwurfregelung erweiterte Gestaltungsspielräume bei der Positionierung einzelner Hochhäuser sowie deren Gruppierung zu Ensembles. Für Investoren und Entwickler kann die Wirtschaftlichkeitsrechnung von Hochhausbauten dadurch geringfügig positiver ausfallen, während die Planungs- und Investitionssicherheit gewahrt bleibt.

Die bewohnte Nachbarschaft muss unter Umständen eine leicht grössere Beeinträchtigung hinnehmen, da die zulässige Beschattungsdauer an mittleren Wintertagen von zwei auf drei Stunden erhöht wird. Im Gegenzug sollen Hochhäuser durch die Neuregelung einen ortsbaulichen Gewinn darstellen und als Ensembles besser ins Stadtbild integriert werden können.

Für die Baubewilligungsbehörden entstehen keine administrativen Mehrbelastungen, da die bekannte Berechnungsmethodik grundsätzlich weitergeführt wird. Die Gemeinden sind durch das Planungs- und Baugesetz sowie den kantonalen Richtplan weiterhin angehalten, Hochhäuser nur an geeigneten Lagen zu bewilligen.