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Der Kanton Obwalden verfügt mit dem innerkantonalen Finanzausgleich über ein Ausgleichsinstrument für seine Einwohnergemeinden. Mit dem heute in Kraft stehenden Gesetz über den Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz [FiAG; GDB 630.1]) wird eine Verringerung der Unterschiede der Steuerbelastung zwischen den Einwohnergemeinden, eine Reduktion überdurchschnittlicher finanzieller Lasten durch die Volksschule sowie eine Stärkung der finanziellen Autonomie und Selbstverantwortung der Einwohnergemeinden erzielt.
Die Entwicklung des innerkantonalen Finanzausgleichs wird periodisch überprüft und dem Kantonsrat wie auch den Einwohnergemeinden werden Bericht und Antrag für allfällige Massnahmen unterbreitet.