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Der Kanton gibt den Entwurf des Gegenentwurfs in ein Vernehmlassungsverfahren bei den Parteien, den Regionalen Entwicklungsträgern, dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG), dem VCS Sektion Luzern sowie dem TCS Sektion Waldstätten. Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt.