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Die wesentlichsten Änderungen sind: Verpflegungsmöglichkeiten auf Rastplätzen, höhere Beitragssätze des Bundes für den Unterhalt der Nationalstrassen und Massnahmen, die Kostensteigerungen im Autobahnbau vermeiden helfen sollen.
Nach dem Verordnungsentwurf werden sämtliche Entsorgungskosten, die nach Betriebsende der jeweiligen Kernkraftwerke entstehen, durch den Entsorgungsfonds sichergestellt. Die Kernkraftwerkbetreiber werden verpflichtet, jährliche Beiträge an den Fonds zu leisten, so dass nach einem 40-jährigen Betrieb die erforderlichen finanziellen Mittel im Fonds vorhanden sind. Die vor Betriebsende anfallenden Entsorgungskosten sollen die Betreiber wie bis anhin direkt bezahlen.
Die Änderung des Nationalstrassengesetzes sieht die Übertragung der Genehmigungskompetenz für Ausführungsprojekte der Nationalstrassen von den Kantonen auf den Bund und ein neues Rechtsmittelverfahren vor. Neu wird also der Bund die Ausführungsprojekte genehmigen, die nach wie vor von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen erarbeitet werden. Zudem sollen alle Spezialverfahren im Hauptverfahren zusammengelegt werden.
Der Bund soll seinen Anteil an den Unterhalt der Nationalstrassen erhöhen. Dies verlangt das Parlament mit einer Motion.
Das Protokoll 'Energie' ist ein weiteres Zusatzprotokoll zur Alpenkonvention von 1991. Es hat zum Ziel, eine natur- und landschaftsschonende sowie umweltverträgliche Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Energie durchzusetzen und energiesparende Massnahmen zu fördern.
Der vorliegende Entwurf wurde als Rahmengesetz ausgestaltet. Zentrale Pfeiler sind das Kooperations- und Subsidiaritätsprinzip. Der Gesetzesentwurf schlägt den geregelten Netzzugang auf Vertragsbasis vor. Er enthält ferner Grundsätze für den Netzbetrieb, die Rechnungsführung und die Sicherstellung der Versorgung.
Die Voraussetzungen für eine Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oder für den Einsatz technischer Überwachungsgeräte sollen verschärft werden. In Zukunft kann eine Überwachungsmassnahme nur noch zur Verfolgung oder Verhinderung von 83 statt bisher 181 Straftatbeständen angeordnet werden.
Die rechtliche und organisatorische Neuausrichtung der PTT-Betriebe sieht die Schaffung zweier selbständiger Unternehmungen Post und Telecom AG vor. Auf die Schaffung einer PTT-Holding wird verzichtet. Der Entwurf enthält auch ein eigenes öffentlichrechtliches PTT-Personalstatut.
Der Entwurf gibt grosse Teile des Postmarktes für den Wettbewerb frei, spart jedoch einen Monopolbereich aus, der die Finanzierung eines landesweit einheitlichen Service public gewährleisten soll.
Die Revision soll dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu steigern, längerfristig die flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen und den Anschluss an die im Aufbau befindlichen globalen Informationsnetze zu ermöglichen.
In den Institutionen von Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) besteht für eingewiesene Personen in unterschiedlichem Umfang die Möglichkeit, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Systeme zu nutzen. Die verfügbaren IKT-Angebote sind situativ entstanden und können nur einzelne Bedürfnisse abdecken. Dagegen werden ausserhalb der «Gefängnismauern» digitale Angebote und Technologien mit hohem Tempo weiterentwickelt.
Um die digitale Kluft zwischen Personen in Justizvollzugsinstitutionen und der Normalbevölkerung nicht weiter anwachsen zu lassen wurde das JuWe-Projekt mit dem Arbeitstitel «Smart Prisons Zürich (SMAZH)» zur Beschaffung von modernen IKT-Systemen für eingewiesene Personen angestossen. Durch die angestrebten neuen digitalen Dienste soll den eingewiesenen Personen u.U. auch die Kommunikation mit der Aussenwelt ermöglicht werden. Dies erfordert eine Anpassung der Justizvollzugsverordnung (JVV).