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Eine interne Überprüfung der Entschädigung des Staatspersonals für Pikettdienste und Arbeitseinsätze ausserhalb der Geschäftszeiten hat ergeben, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Verwaltungsbereichen teilweise erheblich sind. Die Standeskommission beabsichtigt vor diesem Hintergrund den Erlass zusätzlicher kantonaler Rahmenvorgaben. Damit soll eine gewisse Harmonisierung der verschiedenen departementalen Regelungen und auch eine Annäherung an die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen für Privatbetriebe erreicht werden.
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Frankreich sehen spezielle Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern oder die Besteuerung von Telearbeit vor. Das neue Abkommen mit Italien ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar; das Abkommen mit Frankreich befindet sich in der Beratungsphase durch die Bundesversammlung. Für eine korrekte Anwendung dieser Regeln sehen die Abkommen einen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten vor. Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs dieser beiden Abkommen erfordert gesetzliche Grundlagen im innerstaatlichen Recht, um die Übermittlung der Auskünfte zwischen den betroffenen Schweizer Steuerbehörden zu gewährleisten. Diese werden durch das vorliegende Gesetzesprojekt geschaffen.
Mit Beschluss vom 7. Mai 2024 hat der Regierungsrat die Finanzdirektion beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer; Gesetz über Standortentwicklung (GSE) durchzuführen. Die von der OECD angestossene weltweite Mindeststeuer beeinträchtigt die Standortattraktivität der Schweiz und insbesondere des Kantons Zug. Indem die erwarteten Mehrerträge in soziale Massnahmen, die Stärkung nachhaltiger Infrastruktur sowie Nachhaltigkeits- und Innovationsimpulse für Zuger Unternehmen investiert werden, kompensiert der Regierungsrat die drohenden Nachteile.
Um ein nachhaltiges Wachstum und die Innovationskraft im Kanton zu unterstützen, soll ein System mit direkten Förderbeiträgen an Unternehmen für Nachhaltigkeit und Innovation eingeführt werden. Als rechtliche Grundlage soll ein neues «Gesetz über Standortentwicklung» inklusive Vollziehungsverordnung geschaffen werden.
Le Gouvernement met en consultation un projet de modification de la loi sur le développement rural et des bases légales sur les améliorations structurelles. Le but est que l’agriculture jurassienne puisse bénéficier de tous les instruments d’aide aux améliorations structurelles proposés par la Confédération. Ces aides doivent toutefois être assorties du respect du contrat-type de travail lors de l’engagement d’un employé agricole.
Im Oktober 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die erste Aktualisierung des Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten und den neuen Melderahmen für den AIA über Kryptowerte publiziert. Zur Umsetzung der AIA-Standards im Schweizer Recht sind die völkerrechtlichen Grundlagen, das Addendum zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und die AIA-Vereinbarung Kryptowerte, zu ratifizieren und das AIAG und die AIAV zu ändern.
Der Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1996 über das Kriegsmaterial (KMG; SR 514.51) folgt dem Auftrag, den das Parlament dem Bundesrat erteilt hat, indem es am 18. Dezember 2023 die Motion 23.3585 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SiK-S) annahm. Mit der Änderung soll ein neuer Artikel (22b) in das KMG eingefügt werden, welcher dem Bundesrat eine Abweichungskompetenz einräumen würde, um im Falle ausserordentlicher Umstände zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen.
Das heutige Tourismusgesetz stammt aus dem Jahr 1996 und wurde letztmals im Jahr 2010 angepasst. Es besteht in mehrfacher Hinsicht Überarbeitungsbedarf: einerseits aufgrund der Erarbeitung eines neuen Tourismusleitbilds und andererseits aufgrund von parlamentarischen Aufträgen.
Der Staatsrat eröffnet heute die Vernehmlassung zur Revision des SaM. Dieser Plan ermöglicht es, die Nutzung der Freiburger Baustoffvorkommen zu planen und zu steuern, in einem Ansatz der Kreislaufwirtschaft und der Nutzung regionaler Ressourcen für den Bau. Seine Überarbeitung erfolgt im Sinne der nachhaltigen Entwicklung.
Die Standortförderung des Kantons Glarus verfolgt das Ziel, ein nachhaltiges Wachstum der Volkswirtschaft zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Standortqualität zu verbessern. Hierzu soll der Kanton gemäss Beschluss der Landsgemeinde 2023 nicht mehr nur Finanzhilfen gewähren können, sondern auch eine aktive Bodenpolitik in Form eines Flächenmanagements betreiben. Damit sollen Unternehmen in ihrer Entwicklung, insbesondere bei der Erfüllung ihrer räumlichen Bedürfnisse, nachhaltig unterstützt werden können. Dank des Flächenmanagements sollen im Kanton Glarus möglichst wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze entstehen.
Der Regierungsrat gibt das revidierte Innovationsförderungsgesetz bis am 2. August 2024 in die Vernehmlassung. Er möchte mit der Revision die Innovations- und Wirtschaftskraft des Kantons stärken. Bisher war Bern der einzige Kanton, der ausschliesslich Anschubfinanzierungen gewährte. Beispiele wie das Schweizer Forschungs- und Entwicklungszentrum CSEM zeigen, dass der Kanton mit dieser Praxis im Wettbewerb der Kantone nicht konkurrenzfähig ist. In diesem Fall hatte sich gezeigt, dass eine Anschubfinanzierung allein nicht genügt, um eine Abteilung dieses renommierten Technologiekompetenzzentrums mit Hauptsitz in Neuenburg nach Bern zu holen. Durch die vorgelegte Revision wird nun die Möglichkeit geschaffen, auch im Kanton Bern wiederkehrende Finanzhilfen zu gewähren. Mittels vierjähriger Rahmenkredite sollen die notwendigen Mittel vom Grossen Rat bewilligt werden.
Das geltende Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) vom 8. März 2015 erklärt gastwirtschaftliche Tätigkeiten, den Handel mit alkoholhaltigen Getränken, die Durchführung von Kleinspielen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Sexarbeit für bewilligungspflichtig. Behördliche Kontrollen sieht das WAG demgegenüber einzig für Sexbetriebe vor. Die Kontrolle der anderen bewilligungspflichtigen Betriebe ist lediglich in der Verordnung zum Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (VWAG) vom 22. September 2015 geregelt. Das Obergericht des Kantons Solothurn hat mit Urteil vom 21. April 2021 festgehalten, dass die Bestimmung auf Verordnungsstufe keine genügende gesetzliche Grundlage für die Kontrollbefugnis darstellt. Diese ist im WAG selbst zu regeln.
Die Revision kommt dieser Vorgabe nach: Neu soll die Betretung- und Kontrollbefugnis auch für alle nach WAG bewilligungspflichtigen Betriebe und Anlässe (Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetriebe, gastwirtschaftliche Gelegenheitsanlässe, Handel mit alkoholhaltigen Getränken, Durchführung von Kleinspielen) auf formell-gesetzlicher Grundlage geregelt werden.
Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie andere damit verbundene gesetzliche Bestimmungen wurden mehrfach geändert. Daher sind Anpassungen im GABewG erforderlich. Ausserdem wurden vom Grossen Rat am 9. September 2021 und am 12. März 2024 zwei Motionen angenommen (Nr. 2019.09.314 und 2022.11. 493). Diese verlangen einerseits die Aufnahme des gesamten Kantons Wallis in die Liste der Orte, an denen der Erwerb von Ferienwohnungen und Apparthotels durch Personen im Ausland bewilligt werden kann. Andererseits soll die obligatorische Vorbesitzzeit von 10 bzw. 5 Jahren im Falle eines Verkaufs durch nicht dem BewG unterstellte Personen an Personen im Ausland abgeschafft werden. Die vorliegende Revision schlägt daher auch und insbesondere die Aufnahme dieser beiden Neuerungen vor.
Die Revision der Verordnung vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung ist Teil der Initiative Berufsbildung 2030. Ziel der Änderungen ist es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes auszurichten.
Zur Weiterentwicklung der SGH und zur Optimierung ihrer Förderwirkung soll das Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft totalrevidiert werden. Die Totalrevision stellt auch einen Vorschlag zur Umsetzung der Motion WAK-N 22.3021 zur Diskussion. Zur Umsetzung der Motion Stöckli 19.3234 wird zudem der Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten zur Diskussion gestellt.
Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Kantonsrat einen breit abgestützten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zu unterbreiten. Dieser Gegenentwurf, ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, soll ein ausreichendes Angebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken.
In Zusammenhang mit dem demografisch bedingten Fachkräftemangel an der Volksschule beauftragten die vier Trägerkantone des Bildungsraums Nordwestschweiz die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz, Studienvarianten mit integriertem Berufseinstieg während des Studiums zu entwickeln und zu erproben. Das als Bestandteil der Studienvarianten eingeführte Mentorat "Begleiteter Berufseinstieg" soll nach erfolgreich durchgeführter Pilotphase, die bis Ende des Schuljahrs 2024/25 läuft, weitergeführt und verstetigt werden. Die Vorlage beantragt einen Verpflichtungskredit für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand zur Finanzierung des Mentorats.
Das Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz ermöglicht es der Schweiz, bei Ausrufung des Notfalls und nach Ergreifung sämtlicher im Inland möglichen Massnahmen bei den beiden anderen Vertragsstaaten um Solidarität zur Versorgung der geschützten Schweizer Kundinnen und Kunden zu ersuchen. Im Gegenzug kann auch die Schweiz im Notfall um Solidarität angefragt werden. Die drei Staaten garantieren zudem, bei Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen die bestehenden Transportkapazitäten in ihren Netzen nicht einzuschränken.
Die Visit Glarnerland AG (nachfolgend VISIT) wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung seit dem Frühjahr 2019 vom Kanton und den drei Gemeinden insbesondere mit der Vermarktung des Glarner Tourismus betraut. 2023 hat die Landsgemeinde die Grundlagen für eine Anpassung des Verfahrens für die Auftragsvergabe gelegt, welche die Zusammenarbeit inskünftig vereinfachen und Planungssicherheit verbessern soll.
Namentlich soll die Auftragsvergabe nicht mehr im Ausschreibungsverfahren erfolgen, sondern auf Gesuch hin. Der Regierungsrat hat nach Artikel 2d Absatz 2 Tourismusentwicklungsgesetz (TEG; GS IX C/1/1) das Verfahren und die Zuständigkeiten zu regeln. Einstweilen wurde die Leistungsvereinbarung mit VISIT zweimalig jeweils um ein Jahr verlängert bis Ende 2024.
Hintergrund der Revision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG) ist die Anpassung des Gastgewerbegesetzes sowie der Verordnung zum Gastgewerbegesetz im Jahr 2020. Dabei wurden unter anderem die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung geändert.
Ebenso wurden Anpassungen am Inhalt und an der Organisation der kantonalen Wirtefachprüfung vorgenommen. Ausserdem hat sich bei der Prüfung der GebVGGG gezeigt, dass gewisse Gebühren aufzuheben sind, weil sie nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus sollen die Stundenansätze für die Gebührenberechnung gemäss Zeitaufwand sowie die Gebühren für die Erteilung einer Betriebsbewilligung die Verwaltungskosten besser decken.
Die GLP-Fraktion hat am 23. März 2023 die Motion betreffend «der Kanton Zug hat Platz für Selbstbedienungsgeschäfte» eingereicht. Der Kantonsrat hat die Motion am 4. Mai 2023 an den Regierungsrat zur Antragsstellung überwiesen. Am 14. Dezember 2023 hat der Kantonsrat die Motion auf Antrag des Regierungsrats erheblich erklärt.
Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal sind heute zumindest als Pilotprojekte eine Realität im Schweizer Detailhandel mit Lebensmitteln. Zu einer Kleinen Anfrage von Martin Zimmermann äusserte sich der Regierungsrat am 22. November 2022, dass bei der aktuellen Gesetzeslage auch Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal dem Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz unterstellt sind. Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal haben sich somit an die Ladenöffnungszeiten zu halten, da kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand auf sie zutrifft.
Mit der Ergänzung von § 3 Abs. 2 Bst. l des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes soll ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand geschaffen werden, welcher ermöglicht, dass Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal ausserhalb der Ladenöffnungszeiten offen sein dürfen. § 3 Abs. 2 Bst. l soll in der neuen Version wie folgt lauten: l) Warenverkaufsautomaten, Warenselbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal und Hofläden auf Bauernhöfen.
Der Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024 zeigt auf, in welche Richtung sich das kantonale Gesundheitswesen in den nächsten Jahren entwickeln soll, um den verschiedenen Herausforderungen wie z.B. demografische Entwicklung, Fachkräftemangel und Kostendruck zu begegnen sowie weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung aufrechterhalten zu können.
Um dem zunehmend spürbaren Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sind konkurrenzfähige und attraktive Arbeitsbedingungen auch für die kantonale Verwaltung zentral. Der Kanton Obwalden verfügt grundsätzlich über gute Anstellungsbedingungen. Dennoch gilt es, den Anschluss an die restlichen Zentralschweizer Kantone nicht zu verlieren, um auch in Zukunft als beliebter Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Damit soll es einfacher werden, qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu halten und zu rekrutieren. Unter diesen Gesichtspunkten werden das Staatsverwaltungsgesetz und die Personalverordnung modernisiert und weiterentwickelt.
Mit dem III. Nachtrag zum Personalgesetz möchte die Regierung die rechtlichen Grundlagen für organisatorische Neuerungen im Personalwesen des Kantons St.Gallen schaffen. Die Kernverwaltung (Regierung, Departemente, Staatskanzlei) wird zu einer Arbeitgeberin zusammengefasst, und die administrativen HR-Prozesse werden im Personalamt zentralisiert. Bei der Umsetzung des Lohnsystems entscheidet neu die Referenzfunktionskommission über die Zuordnung von Stellen der Kernverwaltung zu Referenzfunktionen.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 26 landwirtschaftlichen Verordnungen.
Der Vernehmlassungsentwurf sieht für die Umsetzung der Motion 20.4738 vor, dass zukünftig Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV), die niedrigere Mindestlöhne vorsehen als jene, die in kantonalen Gesetzen festgelegt sind, allgemeinverbindlich erklärt werden können. Zur Umsetzung der Motion 21.3599 soll Arbeitgebern und Arbeitnehmenden, die einem allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstehen und Vollzugskostenbeiträge entrichten, ein kostenloses Einsichtsrecht in die Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen gewährt werden.